Reflexion
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Zugeparkte Gehwege Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße – Längsparken einführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2005 entstanden aus Vorlage: OF 401/1 vom 05.04.2022 Betreff: Zugeparkte Gehwege Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße - Längsparken einführen Vorgang: OM 687/21 OBR 1; ST 47/22 Der Magistrat wird mit Verweis auf die Stellungnahme vom 10.01.2022, ST 47, gebeten , in dem im Betreff genannten Abschnitt eine Änderung der Parkregelung von Senkrechtparken zu Längsparken vornehmen zu lassen und zu prüfen, in welcher Weise frei werdende Flächen begrünt und mit Bäumen bepflanzt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat ist Beschwerden über auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge nachgegangen und hat mit der Anregung an den Magistrat vom 18. Juni 2021, OM 687, angeregt, den Gehweg durch Poller o. Ä. abzusichern. Hier antwortete der Magistrat, dass eine bauliche Absicherung zwischen den parkenden Fahrzeugen und dem Gehweg nicht möglich sei, da der Gehweg zu schmal sei. Der Anregung könne daher nicht entsprochen werden. Um den Fußverkehr zu schützen, besteht keine andere Möglichkeit, als das Längsparken einzurichten. Zusätzliche Begrünungsmaßnahmen und das Pflanzen von Bäumen sind in dem dicht bebauten Bereich notwendig, um der sommerlichen Erhitzung entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 687 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 47 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1816 Antrag vom 13.08.2024, OF 1357/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5836
Zugeparkte Gehwege Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße - Längsparken einführen
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1816 Betreff: Zugeparkte Gehwege Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße - Längsparken einführen Der Anregung wird entsprochen. Beigefügt ist eine Vorplanung für den betroffenen Bereich. Das Längsparken wird komplett auf die Fahrbahn vor die Bäume gelegt. Eine Umsetzung kann jedoch erst nach Abschluss der Bauarbeiten im Bereich der Krifteler Straße Nr. 2 erfolgen. Anlage (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2005 Antrag vom 13.08.2024, OF 1357/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5836
Den Gustavsburgplatz aufwerten und sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4054 entstanden aus Vorlage: OF 872/1 vom 16.05.2023 Betreff: Den Gustavsburgplatz aufwerten und sicherer machen Der Magistrat wird gebeten , das derzeit teilweise erlaubte Gehwegparken rund um den Gustavsburgplatz aufzuheben, die Beschilderung vollständig entfernen und die Gehwege durch Poller absichern zu lassen, um auch das illegale Gehwegparken dort wirksam zu unterbinden. Begründung: Rund um den Gustavsburgplatz und die zentrale Straßenbahnhaltestelle wird legal und illegal geparkt. Die Gehwege sind teilweise nicht benutzbar, in jedem Fall werden zu Fuß Gehende gefährdet und Mobilitätseingeschränkte behindert. Der spärliche und gefährdete Baumbestand wird zusätzlich durch parkende Fahrzeuge geschädigt. Und das, obwohl das Gallus seit Jahrzehnten mit Grün unterversorgt ist, auch heute noch in diesem dicht bebauten Gebiet. Für die Anwohner stehen ausreichend Parkplätze in den Tiefgaragen zur Verfügung. Der Gustavsburgplatz sollte nach dem Willen der Bevölkerung, der Initiativen vor Ort und des Ortsbeirates aufgewertet werden. Dazu gehört auch die Verbesserung und Sicherung der Wegebeziehungen. Auch der versprochene Fußgängerüberweg von der Lahnstraße zur Straßenbahnhaltestelle steht noch aus. Foto: Google Maps; Grafik: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2175 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 409 Antrag vom 13.08.2024, OF 1357/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5836 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Verkehrssituation Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn’sche Höfe sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1357/1 Betreff: Verkehrssituation Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn'sche Höfe sicherer gestalten Vorgang: OM 2005/22 OBR 1; ST 1816/22; OM 4054/23 OBR 1; ST 409/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch folgende Maßnahmen die Verkehrssicherheit rund um die KiTa Lahn`sche Höfe zu erhöhen: 1. Rund um die KiTa Lahn'sche Höfe soll auf der Rebstöcker Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 angeordnet werden, da hier leider regelmäßig "sehr sportlich" gefahren wird. 2. Im Zuge von Tempo 30 soll der in ST 409 (2024) angesprochene Überweg von der Lahnstraße zur Straßenbahnhaltestelle geprüft und umgesetzt werden, da ja nun aufgrund der reduzierten Geschwindigkeit eine sicherere Gesamtsituation geschaffen ist. Der Überweg wird benötigt, da der Umweg über zwei weitere Kreuzungen für viele Fußgehende zu aufwendig und den Kindern nicht zu erklären ist. 3. Der nach Bauarbeiten kaum erkennbare Fußgängerüberweg Lahnstraße/Krifteler Straße soll in Kürze farblich erneuert werden. In diesem Zuge soll auch das entfernte Schild "Fußgängerüberweg" wieder aufgestellt werden. 4. Die im Jahr 2023 ausgesetzten Geschwindigkeitskontrollen in der Rebstöcker Straße sollen wieder aufgenommen werden. Eine regelmäßige Geschwindigkeitskontrolle soll zukünftig auch in der westlichen Lahnstraße in Nähe der KiTa erfolgen. 5. Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße soll möglichst zügig, in Abstimmung mit der Kinderbeauftragten, anhand der dortigen Nutzungsbedürfnisse in den Schulwegeplan aufgenommen werden. Begründung: Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße wurde vor Jahren mit Wohngebäuden und einer KiTa bebaut. Er wurde jedoch nicht in den Schulwegeplan einbezogen, obwohl dort zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern leben. Der Fußgängerüberweg auf der Lahnstraße über die Krifteler Straße ist in ST 1816 2022 in der Zeichnung 22/0000 Blatt 1 zur Krifteler Straße noch enthalten, seit Fertigstellung von Bauarbeiten jedoch kaum noch erkennbar. Die Anwohnenden fordern die Wiederherstellung des "Zebrastreifens", insbesondere für die Schul- und Kindergartenkinder. Fotos: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2005 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1816 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4054 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 409 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5836 2024 Die Vorlage OF 1357/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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