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Reflexion

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Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1495 Betreff: Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße In seiner Stellungnahme ST 73/11 teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 11 das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zur Einrichtung eines Gehwegs in der Nußgartenstraße mit. Danach wurde unter Beibehaltung der derzeitigen Fahrbahnbreite die Einrichtung eines neuen durchgehenden östlich der Fahrbahn verlaufenden Gehwegs zugrunde gelegt. Diese Erweiterung der Verkehrsfläche setzt den Erwerb zusätzlicher Grundstücksflächen voraus. Ein Teil der benötigten Flächen befindet sich nicht in städtischem Besitz, sondern ist kleinteilig im Besitz verschiedener Grundstückseigentümer. Baurecht für einen Erwerb und den Ausbau dieser Flächen besteht nicht. Eine kurz- bzw. mittelfristige Einrichtung des oben beschriebenen Gehweges ist somit nicht möglich. Als Alternative wurde deshalb vorgeschlagen, den Fußgängerverkehr von der Hofhausstraße über die bestehende Fußwegverbindung zur Straße Am Lohrberg und von dort über die als Gehweg ausgewiesene Verbindung zum Einmündungsbereich Nußgartenstraße/Kreuzweg zu führen. Diese Fußgängerführung ist Teil des "Quellenwanderweges" im städtischen GrünGürtel und entsprechend ausgeschildert, sodass bereits eine Fußwegeverbindung zwischen der Hofhausstraße und der Weggabelung Nußgartenstraße/Kreuzweg besteht. Der Magistrat sieht daher gegenwärtig keine Notwendigkeit zur Einrichtung eines Gehwegs entlang der Nußgartenstraße zwischen der Hofhausstraße und dem Kreuzweg. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.03.2012, EA 51 Antrag vom 25.02.2017, OF 141/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 76

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nussgartenstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 141/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nussgartenstraße Vorgang: ST 1495/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Gehweg auf der östlichen Seite der Nussgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nussgartenstraße / Kreuzweg, einzurichten. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau des Gehwegs, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nussgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlang geführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1495 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 76 2017 Die Vorlage OF 141/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 13.03.2017, EA 76 entstanden aus Vorlage: OF 141/11 vom 25.02.2017 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: EA 51/12 OBR 11; ST 1495/12 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nußgartenstraße/Kreuzweg, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nußgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlanggeführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.03.2012, EA 51 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1495 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1712 Antrag vom 12.11.2018, OF 470/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 28.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 77 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 76 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 66 2

Beratung im Ortsbeirat: 4