Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 1

Anstrengungen für Senioren- und behindertengerechte Haltestellen erhöhen

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2019, OF 1390/5 Betreff: Anstrengungen für Senioren- und behindertengerechte Haltestellen erhöhen Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, a) ob an den Straßenbahnhaltestellen Brücken-/Textorstraße und Lokalbahnhof/Textorstraße die Haltepunkte so verlegt und angeordnet werden können, dass die Schaffung von niveauunterschiedlicher Fahrbahnführung und damit niveauausgleichendes Ein-/Austeigen in die Straßenbahn möglich wird. b) ob ein obiges Vorgehen auch an der Haltestelle Schweizer-/Gartenstraße möglich ist und der Haltepunkt ca. 50 m nach Westen verzogen und auf Pkw-Parkplätze auf den Gehwegen verzichtet werden kann. Begründung: Die Straßenbahnlinien 15 und 16 sind in Sachsenhausen die wichtigsten Ost-West-Verbindungen des öffentlichen Nahverkehrs. Die Linie 15 führt auch weiter zur Universitätsklinik. Aus diesem Grunde müssen weitere Verbesserungen der Barrierefreiheit geschaffen werden. Ältere und in der Fortbewegung eingeschränkte Menschen bewältigen die hohen Stufen der Straßenbahn ohne Hilfe nicht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5188 2019 Die Vorlage OF 1390/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Anstrengungen für senioren- und behindertengerechte Haltestellen erhöhen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5188 entstanden aus Vorlage: OF 1390/5 vom 23.08.2019 Betreff: Anstrengungen für senioren- und behindertengerechte Haltestellen erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob an den Straßenbahnhaltestellen "Brücken-/Textorstraße" und "Lokalbahnhof/Textorstraße" die Haltepunkte so verlegt und angeordnet werden können, dass die Schaffung einer niveauunterschiedlichen Fahrbahnführung und damit ein niveauausgleichendes Ein-/Austeigen in die Straßenbahn möglich wird; 2. ob ein obiges Vorgehen auch an der Haltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" möglich ist und der Haltepunkt ca. 50 Meter nach Westen vorgezogen und auf Pkw-Parkplätze auf den Gehwegen verzichtet werden kann. Begründung: Die Straßenbahnlinien 15 und 16 sind in Sachsenhausen die wichtigsten Ost-West-Verbindungen des öffentlichen Nahverkehrs. Die Straßenbahnlinie 15 führt auch weiter zur Universitätsklinik. Aus diesem Grunde müssen weitere Verbesserungen der Barrierefreiheit geschaffen werden. Ältere und in der Fortbewegung eingeschränkte Menschen bewältigen die hohen Stufen der Straßenbahn ohne Hilfe nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1230 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 274 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13

Beratung im Ortsbeirat: 4