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Reflexion

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Radweg Allerheiligenstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 633 entstanden aus Vorlage: OF 121/1 vom 18.09.2016 Betreff: Radweg Allerheiligenstraße Vorgang: OM 4603/15 OBR 1; ST 892/16 Mit der Vorlage ST 892 hat der Magistrat erklärt, dass die Einrichtung eines Radweges bei Beibehaltung des Parkens auf beiden Seiten eingerichtet werden kann. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, eine Planung zu erstellen, die einen solchen Radweg im Abschnitt von der Stoltzestraße bis zum Allerheiligentor und einen Kreisverkehr im Bereich Breite Gasse/Allerheiligenstraße/Stoltzestraße vorsieht. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitzustellen. Begründung: 1. Der Bedarf für diesen Radweg besteht schon lange und wird mit zunehmendem Radverkehr immer größer. 2. Die Notwendigkeit, zwei Fahrspuren für den Autoverkehr vorzuhalten, besteht nicht mehr, da a) nur auf einer Spur vom Allerheiligentor in die Allerheiligenstraße eingefahren werden kann und b) eine der Spuren ohnehin ständig zugeparkt ist. Mit der Einrichtung eines Radweges könnte immer noch (illegal) in zweiter Reihe geparkt werden, ohne den fließenden Verkehr massiv zu behindern. 3. In der Allerheiligenstraße und in der Stoltzestraße wird insgesamt zu schnell gefahren. Zwei Fahrspuren nebeneinander verleiten auch dazu. Trotz zahlloser Initiativen des Ortsbeirats und Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern hat sich substanziell wenig an der gefahrenen Geschwindigkeit im Viertel geändert. In diesem stark bewohnten Bereich befindet sich eine Kita. Durch einen Kreisverkehr könnte das Tempo deutlich gedrosselt werden, ohne die Kapazität der Straßenzüge zu mindern. 4. Durch den Kreisverkehr würde sich auch die Situation der zu Fuß Gehenden erheblich verbessern. Zurzeit gibt es dort überhaupt keine Querungshilfen, künftig könnte dort auf jeder der Straßen ein Zebrastreifen angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4603 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 892 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1759 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3132 Antrag vom 23.08.2020, OF 1388/1 Auskunftsersuchen vom 15.09.2020, V 1753 Aktenzeichen: 66 2

Beratung im Ortsbeirat: 4