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Reflexion

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Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 142/10 Betreff: Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob und wenn ja wann die Ampelanlage an der Ecke Homburger Landstraße /Weilbrunnstraße ehestens mit akustischen Hilfen als Blindenampel ausgestattet werden kann, 2. soweit noch nicht geschehen, die Ampel auf die Prioritätenliste für Blindenampeln aufgenommen werden kann. Begründung: Bedarf ist gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1019 2021 Die Vorlage OF 142/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4