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Eine homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark Friedensbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1816 entstanden aus Vorlage: OF 382/1 vom 15.03.2022 Betreff: Eine homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark Friedensbrücke Der Magistrat wird gebeten, in Kooperation mit dem Verein Concrete Skate e. V. ein fachbezogenes, ökologisch verträgliches und nachhaltiges Beleuchtungskonzept für den Skatepark unter der Friedensbrücke planen und installieren zu lassen in Anlehnung an dasjenige im Hafenpark (Initiative EZB Basketball; vgl. auch Antrag vom 02.01.2022, OF 128, vom Ortsbeirat 4). Als Anhaltspunkte sollen folgende Eckpunkte dienen: 1. Nutzungszeit: Der Skatepark soll jahreszeitunabhängig bis 22:00 Uhr nutzbar sein. 2. Beleuchtungsnorm: Die DIN EN 12193 für Sportstätten soll erfüllt werden. 3. LED-Beleuchtung: Die Beleuchtung soll energieeffizient sein. 4. Light on Demand: Ein Lichtschalter mit Zeitschaltuhr soll sicherstellen, dass die Beleuchtung ausschließlich während der effektiven Nutzung eingeschaltet ist (bspw. Gefilde Skatepark in München, Skatepark Dinslaken, ODP Skatepark in Karlsruhe). 5. asymmetrische Leuchtmittel: Blendungen sollen verhindert und Lichtimmissionen minimiert werden. 6. adaptive Beleuchtung: Je nach Tageszeit und Lichteinfall soll fehlendes Tageslicht in der Brückenunterführung mit Hilfe künstlicher Lichtquellen ausgeglichen werden (bspw. Unterführung auf der Buttelstedter Straße in Weimar). Folgende Beispiele für eine sinnvolle Beleuchtung gibt es an vergleichbaren Skateparkstandorten in Deutschland: 1. Skatepark unter der Mallinckrodt-Brücke in Dortmund, 2. Skatepark Bridge unter der Ernst-Walz-Brücke in Heidelberg, 3. Brückenskatepark in Schweinfurt, 4. Skatepark unter der Brücke der B56 in Siegburg, 5. Skatepark 3-in-One unter der B28/296-Brücke in Tübingen, 6. Skatepark unter der Blautalbrücke in Ulm. Begründung: Concrete Skate e. V. ist ein Interessensverband mit 74 Mitgliedern, der sich um die Belange von ca. 5.000 Skaterinnen und Skater in Frankfurt kümmert. Bereits Kinder ab dem Grundschulalter sind für diesen Sport zu begeistern. Deswegen bietet der Verband auch Kurse für Schulen und Jugendtreffs, z. B. JuZ Gutleut und Kinderhaus Innenstadt, an, die mit großer Begeisterung angenommen werden. Folgende Probleme resultieren im Skatepark aus der aktuellen Beleuchtungssituation: - Ab Dämmerungsbeginn ergeben sich aufgrund der bloß partiellen Ausleuchtung diverse Dunkelzonen, die ein sicheres Fahren verhindern. Hindernisse, Streckenverlauf und entgegenkommende Fahrerinnen und Fahrer können nicht rechtzeitig erkannt werden. Kontraproduktiv sind die Beleuchtungsstrahler unter der Brücke, die zu Blendeffekten führen. - In den Abendstunden schwächt die ungleichmäßige Beleuchtung das Sicherheitsgefühl in der Brückenunterführung und lässt - gerade auch für Frauen - einen Angstraum entstehen, da andere Personen nicht erkannt und eingeschätzt werden können. - Auch tagsüber kommt es zu Sichteinschränkungen (Dunkel-Loch-Effekt) aufgrund einer abweichenden Umgebungshelligkeit zwischen Skateparkbereichen, die innerhalb und außerhalb der Brückenunterführung liegen. Wer bei Sonnenschein vom hellen Außenbereich in den dunklen Innenbereich fährt, sieht kurzzeitig nichts. Hierzu auch ein Zitat des Experten M. Beckmann (Skateparkbauer), Yamato Living Ramps GmbH: "Aufgrund der vergleichsweise geringen Investitionskosten für eine moderne LED Beleuchtungsanlage empfehlen wir ausnahmslos allen Städten und Gemeinden eine Installation. Vor dem Hintergrund der deutlichen Erweiterung der potenziellen Nutzungszeiten ist die Beleuchtung wirtschaftlich betrachtet ein No-Brainer. Zudem unterstützt eine Beleuchtungsanlage die Diversität der Nutzer, da mit Erweiterung der Nutzungszeiten durch die Beleuchtung auch ältere Sportler die Anlage nach der Arbeit verwenden können. In dem konkreten Fall der Anlage unter einer Brücke kann durch eine Beleuchtung zudem eine Verbesserung der Nutzung auch bei schwierigen Lichtverhältnissen gewährleistet werden: Bei sehr starkem Sonnenschein erschweren starke Kontraste die Sicht und bei bewölkter Witterung sind die Lichtverhältnisse mitunter zu diffus/dunkel, als dass sie die Ausübung des Sports angemessen möglich machen. Der Lichtbedarf für Skateboarding und BMX ist im Breiten- wie im Leistungssport mit dem von Fußball- und Stadionbeleuchtung vergleichbar, da die vom Sportler losgelösten Sportgeräte (Skateboards, BMX Räder) bei schlechter Sicht ein höheres Verletzungsrisiko bergen." Fotos: Concrete Skate Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1479 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 140 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1497 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 295 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1393 Antrag vom 08.10.2024, OF 1391/1 Antrag vom 12.11.2024, OF 1442/1 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6243 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 207
Höchst: Zukünftige Nutzung des Kronberger Hauses
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 795 Betreff: Höchst: Zukünftige Nutzung des Kronberger Hauses Der Magistrat hat sich mit Vertretenden des Vereinsrings Höchst zusammengesetzt und das Interesse der Höchster Vereine in Form eines vom Vereinsring vorgelegten Nutzungsbedarfs mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen. Der Vereinsring Höchst hat eine Liste mit potentiellen Nutzenden vorgestellt und die einzelnen Bedarfe grob skizziert. Die Beteiligten haben sich zur weiteren Vorgehensweise verständigt. Ausgehend von der gemeinsamen Absicht, die Erhebungen des Vereinsrings Höchst zur wirtschaftlichen Nutzung des Kronberger Hauses in ein Nutzungskonzept zu überführen, wurde die Notwendigkeit erkannt, die Nutzungsabsichten zu finden, die den Forderungen der Eigentümerin für eine denkmalgerechte, dauerhafte und wirtschaftlich tragfähige Lösung für das Gebäude entsprechen, diese zu finden, in einer Machbarkeitsstudie zu verbinden und durchleuchten zu lassen. Der Magistrat hat gemeinsam mit dem Vereinskreisring Höchst die Schwerpunkte der Machbarkeitsstudie (Nutzungsbedarfsplanung und Organisationskonzept sowie Modernisierungskonzept) erarbeitet und die Erstellung der Machbarkeitsstudie im März 2024 extern beauftragt. Der Magistrat wird im Rahmen des Förderprogramms Innenstadt Höchst regelmäßig über den Projektfortschritt informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4361 Antrag vom 12.11.2024, OF 1442/1 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6243
Die Flächen an der Friedensbrücke sinnvoll nutzen: Ein multifunktionaler Gemeinschaftspark für Alle
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1391/1 Betreff: Die Flächen an der Friedensbrücke sinnvoll nutzen: Ein multifunktionaler Gemeinschaftspark für Alle Vorgang: OM 1816/22 OBR 1; ST 1479/22; ST 140/23; ST 295/24; ST 1393/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat einen Plan vorzulegen, wie die Flächen unter der Friedensbrücke, insbesondere die rundliche Fläche im Westen des Areals, durch Fitness-Geräte, Calisthenics-Geräte und Aufenthaltsbereiche zu einem Treffpunkt für Sportbegeisterte ausgebaut werden kann, ohne dass Boden versiegelt werden muss, z.B. mit wasserdurchlässigen Bodenbelägen. 2. zu prüfen, ob im Umfeld weitere Flächen für Sport und Erholung genutzt werden können. 3. die in OM 1816 aus dem Jahr 2022 geforderte homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark zügig umzusetzen. Begründung: Die Fläche rund um den Brückenkopf der Friedensbrücke im Gutleutviertel entwickelt sich. Der Skatepark und der Spielplatz im nördlichen Bereich werden angenommen. Im südlichen Bereich wurde durch Garten- und Landschaftsbau-Auszubildende des Frankfurter Grünflächenamts und Zierpflanzengärtner-Auszubildende des Palmengartens ein Beet mit hitzebeständigen Pflanzen angelegt. Zudem werden derzeit die Schäden aus der Nutzung der Flächen durch die Fußball-Europameisterschaft beseitigt. Die Flächen am Mainufer sind sehr wertvoll. Einerseits haben sie einen hohen Freizeitwert. Andererseits ist es hier mitten in der City möglich, auch lärmerzeugende Aktivitäten, wie einen Skatepark, zuzulassen. In diesem Sinne ist es wünschenswert, dass die Flächen bestmöglich genutzt werden. Als eine Ergänzung der Nutzung durch Skaten und Kinderspielplatz bietet sich die Einrichtung eine Ortes für Fitness an. Fitness-Geräte könnten den Ort am Westhafentower weiter beleben, für soziale Sicherheit sorgen und auch in den Abendstunden für eine belebte Atmosphäre sorgen. Für viele Sportler aus dem Gutleutviertel, dem Gallus, dem Westend sowie aus dem nördlichen Sachsenhausen wäre dieser Fitness-Park an der Friedensbrücke ein lohnendes Ziel. Belebte Orte bieten Sicherheit und Schutz. Der Hafenpark im Ostend ist unter anderem auch deshalb beliebt, weil dort immer Menschen aktiv sind und immer etwas los ist. Ein derart lebendiger Ort, etwas anders gestaltet als der Hafenpark, kann an der Friedensbrücke entstehen. Nicht mit Basketball- und Fußballfeldern, dafür mit Tischtennisplatten und dem sehr gelungenen Kinderspielplatz. In diesem Sinne soll nicht der Hafenpark kopiert werden, sondern es soll dort ein zum Umfeld charakterlich passender Ort geschaffen werden. . Lageplan: Geoportal Frankfurt, eigene Eintragungen Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.11.2024, OF 1442/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1816 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1479 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 140 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1497 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 295 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1393 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1391/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6243 2024 1. Die Vorlage OF 1391/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1442/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1442/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU
Die Flächen an der Friedensbrücke sinnvoll nutzen: Ein multi-funktionaler Gemeinschaftspark für Alle
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 1442/1 Betreff: Die Flächen an der Friedensbrücke sinnvoll nutzen: Ein multi-funktionaler Gemeinschaftspark für Alle Vorgang: OM 1816/22 OBR 1; ST 1479/22; ST 140/23; ST 795/24; ST 1393/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat einen Plan vorzulegen, wie die Fläche westlich der Friedensbrücke, zwischen Brücke und Westhafentower, durch Fitness-Geräte, Calisthenics-Geräte und Aufenthaltsbereiche zu einem Treffpunkt für Sportbegeisterte ausgebaut werden kann, ohne dass Boden versiegelt werden muss, z.B. mit wasserdurchlässigen Bodenbelägen. 2. zu berichten, inwieweit die bestehenden Liegewiesen östlich der Friedensbrücke bis zum Holbeinsteg dauerhaft als Liegewiesen gesichert sind, oder ob eine anderweitige Nutzung geplant ist. 3. die in OM 1816 aus dem Jahr 2022 geforderte homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark zügig umzusetzen. Begründung: Die Fläche rund um den Brückenkopf der Friedensbrücke im Gutleutviertel entwickelt sich zunehmend. Der Skatepark und der Spielplatz im nördlichen Bereich werden angenommen. Im südlichen Bereich wurde durch Garten- und Landschaftsbau-Auszubildende des Frankfurter Grünflächenamts und Zierpflanzengärtner-Auszubildende des Palmengartens ein Beet mit hitzebeständigen Pflanzen angelegt. Zudem werden derzeit die Schäden aus der Nutzung der Flächen durch die Fußball-Europameisterschaft beseitigt. Die Flächen am Mainufer sind sehr wertvoll. Einerseits haben sie einen hohen Freizeitwert. Andererseits ist es hier mitten in der City möglich, auch lärmerzeugende Aktivitäten, wie einen Skatepark, zuzulassen. In diesem Sinne ist es wünschenswert, dass die Flächen bestmöglich genutzt werden. Als eine Ergänzung der Nutzung durch Skaten und Kinderspielplatz bietet sich die Einrichtung eine Ortes für Fitness an. Fitness-Geräte könnten den Ort am Westhafentower weiter beleben, für soziale Sicherheit sorgen und auch in den Abendstunden für eine belebte Atmosphäre sorgen. Für viele Sporttreibende aus dem Gutleutviertel, dem Gallus, dem Westend sowie aus dem nördlichen Sachsenhausen wäre dieser Fitness-Park an der Friedensbrücke ein lohnendes Ziel. Belebte Orte bieten Sicherheit und Schutz. Der Hafenpark im Ostend ist unter anderem auch deshalb beliebt, weil dort immer Menschen aktiv sind und immer etwas los ist. Ein derart lebendiger Ort kann an der Friedensbrücke entstehen. Nicht mit Basketball- und Fußballfeldern, dafür mit Tischtennisplatten und dem sehr gelungenen Kinderspielplatz. In diesem Sinne soll nicht der Hafenpark kopiert werden, sondern es soll dort ein zum Umfeld charakterlich passender Ort geschaffen werden. Eine Zweckbestimmung dieses Ortes zu Fitness und Bewegung würde die Möglichkeit der Nutzung als Liegewiese mindern. Jedoch sind zwischen Friedensbrücke und Holbeinsteg Liegemöglichkeiten auf einer Länge von 300 Metern möglich, und am Theodor-Stern-Kai sind weitere 500m Liegewiese vorhanden. Der Verzicht auf die 30m Liegewiese zwischen Friedensbrücke und Westhafentower würde die Liegemöglichkeiten also nur unwesentlich mindern. Lageplan: Geoportal Frankfurt, eigene Eintragungen Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.10.2024, OF 1391/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1816 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1479 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 140 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 795 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1393 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6243 2024 1. Die Vorlage OF 1391/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1442/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1442/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU
Die Flächen an der Friedensbrücke sinnvoll nutzen: Ein multifunktionaler Gemeinschaftspark für alle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6243 entstanden aus Vorlage: OF 1442/1 vom 12.11.2024 Betreff: Die Flächen an der Friedensbrücke sinnvoll nutzen: Ein multifunktionaler Gemeinschaftspark für alle Vorgang: OM 1816/22 OBR 1; ST 1479/22; ST 140/23; ST 795/24; ST 1393/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat einen Plan vorzulegen, wie die Fläche westlich der Friedensbrücke, zwischen Brücke und Westhafentower, durch Fitnessgeräte, Calisthenics-Geräte und Aufenthaltsbereiche zu einem Treffpunkt für Sportbegeisterte ausgebaut werden kann, ohne dass der Boden versiegelt werden muss, z. B. mit wasserdurchlässigen Bodenbelägen; 2. zu berichten, inwieweit die bestehenden Liegewiesen östlich der Friedensbrücke bis zum Holbeinsteg dauerhaft als Liegewiesen gesichert werden oder ob eine anderweitige Nutzung geplant ist; 3. die in der Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1816, geforderte homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark zügig umzusetzen. Begründung: Die Fläche rund um den Brückenkopf der Friedensbrücke im Gutleutviertel entwickelt sich zunehmend. Der Skatepark und der Spielplatz im nördlichen Bereich werden angenommen. Im südlichen Bereich wurde durch Garten- und Landschaftsbau-Auszubildende des Frankfurter Grünflächenamts und Zierpflanzengärtner-Auszubildende des Palmengartens ein Beet mit hitzebeständigen Pflanzen angelegt. Zudem werden derzeit die Schäden aus der Nutzung der Flächen durch die Fußball-Europameisterschaft beseitigt. Die Flächen am Mainufer sind sehr wertvoll. Einerseits haben sie einen hohen Freizeitwert, andererseits ist es hier mitten in der City möglich, auch lärmerzeugende Aktivitäten, wie einen Skatepark, zuzulassen. In diesem Sinne ist es wünschenswert, dass die Flächen bestmöglich genutzt werden. Als eine Ergänzung zur Nutzung durch Skaten und den Kinderspielplatz bietet sich die Einrichtung eines Ortes für Fitness an. Fitnessgeräte könnten den Ort am Westhafentower weiter beleben, für soziale Sicherheit sorgen und auch in den Abendstunden für eine belebte Atmosphäre sorgen. Für viele Sporttreibende aus dem Gutleutviertel, dem Gallus, dem Westend sowie aus dem nördlichen Sachsenhausen wäre dieser Fitness-Park an der Friedensbrücke ein lohnendes Ziel. Belebte Orte bieten Sicherheit und Schutz. Der Hafenpark im Ostend ist unter anderem auch deshalb beliebt, weil dort immer Menschen aktiv sind und immer etwas los ist. Ein derart lebendiger Ort kann an der Friedensbrücke entstehen. Nicht mit Basketball- und Fußballfeldern, dafür mit Tischtennisplatten und dem sehr gelungenen Kinderspielplatz. In diesem Sinne soll nicht der Hafenpark kopiert werden, sondern es soll dort ein zum Umfeld charakterlich passender Ort geschaffen werden. Eine Zweckbestimmung dieses Ortes zu Fitness und Bewegung würde die Möglichkeit der Nutzung als Liegewiese mindern. Jedoch sind zwischen Friedensbrücke und Holbeinsteg Liegemöglichkeiten auf einer Länge von 300 Metern möglich, und am Theodor-Stern-Kai sind weitere 500 Meter Liegewiese vorhanden. Der Verzicht auf die 30 Meter Liegewiese zwischen Friedensbrücke und Westhafentower würde die Liegemöglichkeiten also nur unwesentlich mindern. Lageplan: Geoportal Frankfurt, eigene Eintragungen Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1816 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1479 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 140 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 795 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1393 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 584
Beratung im Ortsbeirat: 4
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