Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 1
Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielplätze im Ortsbezirk 7 mit barrierefreien Spielgeräten ausstatten
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2022, OF 140/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielplätze im Ortsbezirk 7 mit barrierefreien Spielgeräten ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Stadtteilen Hausen, Praunheim und Rödelheim des Ortsbezirks ist je ein geeigneter Spielplatz (z.B. am Zehntmarkweg, Niddatal, Bugagelände) mit einem behindertengerechten Spielgerät auszustatten, so dass Maßnahmen gemäß der von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention endlich umgesetzt werden. Dafür sind Mittel in Höhe von 20.000 € im Haushalt einzustellen. Begründung: Spielplätze sind wichtige öffentliche Frei-, Bewegungs- und Kontakträume für Kinder, Jugendliche, Eltern bzw. Großeltern und dienen als generationsübergreifender Treff- bzw. Kommunikationspunkt. Kinder und Jugendliche lernen dort das gemeinsame Spielen, den Austausch, sie trainieren die körperliche Bewegungsabläufe und sammeln wichtige Erfahrungen wohnortnah und an der frischen Luft. Aber nicht alle Menschen profitieren von den Spielplätzen. Einerseits fehlen behindertengerechte Spielgeräte wie beispielsweise unterfahrbare Sand- oder Wasserspiele. Andererseits ist auch der Zugang zu den normalen Spielgeräten wie Schaukel oder Rutsche für Eltern im Rollstuhl nicht oder nur teilweise möglich, weil Holzschnipsel oder Sand an diesen Stellen eingebracht ist. Nach der Ratifizierung von UN-Konventionen darf die Umsetzung nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Dies widerspricht dem rechtlichen Grundgedanken. Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung müssen in verschiedenen Bereichen getroffen werden. Von der Herstellung der Barrierefreiheit über die Bereitstellung von Lernmitteln bis zur Installation von inklusiven Spielgeräten und vielem mehr sind Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben zu unternehmen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 160 2022 Die Vorlage OF 140/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielplätze im Ortsbezirk 7 mit barrierefreien Spielgeräten ausstatten
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 22.03.2022, EA 160 entstanden aus Vorlage: OF 140/7 vom 17.03.2022 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielplätze im Ortsbezirk 7 mit barrierefreien Spielgeräten ausstatten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Stadtteilen Hausen, Praunheim und Rödelheim des Ortsbezirks ist je ein geeigneter Spielplatz (z. B. am Zentmarkweg, Niddatal, Bugagelände) mit einem behindertengerechten Spielgerät auszustatten, sodass Maßnahmen gemäß der von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention endlich umgesetzt werden. Dafür werden Mittel in Höhe von 20.000 Euro im Haushalt 2022 eingestellt. Begründung: Spielplätze sind wichtige öffentliche Frei-, Bewegungs- und Kontakträume für Kinder, Jugendliche, Eltern bzw. Großeltern und dienen als generationsübergreifender Treff- bzw. Kommunikationspunkt. Kinder und Jugendliche lernen dort das gemeinsame Spielen, den Austausch, sie trainieren die körperlichen Bewegungsabläufe und sammeln wichtige Erfahrungen wohnortnah und an der frischen Luft. Aber nicht alle Menschen profitieren von den Spielplätzen. Einerseits fehlen behindertengerechte Spielgeräte wie beispielsweise unterfahrbare Sand- oder Wasserspiele. Andererseits ist auch der Zugang zu den normalen Spielgeräten wie Schaukel oder Rutsche für Eltern im Rollstuhl nicht oder nur teilweise möglich, weil Holzschnipsel oder Sand an diesen Stellen eingebracht ist. Nach der Ratifizierung von UN-Konventionen darf die Umsetzung nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Dies widerspricht dem rechtlichen Grundgedanken. Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung müssen in verschiedenen Bereichen getroffen werden. Von der Herstellung der Barrierefreiheit über die Bereitstellung von Lernmitteln bis zur Installation von inklusiven Spielgeräten und vielem mehr sind Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben zu unternehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.04.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 103 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 160 wird im Rahmen der Vorlage E 109 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen E 192), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment