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Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlplatz optimieren und zügig umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827 entstanden aus Vorlage: OF 355/1 vom 22.02.2022 Betreff: Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlplatz optimieren und zügig umsetzen Die Planungen zur Umgestaltung der Karlstraße und des Karlplatzes wurden vom Magistrat bereits 2015 erarbeitet. Doch erst im Mai 2021 wurden die Planungen nochmals aufgrund von Anregungen des Ortsbeirats 1 und der Stadtverordnetenversammlung angepasst. Dennoch weisen die Planungen weiterhin Schwachstellen auf, die optimiert werden müssen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Anpassungen in den Planungen vorzunehmen: 1. Teilflächen rund um das neue Trafogebäude sollen entsiegelt bleiben und begrünt werden. Es ist darauf zu achten, dass einerseits insekten- und vogelfreundliche Pflanzen gewählt werden, sowie die Anordnung der Bepflanzung so vorzusehen , dass keine Drogenverstecke entstehen können, z. B. durch Staudenbeete, Einzelgehölze, etc., und andererseits möglichst eine wassergebundene Decke vorzusehen, die eine Versickerung der Niederschläge vor Ort ermöglichen und die Kosten senken würde. 2. Die Breite des Radweges und Gehweges soll im Bereich der nördlichen Moselstraße bis zur Mainzer Landstraße verbreitert werden, um das künftig deutlich höhere Verkehrsaufkommen an Radfahrenden und zu Fuß Gehenden aufnehmen zu können. Dafür soll eine Abbiegespur für den Pkw-Verkehr entfallen und weiterhin nur eine Abbiegespur nach rechts vorgesehen werden. Dadurch wird außerdem die benötigte Feuerwehrzufahrt optimiert und es sollen mindestens drei weitere Bäume gepflanzt werden. 3. Die Radwegeführung im Bereich der Fußgängerquerung an der Straße Am Hauptbahnhof ist so zu planen, dass der Radweg vom Karlplatz herkommend nicht im "Nirvana" endet und Radfahrende nicht plötzlich entgegen der Einbahnstraße als "Geisterfahrer" den Radweg weiter nutzen und sich und Autofahrende gefährden. 4. Der Parkstreifen entlang der Karlstraße in Fahrtrichtung links soll entfallen, da er lediglich eine Breite von zwei Metern aufweist. Dies entspricht der Bestandssituation im Europaviertel. Dort wird regelmäßig beobachtet, dass die heutzutage deutlich breiteren Fahrzeuge entweder in den Straßenraum oder in den Gehwegbereich hineinragen, was jeweils zu Beeinträchtigungen und Gefährdungen führt. 5. Entlang der Karlstraße in Fahrtrichtung links sollen stattdessen Fahrradbügel aufgestellt werden, um Radfahrenden während der langwierigen Umbauarbeiten des Bahnhofsvorplatzes ausreichend Radabstellplätze zur Verfügung zu stellen. 6. Es ist eine weitere Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende entlang der nördlichen Straßenhälfte der Niddastraße in Richtung des Karlplatzes vorzusehen. 7. Alle geplanten LSA sollen nicht als Bedarfsampeln für zu Fuß Gehende geplant werden, sondern regelmäßige und großzügige Grünphasen für zu Fuß Gehende anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1753 Antrag vom 24.10.2024, OF 1436/1 Anregung vom 03.12.2024, OA 516
Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlsplatz optimieren und zügig umsetzen
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1753 Betreff: Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlsplatz optimieren und zügig umsetzen Anlass für die vorgelegte Planung war und ist die Gestaltung und Aufwertung des Karlsplatzes, also der Dreiecksfläche zwischen der Karlstraße und Niddastraße. Bei der Erarbeitung der Platzgestaltung wurde deutlich, dass es sinnvoll und möglich ist, zu Gunsten der Platzfläche die Zahl der angrenzenden Fahrstreifen auf zwei Fahrstreifen zu reduzieren. Daraus ergab sich das Erfordernis, den Planungsumgriff bis zum Beginn der Karlstraße am Hauptbahnhof zu erweitern. Der zusätzliche Gestaltungsspielraum für diesen Abschnitt der Karlstraße wird dann für Baumpflanzungen, eine barrierefreie Ausgestaltung der Bushaltestelle und einen Radweg genutzt. Mit einer erneuten Ausweitung des Projektes auf den Abschnitt bis zur Mainzer Landstraße würde der Zeit- und den Finanzierungsrahmen hinfällig. Das Projekt wird neben städtischen Mitteln aus Mitteln des Bund-Länder-Programms "Stadtumbau Hessen" gefördert. Daher kann der Anregung zu diesem Zeitpunkt nicht entsprochen werden. 1. Das Maximum an Begrünungsmöglichkeiten ist ausgeschöpft und eine Entsiegelung ist zur Vermeidung von Drogenverstecken nicht vorgesehen. Trotz des hochverdichteten Trassennetzes der Ver- und Entsorgungsleitungen im Untergrund des Platzes konnten 13 Baumstandorte auf dem Karlsplatz sowie im unmittelbaren Umfeld des Karlsplatzes in die Planung integriert werden. Nach intensiver Rückkopplung mit Polizei, Präventionsrat und Ordnungsbehörden und aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Nutzung des Planungsbereiches wurden, abweichend von den in Frankfurt üblichen Standardlösungen, für die Gestaltung des Platzes angepasste technische und gestalterische Lösungen vorgesehen, um Fehlnutzungen als Drogenbunker zu vermeiden. Dies bezieht sich insbesondere auf die Baumscheiben und die Verlegeart der Gehwegplatten. Aktuell werden Gehwegplatten z.T. angehoben, um darunter Drogen zu platzieren. Die Planung des Karlsplatzes als steinerner Platz steht daher in direktem Zusammenhang mit den derzeitigen Fehlnutzungen durch die Drogenszene. Auf weitere Begrünung, bspw. durch entsiegelte und begrünte Flächen, oder eine Entwässerung durch wassergebundene Decken wird aufgrund der bestehenden Problematik vor Ort daher bewusst verzichtet. 2. Um die Umsetzung des Projektes zügig voranzutreiben ist die erneute Ausweitung des Planungsgebietes nicht mehr möglich. Zudem wurde in der bisherigen Planungsabstimmung die Reduzierung der Fahrstreifen der Karlstraße von den beteiligten städtischen Fachstellen mitgetragen, da mit dem Erhalt der Fahrstreifen an der Kreuzung mit der Mainzer Landstraße aus dem Projekt keine strukturelle Reduzierung der Leistungsfähigkeit des MIV-System entsteht. Geeignete Baumstandorte im Bereich der Trassen auf östlicher Seite der Karlstraße bis hin zur Mainzer Landstraße auszumachen ist als sehr schwierig einzustufen, dies würde auch die Verlegung von Trassen nach sich ziehen. Zudem befindet sich in diesem Bereich ein Einstiegsbauwerk der Stadtentwässerung, zu dem bei Pflanzung von Bäumen bestimmte Abstände einzuhalten sind. Ein Umbau dieses Bauwerks ist im Rahmen unserer Planung unverhältnismäßig. 3. Der Anschluss an den Bestand erfolgt, der Zweirichtungsradverkehr erfolgt erst ab Umbau des Hauptbahnhofvorplatzes. Der Radweg soll entsprechend der geltenden Regelwerke als Zweirichtungsradweg bis zum Vorplatz des Hauptbahnhofes baulich hergestellt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Verbindung perspektivisch, also nach der Umgestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, mit der dann im Vorplatzprojekt zu planenden Weiterführung auch genutzt werden kann. In der aktuellen Planung kann hier nur ein einfacher Anschluss an den Bestand vorgenommen werden (Bestandssignalisierung bleibt erhalten). Selbstverständlich kann und soll der Zweirichtungsbetrieb in dem Abschnitt Niddastraße - Hauptbahnhof erst nach der Umgestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes ausgewiesen werden. 4. + 5. Der Anregung zur Aufgabe der Parkplätze zugunsten des Fußverkehrs kann gefolgt werden. Die Breite der Stellplätze entspricht den aktuellen Regelwerken. Da auch die Fahrbahn regelgerecht dimensioniert ist, sollte hier kein besonderes Problem auftreten. Grundsätzlich unterstützen wir aber alle Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Fußverkehr. Vor dem Hintergrund, dass auch in diesem Bereich die Oberflächen im Projekt erneuert werden sollen und die Umwandlung des Parkstreifens in eine Gehwegerweiterung keinen Einfluss auf die Entwässerung hat, ist die Umwandlung u. E. möglich. Da die Borde im Rahmen der Baumaßnahmen ohnehin reguliert werden, ist der Mehraufwand überschaubar. Damit die gewonnenen Flächen dann aber auch zu Gunsten des Fußverkehrs genutzt werden können, sind Radbügel nur abschnittsweise und nur parallel zum Bord sinnvoll möglich. 6. Eine Vollsignalisierung ist unverhältnismäßig. Die signalgesicherte Querung der Karlstraße in Höhe der Niddastraße ist als Schutzanlage für den Fußverkehr in die Planung integriert. Hier ist eine Vollsignalisierung der Kreuzung mit Herstellung einer zweiten signalisierten Querung der Karlstraße und dann der Einbindung der beiden Einmündungen der Niddastraße in die Signalisierung u. E. unverhältnismäßig. 7. Die Steuerung der FG-LSA an der Querung der Karlstraße in Höhe der Niddastraße (Regelumlauf oder Anforderung durch den Fußverkehr) ist unabhängig von der baulichen Umsetzung im weiteren Verfahren durch das Straßenverkehrsamt festzulegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827 Antrag vom 24.10.2024, OF 1436/1 Anregung vom 03.12.2024, OA 516
Umgestaltung des Karlsplatzes, der Karlstraße und der Niddastraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 11.10.2024, M 136 Betreff: Umgestaltung des Karlsplatzes, der Karlstraße und der Niddastraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2016, § 6755 (M 185) I. Der Umgestaltung des Karlsplatzes, der Karlstraße und der Niddastraße wird entsprechend den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. II. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 7.103 T€. Davon werden die bereits verausgabten Mittel in Höhe von 830 T€ bewilligt, die noch erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 6.273 T€ werden bewilligt und freigegeben. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) Die noch erforderlichen Mittel für die Maßnahme wie folgt zur Verfügung stehen: 1. 846 T€ aus dem städtischen Anteil für das inzwischen abgeschlossene Städtebauförderprogramms "Stadtumbau Hessen, Bahnhofsviertel" in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.001865. 2. 630 T€ aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.005240 "Karlstraße - Niddastraße". 3. die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel für die Umgestaltung der Straßen- und Platzflächen in Höhe von 5.627 T€ erfolgt aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Schöneres Frankfurt - Sammelveranschlagung. b) für Planungsleistungen insgesamt bereits rd. 830 T€ bei den einzelnen Veranschlagungen verausgabt wurden, c) die vorhandenen Verkehrsflächen zum 31.12.2023 einen Restbuchwert in Höhe von 33 T€ aufweisen, die infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursachen. d) die Jahresfolgekosten in Höhe von rund 356 T€ zukünftige Haushalte belasten; e) die Baumfällungen bereits im Rahmen des Beschlusses zur M 43 (§ 5597 vom 07.05.2020) beantragt und genehmigt worden sind. f) die Baumstandorte B1 - B5 (vgl. Lageplan) in direkter Nähe des bestehenden Kanals der Stadtentwässerung liegen. Es ist damit zu rechnen, dass im Fall einer notwendigen Kanalbaumaßnahme eine Entnahme der Bäume durch den Straßenbaulastträger ansteht. IV. Die Finanzierung des skulpturalen Kunstwerks (630 T€) über dem zukünftigen Trafogebäude des Karlsplatzes erfolgt nicht aus privaten Mitteln gemäß Beschluss (M 185 aus 2015). Die Beschlussziffer V e) des M 185 aus 2015 (§ 6755 vom 28.01.2016) wird hiermit aufgehoben. Die Realisierung des Kunstwerks erfolgt über eine gesonderte Beschlussvorlage. V. Es dient zur Kenntnis, dass die Abwicklung der Maßnahme auf dem Projekt 5.005240 "Karlstraße Niddastraße" erfolgt. Bereits verausgabte Mittel sind entsprechend zuzuordnen. VI. Der Magistrat wird beauftragt, für die Bauzeit ein ämterübergreifendes Informations- und Beschwerdemanagement für die Anlieger einzurichten und die erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung zu ergreifen. Die dafür anfallenden Kosten sind nicht Bestandteil der Beschlussfassung. Begründung: A. Zielsetzung Der Karlsplatz liegt im dicht bebauten Bahnhofsviertel unweit des Hauptbahnhofes. Durch die Verschneidung der vom Bahnhof kommenden Karlstraße im Westen, der Niddastraße im Süden, sowie der Fuß- und Radwegeverbindung Moselstraße im Osten entsteht ein dreieckiger Platzbereich. Der Platzbereich ist eine der wenigen verfügbaren öffentlichen Freiflächen im Bahnhofsviertel. Die Karlstraße ist eine Grundnetzstraße und nimmt für den über die Straße Am Hauptbahnhof aus Süden kommenden motorisierten Verkehr eine wichtige Verteilfunktion in westliche und östliche Richtung auf die Mainzer Landstraße wahr. Die Niddastraße ist eine Erschließungsstraße, der insbesondere im Bereich des Karlsplatzes nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Gestalterisch, baulich und funktional kann der Karlsplatz den Anforderungen an eine nutzbare Freifläche für die Nutzer*innen des Viertels nicht mehr gerecht werden. Auch die Gestaltung und Funktionalität der Karlstraße wird ihrer Bedeutung auch im Sinne einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung nicht mehr gerecht. Daher sind eine Verbesserung der Gestaltung und der Aufenthaltsqualität sowie die Beseitigung der vorhandenen funktionalen Mängel dringend erforderlich. Der Karlsplatz ist ein Projekt des durch die Stadtverordneten beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Bahnhofsviertel im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Stadtumbau Hessen" (§ 814 vom 12.10.2006 zu M 159 vom 07.08.2006). Die Maßnahme Karlstraße-Niddastraße ist zudem Bestandteil des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt und soll gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit Priorität umgesetzt werden (§ 9523 vom 24.02.2011 zu M 19 vom 14.01.2011). Der vorliegende Entwurf beinhaltet die straßenbauliche Umgestaltung der Karlstraße bis zur Einmündung in die Mainzer Landstraße sowie die Umgestaltung des Karlsplatzes mit Anpassungen im Kreuzungsbereich der Nidda- und der Moselstraße. Er folgt grundsätzlich dem gestalterischen Vorplanungsbeschluss "Umgestaltung des Karlsplatzes, der Karlstraße und der Niddastraße" (§ 6755 vom 28.01.2016 zu M 185 vom 06.11.2015). Ziele der Neuplanung sind eine stadträumliche Aufwertung sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Funktionalität. Insbesondere sind die Verhältnisse und Dimensionen der Verkehrsflächen den veränderten Anforderungen des Fußgänger-, Fahrrad- und des motorisierten Verkehrs anzupassen. Durch die Umgestaltung wird im Platzbereich ein Rückgang der Zweckentfremdung des öffentlichen Raumes durch Urinieren und andere störende Nutzungen sowie eine Belebung der Randbereiche durch Gastronomie angestrebt. Grundzüge der Neuplanung sind: - Schaffung einer zusätzlichen Querungsmöglichkeit der Karlstraße am Karlsplatz. Mit der Reduzierung der Anzahl der Fahrstreifen des motorisierten Verkehrs in der Karlstraße auf das funktional erforderliche Maß können die so aktivierten Flächen zu Gunsten des Fuß- und Radverkehrs im Sinne der Beschlüsse zum Radentscheid und zur Radschnellverbindung Frankfurt - Vordertaunus (§ 4424/2019 und § 2014/2022) genutzt werden. - Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch einheitliche Gestaltung der Pflasterflächen, Hervorhebung des Karlsplatzes sowie Neuordnung und Ergänzung von Baumpflanzungen in der Karlstraße; - Neugestaltung des Karlsplatzes durch die Erweiterung der Platzfläche, Versetzung des Trafogebäudes, die Schaffung von Sitzmöglichkeiten sowie Neuordnung und Ergänzung von vier Baumpflanzungen, wobei auf die Pflanzung von Stauden/Sträuchern verzichtet wird, um die Fehlnutzung als Drogenversteck zu verhindern - Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls durch die Schaffung klarer Raumstrukturen und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung - Installation eines raumwirksamen Kunstwerks zeitlich anschließend an die Umgestaltung des Karlsplatzes und in der Umsetzung angepasst auf die Umfeldbedingungen (insbesondere keine Begehbarkeit und Wetterschutz, Lichtinstallation zur Verbesserung des Sicherheitsempfindens). Die Realisierung des Kunstwerks ist nicht Gegenstand dieses Magistratsvortrags und muss in einer separaten Vorlage beschlossen werden. Der Einbau der Leiteinrichtungen zur ungehinderten Mobilität gemäß Arbeitsplan zur "Barrierefreiheit für die Stadt Frankfurt am Main" ist Bestandteil der vorliegenden Planung. Damit wird den Bedürfnissen der besonders schutzbedürftigen Menschen (u.a. Seh- und Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer) Rechnung getragen. Die vorhandenen Kreuzungen und die Bushaltestelle in der Karlstraße werden mit der Umgestaltung barrierefrei umgebaut. B. Alternativen Der vorliegende Entwurf folgt im Wesentlichen dem gestalterischen Vorplanungsbeschluss "Umgestaltung des Karlsplatzes, der Karlstraße und der Niddastraße" (§ 6755 vom 28.01.2016 zu M 185 vom 06.11.2015). Im Zuge der weiterführenden Planungen hat sich der Mittelbedarf gegenüber der Kostenschätzung der Vorplanung erhöht. Die Veränderungen gegenüber der Vorplanung und der höhere Mittelbedarf sind im Wesentlichen auf die folgenden Planungskonkretisierungen zurückzuführen: - In der Vorplanung wurde zunächst ein Einrichtungsradverkehr als Radstreifen in der Karlstraße vorgesehen. Auf Grund der Einbindung in das örtliche Radverkehrsnetz, insbesondere die Anbindung an den Hauptbahnhof ist heute ein baulich geschützter Radweg erforderlich. Dieser erfordert eine vom motorisierten Verkehr getrennte Radverkehrsführung und eine Veränderung des Straßenquerschnitts. - Für die Karlstraße war zunächst keine grundhafte Erneuerung der Fahrbahn vorgesehen, sodass im Rahmen der Kostenschätzung dafür keine Kosten angesetzt wurden. Aufgrund der Veränderung des Straßenquerschnitts im Zuge der Entwurfsplanung ist ein erheblicher Eingriff in den bestehenden Unterbau der Fahrbahn erforderlich. - Die Untersuchung des Baugrundes ergab zudem, dass dieser keine nachhaltige Tragfähigkeit gewährleisten kann. Aufgrund der zu erwartenden Staubentwicklung kommt eine Baugrundverbesserung in der innerstädtischen Lage nicht in Frage, so dass ein teilweiser Austausch des Baugrundes vorgesehen werden musste. - Des Weiteren sind für den Bereich des Karlsplatzes zahlreiche angepasste technische und gestalterische Lösungen vorgesehen, die von den im Stadtgebiet üblichen Standardlösungen abweichen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Ausbildung von Baumscheiben, Sitzbänke oder die Verlegeart der Gehwegplatten. Die Standardlösungen wurden geprüft, jedoch insbesondere nach intensiver Rückkopplung mit den Ordnungsbehörden aufgrund der bisherigen Erfahrung mit Vandalismus und Fehlnutzung als Drogenbunker in diesem Bereich verworfen. Die Lage der geplanten Baumpflanzungen in der Karlstraße und auf dem Karlsplatz hat sich gegenüber der Vorplanung ebenfalls verändert. Aufgrund der veränderten Radverkehrsführung und unter Berücksichtigung der Lage unterirdischer Leitungstrassen bilden nun vier statt fünf Bäume die Raumkante des Platzes zur Karlstraße aus. Ebenfalls wegen der dichten Trassenlage auf dem Karlsplatz wurde die Baumgruppe aus der Vorplanung durch einen Solitärbaum ersetzt. Im nordöstlichen Bereich des Platzes wurden drei Bäume ergänzt. Gegenüber der Vorplanung entfallen die drei Bestandsbäume im Bereich der Karlstraße Ecke Niddastraße, um eine angemessene Breite des Fußweges realisieren zu können. Insgesamt sind 18 Baumpflanzungen geplant. C. Lösung 1. Beschreibung der bestehenden baulichen Situation Der Karlsplatz ist eine der wenigen öffentlichen Freiflächen im Bahnhofsviertel. Gegenwärtig ist seine Nutzbarkeit stark eingeschränkt, das Erscheinungsbild und die Ausstattung laden nicht zum Aufenthalt ein. In der Karlstraße sind die Längsparkstände nur sporadisch mittels Markierung von der eigentlichen Fahrbahn zu unterscheiden. Die Funktionsbereiche Fahren und Parken des Straßenquerschnittes sind nicht klar zu unterscheiden, was im Allgemeinen zu Beeinträchtigungen zwischen Fahr- und Parkverkehr führt. Die Radverkehrsführung ist im gesamten Bereich unübersichtlich. Nutzbare Radabstellanlagen sind nicht in ausreichender Anzahl vorhanden. Eine optimale Ausleuchtung des Straßenraums insbesondere im Bereich der Gehwege ist mit den vorhandenen Leuchten nicht zu erreichen. Eine barrierefreie Führung für mobilitätseingeschränkte Menschen fehlt. Insgesamt wirkt der Straßenraum heterogen und unübersichtlich. Der gesamte Planungsbereich wird wesentlich durch die Verkehrsflächen sowohl der Karlstraße als Hauptverkehrsstraße als auch der Niddastraße als Erschließungsstraße geprägt. Der Verkehr der Niddastraße wird im Zweirichtungsverkehr am südlichen Rand des Karlsplatzes als Verbindung zwischen Karlstraße und Niddastraße geführt. Das Potenzial des Platzes kann nicht genutzt werden. In der Mitte des Karlsplatzes befindet sich eine Trafostation, die von einer erhöht liegenden Rasenfläche mit einer Einfassung aus Betonpalisaden umgeben ist. Das Gebäude der Trafostation selbst befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Um eine temporäre Verbesserung der Örtlichkeit herbeizuführen, wurde das Trafogebäude in den Jahren 2015 bis 2018 vom Künstler Levent Kunt im Rahmen seines Werkes "Zyklus" im Monatswechsel mit den Farben der Farbenlehre von Johannes Itten gestrichen. Der weiteren Verunstaltung durch Graffiti und Schmierereien konnte so zeitweise Einhalt geboten werden. Ebenfalls wurde 2015 der Oberboden am Trafogebäude ausgetauscht, um die Geruchsbelästigung aufgrund des jahrelangen wilden Urinierens zu beseitigen. Drei Laubbäume im Rasenbereich mussten über die Jahre wegen Baumschäden gefällt werden. Zwei Laubbäume stehen in Baumscheiben entlang des Gehwegbereichs mit einem Stammdurchmesser von 0,1 m. Weitere drei Laubbäume stehen auf der östlichen Seite der Karlstraße entlang der Gebäudefassade Karlstraße 2-6/Niddastraße 53. Für sämtliche Bestandsbäume wurde im Zusammenhang mit anstehenden Arbeiten der Netzdienste Rhein-Main der Baumfällung durch die Stadtverordneten zugestimmt (§ 5597 vom 07.05.2020 zu M 43 vom 06.03.2020). Entsprechend der Baugrunduntersuchung befindet sich der bestehende Fahrbahnaufbau im Planungsbereich in unauffälligem Zustand. Anhand der Oberflächenbeschaffenheit kann jedoch nicht auf den Baugrund geschlossen werden. Entlang der Fahrbahnen des Karlsplatzes besteht eine hohe Anzahl an Teilersatzflächen, die zu einer starken Variation in der Schichtdecke des Asphalts führt und eine vollständige Beprobung nicht möglich machte. 2. Städtebauliche Ziele und Konzepte: Mit den geplanten Maßnahmen werden die folgenden städtebaulichen Ziele und Konzepte umgesetzt: - Durch die geplante Bündelung des Straßenverkehrs bei gleichzeitiger Neuordnung des Verkehrsraumes (Fahrbahn, Parkstandflächen, Radweg, Gehweg) sowie durch die geplanten Baumstandorte wird die städtebauliche Attraktivität der Karlstraße signifikant verbessert. - Die Verschiebung des Trafohauses zusätzlich zur Reduzierung der angrenzenden Fahrspuren vergrößert die nutzbare Platzfläche wesentlich. - Das geplante Kunstwerk über dem Trafohaus und die geplanten zusätzlichen Baumstandorte tragen zu einer wesentlichen Attraktivitätssteigerung und Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Karlsplatzes bei. - Mit der Aufpflasterung der Niddastraße und der Moselstraße im Platzbereich wird die Geschwindigkeit des Durchgangsverkehrs reduziert und Fußgänger*innen und Nutzer*innen des Platzes Priorität in der Nutzung des Raumes eingeräumt. - Mit der Verbreiterung der Gehwege und der Spurreduzierung der Fahrbahn werden zusätzliche Aufenthaltsflächen für Fußgänger*innen sowie die Möglichkeit weiterer Baumstandorte realisiert. - Mit der Erneuerung der Fahrbahn- und Gehwegbefestigung werden vorhandene Mängel beseitigt. Dadurch wird eine für die nächsten Jahre standfeste und instandhaltungsarme Verkehrsanlage geschaffen. - Die neuen Radverkehrsanlagen in der Karlstraße und am Karlsplatz, die baulich hergestellt werden, ermöglichen eine perspektivische Einbindung des Hauptbahnhofes, teils über die Karlsstraße, teils über Moselstraße und Taunusstraße, in das Radroutennetz. In der aktuellen Planung können hier nur einfache Anschlüsse an den Bestand vorgenommen werden. Dieser Bestand wird im Zuge der planerischen Entwicklungen um den Hauptbahnhof (Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof, Sanierung des Hauptbahnhofes und Neugestaltung der Bahnhofsvorplätze) über die nächsten Jahre mehrere Veränderungen erfahren. - Mit der Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes werden Leuchten zum Einsatz gebracht, die auf niedriger, fußgänger*innenfreundlicher Lichtpunkthöhe gerichtetes Licht erzeugen und gleichzeitig energiesparend sind. Das Lichtniveau berücksichtigt die Sicherheitsaspekte im Bahnhofsviertel. - Durch die Anbringung taktiler Leitelemente und den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle wird eine Verbesserung der Barrierefreiheit des öffentlichen Raumes erreicht. Motorisierter Verkehr Die Karlstraße ist verkehrsrechtlich über die gesamte Länge als Einbahnstraße ausgewiesen. Über einmündende Straßen wird Verkehr zu- bzw. abgeführt. Die Knotenpunkte Am Hauptbahnhof und Mainzer Landstraße sind lichtsignalisiert. Bei der Neuaufteilung des Straßenraumes wird die Fahrbahn in dem Abschnitt zwischen Hauptbahnhof und Karlsplatz unter Erhalt des westlichen Fahrbahnrandes auf das erforderliche Maß, also zwei Fahrstreifen (6,50 m) reduziert. Der dabei gewonnene Handlungsspielraum wird für die Verbreiterung des östlichen Gehweges, die Anlage eines straßenbegleitenden Radweges in Fahrtrichtung Nordost sowie für Baumpflanzungen und die Neuordnung der Pkw-Stellplätze genutzt. Am Bauende weitet sich die Fahrbahn zur Kreuzung mit der Mainzer Landstraße auf. Analog der westlichen Straßenseite werden auf der östlichen Seite drei Längsparkstände organisiert. Zusätzlich werden hier vier der fünf Taxiwarteplätze aus der Niddastraße angeordnet. Ein Taxiwarteplatz entfällt. Im Bereich des Karlsplatzes wird die Niddastraße verkehrsrechtlich als Einbahnstraße in Richtung Osten ausgewiesen und der Straßenquerschnitt auf eine Fahrspur mit einer Breite von 3,50 m reduziert. Die Überprüfung der Anzahl der Fahrbeziehungen in westliche Richtung hatte eine wesentlich untergeordnete Bedeutung ergeben, so dass die Belastung des neu geschaffenen Platzbereiches durch Fahrzeuge, die auf eine Einmündung in die Karlstraße warten, vermieden werden kann. Der Einmündungsbereich in die westliche Sackgasse der Niddastraße wird auf eine Fahrbahnbreite von 5,50 m reduziert, so dass die Querungshilfe mit provisorischer Mittelinsel in diesem Bereich entfallen kann. Eine lichtsignalgesteuerte Fußgängerquerung über die Karlstraße wird auf Höhe der Niddastraße ergänzt. Fuß- und Radverkehr Entlang der Karlstraße (Am Hauptbahnhof - Niddastraße) erfolgt im westlichen Seitenbereich eine Oberflächensanierung von Gehweg und Parkstreifen. Der östliche Seitenbereich wird neu gegliedert, hier wird der Gehweg in einer anforderungsgerechten Breite von 3,20 m neu hergestellt. Fahrbahnparallel werden hier vom Hauptbahnhof bis zur Niddastraße Pkw-Stellplätze und ein 2,50 m breiter Radweg neu gebaut. Der Radweg, auf Grund der Platzverhältnisse für den Einrichtungsverkehr in Fahrtrichtung Nordost, wird über die Platzfläche des Karlsplatzes weitergeführt und an den Zweirichtungsradweg angeschlossen. Der Anschluss zum Vorplatz des Hauptbahnhofes wird in diesem Projekt provisorisch hergestellt. Der endgültige Anschluss erfolgt im Rahmen des Projektes zum Ausbau der Straßenbahnhaltestelle auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofes. Im Zuge der Planungen zur Straßenbahnhaltestelle am Hauptbahnhofsvorplatz ist darüber hinaus eine Radverkehrsführung in Richtung Hauptbahnhof als Blockumfahrung Karlsplatz - Moselstraße - Taunusstraße mit direkter Querung zum Hauptbahnhofsvorplatz vorgesehen. In der Achse Moselstraße - Karlsplatz - Mainzer Landstraße ist abweichend vom Lageplan (Anlage) über die Platzfläche hinweg bis zum nördlichen Bauende die Herstellung eines 4,00 m breiten Radweges für den Zweirichtungsbetrieb vorgesehen (siehe Bild Provisorium auf S.9). Die Fortsetzung im nördlichen Abschnitt bis zur Querung der Mainzer Landstraße ist zunächst als Provisorium auf dem heutigen 4. Fahrstreifen - geschützt durch Trennelemente - vorgesehen. Die bauliche Herstellung des Radweges erfordert in diesem Abschnitt erhebliche bauliche Eingriffe zur Herstellung einer sicheren Entwässerung sowie Anpassungen im Kreuzungsbereich mit der Mainzer Landstraße und kann daher nicht mehr in das Projekt Karlstraße / Karlsplatz integriert werden. Mit dem Provisorium, also der Verlagerung des Zweirichtungsradweges auf den heutigen 4. Fahrstreifen, wird bereits Platz für eine vorgezogene strukturelle Verbreiterung des Gehweges entlang der östlichen Bebauung geschaffen. Der Ausbau des Gehweges im Abschnitt Karlsplatz bis Mainzer Landstraße ist nicht Gegenstand dieses Projektes, der Magistrat strebt aber eine zeitgleiche Herstellung an. Dem Radverkehr kommt eine besondere Bedeutung für eine zukunftsfähige Verkehrsentwicklung zu. Um das Verkehrsnetz überhaupt noch funktionsfähig zu halten, sind dringend Änderungen im Verkehrsverhalten - in der Verkehrsmittelwahl - erforderlich. In diesem Sinne sind die Förderung des Öffentlichen Verkehrs und des Radverkehrs erklärtes Ziel der Frankfurter Verkehrspolitik, u. a. dokumentiert in der NR 895 2019 und der dazu gehörenden Beschlusslage. Das beinhaltet auch und gerade eine attraktive Führung des Radverkehrs im Stadtgebiet. Abbildung: Provisorium für die Radwegeführung nördlich des Karlsplatzes bis zur Mainzer Landstraße Gestaltung Wesentliche Elemente der Gestaltung des Karlsplatzes, der Karlstraße und der Niddastraße sind die Neuaufteilung des Straßenraumes zugunsten einer Erweiterung der Platzfläche, die Begrünung, die Erneuerung der Oberflächen sowie die Errichtung eines Kunstwerkes. Die Materialauswahl entspricht weitgehend den im öffentlichen Raum verwendeten Standardmaterialien. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Nutzung des Planungsbereiches kommen im Sinne einer zukunftsfähigen Planung zusätzlich angepasste technische und gestalterische Lösungen zum Tragen. Dies umfasst die Sicherung des Kunstwerkes gegen Zugang und eine Ausgestaltung die keinen Wetterschutz bietet. Eine Lichtinstallation trägt zur nachhaltigen Verbesserung des Sicherheitsempfindens, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, bei. Es dürfen keine Nischen oder Möglichkeiten von Verstecken entstehen, die als Bunker verbotener Substanzen zweckentfremdet werden können. Karlsplatz Durch die Neuordnung der Straßenräume in der Karlstraße und der Niddastraße wird die Fläche des Karlsplatzes deutlich erweitert. Der Geh- und Radwegbereich östlich des Platzes bleibt in seiner Größe erhalten. Der tiefer liegende Radweg wird auf das Niveau des Gehweges angehoben und nach Westen verschoben. Der zentrale Bereich des Platzes bildet mittels einer Stufenanlage die Form eines Dreiecks mit gerundeter Spitze. Durch die beiden Schleppstufen wird die Platzfläche herausgehoben und stellt damit den eigentlichen Platzbereich dar. Die Schleppstufen laufen an ihren Enden im Platzgefälle auf Belagsniveau aus, sodass der Platzbereich von Süden barrierefrei zugänglich ist. Auf der Platzfläche sind fünf, auf dem Gehweg in Verlängerung der Moselstraße zwei Sitzbänke vorgesehen. Ziel ist es dabei, ein kurzes Verweilen oder Ausruhen von Besucher*innen bzw. Passant*innen des Bahnhofsviertels zu ermöglichen. In den Randbereichen wird die bestehende Gastronomie mehr Flächen für eine Bestuhlung erhalten. Dies soll den Aufenthalt, die Kommunikation sowie die soziale Kontrolle auf dem Platz fördern. Entlang der Niddastraße sowie im Kreuzungsbereich Niddastraße / Moselstraße werden beidseitig Poller errichtet, um ein Zuparken der Gehwege zu verhindern. Im Kreuzungsbereich Niddastraße / Moselstraße werden 13 Fahrradbügel aufgestellt, ebenso Mülleimer und Verkehrszeichen. Der zentrale Platzbereich erhält einen großkronigen Solitärbaum. Der Platz erhält durch die Baumpflanzungen entlang der Karlstraße und Niddastraße zudem klare Raumkanten. Durch die Pflanzung der insgesamt 13 Bäume wird eine deutliche Steigerung der stadträumlichen und der Aufenthaltsqualität erreicht. Das Trafohaus wird abgerissen und im nördlichen Platzbereich als standardisiertes Fertigteilbauwerk neu errichtet, wodurch die nutzbare Platzfläche deutlich vergrößert wird. Zur weiteren Steigerung der Aufenthaltsqualität wird das Trafohaus langfristig von einem Kunstwerk überspannt, welches als Blickfang dient. Der zentrale Platzbereich wird einschließlich der seitlichen Gehwege bis an das südlich angrenzende Gebäude (mit Ausnahme der Niddastraße) mit Betonplatten mit Natursteinvorsatz und einer Teflon-Beschichtung in 40/40 cm und 40/20 cm befestigt. Dadurch werden diese Flächen gestalterisch hervorgehoben und sind durch die Art des Belages haltbarer und weniger verschmutzungsanfällig. Die Befestigung der übrigen Gehwege erfolgt mit Betonplatten 40/40 cm (grau, diagonal versetzt). Aktuell werden die Gehwegplatten z.T. angehoben, um darunter Drogen zu platzieren. Um die Möglichkeit der Fehlnutzung als Drogenbunker zu verhindern, werden die Betonplatten in gebundener Bauweise verlegt. Um die niveaugleichen Übergänge zwischen Gehwegen und dem Platzbereich zu den befahrenen Flächen, wie den Radwegen und der Niddastraße, visuell und tastbar hervorzuheben werden Kleinpflasterstreifen als taktiles Element verlegt. Die Straßen und Radwege werden mit Asphalt befestigt, welcher im Bereich des Karlsplatzes eine Natursteinstreuung auf Epoxidharz erhält, die die Griffigkeit der Oberfläche erhöht und sich dem Farbspektrum der Betonsteinplatten auf dem Platz annähert. Platz und Verkehrsbereiche sind somit in einer nahezu einheitlichen Farbgebung angelegt. Karlstraße Die Karlstraße wird inklusive des Kreuzungsbereiches Karlstraße / Niddastraße baulich umgestaltet. Zentrales Ziel ist dabei zum einen die Nutzbarkeit für den Fuß- und Radverkehr durch die Reduzierung auf zwei Fahrstreifen zu verbessern und zum anderen die Pflanzung von Bäumen, um neben der Verbesserung der kleinklimatischen Bedingungen im stark verdichteten Innenstadtbereich eine deutliche Steigerung der stadträumlichen und der Aufenthaltsqualität zu schaffen. Dies wird insbesondere durch die räumliche und optische Gliederung des Straßenraumes sowie durch die Verringerung der Fahrspuren erreicht. Die Karlstraße erhält einen neuen Straßenquerschnitt. Der dadurch entstehende Flächengewinn auf der Ostseite der Straße wird zugunsten des Fuß- und Radverkehrs, der Begrünung und für Stellplätze genutzt. Entsprechend der Neugestaltung dieses Bereiches wird der Belag vollständig erneuert. Der Gehweg wird mit Standardmaterialien ausgestattet, Betonplatten mit den Maßen 40/40 cm (grau, diagonal verlegt), mit Ausnahme der Gehwegüberfahrten, die Betonpflaster in den Maßen 20/20 cm erhalten. Der Radweg erhält einen Asphaltbelag. Geh- und Radweg werden durch ein Kleinpflaster in 9x9x9 cm voneinander abgetrennt, Radweg, Bäume und Stellplätze bzw. Taxiwarteplätze mit Kleinpflaster in 10/10/10 cm. Die Bestandsbäume werden durch fünf neue mittelgroße Bäume ersetzt, die von der Straße am Hauptbahnhof bis zur Niddastraße zwischen Radweg und Fahrbahn gepflanzt werden und so den Rad- und Gehwegbereich deutlich vom Fahrbahnbereich und den neu geschaffenen Parkbuchten abgrenzen. Die Baumreihe wird entlang des Karlsplatzes durch die gleiche Baumart weitergeführt. Im Rahmen der Umgestaltung des Karlsplatzes und der Karlstraße wird der Mündungsbereich der Niddastraße in östliche und westliche Richtung angepasst, um einen gestalterisch und funktional angemessenen Übergang zu gewährleisten. Der Gehweg sowie der Platz werden im Kreuzungsbereich durch die Fahrbahnverengung der Niddastraße deutlich vergrößert. In beiden Einfahrten in die Niddastraße werden auf den Gehwegen insgesamt 17 Fahrradbügel, im Kreuzungsbereich Am Hauptbahnhof / Niddastraße fünf Fahrradbügel installiert. Auf der Westseite der Karlstraße erfolgt im Wesentlichen eine Erneuerung des Belages der Gehwege durch Betonplatten mit den Maßen 40/40 cm (grau, diagonal verlegt). In Hinblick auf die Lage von Gehweg und Stellplätzen bleibt die Westseite der Karlstraße im Vergleich zum Ist-Zustand unverändert. Lediglich im Kreuzungsbereich Karlstraße / Niddastraße wird der Gehwegbereich durch die Verengung der Fahrbahn vergrößert. Begrünung Gegenwärtig befinden sich im Planungsbereich fünf Bäume, drei in der Karlstraße auf dem Gehweg und zwei auf dem Karlsplatz. Die Bestandsbäume sind wegen dicht angrenzender Leitungen und des schlechten Baumzustandes nicht mehr verpflanzungsfähig und werden aufgrund der vorgesehenen Leitungsarbeiten im Bereich des Karlsplatzes gefällt. Zudem befindet sich einer der beiden auf dem Platz befindlichen Bäume in dem Bereich, der durch die Versetzung des Trafohauses beansprucht wird. Im Zuge der Umgestaltung ist die Pflanzung von insgesamt 18 Bäumen vorgesehen, davon fünf in der Karlstraße bis zur Niddastraße. Im Platzbereich werden insgesamt neun Bäume gepflanzt, vier im Westen des Karlsplatzes entlang der Karlstraße und fünf am südlichen Rand des Karlsplatzes entlang der Niddastraße. Der zentrale Platzbereich erhält einen Solitärbaum. Drei Bäume sind auf dem Gehweg in Verlängerung der Moselstraße geplant. Die Baumscheiben werden nach intensiver Absprache mit Polizei, Präventionsrat und Ordnungsbehörden in Sonderbauweise als Stahlrahmen mit kunstharzgebundenem, wasserdurchlässigem Splittbelag errichtet. Auf diese Weise werden Fehlnutzungen als Drogenbunker vermieden. Die Pflanzungen gliedern den Straßenraum und geben dem Karlsplatz im stark verdichteten Bahnhofsviertel insgesamt ein einladendes Erscheinungsbild. Darüber hinaus leisten die Bäume einen Beitrag für das lokale Kleinklima. Vor allem im Sommer wird durch die Schattenbildung das Aufheizen der Platzfläche und der Straßenbereiche reduziert. Ein Verweilen im Schatten wird ermöglicht. Kunstwerk Das neu errichtete Trafohaus soll durch ein Kunstwerk überbaut werden, welches eine eigenständige Wirkung im Stadtraum entfalten und als Anziehungspunkt dienen soll. Die Wirkung des Kunstwerks soll eine zentrale Bedeutung bei der Platzgestaltung besitzen und dem Trafogebäude den Charakter eines Funktionsgebäudes nehmen. Wesentlich ist die visuelle Nah- und Fernwirkung und Interaktion zwischen umliegenden Aufenthaltsflächen und Gebäude. Das Kunstwerk soll durch den international renommierten und in Frankfurt ansässigen Künstler Tobias Rehberger geschaffen werden. Tobias Rehberger ist bereits seit den 1990er Jahren weltweit und insbesondere im deutschsprachigen Raum durch eine Vielzahl von Ausstellungen und Skulpturen im öffentlichen Raum vertreten. Die genauere Gestaltung des Kunstwerks erfolgt über eine gesonderte Beschlussvorlage. Beleuchtung Die vorhandene Beleuchtung des Karlsplatzes und der angrenzenden Straßen wird vollständig zurückgebaut und durch eine neue Beleuchtungsanlage ersetzt, die den Bereich verkehrssicher gemäß der geltenden Norm beleuchtet. Lichtsignalanlagen Die Lichtsignalanlage an der Einmündung der Karlstraße aus der Straße am Hauptbahnhof wird nicht durch eine neue Anlage ersetzt. Die vorhandene Technik bleibt bestehen, da die Lichtsignalanlage zu einem älteren Steuergerät gehört, welches den weiträumigeren Bereich nahe des Hauptbahnhofs versorgt. Die derzeitigen Maststandorte der Lichtsignalanlage müssen aufgrund der neuen Linienführung der Verkehrsanlagen angepasst werden. In der Karlstraße, im Kreuzungsbereich Karlstraße / Niddastraße, wird eine zusätzliche signalisierte Fußgängerquerung geschaffen. Diese Lichtsignalanlage erhält einen Infrarotsensor für den Radverkehr, der den Schaltzyklus auslöst. Somit können Radfahrende den signalisierten Übergang der Niddastraße und die Fahrradroute 10 durch die Niddastraße nutzen. Der verkehrsabhängige Betrieb von Lichtsignalanlagen ist Stand der Technik. Dazu ist es erforderlich, die Anlagen mit der erforderlichen Technik auszustatten, um den fließenden Verkehr berührungslos zu erfassen (Schleifen, Infrarotsensoren etc.). Dies gilt nicht nur für den Kraftfahrzeugverkehr, sondern auch für den Radverkehr. Barrierefreiheit Eine wichtige Bedeutung kommt der Berücksichtigung der Barrierefreiheit in der Gehweggestaltung und im Platzbereich zu. Durch die geschlossene Bebauung in der Karlstraße bis Ecke Niddastraße, der Niddastraße (mit Ausnahme der Platzseite) und entlang des Gehweges in Verlängerung der Moselstraße ist eine Orientierung für Menschen mit Seheinschränkungen über die innere Leitlinie (die taktile Orientierung entlang der Gebäudekanten) gegeben. In der Karlstraße werden in Abgrenzung zur Fahrbahn, zwischen Radweg und Gehweg sowie zwischen Radweg und Stellplätzen/Taxiwarteständen/Bushaltestelle und Bäumen Kleinpflasterstreifen als Aufmerksamkeitsstreifen angebracht. An den Fußgängerquerungen werden die Nutzer*innen durch Aufmerksamkeitsfelder in Form von Noppenplatten geführt. Im Bereich des Karlsplatzes sind ebenfalls Kleinpflasterstreifen vorgesehen, die den Platz von der Niddastraße wie auch vom Radweg abgrenzen. An den Übergängen zum zentralen Platzbereich wird durch taktile Leitelemente an den Schleppstufen vorbei über den Gehweg geführt. An den Kreuzungspunkten und Überwegen werden, entsprechend dem Arbeitsplan zur Barrierefreiheit, Leitelemente (Rillenplatten, Noppenplatten) vorgesehen. Die Bordsteinabsenkungen in diesen Bereichen sind zum einen für Menschen mit Gehbehinderung angepasst (komplette Bordsteinabsenkung), zum anderen für Menschen mit Seheinschränkungen (leichte Bordsteinabsenkung). Im Zuge der Baumaßnahme wird die Bushaltestelle ebenfalls barrierefrei ausgebaut (Sonderbord, taktile Leitelemente). Buswartehalle Im Verlauf der Karlstraße befindet sich bislang keine Wartehalle an der Bushaltestelle. Diese wird errichtet und im Zuge des barrierefreien Umbaus der Haltestelle zukünftig ein barrierefreier Zustieg ermöglicht. Entwässerung Eine Veränderung des Entwässerungssystems ist in der Karlstraße im Bereich zwischen der Straße Am Hauptbahnhof und im Kreuzungsbereich Niddastraße vorgesehen. Grund hierfür ist die Verschmälerung der Straße auf zwei Fahrbahnen und die dadurch bedingte Veränderung der Gefällesituation durch das Versetzen des Bordsteins. Die Entwässerung findet dadurch zukünftig einseitig, auf der Ostseite der Karlstraße, statt. Auf dem Karlsplatz entlang der Schleppstufen, sowie auf dem Geh- und Radweg in Verlängerung der Moselstraße und an den dort vorgesehenen Sitzbänken findet die Entwässerung über Schlitzrinnen statt. Auf dem nördlichen Gehweg in der Niddastraße ist entlang der Fahrradbügel ebenfalls die Entwässerung über eine Schlitzrinne vorgesehen. Die Oberflächenentwässerung erfolgt in den städtischen Mischwasserkanal. In Bereichen des Neubaus werden die vorhandenen Straßenabläufe aufgrund der neuen Bordsteinführung ausgebaut und verwertet, neue Straßenabläufe gesetzt und durch weitere zur optimalen Oberflächenentwässerung ergänzt. Die vorhandenen Anschlussleitungen werden - soweit möglich - wiederverwendet. Versorgungstrassen Im Vorfeld der Maßnahme Karlsplatz wurde in den Jahren 2019 und 2020 eine 110 kV-Leitung durch die Karlstraße und Niddastraße neu verlegt. Zum Schutz vor Beschädigungen ist diese Leitung durch einen Stahlmantel geführt. Sofern zukünftig Leitungsarbeiten erforderlich werden, die zur Beseitigung von Bäumen im Platzbereich führen, werden die Netzdienste Rhein-Main gemäß einer Vereinbarung mit dem Grünflächenamt entsprechende Bäume neu pflanzen. Im Zusammenhang mit der Maßnahme Karlsplatz werden durch die Leitungsträger verschiedene Arbeiten vorgenommen, die nicht durch die Maßnahme Karlsplatz ausgelöst werden. Die Maßnahmen der Leitungsträger sind allgemein erforderlich. Deren Umsetzung bietet sich im Rahmen der Maßnahme Karlsplatz an: Strom: - Erneuerung diverser Hausanschlüsse Gas: - Entfernung von Gasleitungen (außer Betrieb) im Gehweg in Verlängerung der Moselstraße und im Radweg in der Karlstraße Wasser: - Versetzen eines Hydranten in der Moselstraße Im Planungsgebiet verlaufen darüber hinaus zahlreiche Bestandsleitungen, die sich zum Teil in Konflikt mit der Straßenbaumaßnahme befinden. Folgende Anpassungen sind erforderlich: Netzdienste Rhein-Main (NRM) (Kosten trägt die NRM) Strom: - Rückbau und Neubau Trafohaus - Neubau Niederspannungstrasse Erneuerung der Stromkabel entlang der Karlstraße, im Platzbereich, im Kreuzungsbereich Niddastraße/Moselstraße, auf dem Gehweg in Verlängerung der Moselstraße Straßenbeleuchtung Rhein-Main (SRM) (Ausgewiesen in Baukosten Straßenbeleuchtung) - Erneuerung der Straßenbeleuchtung - Neubau von Kabeltrassen - Demontage alter Beleuchtungskabel - Neue Unterflurschaltestelle in der Karlstraße Verkehrssignalanlagen/VSA (Straßenverkehrsamt) (Ausgewiesen in Baukosten Lichtsignalanlage) - Signalisierung an neuer Fußgängerquerung Kreuzungsbereich Karlstraße / Niddastraße - Versetzung Parkleitschildmasten Entwässerung (Schmutzwasserkanal, Regenwasserkanal, Mischwasserkanal, SKL) (Ausgewiesen in Baukosten Straßenbau) - Installation von Schlitzrinnen auf dem Karlsplatz und auf dem Gehweg in Verlängerung der Moselstraße - Herstellung neuer Anschlüsse der Straßenentwässerung (Schlitzrinnen) an das bestehende Kanalsystem 14 - Neubau Bordrinnen zwischen den neuen Straßenabläufen in der Karlstraße, Niddastraße und Moselstraße Kommunikationsleitungen/ATA (Amt für Informations- und Kommunikationstechnik) (Ausgewiesen in Baukosten ATA) - Neubau der ATA-Leitung im gesamten Streckenverlauf der Karlstraße bis zum Kreuzungsbereich Niddastraße und in der Niddastraße bis in den Kreuzungsbereich Moselstraße Deutsche Telekom AG / Unitymedia (Kosten trägt Telekom/Unitymedia) - Demontage alter Kabeltrassen Stadtentwässerung (Ausgewiesen in Baukosten Straßenbau) - Höhenanpassung der Kanaldeckel, bedingt durch Änderungen der Deckenhöhen Baustellenmanagement / Informations- und Beschwerdemanagement Die Nutzung des Planungsgebietes, insbesondere des Karlsplatzes, ist aktuell sowohl bei Tag als auch bei Nacht intensiv durch die Drogenszene geprägt. Hierzu zählen der Drogenhandel oder die Generierung von Drogenverstecken. Das Gebiet ist konstant vermüllt und wird durch Urinieren zweckentfremdet. Die in kurzen Intervallen durchgeführten Reinigungsarbeiten des öffentlichen Raums bringen hier nur sehr kurzzeitige Verbesserungen. Zudem dient das Areal Obdachlosen als Übernachtungsort. Durch die Lage in unmittelbarer Nähe zur Mainzer Landstraße erhöht sich das Personenaufkommen an den Wochenenden durch Partyklientel zusätzlich. Ein Aufenthalt oder eine Nutzung durch Personen außerhalb der genannten Klientel findet kaum statt. Auf die besonderen Herausforderungen wurde durch die Planung des Platzes bereits reagiert, sodass etwa Möglichkeiten für Drogenverstecke oder für den dauerhaften Aufenthalt reduziert wurden. Diese besonderen Herausforderungen gelten zudem auch für die Bauzeit. Deshalb wird im weiteren Verfahren ein Informations- und Beschwerdemanagement aufgebaut, im engen Austausch mit allen Beteiligten, ggf. auch mit externer Unterstützung. Die Einrichtung eines regelmäßigen Austauschs unter den Beteiligten, die Information der durch die Baustelle betroffenen Personenkreise sowie eine Anlaufstelle für und der Umgang mit Beschwerden im Zusammenhang mit der Bautätigkeit stehen hierbei im Vordergrund. Im Hinblick auf die Sauberkeit und Sicherheit der Baustelle und des Umfelds wird darauf geachtet, dass die Baustelleneinrichtung entsprechend robust ausgestaltet wird, die ausführenden Firmen für die Situation sensibilisiert werden und die Stadtreinigung in die Abläufe eingebunden wird. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Kostenübersicht a) Baukosten Straßenbau 3.931.763,65 € Freianlagen 411.911,57 € Straßenbeleuchtung 365.777,35 € Amt für Informations- und Kommunikationstechnik (ATA) 76.996,37 € Lichtsignalanlage SVA 197.937,88 € Summe 4.984.386,82 € b) Baunebenkosten Planung, Bauleitung Straßenbau 1.138.961,66 € Bodengutachten Straßenbau 150.000,00 € Bodengutachten baubegleitend 30.000,00 € Beleuchtung 11.424,00 € Ing.-Leistung Stadtvermessung 9.045,60 € Trassenprüfung 2.856,00 € Stauraumbemessung 15.534,36 € Kampfmitteluntersuchung 85.000,00 € Beweissicherung 18.000,00 € Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sigeko) 12.000,00 € Summe 1.472.821,62 € Sonstiges Unvorhergesehenes 10% der Baukosten + Baunebenkosten 645.720,84 € Gesamtkosten 7.102.929,28 € Gesamtsumme gerundet 7.103.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt (Stand 06.06.24): bisherige Ausgaben 830.727,75 € 2024 128.600,13 € 2025 2.195.451,89 € 2026 3.288.824,68 € 2027 659.324,83 € Gesamt 7.102.929,28 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine - 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben - keine - b) Sachkosten Bauunterhaltung Straßenbau: 6.200 m2 x 1,30€/m2* 8.060,-- € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich Straßen- und Platzbeleuchtung: (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrags über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) 0,00 € Grün- und Freiflächen 5% x 485.504,80 € 24.275,24 € Summe Sachkosten 32.335,24 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung (1,6 % x (7.103.000,- €))/2 56.824,00 € 2. Abschreibung Straßenbau BND*) 30 Jahre 1/30 x 5.766.832,38 € 192.227,74 € Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 x 850.592,10 € 42.529,61 € Grün- und Freiflächen BND*) 15 Jahre 1/15 x 485.504,80 € 32.366,99 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Kapitalkosten 323.948,34 € Jahresfolgekosten gesamt 356.283,58 € gerundet: 356.000,00 € 5. Jahreserträge: - keine- 6. Leistungen Dritter: - keine- 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine- 8. Sonstiges: - entfällt - Anlage _Lageplan (ca. 1,9 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.10.2024, OF 1436/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.11.2015, M 185 Anregung vom 03.12.2024, OA 516 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 16.10.2024 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 66 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1436/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.11.2024, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass auf unnötige Baumfällungen verzichtet wird und die Bäume einfach integriert werden) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes); BFF-BIG (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass auf unnötige Baumfällungen verzichtet wird und die Bäume einfach integriert werden.) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), AfD und BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass auf unnötige Baumfällungen verzichtet wird und die Bäume einfach integriert werden.) 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 516 2024 1. Der Vorlage M 136 wird unter Hinweis auf die OA 516 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1436/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 5 GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5429, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 60-10
Pflanzen statt ödem Hotspot: Karlsplatz entsiegeln und begrünen
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2024, OF 1436/1 Betreff: Pflanzen statt ödem Hotspot: Karlsplatz entsiegeln und begrünen Vorgang: OM 1827/22 OBR 1; ST 1753/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Planungen zur Erneuerung und Umgestaltung des Karlsplatzes und der Karlstraße ziehen sich nun bereits über Jahrzehnte. Konkret wurden die Planungen zuletzt ab 2022. Der Ortsbeirat hat dazu Planungsvorschläge unterbreitet und Wünsche geäußert, wie z.B. in OF 355 vom 22.02.2022: "1. Teilflächen rund um das neue Trafogebäude sollen entsiegelt bleiben und begrünt werden. Es ist darauf zu achten, dass einerseits insekten- und vogelfreundliche Pflanzen gewählt werden sowie die Anordnung der Bepflanzung so vorzusehen ist, dass keine Drogenverstecke entstehen können, z.B. durch Staudenbeete, Einzelgehölze, etc., und andererseits möglichst eine wassergebundene Decke vorzusehen, die eine Versickerung der Niederschläge vor Ort ermöglichen und die Kosten senken würde." Der Magistrat hat in der ST 1753 vom 08.08.2022 alle Maßnahmen zur Entsiegelung abgelehnt. Außerdem beabsichtigt der Magistrat, die derzeit noch existierenden Grünflächen auszurotten und zu versiegeln mit der Begründung, dass so keine Drogenverstecke auf dem Karlsplatz mehr möglich seien. Der Magistrat negiert damit jedoch die Tatsache, dass Drogen dann - wie so oft in Frankfurt - in umliegenden Hauseingängen, hinter Abdeckungen, in Blumenkübeln oder unter sonstigen Gegenständen versteckt werden. Die Erschaffung einer 100% versiegelten Platzfläche verhindert den Drogenkonsum und -verkauf jedenfalls nicht. Der Magistrat fördert mit der aktuellen versiegelten Planung jedoch Überschwemmungen, da der Starkregen nicht versickern kann. Die sommerliche Hitze nimmt weiter zu, die Aufenthaltsqualität nimmt im gleichen Maße ab. Der Platz soll also so gestaltet werden wie jene Plätze, die der Magistrat gerade aufwändig entsiegelt, weil sie nicht funktionieren und nicht mehr zeitgerecht sind. Unweit des Karlsplatzes ist ein weiteres Negativbeispiel zu besichtigen: Der Francois-Mitterrand-Platz. Dies vorangestellt, fordert der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung auf, 1. den Magistrat dazu zu verpflichten, die Leitlinien zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung konsequent anzuwenden, 2. die Forderungen des Ortsbeirats 1 ernst zu nehmen und nicht zu ignorieren, 3. die Planungen zügig anzupassen und die Umsetzung schnell auf den Weg zu bringen. Beispielbild: Paul-Arnsberg-Platz, Stadt Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.10.2024, M 136 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1753 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 66 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1436/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 516 2024 1. Der Vorlage M 136 wird unter Hinweis auf die OA 516 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1436/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 5 GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und ÖkoLinX-ARL
Beratung im Ortsbeirat: 4
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