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Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit PKW unterbinden
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1493/1 Betreff: Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit PKW unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Befahren a) der Neuen Kräme über Liebfrauenberg, zwischen Berliner Straße (beidseits) und über Braubachstraße, b) des Römerbergs über Braubachstraße, c) des Fahrtors vom Mainkai aus, d) des Mainufers vom Mainkai aus, e) des Rathenauplatzes vom Goetheplatz und der Biebergasse aus, f) und der Fressgass'/Großen Bockenheimer Straße zwischen Rathenauplatz und Hochstraße sowie von der Alten Rothofstraße, Kleinen Hochstraße, Kaiserhofstraße und Meisengasse aus mit dem PKW mittels Poller zu unterbinden, ähnlich wie bereits für die Hauptwache umgesetzt. Berechtigte Fahrzeuge können die Poller mittels Feuerwehrschließung entnehmen und müssen diese unmittelbar wieder verschließen. Zur besseren Sichtbarkeit sind die Poller im oberen Bereich mit rot-weißen Reflektor-Aufklebern zu versehen. Das ordnungsgemäße Wiedereinsetzen der Poller ist bei Bestreifungen regelmäßig mit zu kontrollieren. Begründung: Aktuell können die o.g. Fußgängerzonen relativ einfach mit dem PKW befahren und beparkt werden, was rege genutzt wird. Dabei handelt es sich nicht nur um Lieferanten, sondern zum großen Teil auch um private Fahrzeuge. Taxifahrer fahren von der Braubachstraße aus regelmäßig über den Zebrastreifen in die Neue Kräme hinein, um zu wenden. Teilweise gibt es bereits Bodenhülsen, um Poller einsetzen zu können, aber die Poller fehlen und wurden bereits seit längerer Zeit nicht wieder eingesetzt. Quelle: Google Quelle: Google Hauptwache: Poller bereits realisiert; Quelle: Google Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6355 2025 Die Vorlage OF 1493/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die folgenden Buchstaben ergänzt wird: g) Fahrgasse/Zeil h) Große Friedberger Straße/Zeil i) Konrad Adenauer Straße/ Zeil Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit Pkw unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6355 entstanden aus Vorlage: OF 1493/1 vom 05.01.2025 Betreff: Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit Pkw unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Befahren a) der Straße Neue Kräme über Liebfrauenberg, zwischen der Berliner Straße (beidseits) und über die Braubachstraße, b) des Römerbergs über die Braubachstraße, c) des Fahrtors vom Mainkai aus, d) des Mainufers vom Mainkai aus, e) des Rathenauplatzes vom Goetheplatz und der Biebergasse aus, f) der Freß gass'/Großen Bockenheimer Straße zwischen Rathenauplatz und Hochstraße sowie von der Alten Rothofstraße, Kleinen Hochstraße, Kaiserhofstraße und Meisengasse, g) Fahrgasse/Zeil, h) Große Friedberger Straße/Zeil, i) Konrad-Adenauer-Straße/Zeil mit dem Pkw mittels Poller zu unterbinden, ähnlich wie bereits für die Hauptwache umgesetzt. Berechtigte Fahrzeuge können die Poller mittels Feuerwehrschließung entnehmen und müssen diese unmittelbar wieder verschließen. Zur besseren Sichtbarkeit sind die Poller im oberen Bereich mit rot-weißen Reflektor-Aufklebern zu versehen. Das ordnungsgemäße Wiedereinsetzen der Poller ist bei Bestreifungen regelmäßig mit zu kontrollieren. Begründung: Aktuell können die o. g. Fußgängerzonen relativ einfach mit dem Pkw befahren und beparkt werden, was rege genutzt wird. Dabei handelt es sich nicht nur um Lieferanten, sondern zum großen Teil auch um private Fahrzeuge. Taxifahrer fahren von der Braubachstraße aus regelmäßig über den Zebrastreifen in die Neue Kräme hinein, um zu wenden. Teilweise gibt es bereits Bodenhülsen, um Poller einsetzen zu können, aber die Poller fehlen und wurden bereits seit längerer Zeit nicht wieder eingesetzt. Quelle: Google Hauptwache: Poller bereits realisiert; Quelle: Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1100 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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