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Reflexion

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Fußgänger nicht vergessen: Bordsteinabsenkung auf der Camberger Brücke

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2994 entstanden aus Vorlage: OF 569/1 vom 23.03.2018 Betreff: Fußgänger nicht vergessen: Bordsteinabsenkung auf der Camberger Brücke Vorgang: B 244/17 Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Sanierung der Camberger Straße und des Radwegs, wie es das Brückenbauprogramm in der Anlage zur Vorlage B 244 vom 07.08.2017 für dieses Jahr vorsieht, darauf zu achten, dass die Bordsteine, im Bereich der beiden Straßeneinmündungen auf der Camberger Brücke, für den Fußgängerweg abgesenkt und damit barrierefrei werden. Außerdem sollte die bestehende Stufe zwischen Fahrrad- und Gehweg entfernt werden, da hier eine Stolper- und damit Unfallgefahr gegeben ist. Begründung: Die Bordsteine im Bereich der beiden Straßeneinmündungen sind auf dem Fahrradweg bereits abgesenkt. Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen, die auf dem Gehweg gehen, müssen jedoch eine hohe Stufe überwinden. Auch besteht ein Höhenunterschied zwischen dem Fahrrad- und Gehweg, welcher jedoch nicht sinnvoll ist. Für Fahrradfahrer ist ein Ausweichen bei Gegenverkehr quasi unmöglich und führt zu erhöhter Unfallgefahr. Für Fußgänger stellt der stufige Höhenunterschied an vielen Stellen eine Stolperfalle dar. Da ohnehin die Sanierung für 2018 geplant ist, muss dieser Punkt dabei beachtet und umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.08.2017, B 244 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1281 Antrag vom 18.06.2021, OF 136/1 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 685 Aktenzeichen: 66 2

Fußgänger nicht vergessen: Borsteinabsenkung auf der Camberger Brücke

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1281 Betreff: Fußgänger nicht vergessen: Borsteinabsenkung auf der Camberger Brücke Die südlichen drei Brückenbauwerke in der Camberger Straße sowie die südliche Rampe hinunter in die Gutleutstraße werden planmäßig in diesem Jahr saniert. Dabei werden auch die Fuß- und Radwege bis zur Einmündung der Herrmann-Eggert-Straße erneuert. Die Längskante zwischen Geh- und Radweg wird aus Gründen der Verkehrssicherheit bereits vor der eigentlichen Brückensanierung eingeebnet, da im Zuge der dafür notwendigen Teilsperrungen der Radverkehr in beide Richtungen auf den vorhandenen Wegen im Seitenraum geführt werden muss. Die Sanierung der nördlichen beiden Brückenbauwerke und der Straßenrampe zur Galluswarte ist jedoch aufgrund der bei der Deutschen Bahn zu beantragenden Sperrpausen zeitlich verschoben worden. Daher ist hier eine Erneuerung frühestens im Jahr 2020 zu erwarten. Bis zur Sanierung der beiden nördlichen Brückenbauwerke, werden die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht weiterhin durchgeführt. Im Zuge der Sanierungsarbeiten an den beiden nördlichen Brückenbauwerken wird der Geh- und Radweg analog wie auf der südlichen Rampe saniert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2994 Antrag vom 18.06.2021, OF 136/1

Sachstand: Sanierung und Radwege Camberger Brücke?

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 136/1 Betreff: Sachstand: Sanierung und Radwege Camberger Brücke? Vorgang: OM 2994/18; ST 1281/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Zu berichten, wann nun die Sanierung der nördlichen beiden Brückenbauwerke und der Straßenrampe zur Galluswarte vorgesehen ist (laut ST 1281 frühestens in 2020...?). 2. Auf der gesamten Länge der Camberger Brücke eine ordentliche Markierung des Radweges anzulegen und im zu sanierenden Teil zumindest die Piktogramme zu erneuern. Begründung: Die südlichen drei Brückenbauwerke in der Camberger Straße sowie die südliche Rampe hinunter in die Gutleutstraße wurden bereits saniert, der restliche Teil verzögert sich, laut ST 1281 wegen Absprachen mit der Bahn. Doch wollen Pendler, die die Camberger Brücke mit Autos, Fahrrädern, zu Fuß etc. benutzen zu Recht wissen wie es weitergeht und - wenn auch nur provisorisch - eine klare Abgrenzung bzw. Markierung der Räume für die einzelnen Verkehrsteilnehmer. Entsprechende Piktogramme sind teilweise abgenutzt oder werden von anderen Markierungen, welche während der Bauarbeiten vorgenommen wurden, verdeckt. Fotos: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2994 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1281 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 685 2021 Die Vorlage OF 136/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4