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Errichtung eines integrativen Kindergartens in der Reithalle Kastanienhof, Josef-Bautz-Straße 4
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2016, OF 14/12 Betreff: Errichtung eines integrativen Kindergartens in der Reithalle Kastanienhof, Josef-Bautz-Straße 4 Der Magistrat wird gebeten, seine aus Gründen des Landschaftsschutzes ablehnende Stellungnahme ST 1267 vom 31.8.2015, zur Errichtung einer Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik auf dem Reiterhof Josef-Bautz-Straße 4 zu überdenken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei dem seit 45 Jahren bestehenden Verein VzF Taunus weiterhin Interesse zur Errichtung der integrativen Kindertagessstätte besteht und der Verein seit 2008 die Reitanlage und Reithalle des Kastanienhofs in Kalbach nutzt. Die für die Kindertagesstätte angedachten Räumlichkeiten sollen nicht in einem erst neu zu errichtenden Gebäude geschaffen werden, sondern die Gebäudeflächen bestehen bereits in der Reithalle und sind derzeit ohne Nutzung. Auch die Zufahrt zu dem Grundstück und ausreichende Parkplätze sind bereits vorhanden. Auf dem benachbarten Grundstück, das gleichfalls in dem Landschaftsschutzgebiet liegt, wurde im Sinne einer pragmatischen Lösung in der Zwischenzeit eine Pension genehmigt. Es wird erwartet, dass der Magistrat im Sinne einer Gleichbehandlung auch für die Errichtung des integrativen Kindergartens eine positive Lösung findet, zumal es sich bei dem Verein um eine soziale Einrichtung handelt. Begründung: Das Anliegen des Vereins hat im Stadtparlament in den Jahren 2013 -2015 eine breite Unterstützung gefunden. Gleichwohl wurde eine Genehmigung des Bauantrags unter Verweis auf die Lage im Landschaftschutzgebiet verweigert. Die zwischenzeitlich gefundene Lösung für die Nutzung ehemals landwirtschaftlicher Gebäude auf dem Nachbargrundstück, das ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet liegt, und die im Geltungsbereich des Grüngürtels vorgenommene Ausnahmeregelung zur Errichtung von Wohngebäuden lässt hoffen, dass der Magistrat bereit ist, seine bisherige ablehnende Haltung zu überdenken. Der Schwerpunkt des Vereins liegt in der Förderung und Betreuung von behinderten und benachteiligten Menschen. Bisher betreibt der Verein bereits elf integrative Kindertagesstätten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 21 2016 Die Vorlage OF 14/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und BFF; CDU, SPD und FDP (= Enthaltung)
Errichtung einer integrativen Kindertagesstätte in der Reithalle Kastanienhof, Josef-Bautz-Straße 4
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 21 entstanden aus Vorlage: OF 14/12 vom 15.04.2016 Betreff: Errichtung einer integrativen Kindertagesstätte in der Reithalle Kastanienhof, Josef-Bautz-Straße 4 Vorgang: OM 2159/13 OBR 12; ST 1267/15 Der Magistrat wird gebeten, seine aus Gründen des Landschaftsschutzes ablehnende Stellungnahme ST 1267 zur Errichtung einer Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik auf dem Reiterhof Josef-Bautz-Straße 4 zu überdenken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei dem seit 45 Jahren bestehenden VzF Taunus e. V. weiterhin Interesse an der Errichtung der integrativen Kindertagesstätte besteht und der Verein seit 2008 die Reitanlage und Reithalle des Kastanienhofs in Kalbach nutzt. Die für die Kindertagesstätte angedachten Räumlichkeiten sollen nicht in einem erst neu zu errichtenden Gebäude geschaffen werden, sondern die Gebäudeflächen bestehen bereits in der Reithalle und sind derzeit ohne Nutzung. Auch die Zufahrt zu dem Grundstück und ausreichende Parkplätze sind bereits vorhanden. Auf dem benachbarten Grundstück, das gleichfalls in dem Landschaftsschutzgebiet liegt, wurde im Sinne einer pragmatischen Lösung in der Zwischenzeit eine Pension genehmigt. Es wird erwartet, dass der Magistrat im Sinne einer Gleichbehandlung auch für die Errichtung der integrativen Kindertagesstätte eine positive Lösung findet, zumal es sich bei dem Verein um eine soziale Einrichtung handelt. Begründung: Das Anliegen des Vereins hat im Stadtparlament in den Jahren 2013 bis 2015 eine breite Unterstützung gefunden. Gleichwohl wurde eine Genehmigung des Bauantrags unter Verweis auf die Lage im Landschaftsschutzgebiet verweigert. Die zwischenzeitlich gefundene Lösung für die Nutzung ehemals landwirtschaftlicher Gebäude auf dem Nachbargrundstück, das ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet liegt, und die im Geltungsbereich des Grüngürtels vorgenommene Ausnahmeregelung zur Errichtung von Wohngebäuden lässt hoffen, dass der Magistrat bereit ist, seine bisherige ablehnende Haltung zu überdenken. Der Schwerpunkt des Vereins liegt in der Förderung und Betreuung von behinderten und benachteiligten Menschen. Bisher betreibt der Verein bereits elf integrative Kindertagesstätten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2159 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1267 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 890 Aktenzeichen: 40 4
Beratung im Ortsbeirat: 4
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