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Heute schon an morgen denken - standortnahe Ausweichquartiere für die Einrichtungen am Bildungscampus Gallus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1367 entstanden aus Vorlage: OF 272/1 vom 09.12.2021 Betreff: Heute schon an morgen denken - standortnahe Ausweichquartiere für die Einrichtungen am Bildungscampus Gallus Der Magistrat wird gebeten, ausreichend Ersatzstandorte für die Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen, die sich auf dem Gebiet des zukünftigen Bildungscampus Gallus befinden, für die Bauzeit zu finden. Die Ausweichquartiere sollen möglichst fußläufig zu den aktuellen Standorten und gut mit dem ÖPNV zu erreichen sein. Sie sollen den Bedürfnissen der jeweiligen Einrichtung genügen, sodass die vielfältigen Angebote der Einrichtungen auch während des Um- und Neubaus des Bildungscampus ohne größere Einschränkungen aufrechterhalten werden können. Insbesondere soll geprüft werden, ob sich der Standort der aktuell ausgelagerten Grundschule Europaviertel an der Stephensonstraße, die Freifläche entlang der Stephensonstraße in Richtung Idsteiner Straße und das ehemalige Gebäude der Deutschen Bahn für Auslagerungen eignen und genutzt werden können. Des Weiteren soll geprüft werden, ob die seit Jahren ungenutzte Fläche auf der gesperrten Gustavsburgburgstraße für eine Übergangszeit genutzt werden soll. Begründung: Die Errichtung des Bildungscampus Gallus hat sich stark verzögert und sollte durch gute Planung zügig vorangebracht werden. Eine Fragestellung im Prozess wird die Auslagerung der Einrichtungen in Ersatzquartiere sein. Da sich auf dem Gelände viele Kinder- und Jugendeinrichtungen befinden, sollen diese für die Bewohner des Stadtteils wichtigen Angebote in räumlicher Nähe erhalten bleiben. Aktuell wird die neue Grundschule Europaviertel am Standort Maastrichter Ring gebaut. Das bisherige Gelände sowie daran angrenzende Flächen können sich daher für eine Auslagerung anbieten. Auch das ehemalige Gebäude der Deutschen Bahn zwischen Idsteiner Straße, Stephensonstraße und Niedernhausener Straße steht aktuell leer. Daher bietet sich eine Prüfung an, ob dieses Gebäude in aktueller Form oder mit kleineren Umbaumaßnahmen für den Übergang genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.10.2024, OF 1418/1 Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1040 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schulbauoffensive - Konzept und Projekte 2024
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.07.2024, M 95 Betreff: Schulbauoffensive - Konzept und Projekte 2024 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 20.10.2022, § 2380 (M 91) Die Stadt Frankfurt am Main ist Schulträgerin und hat große Herausforderungen zu meistern. Die Schulen haben in den vergangenen Jahren insbesondere durch Mehrklassenbildungen Erhebliches geleistet. An vielen Standorten sind die Kapazitäten erschöpft. Teilweise sind Schulneugründungen bis zu fünf Jahre im Rückstand, was sich durch viele Interims und Auslagerungsprojekte zeigt. Erschwingliche Liegenschaften für neue Schulstandorte sind kaum vorhanden. Hinzu kommen notwendige energetische Ertüchtigungen zur Nachhaltigkeit, um eine Klimaneutralität der öffentlichen Bauten bis 2030 zu fördern. Eine zusätzliche Herausforderung ergibt sich aus dem sehr oft schlechten baulichen Zustand der Schulgebäude, da in den vergangenen Jahrzehnten dem Bauunterhalt nicht genügend Ressourcen zur Verfügung gestellt wurden. Die Schulbauoffensive (SBO) soll als ganzheitliches Konzept den Schulbau in Frankfurt neu strukturieren, für Transparenz sorgen, Vertrauen und Verbindlichkeit schaffen und Schulbauprojekte beschleunigen. Ein Kernstück der SBO ist die Priorisierung von Schulbaumaßnahmen. Zur beschleunigten Umsetzung der priorisierten Maßnahmen werden die Bauprojekte nach baufachtechnischen und strukturellen Ähnlichkeiten in Baupakete zusammengefasst. So kann jedes Baupaket mit unterschiedlichen Beschleunigungsmethoden realisiert und strukturierte Abläufe ermöglicht werden. Es wird bei allen Projekten geprüft, ob Baumaßnahmen als Serie zusammengefasst, mit Unterstützung von Externen beschleunigt oder von Externen als Investorenprojekt errichtet werden können. Die zur Verfügung gestellte externe Projektsteuerung für alle SBO-Maßnahmen soll die vorhandenen personellen Ressourcen der Ämter 25 und 40 entlasten und darüber hinaus die Einhaltung der Kosten, Termine und Qualitäten flächendeckend unterstützen. In den folgenden Haushaltsjahren erfolgt jährlich eine neue Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung mit den Projekten, die begonnen und beschleunigt umgesetzt werden sollen. Die Priorisierung wird somit fortlaufend weiterbearbeitet. Die konkrete Umsetzung der SBO-Projekte erfolgt erst nach Beschluss einer separaten Bau- und Finanzierungsvorlage für jedes Projekt. 1. Das Konzept zur Schulbauoffensive (SBO) gemäß Anlage 1 und die Priorisierungsliste gemäß Anlage 2 werden beschlossen sowie die Anlagen 3 bis 7 zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die Schulbauoffensive (SBO) als eine gesamtstädtische Aufgabe anzunehmen. Es wird sichergestellt, dass alle notwendigen Dezernate mit den dazugehörenden Ämtern und Organisationeinheiten die SBO prioritär unterstützen und zum Gelingen beitragen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, eine Schulbauoffensive zu starten. Über die zur Umsetzung der Schulbauoffensive benötigten konsumtiven und investiven Mittel ist im Rahmen des jeweiligen Aufstellungsverfahrens der kommenden Haushalte zu entscheiden. 4. Die Federführung der SBO übernimmt das Dezernat XI. Für die Kommunikation, Abstimmung und Einbindung der Ämter wird der Realisierungskreis mit den in der Anlage 4 aufgeführten Ämtern und Organisationseinheiten fortgeführt. Die Koordination und Kommunikation der ämterübergreifenden Abstimmungen übernimmt dabei die Stabstelle Schulbau. 5. Es dient zur Kenntnis, dass sich die SBO über fünf Jahre erstreckt und jährlich die zu bearbeitenden Bauprojekte benannt werden. In der Anlage 2 sind die ausgewählten Projekte für das Jahr 2024 aufgeführt. Sollte ein priorisiertes Projekt aus unvorhersehbaren Gründen nicht umgesetzt werden können, wird ein bereits im Investitionsprogramm enthaltenes Projekt als Nachfolgeprojekt vorgeschlagen, welches dem Magistrat unterjährig zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die letzte Beschlussfassung über die SBO erfolgt im Jahr 2028. 6. Schulbaumaßnahmen, die eines separaten Beschlusses bedürfen, wie bspw. Anmietungen, werden vorbehaltlich des Beschlusses durch die Stadtverordneten als priorisiertes Projekt in die SBO aufgenommen. 7. Der Magistrat wird beauftragt, einmal jährlich einen Statusbericht der SBO vorzulegen. Die Federführung obliegt dem Dezernat XI. 8. Der Magistrat wird beauftragt, für die im Rahmen der Schulbauoffensive aufgeführten Schulbauprojekte von den allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften wie folgt abzuweichen: a. Die Anmeldung von Haushaltsmitteln und die Bau- und Finanzierungsvorlagen können auf Basis einer Kostenschätzung nach BKI Kennwerten oder Referenzprojekten erfolgen. b. Die im Investitionsprogramm enthaltenden Planungsmittel benötigen keinen zusätzlichen Freigabebeschluss. c. Es können vorgezogene Bau-und-Finanzierungsvorlagen zur Freigabe von Baumitteln vorgelegt werden, um vorgelagerten Maßnahmen wie Auslagerungen und Erschließungsarbeiten beschleunigt bearbeiten zu können. Die Hauptmaßnahme kann im zweiten Schritt durch eine separate Bau- und Finanzierungsvorlage zur Freigabe von Baumitteln vorgelegt werden. d. Die Planungen können unterbrechungsfrei bis zur Bearbeitung des Vergabevorschlages fortgeführt werden (Knoten 725 der Bauwerksrichtlinie). e. Die SBO umfasst sowohl konsumtive als auch investive Maßnahmen aus dem Investitionsprogramm. Die Gesamtkosten werden projektbezogen über PSP-Elemente (investiv) verrechnet. Eine Deckungsfähigkeit besteht für jeweils die investiven bzw. jeweils die konsumtiven Projekte. f. Die Beschlussfassungen der Bau- und Finanzierungsvorlagen für die in der Anlage 2 aufgeführten priorisierten Projekte werden auf den Magistrat delegiert. g. Für die Beschleunigung der Schulbaumaßnahmen ist es möglich von den im Planungsrahmen festgelegten Planungsphasen Null zur Bedarfsermittlung abzuweichen. Eine Planungsphase erfolgt für die individuelle multifunktionale Raumnutzungskonzeption der verfügbaren Räume. 9. Es dient zur Kenntnis, dass bei den Maßnahmen der SBO für die Vergabe der Beschaffungs-, Planungs- und Bauleistungen beschleunigte, beziehungsweise vom Gebot des offenen Verfahrens der losweisen Einzelvergabe abweichende Vergabeverfahren geprüft werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen werden angewandt und im Einzelfall geprüft. Im Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen und entsprechender Interessenslage sind die Ausnahmeverfahren anzuwenden. 10. Die Projekte aus der SBO werden im Rahmen der Regelung zum Nachhaltigen Bauen im Sinne der sozialen, ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit geplant und umgesetzt (Anlage 7). 11. Die Prüfrechte des Revisionsamtes bleiben unberührt. Das Revisionsamt wird über die Projekte informiert und eingebunden. Nach Abschluss der Projektvorbereitungsphase (Leistungsphase 2 HOAI) werden die Projekte und die im Rahmen der Vorplanung entwickelten Alternativen und wirtschaftlichen Betrachtungen dem Revisionsamt vorgestellt und können nach Vorlage von entsprechenden Unterlagen geprüft werden. Das Revisionsamt ist darüber hinaus im Rahmen der Erstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage frühzeitig zu beteiligen. 12. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen zusätzliche Kapazitäten in den Bildungsregionen bei neuen Wohngebieten für die soziale Infrastruktur (Kita, Schule, Hort) vorgesehen werden können. Darüber hinaus wird die Aufstellung von Bebauungsplänen alleinig für den Gemeinbedarf / Schulen empfohlen. 13. Der Magistrat wird beauftragt, die Schulsportversorgung gesamtstädtisch zu betrachten und zu prüfen, ob weitere und zusätzliche Sportangebote bei einzelnen Projekten geschaffen werden können. Hierfür können pro Bildungsregion zwei Standorte ausgewählt werden, auf denen zusätzliche Sportfelder errichtet werden. Die zusätzlichen Kapazitäten sind mit den Bedarfen der jeweiligen Bildungsregion zu begründen und darzulegen und können im Einzelfall auch mit Bedarfen einer anderen Bildungsregion belegt werden. 14. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Weiterverwendung und der Erwerb von vorgefertigten Räumlichkeiten, die schon in einer anderen Kommune genutzt wurden, möglich ist. Dieser Beschaffungsweg könnte zeitnah als weitere Alternative zur Bedarfsdeckung von Schulplätzen herangezogen werden. 15. Für die Umsetzung der 30 priorisierten Bauprojekte (siehe Anlage 2) werden 30 temporäre Stellen für 5 Jahre aus der Stellenplanreserve bewilligt. Diese Stellen sind für alle an der Schulbauoffensive beteiligten Ämter vorgesehen. 16. Es dient zur Kenntnis, dass die voraussichtlichen finanziellen Belastungen insgesamt 1 Mrd. Euro betragen werden. Diese teilen sich geschätzt auf 540 Mio. € im investivem Bereich und 460 Mio. € im konsumtiven Bereich. Davon stehen bereits folgende Mittel im Investitionsprogramm zur Verfügung: Aktivierungsfähige Aufwendungen (investiv) Jahre Mittel Bedarf Mittel vorhanden Mittel zusätzlich notwendig 2024 20.000.000 € 20.000.000 € 0 € 2025 130.000.000 € 60.000.000 € 70.000.000 € 2026 130.000.000 € 55.000.000 € 75.000.000 € 2027 130.000.000 € 0 € 130.000.000 € 2028 130.000.000 € 0 € 130.000.000 € 540.000.000 € 135.000.000 € 405.000.000 € 17. Es dient zur Kenntnis, dass das Revisionsamt empfiehlt, die Priorisierungsliste 2024 in der Anlage 2 der Beschlussvorlage um acht Maßnahmen zu kürzen: Fünf Maßnahmen, deren Bedarf (Nrn. 4, 9, 16, 24, 25) nicht erkennbar ist. Weitere drei bzw. vier Maßnahmen mit Dritten (Miete oder Kauf, Nrn. 9, 12, 13, 14) ohne bisherigen Stadtverordnetenbeschluss. Das Dezernat XI wird beauftragt, die Aufnahme in die Prioritätenliste zurückzustellen. Soweit die Bedarfe nachgewiesen werden können, legt das Dezernat zu den Projekten jeweils einen Wirtschaftlichkeitsnachweis vor." Die darüber hinaus gehenden Mittel sind bei den kommenden Haushaltsplanungen im Rahmen der Zielwerte zu veranschlagen. Begründung: A. Zielsetzung Der Stadt Frankfurt am Main als Schulträgerin obliegt die Zurverfügungstellung der Schulplatzbedarfe für die Kinder und Jugendlichen dieser Stadt sowie die Bereitstellung, Ausstattung und Unterhaltung der dafür notwendigen Gebäude und der benötigten Infrastruktur. Die notwendigen 31.496 baulichen Mehrplätze in den sechs Bildungsregionen (siehe Anlage 3) bis zum Schuljahr 2028/29 errechnen sich aus allen zu bewältigenden Schulbaumaßnahmen. Hierbei werden sowohl die Neugründungen der integrierten Schulentwicklungspläne (iSEP) aufgeführt, als auch Interimsprojekte und Maßnahmen für Auslagerungen, Sanierungen und Erweiterungen, die nicht im iSEP enthalten sind. Damit soll dargelegt werden, welchen baulichen Aufwand die Stadt Frankfurt im Schulbereich in den kommenden 5 Jahren bewältigen muss. Mit den 30 priorisierten Projekten der Schulbauoffensive (siehe Anlage 2) können 19.820 bauliche Mehrplätze beschleunigt geschaffen werden. Dies sind 62 % der notwendigen Mehrplätze bis zum Schuljahr 2028/29. Mit der Schulbauoffensive sollen die notwendigen Maßnahmen priorisiert und eine beschleunigte Bearbeitung sichergestellt werden. Anlage 6 stellt den Überblick über alle bisher bekannten Bauaufgaben im Schulbau der kommenden Jahre her. Die hier aufgezeigte weitere Priorisierung der Bauaufgaben für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 ist nicht abgeschlossen, und kann sich beispielsweise durch eine veränderte demografische Entwicklung oder eine unvorhersehbare bauliche Dringlichkeit durch einen Schadenfall verändern. Ziel der Frankfurter Schulbauoffensive ist es, die benötigten und durch genehmigte Schulentwicklungspläne dokumentierten Schulplätze unverzüglich zur Verfügung zu stellen und dadurch Zwischenlösungen so weit wie möglich zu reduzieren. Ein weiteres Arbeitsfeld der Schulbauoffensive ist der schrittweise Abbau des Sanierungsstaus an den Bestandsgebäuden und die energetische Ertüchtigung derselben. Dies geschieht entweder über Generalsanierungen verbunden mit Auslagerungen oder verstärkten Bauunterhaltsmaßnahmen im laufenden Schulbetrieb. Für die Bewältigung der anstehenden Generalsanierungen und Ertüchtigungen werden dauerhafte Auslagerungsstandorte geschaffen, die als Drehscheibe fungieren und für alle Auslagerungen der Bildungsregion zur Verfügung stehen. Die Schulbauoffensive geht einher mit einer bedarfsorientierten Schulsportversorgung. Dabei gilt es, alle Instrumente und Möglichkeiten der Beschleunigung der anstehenden Bauaufgaben auszuschöpfen. Es wird besonders auf die soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit im Schulbau geachtet und die Überprüfung aller Anwendungsmöglichkeiten für eine Verbesserung der energetischen Standards im Schulbau gehen damit einher (siehe Anlage 7). B. Alternativen Die fehlenden Schulplätze können an den Bestandsschulen nicht mehr abgebildet werden. Die meisten Schulen haben bereits Erweiterungsbauten / Containerklassen auf dem Schulhof, so dass noch weitere zusätzliche Klassenräume nicht mehr gestellt werden können. In den Schuljahren 2015/16 bis 2023/24 wurden insgesamt ca. 5.225 Schülerinnen und Schüler in zusätzlichen Klassen untergebracht, die die festgelegte Zügigkeit der jeweiligen Schule überschritten haben (siehe Anlage 5). Die Mehrklassenbildungen sind an den relevanten Schulstandorten bis zum letzten Platz ausgereizt. Es gibt daher keine Alternativen. C. Lösung Die Beschleunigungsmaßnahmen und das Konzept der SBO (Anlage 1) orientieren sich an den Abläufen aus dem Beschluss zum Schulbau beschleunigen, § 940 vom 26.01.2017, M 233. Mit dem Stadtverordnetenbeschluss § 1893 vom 09.06.2022, M 83, wurden Planungsmittel für die SBO freigegeben. Die Schulbauoffensive zeigt alle Maßnahmen aus dem Schulbau, die ab diesem Jahr und die nächsten Jahre bearbeitet werden. Die Übersicht sorgt für Transparenz und zeigt die priorisierten Schulbauprojekte auf. Hierbei werden die Bauprojekte unterschieden in standardisierte und nicht standardisierte Projekte, und dementsprechend in die Baupakete zusammengefasst. Nähere Details sind in der Anlage 1 aufgeführt. Schulliegenschaften, die länger auf die geplante Gesamtsanierung warten müssen, werden über die in der SBO enthaltenen konsumtiven Mittel über verstärkte Bauunterhaltsmaßnahmen im laufenden Betrieb sukzessive ertüchtigt. Durch die Schaffung allgemeiner Auslagerungsstandorte wird die sukzessive Bearbeitung der Sanierungsmaßnahmen ermöglicht und planbar. Die Anzahl der Provisorien wird zukünftig dadurch verringert. Dies führt zur Entlastung des Haushalts und der Verwaltungsstrukturen. Die Schulentwicklungsplanung wird mit den baulichen Bedarfen abgeglichen und ein gemeinsames Verständnis der zu definierenden Bauaufgaben erreicht. Eine IT gestützte Datenbank fördert eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Dezernaten und Ämtern und sorgt für Transparenz, da die Sachstände aktualisiert und gleichzeitig sichtbar gemacht werden. Abweichung von haushalterischen Bewirtschaftungsvorschriften Die Anmeldung von Haushaltsmitteln sowie Bau- und Finanzierungsvorlagen auf Basis von BKI-Kennwerten oder Referenzprojekten wurde in der Vergangenheit für einige Projekte erfolgreich durchgeführt. Eine enge Abstimmung mit dem Revisionsamt war und ist auch zukünftig zwingend erforderlich. Sobald Planungsmittel im Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main aufgenommen sind und dieser verabschiedet ist, sind die Mittel formal genehmigt und erfüllen damit die Vorgaben nach § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung Hessen. Eine separates Beschlussverfahren für die Freigabe der Planungsmittel kann deshalb entfallen. Separate und vorgezogene Bau- und Finanzierungsvorlagen für Auslagerungen oder Erschließungsmaßnahmen beschleunigen ein Schulbauprojekt insgesamt und gewährleisten eine durchgängige Bearbeitung. Hinzu kommt, dass diese Maßnahmen oft selbst einen hohen Investitionsbedarf und vor allem einen zeitlichen Vorlauf haben. Gleichzeitig sind sie auch Voraussetzung für die eigentliche Schulbaumaßnahme. Vergabe von Planungs- und Bauleistungen Die verschiedenen Verordnungen zur Vergabe für den öffentlichen Auftraggeber sehen unter besonderen, im Einzelfall zu prüfenden Voraussetzungen, Verfahren vor, die zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe und Beschleunigung der Realisierung von Schulbaumaßnahmen der Schulbauoffensive führen können. Diese gesetzlich vorgesehenen bestehenden Möglichkeiten sollen geprüft und bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen genutzt werden. Um noch weitere Ressourcen für den Schulbau akquirieren zu können, wird gemäß dem Etatantrag E 81 vom 16.06.2023 die Möglichkeit der Gründung einer städtischen Gesellschaft geprüft, der Teilaufgaben aus der SBO übertragen werden können. Hierzu wird eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Jährlich werden neue Vorhaben, die die Voraussetzungen erfüllen, für die Aufnahme in einen Beschluss zur SBO geprüft und als Vortrag zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Gleichzeitig wird über den Sachstand der bisher beschlossenen Vorhaben und Wirkung der beschlossenen Maßnahmen berichtet. D. Kosten Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten. 1. Investitionsbedarf: Der Magistrat wird beauftragt, eine Schulbauoffensive mit einer Laufzeit von fünf Jahren zu starten. Der Mittelbedarf wird pro Baumaßnahme einzeln oder als Baupaket in einer Bau- und Finanzierungsvorlage dargestellt. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Für investive Bauprojekte im Schulbau werden Mittel in Höhe von 540 Mio. EUR betreffend Neu- und Erweiterungsbauten sowie Gesamtsanierungen benötigt. Diese werden jeweils in den folgenden Investitionsprogrammen der entsprechenden Haushalte angemeldet. Aktivierungsfähige Aufwendungen (investiv): Jahre Verpflichtungen Mittelabfluss 2024 120.000.000 € 20.000.000 € 2025 140.000.000 € 130.000.000 € 2026 140.000.000 € 130.000.000 € 2027 140.000.000 € 130.000.000 € 2028 0 € 130.000.000 € 540.000.000 € 540.000.000 € Nicht aktivierungsfähige Aufwendungen (konsumtiv): 2024 80.000.000 € 80.000.000 € 2025 80.000.000 € 80.000.000 € 2026 100.000.000 € 100.000.000 € 2027 100.000.000 € 100.000.000 € 2028 100.000.000 € 100.000.000 € 460.000.000 € 460.000.000 € In diesen konsumtiven Mitteln in Höhe von 460 Mio. € ist ein neues Aktionsprogramm der SBO für kleinere Sanierungsmaßnahmen enthalten, welches mit 130 Mio. € über 5 Jahre läuft. Für die Miete von Liegenschaften stehen verteilt auf 5 Jahre Mittel in Höhe von insgesamt 230 Mio. € zur Verfügung. Jeweils 20 Mio. € werden im konsumtiven Haushalt für Interimsmaßnahmen zur Verfügung gestellt, also insgesamt weitere 100 Mio. €. Die Finanzierung erfolgt unter den Maßgaben der Beschlussziffer 16. Die Finanzierung ist in den jeweiligen Haushalten und deren Investitionsprogrammen zu beordnen. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Die zugehörigen Folgeinvestitionen werden bei der jeweiligen Bau- und Finanzierungsvorlage der priorisierten Projekte aufgezeigt. Die Finanzierung ist in den jeweiligen Haushalten zu beordnen. 4. Jahresfolgekosten: a) Personalkosten siehe Ziffer 7 b) Sachkosten Wird in der jeweiligen B+F angegeben c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 1,60 % 8.640.000 € 2. Abschreibung 6.346.400 € 5. Jahreserträge: Keine Gebühren, Entgelte und dgl. 6. Leistungen Dritter: Keine Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Im Rahmen der SBO werden bis zu 30 befristete Projektstellen für die Dauer von fünf Jahren mit der Option einer Verlängerung vorgesehen, die sukzessive besetzt werden. Im Jahr 2024 werden bis zu 20 Stellen vorgesehen, die sich wie folgt aufteilen könnten: Amt 25: 15 Stellen, davon 1 Abordnung zur Stabstelle Schulbau Amt 40: 5 Stellen, davon 1 Abordnung zur Stabstelle Schulbau Zur Orientierung werden Stellen mit der Eingruppierung E 11 TVÖD angenommen. Daraus ergeben sich für diese Stellen ab 2024 jährliche Personalaufwendungen in Höhe von bis zu 1.720.000 €, für die Dauer von fünf Jahren von bis zu 8.600.000 €. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass auch in den Ämtern 14, 16, 20, 30, 36, 52, 66 und 67 weitere Stellen erforderlich werden. Die verbleibenden bis zu 10 Stellen werden nach Abstimmung mit den vorgenannten Dezernaten und Ämtern in den Jahren 2025 und 2026 besetzt. Die Eingruppierung der Stellen wird im weiteren Prozess geklärt. Die hiermit verbundenen Personalaufwendungen können noch nicht beziffert werden. Sowohl die Anzahl der befristet bereitzustellenden Stellen, als auch die Stellenbewertung(en) stehen unter dem Vorbehalt einer noch durchzuführenden Prüfung durch das Personal- und Organisationsamt. Hierfür sind ämterweise Stellenbedarfsberechnungen vorzulegen, die den benötigten Stellenbedarf nachvollziehbar begründen. Gleiches gilt für die vorgesehenen Stellenbewertungen, die über die Vorlage einer Stellenbeschreibung und eines Bewertungsgutachtens nachvollziehbar dargelegt werden. 8. Sonstiges: / Anlage 1_Konzept_Schulbauoffensive (ca. 499 KB) Anlage 2_Priorisierungsliste (ca. 1,4 MB) Anlage 3_Schulplatzbedarfe_u_bauliche_Mehrplaetze (ca. 707 KB) Anlage 4_Realisierungskreis (ca. 303 KB) Anlage 5_Mehrklassenbildung (ca. 462 KB) Anlage 6_Ubersicht_Gesamtaufgabe_Schulbau (ca. 155 KB) Anlage 6_Uebersicht_Gesamtaufgabe_Schulbau (ca. 67 KB) Anlage 7_Nachhaltiges_Neues_Bauen (ca. 392 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.07.2024, NR 982 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Vortrag des Magistrats vom 09.12.2016, M 233 Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 125 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 148 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 119 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85 Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 83 Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Antrag vom 07.10.2024, OF 1418/1 Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1040 Antrag vom 22.01.2025, NR 1106 Antrag vom 22.01.2025, NR 1108 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 13 Antrag vom 30.04.2025, NR 1237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.07.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 95 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und SPD 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU (= Annahme unter Hinweis auf NR 982) zu 2. GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 60 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 982 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. CDU, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und Die Partei (= Zurückweisung); GRÜNE (= Enthaltung) 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 982 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) bei Abwesenheit fraktionslos zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Zustimmung) 32. Sitzung des OBR 4 am 03.09.2024, TO II, TOP 11 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE und FDP (= Enthaltung) 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 30 Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, der Vorlage M 95 im Rahmen der Vorlage NR 982 zuzustimmen. Beschluss: 1. 1. Der Antrag der CDU Fraktion der Vorlage M 95 im Rahmen der Vorlage NR 982 zuzustimmen, wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage M 95 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 2. CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE, SPD und Linke (= Annahme) zu 3. CDU, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung) zu 2. CDU, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung) 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 982 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 09.09.2024, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 95 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Website eingerichtet wird, auf der regelmäßig zum Stand der Umsetzung berichtet wird. 2. Die Vorlage NR 982 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 982), Linke (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 95 = Annahme ohne Zusatz, NR 982 = Annahme) Gartenpartei (M 95 und NR 982 = Ablehnung) 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 982 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, FDP, Linke und BFF gegen SPD (= Ablehnung) 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 982 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, 1 FDP und AfD gegen CDU und fraktionslos (= Zustimmung); GRÜNE, Linke und 1 FDP (= Enthaltung) 32. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 10.09.2024, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 95 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Website eingerichtet wird, auf der regelmäßig zum Stand der Umsetzung berichtet wird. 2. Die Vorlage NR 982 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 982), Linke (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 95 = Enthaltung, NR 982 = Annahme) FRAKTION (M 95 und NR 982 = Annahme) Gartenpartei (M 95 und NR 982 = Ablehnung) 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 982 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 982 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung) 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FDP, Volt, Linke und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.09.2024, TO II, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 95 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Website eingerichtet wird, auf der regelmäßig zum Stand der Umsetzung berichtet wird. 2. Die Vorlage NR 982 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 982), Linke (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Website eingerichtet wird, auf der regelmäßig zum Stand der Umsetzung berichtet wird. 2. a) Die Vorlage NR 982 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Steinhardt, Kunze, Frank, Pauli, Wollkopf und Schnitzler sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 982), Linke und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage M 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 982 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 982 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme); FDP (= Enthaltung) 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen FDP (= Ablehnung); CDU und 1 Linke (= Enthaltung) zu 2. 4 GRÜNE, CDU, FDP und 1 Linke gegen SPD (= Ablehnung); 2 GRÜNE und 1 Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5161, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024 Aktenzeichen: 40-2
Schulbauoffensive Frankfurt - was passiert im Gallus?
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2024, OF 1418/1 Betreff: Schulbauoffensive Frankfurt - was passiert im Gallus? Vorgang: M 95/24; OM 1367/22 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, zu seinem Vortrag M 95 vom 5. Juli 2024 "Schulbauoffensive - Konzept und Projekte 2024" die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Die ehemalige Zentrale der Deutschen Bahn in der Stephensonstraße ist als neuer Standort für die Beruflichen Schulen Berta Jourdan und Abendhaupt- und Abendrealschule vorgesehen. a) Konnte mit der Eigentümerin eine Einigung zum Umbau und eine Anmietung vereinbart werden? b) Ab wann steht die Nutzung für schulische Zwecke zur Verfügung? c) Können dringend für die Ganztagsbetreuung benötigte Räume für die in der Nachbarschaft liegenden Grundschulen auf dem Gelände zur Verfügung gestellt werden? d) Können Räume für die Auslagerung der Paul-Hindemith-Schule während des Neu- und Umbaus auf dem Bildungscampus bereitgestellt werden? Wenn nein, welche Ausweichquartiere fasst der Magistrat für die Bildungseinrichtungen des zukünftigen Bildungscampus' ins Auge? 2. Wann ist mit dem Baubeginn und der Fertigstellung der Grundschule Gallusviertel auf dem ehemaligen Teves-Areal zu rechnen? 3. Warum findet sich die neu zu errichtende Grundschule auf dem ehemaligen FAZ-Areal an der Günderrodestraße nicht als Projekt in der Schulbauoffensive? Wie sieht hier der Zeitplan zur Eröffnung aus? Begründung: Mit dem Bildungscampus Gallus gibt es ein Leuchtturmprojekt im Bildungsbereich, dessen Phase Null bereits 2018 abgeschlossen wurde, der sich aber nicht in der Schulbauoffensive wiederfindet. Bereits Anfang 2022 forderte der Ortsbeirat mit der Anregung OM 1367 vom 11. Januar 2022 die Prüfung des Bahngebäudes an der Stephensonstraße als Ausweichquartier, was bis heute unbeantwortet blieb. Offensichtlich hat der Magistrat die generelle Nutzbarkeit des Gebäudes als Schulstandort festgestellt, will das Objekt aber lieber für andere Schulen nutzen. Auch die Flächenbedarfe der im Gallus liegenden Grundschulen für die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) finden keine Berücksichtigung in der Schulbauoffensive. Zu 3: Die Stadt hat viel Druck ausgeübt, um das für den Neubau einer Grundschule benötigte Grundstück an der Günderrodestraße schnell zu erhalten. Damit geht auch die Erwartung von Eltern und Schülern einher, dass hier zügig eine neue Schule entsteht und Schulplätze geschaffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1367 Vortrag des Magistrats vom 05.07.2024, M 95 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1040 2024 Die Vorlage OF 1418/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "3. Warum findet sich die neu zu errichtende Grundschule auf dem ehemaligen FAZ-Areal an der Günderrodestraße nicht als Projekt in der Schulbauoffensive 2024? Wie sieht hier der Zeitplan zur Eröffnung aus?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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