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Nutzungskonflikte auf dem Geh- und Radweg an der Tramstation „Mönchhofstraße“ entschärfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2020, OF 1369/1 Betreff: Nutzungskonflikte auf dem Geh- und Radweg an der Tramstation "Mönchhofstraße" entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrssituation an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Sondershausenstraße wie folgt neu zu regeln: 1. Der getrennte Geh- und Radweg (VZ 241) wird in einen reinen Gehweg (VZ 239) umgewandelt; 2. Der Radverkehr soll am Ende des Grünstreifens an der Fußgängerampel auf den rechten Fahrstreifen geführt werden; 3. Auf der Fahrbahn soll ein Radfahrstreifen (VZ 295) eingerichtet werden, der Anfang dieses Radfahrstreifens durch geeignete Maßnahmen (wie z.B. an der Kreuzung Kurt-Schumacher- Straße / Berliner Straße) gegen den motorisierten Verkehr gesichert werden; 4. Am Fahrbahnrand werden Sperrgitter, Poller o.ä. aufgestellt werden, um das illegale Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Begründung: Der Geh- und Radweg an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße wird regelmäßig auf gesamter Länge zugeparkt, hauptsächlich von Anliegern der Kleingartensiedlung. Dadurch werden Fußgänger*innen behindert und gefährdet, da sie auf den Radweg ausweichen müssen. Insbesondere Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder einen Kinderwagen mitführen, sind betroffen. Fahrradfahrer*innen werden dadurch wiederum behindert, so dass die aktuelle Situation für alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen unbefriedigend ist. Der Geh- und Radweg endet derzeit etwa 200m weiter stadteinwärts, an der Ecke Mainzer Landstraße / Sondershausenstraße. Gleichzeitig bietet die Mainzer Landstraße an dieser Stelle dem motorisierten Verkehr zwei Fahrstreifen plus den Linkasbbiegestreifen Richtung Schmidtstraße; hinter der Kreuzung Mainzer Landstraße / Schmidtstraße verengt sich dies auf einen Fahrstreifen. Die hier vorgeschlagene Neuregelung würde diese Verengung nur um etwa 100m vorverlegen, gleichzeitig aber ausreichend sicheren Raum für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen schaffen. . Foto: privat . https://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/application/sta dtplan Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 34 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 1. bis 3. und die Ziffer 4. der Vorlage OF 1369/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6333 2020 Die Vorlage OF 1369/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3.: SPD, GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 4.: Einstimmige Annahme
Nutzungskonflikte auf dem Geh- und Radweg an der Tramstation „Mönchhofstraße“ entschärfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6333 entstanden aus Vorlage: OF 1369/1 vom 27.07.2020 Betreff: Nutzungskonflikte auf dem Geh- und Radweg an der Tramstation "Mönchhofstraße" entschärfen Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrssituation an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Sondershausenstraße wie folgt neu zu regeln: 1. Der getrennte Geh- und Radweg (VZ 241) wird in einen reinen Gehweg (VZ 239) umgewandelt; 2. der Radverkehr soll am Ende des Grünstreifens an der Fußgängerampel auf den rechten Fahrstreifen geführt werden; 3. auf der Fahrbahn soll ein Radfahrstreifen (VZ 295) eingerichtet werden, der Anfang dieses Radfahrstreifens durch geeignete Maßnahmen (wie z. B. an der Kreuzung Kurt-Schumacher- Straße/Berliner Straße) gegen den motorisierten Verkehr gesichert werden; 4. am Fahrbahnrand werden Sperrgitter, Poller o. Ä. aufgestellt , um das illegale Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Begründung: Der Geh- und Radweg an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße wird regelmäßig auf gesamter Länge zugeparkt, hauptsächlich von Anliegern der Kleingartensiedlung. Dadurch werden Fußgängerinnen und Fußgänger behindert und gefährdet, da sie auf den Radweg ausweichen müssen. Insbesondere Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder einen Kinderwagen mitführen, sind betroffen. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer werden dadurch wiederum behindert, sodass die aktuelle Situation für alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer unbefriedigend ist. Der Geh- und Radweg endet derzeit etwa 200 Meter weiter stadteinwärts an der Ecke Mainzer Landstraße/Sondershausenstraße. Gleichzeitig bietet die Mainzer Landstraße an dieser Stelle dem motorisierten Verkehr zwei Fahrstreifen plus den Linksabbiegestreifen Richtung Schmidtstraße; hinter der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schmidtstraße verengt sich dies auf einen Fahrstreifen. Die hier vorgeschlagene Neuregelung würde diese Verengung nur um etwa 100 Meter vorverlegen, gleichzeitig aber ausreichend sicheren Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer schaffen. Foto: privat https://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/application/sta dtplan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2119 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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