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Umgestaltung der Gartenstraße zwischen der Schweizer Straße und der Launitzstraße hier: Planungsmittelfreigabe
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 75 Betreff: Umgestaltung der Gartenstraße zwischen der Schweizer Straße und der Launitzstraße hier: Planungsmittelfreigabe Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.03.2023, § 3118 (M 15) I. Der Vorplanung zur Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen der Schweizer Straße und der Launitzstraße wird entsprechend der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/MobiFöG) und ggf. entsprechende Förderanträge zu stellen, c) eine Bau-/Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. III. Die Planungsmittel in Höhe von brutto 445 T€ werden bewilligt und freigegeben. IV. Es dient zur Kenntnis, dass a) der städtische Gesamtinvestitionsbedarf für die Umsetzung der Maßnahme auf rd. 2,9 Mio. € geschätzt wird, b) die benötigten Planungsmittel in Höhe von 455 T€ auf der Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr" zur Verfügung stehen und die Abwicklung auf Projektdefinition 5.002739 "Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße" erfolgt. Begründung: A. Zielsetzung Mit Beschluss § 4424/2019 "Fahrradstadt Frankfurt" hat die Stadtverordnetenversammlung die Weichen für die Einleitung der Verkehrswende gestellt und eine massive Förderung umweltfreundlicher Mobilitätsarten beschlossen. Dazu zählt vor allem die Einrichtung einer fahrradfreundlichen Infrastruktur im gesamten Stadtgebiet und die Schließung von Lücken im bestehenden Radnetz. Der Gartenstraße kommt vor diesem Hintergrund eine besondere Bedeutung zu, hat sie doch im Bestand nicht nur unzureichende, sondern gar keine Radverkehrsanlagen. Zusätzlich stellt sie eine wichtige Radverkehrsverbindung zwischen der Alten Brücke/Walter-Kolb-Straße sowie der Schweizer Straße und weiter Richtung Westen dar. Im westlich der Schweizer Straße gelegenen Teil der Gartenstraße weisen die Verkehrsflächen einen schlechten Zustand auf, welcher durch eine Grunderneuerung behoben werden soll (vgl. M 15/23, § 3118). Damit werden dort ausreichend dimensionierte Radverkehrsanlagen geschaffen. Im Teil zwischen Schweizer Straße und Launitzstraße entsteht dadurch eine Lücke im Radnetz zur Walter-Kolb-Straße. Die Ziele der grundhaften Umgestaltung der Gartenstraße (zwischen der Schweizer Straße und der Launitzstraße) sind daher: · Schaffung einer durchgängigen Radverkehrsführung für beide Fahrtrichtungen als sinnvolle Verbindung zwischen der Walter-Kolb-Straße und der Gartenstraße - westlich der Schweizer Straße. · Instandsetzung der erneuerungsbedürftigen Verkehrsflächen im Bereich der Fahrbahn und der Seitenräume. · Gestalterische und klimatische Aufwertung des Straßenraums durch Entsiegelung und Verbindung der bereits bestehenden Baumbeete. · Ausweitung der Abstellanlagen für Fahrräder. B. Alternativen 1. Variante mit Schutzstreifen auf der Fahrbahn 2. Variante mit Radwegen Die Variante mit Schutzstreifen (1) lässt eine regelwerkskonforme Breite der Schutzstreifen inkl. Sicherheitstrennstreifen im vorhandenen Fahrbahnquerschnitt nicht zu, sodass der südliche Bord verschoben werden müsste. Bei Beibehaltung der beiden Parkstreifen hätte der südliche Gehweg nur noch eine Breite von etwa 1,65 m. Dies unterschreitet das gewünschte Mindestmaß von 2,50 m deutlich und ist daher zu verwerfen. Erhält man nur den südlichen Parkstreifen, hätte der südliche Gehweg noch eine Breite von etwa 2,45 m. Allerdings treten bei dieser Variante Konflikte zwischen dem Radverkehr und dem rangierenden Kfz-Verkehr auf, da der Schutzstreifen gequert werden muss. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsdefizit dar. Daher wurde diese Variante ebenfalls verworfen. Die Variante mit Radwegen auf beiden Seiten (2) hätte zur Folge, dass alle Parkplätze sowohl auf der Nordseite als auch auf der Südseite entfallen müssten. Im Hinblick auf den hohen Parkdruck im gesamten Gebiet und weiteren geplanten Maßnahmen mit Eingriff in die Stellplatzbilanz im Umfeld wurde diese Variante ebenfalls verworfen. C. Lösung Das Ziel der Planung ist die Einrichtung einer durchgängigen Radverkehrsführung in der Gartenstraße zwischen der Schweizer Straße und der Launitzstraße. Die Planung soll im Westen an die Planung Gartenstraße West und im Osten an den Bestand in der Walter-Kolb-Straße anschließen. Folgender Zwangspunkt ist zu berücksichtigen: In diesem Straßenabschnitt befindet sich auf der Nordseite eine erhaltenswerte Baumreihe. Die Planung wurde gemäß diesem Aspekt entwickelt. Als Grundprinzip ist vorgesehen, auf der Nordseite einen Schutzstreifen unter Entfall der Stellplätze einzurichten und auf der Südseite aus städtebaulichen Gründen eine Kombination aus Schutzstreifen und Radweg anzulegen, um möglichst viele Parkplätze erhalten zu können. Zu der Planung im Einzelnen: Vom Westen kommend, aus Richtung Schweizer Straße, werden in jede Richtung Schutzstreifen mit 2 m Breite markiert. Eine Fahrbahn von 6 m (3 m für jede Richtung) steht dem KFZ-Verkehr durchgängig zur Verfügung. Der südliche Schutzstreifen wird im Laufe der Straße in den Seitenbereich verschwenkt und verläuft weiter als Radweg in Richtung Walter-Kolb-Straße. Der weitere Querschnitt sieht dann wie folgt aus: Auf der nördlichen Seite wird - wie im Bestand - eine Gehwegbreite von 2,95 m vorhanden sein. Die Baumreihe bleibt bestehen und hinsichtlich Klimaanpassung weiter aufgewertet, indem die Baumbeete miteinander verbunden werden. Im Westen des Abschnitts ist Platz für einen Behindertenparkplatz und es werden zusätzlich einige Radabstellanlagen sowie ein neuer Baumstandort etabliert. Auf der Fahrbahn wird auf der nördlichen Seite ein Schutzstreifen mit einer Breite von 2 m für Radfahrende markiert. Die restliche Fahrbahn von 6 m ist für den motorisierten Individualverkehr (MIV) angedacht. Als geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme wird die Fahrbahn ohne Mittelstreifen gestaltet. Südlich der Fahrbahn werden 2 m breite Parkplätze, ein Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m zum Schutz von Radfahrenden, ein 2 m breiter Radweg und ein 2 m breiter Gehweg geplant. Weiterhin wird in der weiteren Planung genauer prüft, inwiefern Unterflur-Glascontainer platziert werden können. Die Einmündung an der Oppenheimer Landstraße wird hinsichtlich der Fußverkehrsfreundlichkeit auf das notwendige Maß reduziert. Zur Geschwindigkeitsdämpfung wird hier die Einmündung als Gehwegüberfahrt geplant und zur Klimaanpassung ein großkroniger Baum gepflanzt. Auch der Radverkehr profitiert von dieser Maßnahme, da der Radweg auf Gehwegniveau über die Einmündung weitergeführt wird. Zusätzlich wird der Bereich zwischen den Richtungsfahrbahnen, wo heutzutage in Verlängerung der Linksabbiegespur eine schaffierte Fläche existiert, entsiegelt und ein Angebot zur Fußverkehrsüberquerung ermöglicht. Weiter östlich wird der Anschluss an den Bestand in der Walter-Kolb-Straße hergestellt, indem der Radweg auf der Südseite als Schutzstreifen auf Fahrbahnniveau weitergeführt wird. Auf der Nordseite läuft der Schutzstreifen in den bereits vorhandenen Schutzstreifen über. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 2,9 Mio. € (brutto) geschätzt. Auf Grundlage aktueller Angebote wird mit Planungskosten in Höhe von 445 T€ (rd. 15 %) gerechnet. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel mit Angabe der Jahresraten: 2025: 145.000,00 € 2026: 100.000,00 € 2027: 100.000,00 € 2028: 100.000,00 € Anlage _Lageplan_Blatt_1 (ca. 564 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_2 (ca. 539 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_3 (ca. 559 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_4 (ca. 450 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 23.05.2025, OA 561 Antrag vom 20.05.2025, OF 1429/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.01.2023, M 15 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung OA 561 2025 1. Der Vorlage M 75 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 561 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1429/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 75 = Annahme, OA 561 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 75 = Annahme) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 75 = Annahme, OA 561= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 75 = Annahme, OA 561 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 75 = Ablehnung, OA 561 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 75 und OA 561 = Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6268, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025
Einrichtung einer Lieferzone vor dem Gebäude Gartenstraße 24
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2025, OF 1429/5 Betreff: Einrichtung einer Lieferzone vor dem Gebäude Gartenstraße 24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Planung zur Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Launitzstraße auf der nördlichen Straßenseite vor dem Gebäude Gartenstraße 24 anstelle der dort vorgesehenen Fahrradabstellplätze eine Lieferzone einzurichten. In dem Gebäude befindet sich seit Jahrzehnten ein Blumenladen, der regelmäßig beliefert werden muss. Begründung: Im Zuge der geplanten Umgestaltung der östlichen Gartenstraße werden zahlreiche Parkmöglichkeiten entfallen. Eine Belieferung der ansässigen Einzelhandelsgeschäfte muss jedoch weiterhin möglich sein - ohne dass Lieferfahrzeuge mangels Alternativen auf dem Radweg halten müssen und dadurch andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Die vorhandene Infrastruktur sowie die besonderen örtlichen Gegebenheiten sollten bei der Planung stärker berücksichtigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 75 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung OA 561 2025 1. Der Vorlage M 75 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 561 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1429/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Einrichtung einer Lieferzone vor dem Gebäude Gartenstraße 24 Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 75
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.05.2025, OA 561 entstanden aus Vorlage: OF 1429/5 vom 20.05.2025 Betreff: Einrichtung einer Lieferzone vor dem Gebäude Gartenstraße 24 Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 75 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Planung zur Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Launitzstraße auf der nördlichen Straßenseite vor dem Gebäude Gartenstraße 24 anstelle der dort vorgesehenen Fahrradabstellplätze eine Lieferzone einzurichten. In dem Gebäude befindet sich seit Jahrzehnten ein Blumenladen, der regelmäßig beliefert werden muss. Begründung: Im Zuge der geplanten Umgestaltung der östlichen Gartenstraße werden zahlreiche Parkmöglichkeiten entfallen. Eine Belieferung der ansässigen Einzelhandelsgeschäfte muss jedoch weiterhin möglich sein - ohne dass Lieferfahrzeuge mangels Alternativen auf dem Radweg halten müssen und dadurch andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Die vorhandene Infrastruktur sowie die besonderen örtlichen Gegebenheiten sollten bei der Planung stärker berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 75 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 75 = Annahme, OA 561 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 75 = Annahme) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 75 = Annahme, OA 561= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 75 = Annahme, OA 561 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 75 = Ablehnung, OA 561 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 75 und OA 561 = Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6268, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025
Beratung im Ortsbeirat: 4
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