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Trinkbrunnen in der Spielstraße Harheim

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 146/14 Betreff: Trinkbrunnen in der Spielstraße Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße in die Vorschlagsliste des Umweltamtes für zukünftige Trinkbrunnenstandorte aufzunehmen. Begründung: Die Spielstraße Harheim hat sich mit ihren Kinder-Freizeitanlagen und dem Senioren-Fitnessparcours zu einem regen Treffpunkt im Frankfurter Norden für Jung und Alt entwickelt. Als wichtiger Bestandteil zur Erfrischung in den Sommermonaten der nächsten Jahre sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität ist dieser stark frequentierte Ort ideal geeignet. Zumal das 2022 verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt hat, dass zur öffentlichen Wasserversorgung auch das Angebot von Trinkwasser an allgemein zugänglichen Orten gehört. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4165 2023 Die Vorlage OF 146/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Trinkbrunnen in der „Spielstraße Harheim“

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4165 entstanden aus Vorlage: OF 146/14 vom 17.06.2023 Betreff: Trinkbrunnen in der "Spielstraße Harheim" Der Magistrat wird gebeten, den Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße in die Vorschlagsliste des Umweltamtes für zukünftige Trinkbrunnenstandorte aufzunehmen. Begründung: Die "Spielstraße Harheim" hat sich mit ihren Kinder-Freizeitanlagen und dem Senioren-Fitnessparcours zu einem regen Treffpunkt im Frankfurter Norden für Jung und Alt entwickelt. Als wichtiger Bestandteil zur Erfrischung in den Sommermonaten der nächsten Jahre sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität ist dieser stark frequentierte Ort ideal geeignet. Zumal das im Jahr 2022 verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt hat, dass zur öffentlichen Wasserversorgung auch das Angebot von Trinkwasser an allgemein zugänglichen Orten gehört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1622 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5372

Beratung im Ortsbeirat: 4