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Tempo-30-Regelung in Alt-Praunheim verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 entstanden aus Vorlage: OF 13/7 vom 16.05.2011 Betreff: Tempo-30-Regelung in Alt-Praunheim verlängern Vorgang: OM 2884/04 OBR 7; ST 1007/04 Der Magistrat wird beauftragt, im Ortskern von Praunheim die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wie folgt zu verlängern: In der Römerstadt Richtung Westen ab Haus Nr. 264, in der Römerstadt Richtung Osten bis Haus Nr. 253, Alt-Praunheim Richtung Norden bis zur Einmündung Augustenburgstraße. Begründung: Bereits 2004 hatte der Magistrat auf die entsprechende Anregung des Ortsbeirats hin zugesagt, im Bereich der Kreuzung Alt-Praunheim/In der Römerstadt Radfahrstreifen abzumarkieren. Dies wurde leider erst jetzt umgesetzt. In einem Gespräch hat das Straßenverkehrsamt vorgeschlagen, die Geschwindigkeitsbeschränkung wie oben beschrieben zu verlängern, um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen. In der Römerstadt endet der Radweg Richtung Westen vor dem Haus Nr. 266 (siehe Foto). Um das gefahrlose Einordnen auf der Fahrbahn zu ermöglichen, ist hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung notwendig. In dem Straßenstück Alt-Praunheim Richtung Norden reicht die Fahrbahnbreite nicht aus, um einen Radfahrstreifen abzumarkieren, sodass auch hier eine Geschwindkeitsbeschränkung sinnvoll ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 963 Antrag vom 03.04.2017, OF 148/7 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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