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Mainzer Landstraße: Grünphase für Zufußgehende verlängern
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 141/1 Betreff: Mainzer Landstraße: Grünphase für Zufußgehende verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Die Grünphasen für Zufußgehende an den LSA auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Wickerer Straße und auf Höhe der Ackermannstraße bei gleichzeitiger Beibehaltung der aktuellen Schutzzeit zu verdoppeln. 2. Die Wartezeit für Zufußgehende nach Betätigung der Anforderungstaste signifikant zu verringern. 3. Auf der Mainzer Landstraße im Gebiet des Ortsbezirks 1 sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts Tempo 30 anzuordnen. 4. Auf der Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts an der Einmündung der Ackermannstraße einen Blitzer aufzustellen oder regelmäßig mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Die Grünphasen an beiden LSA betragen aktuell unter 6 Sekunden. Insbesondere für Kinder, Menschen mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Personen ist es unmöglich, die an dieser Stelle 4-spurige Straße sicher zu überqueren. Zudem beträgt die Wartezeit nach Betätigung der Anforderungstaste an beiden genannten LSA über 1,5 min. An der LSA Höhe Wickerer Straße liegt beidseitig eine Straßenbahnhaltestelle, was dazu führt, dass hier Menschen oftmals bei Rot schnell über die Straße rennen, um eine Straßenbahn zu bekommen. Die LSA Höhe Ackermannstraße liegt auf einem Schulweg. Die Mainzer Landstraße ist dafür bekannt, dass hier sogenannte Autoposer ihr Unwesen treiben. Insbesondere am Wochenende, aber auch in den Abendstunden sind regelmäßig extrem laute Motorenzu hören und die entsprechenden Fahrzeuge zu beobachten. Diesem Phänomen könnte mit einer - dann natürlich auch entsprechend zu überprüfenden und bei Übertretung zu ahndenden - Geschwindigkeitsbegrenzung Abhilfe geschafft werden. Zudem sind niedrigere Geschwindigkeiten auch ohne Raser und Autoposer sicherer für andere Verkehrsteilnehmende wie Radfahrende und Zufußgehende. Auch dem Klimaschutz ist diese Maßnahme zuträglich, da der CO2-Ausstoß und der Feinstaubabrieb bei niedrigeren Geschwindigkeiten reduziert sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 41 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 141/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 690 2021 Die Vorlage OF 141/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung) Ziffer 4.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Mainzer Landstraße: Grünphase für zu Fuß Gehende verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 690 entstanden aus Vorlage: OF 141/1 vom 22.08.2021 Betreff: Mainzer Landstraße: Grünphase für zu Fuß Gehende verlängern Der Magistrat wird gebeten, 1. die Grünphasen für zu Fuß Gehende an den Lichtsignalanlagen auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Wickerer Straße und auf Höhe der Ackermannstraße bei gleichzeitiger Beibehaltung der aktuellen Schutzzeit zu verdoppeln; 2. die Wartezeit für zu Fuß Gehende nach Betätigung der Anforderungstaste signifikant zu verringern; 3. auf der Mainzer Landstraße im Gebiet des Ortsbezirks 1 sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts Tempo 30 anzuordnen; 4. auf der Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts an der Einmündung der Ackermannstraße einen Blitzer aufzustellen oder regelmäßig mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Die Grünphasen an beiden Lichtsignalanlagen betragen aktuell unter sechs Sekunden. Insbesondere für Kinder, Menschen mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Personen ist es unmöglich, die an dieser Stelle vierspurige Straße sicher zu überqueren. Zudem beträgt die Wartezeit nach Betätigung der Anforderungstaste an beiden genannten Lichtsignalanlagen über eineinhalb Minuten. An der Lichtsignalanlage Höhe Wickerer Straße liegt beidseitig eine Straßenbahnhaltestelle, was dazu führt, dass hier Menschen oftmals bei Rot schnell über die Straße rennen, um eine Straßenbahn zu bekommen. Die Lichtsignalanlage Höhe Ackermannstraße liegt auf einem Schulweg. Die Mainzer Landstraße ist dafür bekannt, dass hier sogenannte Autoposer ihr Unwesen treiben. Insbesondere am Wochenende, aber auch in den Abendstunden sind regelmäßig extrem laute Motoren zu hören und die entsprechenden Fahrzeuge zu beobachten. Diesem Phänomen könnte mit einer - dann natürlich auch entsprechend zu überprüfenden und bei Übertretung zu ahndenden - Geschwindigkeitsbegrenzung Abhilfe geschafft werden. Zudem sind niedrigere Geschwindigkeiten auch ohne Raser und Autoposer sicherer für andere Verkehrsteilnehmende wie Radfahrende und zu Fuß Gehende. Auch dem Klimaschutz ist diese Maßnahme zuträglich, da der CO2-Ausstoß und der Feinstaubabrieb bei niedrigeren Geschwindigkeiten reduziert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 48 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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