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Parkhäuser im Landschaftsschutzgebiet
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 1363/5 Betreff: Parkhäuser im Landschaftsschutzgebiet Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, unter welchen Bedingungen die Flächen der Parkplätze Hahnstraße, Waldparkplatz und Gleisdreieck im Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel verbleiben können, wenn, wie vom Magistrat in Aussicht genommen, diese Flächen mit Parkhäusern bebaut werden. Wenn die Flächen nach einer Bebauung nicht im Grüngürtel verbleiben können, welche Ersatzflächen sollen in den Grüngürtel aufgenommen werden? Begründung: Der Grüngürtel ist ein unverzichtbarer Ausgleichsraum für das dichtbesiedelte Stadtgebiet Frankfurt. Das hat sich die Stadtverordnetenversammlung in die Grüngürtelverfassung geschrieben. Die Flächen sollen naturnah oder auch für die Freizeitbedürfnisse der Menschen entwickelt werden. In der veröffentlichten Diskussion um die Mehrzweckhalle entstand der Eindruck, als könnte über die genannten Parkplätze beliebig verfügt werden. Der Ortsbeirat schließt eine Umnutzung nicht aus. Er hat selbst eine gemeinsame Nutzung als Stadion- und P+R-Parkplatz ins Gespräch gebracht. Aus Sicht des Ortsbeirats ist ein P+R-Parkplatz nicht mit der Grüngürtelverfassung vereinbar, was die Suche nach Ersatzflächen zwingend erforderlich macht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1148 2025 Die Vorlage OF 1363/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Beratung im Ortsbeirat: 4
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