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Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach - Klimaschutzteilkonzept
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Betreff: Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach - Klimaschutzteilkonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.2015, § 6625 (M 168) 1. Im Rahmen des Projektes Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach wurde ein Klimaschutzteilkonzept erstellt. Das Klimaschutzteilkonzept ist gefördert durch die "Nationale Klimaschutzinitiative" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Es hat zum Ziel, Potenziale für überbetriebliche Klimaschutzaktivitäten und Kooperationen im nachhaltigen Wirtschaften am Standort zu analysieren und geeignete Umsetzungsmaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes zu identifizieren. Das in der Anlage beigefügte Klimaschutzteilkonzept Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird ermächtigt, die im Klimaschutzteilkonzept beschriebenen Maßnahmen umzusetzen und dafür im Haushaltsplan bereits vorhandene oder für kommende Haushalte anzumeldende Mittel in Höhe von 860.000 Euro der Produktgruppe 22.04. zu verwenden. 3. Für die Umsetzung der Maßnahme "Abwärmenutzung" für den "Hot Spot 1 - Rechenzentren" wird der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zugestimmt. 4. Für die Umsetzung der technischen Maßnahmen wird eine bereits bis zum 31.12.2021 bestehende Klimaschutzmanagerstelle um fünf Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert 5. Im Rahmen des Projektes wird geprüft, ob im Sinne der angestrebten Übertragung der Ergebnisse auf andere Gewerbegebiete, Klimaschutzmanagerstellen für weitere nachhaltige Gewerbegebiete geschaffen und die dafür benötigten Mittel bereitgestellt werden können. 6. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt als Masterplan-100%-Klimaschutz-Kommune das Ziel, bis zum Jahr 2050 den Gesamtenergieverbrauch auf dem Gemeindegebiet zu halbieren und den verbleibenden Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken, weitestgehend aus dem Stadtgebiet, der Region und dem Land Hessen. Zeitgleich sollen die Treibhausgasemissionen um rund 95 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 gesenkt werden (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015, § 6320 (M 124)). Der Anteil des Bereiches Industrie und Gewerbe am städtischen Energieverbrauch beträgt ca. 59%, bezogen auf Treibhausgase (THG) beträgt dieser Anteil rund 62%. Die mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5019 (M 199), zur Klimaallianz festgelegten Maßnahmen für eine klimagerechte Stadtentwicklung, wie zum Beispiel der Initiierung von Pilotprojekten und der klimagerechten Entwicklung von Gewerbegebieten, werden mit der vorliegenden Beschlussvorlage aufgegriffen. Zudem beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, § 6625 (M 168), das Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach, gemeinsam mit den ortsansässigen Unternehmen sowie in einer ämterübergreifenden Projektgruppe, modellhaft zu einem nachhaltigen Gewerbegebiet zu entwickeln. Damit und durch die Teilnahme an "ExWoSt Gewerbe", einem etablierten Forschungsprogramm des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu "Experimentellem Wohnungs- und Städtebau", wurden auch bundesweit neue Maßstäbe gesetzt. Für den Bereich Klimaschutz sollte außerdem ein Klimaschutzteilkonzept für das Gewerbegebiet erstellt sowie ein Klimaschutzmanagement für die Dauer des Projektes geschaffen werden. Die Umsetzung des hier vorgelegten Klimaschutzteilkonzeptes dient der Umsetzung wichtiger Bausteine der Klimaallianz und damit auch der Erreichung der Frankfurter Klimaschutzziele. B. Alternativen Das Klimaschutzteilkonzept wird nicht umgesetzt. Dadurch werden die durch die Maßnahmen ermittelten CO2-Einsparungen nicht erbracht. Zudem wird die Motivation der im Gewerbegebiet ortsansässigen Unternehmen nicht erhöht, sondern gegebenenfalls eine Reduzierung des Engagements vor Ort befürchtet. Damit wären die Nachhaltigkeits-Ziele des Projektes nicht erreichbar, welche auch soziale Kriterien zur Steigerung der Attraktivität benennen. Insgesamt wird dadurch die Erfüllung der Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Gewerbe erheblich erschwert beziehungsweise möglicherweise dadurch verhindert, denn ein Erkenntnisgewinn und die angestrebte Übertragung auf andere Gewerbegebiete wäre nicht möglich. Die sich durch den dezernatsübergreifenden Ansatz ergebenden Synergien zwischen Energiereferat und Stadt- und Verkehrsplanung sowie Wirtschaftsförderung, zum Beispiel durch verbesserte interne Koordination oder Zugangsmöglichkeiten zu Unternehmen, können nicht gehoben werden. Die Vorgabe des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, vom 28.02.2013, § 2804 (NR 454), "Digitale Infrastruktur energie- und flächeneffizient ausbauen" kann nicht umgesetzt werden (Beschlusspunkt 3.). Die mit der Teilnahme an dem innovativen und modellhaften ExWoSt-Forschungsprojekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" verbundene, bundesweite Außenwirkung, leidet. C. Lösung Das vorliegende Klimaschutzteilkonzept dient dazu, die im Gewerbegebiet vorliegenden Potenziale zu analysieren und geeignete Maßnahmen für den Klimaschutz zu identifizieren. Dabei werden Wege aufgezeigt, wie Schritt für Schritt das Ziel einer 80-95%igen CO2-Einsparung bis 2050 erreicht werden kann. In dem Klimaschutzteilkonzept wurden vier räumlich abgegrenzte Handlungsschwerpunkte, sogenannte Hot-Spots, sowie standortübergreifende Maßnahmen ermittelt. Die Maßnahmen umfassen: 1. Hot Spot 1: Rechenzentrum & Machbarkeitsstudie Im Projektgebiet befinden sich mehrere Rechenzentren, welche zum Zeitpunkt der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes ca. 88% (2017) des Gesamtstromverbrauchs im Gebiet verursachten. Im Rahmen des Projekts soll geprüft werden, inwieweit die Rechenzentren mit regenerativen Energien (z. B. Photovoltaik) versorgt werden können sowie, ob eine weitere Erhöhung der Energieeffizienz (z. B. durch eine freie Kühlung) möglich ist. Darüber hinaus soll die Möglichkeit der Abwärmenutzung untersucht, und falls möglich, umgesetzt werden. Hierbei würde es in einem ersten Schritt darum gehen, die relevanten Akteure (Rechenzentrumsbetreiber, Energieversorger, Technologiedienstleister usw.) an einen Tisch zu holen und im Rahmen eines Detailkonzepts die Potenziale in ökologischer und ökonomischer Sicht zu quantifizieren. Diese Machbarkeitsstudie identifiziert und bewertet die vorhandenen Wärmequellen und Wärmesenken und stellt sie qualitativ und quantitativ gegenüber. Auf dieser Grundlage werden Potenziale für eine Nutzbarkeit der Abwärme ermittelt und konkret umsetzbare Maßnahmen abgeleitet. Die so entwickelten Maßnahmen werden nach Wirksamkeit für den Klimaschutz (Einsparung von Treibhausgasen und Energie) sowie ihrer Wirtschaftlichkeit bewertet und priorisiert. Die Studie liefert so eine profunde Arbeitsgrundlage für konkrete, kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Nutzung der Abwärme. Die Beantragung der Fördergelder ist für das Jahr 2021 geplant. Aufgrund längerer Bearbeitungszeiten durch den Fördermittelgeber und die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens wird aktuell davon ausgegangen, dass frühestens 2022 mit der Durchführung der Studie gerechnet werden kann. 2. Hot Spot 2: Mobilität Gute Erreichbarkeit ist eine Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung des Gewerbegebietes. Die damit einhergehenden Verkehre sollen nach der verkehrspolitischen Zielsetzung der Stadt Frankfurt stadtverträglich und nachhaltigkeitsorientiert abgewickelt werden. Öffentlicher Verkehr, motorisierter Individualverkehr und nicht motorisierter Verkehr sollen unter Beachtung ihrer spezifischen Vor- und Nachteile als ressourcenschonendes Gesamtsystem zusammenwirken. In diesem Sinn soll überflüssiger Verkehr vermieden, nötiger Verkehr auf umweltschonende Verkehrsmittel verlagert und die Verkehrsabwicklung grundsätzlich optimiert werden. Das Klimaschutzteilkonzept weist als konkrete Maßnahme die Schaffung einer inter- und multimodalen Mobilitätsstation an der Haltestelle Gwinnerstraße aus. Für die ebenfalls als Maßnahme vorgeschlagene Gestaltung des Kreuzungsbereiches Wächtersbacher Straße/Borsigallee als Zentrum und Eingangstor zum Nachhaltigen Gewerbegebiet besteht eine bereits abgeschlossene und planfestgestellte Planung des Amtes für Straßenbau und Erschließung gemeinsam mit Hessen Mobil, die im Anschluss an das Bauvorhaben Riederwaldtunnel umgesetzt wird. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Erstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Seckbach sowie der Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes (s. dazu Nr. 5 b. und c.). Für die Umsetzung dieser Maßnahme sind verschiedene vorbereitende Arbeitsschritte innerhalb der Verwaltung erforderlich. Die Aufgabe des Klimaschutzmanagers ist es, die Abstimmung der Maßnahmen herbeizuführen. In einem ersten Schritt geht es um die Einberufung des bereits in der ersten Phase des Pilotprojektes initiierten Arbeitskreises Verkehr, Infrastruktur und Erschließung. Hier soll eine inhaltliche Prüfung der im Hot Spot 2 des Klimaschutzteilkonzeptes vorgeschlagenen Maßnahmen stattfinden und darauf aufbauend eine Konkretisierung der Maßnahmen erfolgen. Als Ergebnis der Prüfung sowie im Rahmen einer Gesamtkonzeption können sich weitere oder alternative Maßnahmen als zielführender herausbilden. Auf Grundlage dieser Schritte soll die gemeinsame Erarbeitung und Festlegung des weiteren Vorgehens stattfinden. Die spätere Umsetzung der konkretisierten Maßnahmen werden in gesonderten Beschlussvorlagen und in Abhängigkeit zur Verfügung stehender Haushalts- und Fördermittel sowie der Verfügbarkeit notwendiger Personalressourcen von den zuständigen Ämtern eingebracht. 3. Hot Spot 3: Grüne Wärmeader Aufgrund des hohen Erdgasverbrauchs zur Wärmeerzeugung in bestimmten Bereichen des Gebiets besteht ein Potenzial zur Reduktion der THG-Emissionen durch eine Energieversorgung auf Basis von regenerativen Energien. Idee ist es, ein zentrales Heizwerk im Bereich zu realisieren und die angrenzenden Unternehmen mit Wärme zu versorgen. Das dafür benötigte Nahwärmenetz könnte in der stillgelegten Bahntrasse in der Mitte des Bereichs verlegt werden und so alle Unternehmen anschließen. Alternativ zu einem Heizwerk könnte ein Blockheizkraftwerk (BHKW) gebaut werden, um gleichzeitig Strom zu produzieren. Das Kraftwerk sollte mit regenerativen Energieträgern (Biogas oder Biomasse) betrieben werden, um die THG-Emissionen deutlich zu senken. Im Rahmen des Projektes soll die Realisierung des Vorhabens anhand eines Detailkonzepts geprüft werden, um die technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Potentiale zu quantifizieren und somit die Umsetzungswahrscheinlichkeit zu erhöhen. Auch hier ist es erforderlich, die Unterstützung der relevanten Akteure (Firmen, Energieversorger, Dienstleister, Stadtverwaltung, etc.) im Vorfeld einzuholen und das Vorgehen gemeinsam zu planen. Zunächst sollen hier jedoch die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie aus Hot Spot 1 zur Abwärmenutzung der Rechenzentren abgewartet werden, um diese Ergebnisse einzubinden und mögliche Synergien nutzen zu können. 4. Hot Spot 4: Demonstrationsvorhaben Im Rahmen von "Demonstrationsvorhaben" soll gezeigt werden, wie auf begrenztem Raum verschiedene grüne Technologien (Versorgung mit regenerativen Energien, Erhöhung der Energieeffizienz, Einsatz von Elektromobilität, Dachbegrünung usw.) gleichzeitig realisiert werden können. Dadurch werden sichtbare, positive Beispiele erzeugt, die andere Unternehmen zur Nachahmung animieren. Die Demonstrationsvorhaben werden so zu Multiplikatoren, die eine Kaskade für eine nachhaltige Entwicklung im gesamten Gewerbegebiet auslösen können. Darüber hinaus strahlen solche Vorbilder auch auf das Stadtgebiet aus. Verschiedene Eigentümer im Gebiet haben an einem solchen Vorhaben bereits Interesse signalisiert. Die erreichten Ergebnisse und Erfahrungen aus den Demonstrationsvorhaben bilden außerdem die Basis für die Entwicklung neuer, stadtweit angebotener Förderprogramme (z.B. Bericht an die Stadtverordnetenversammlung B 312, 2020 "Förderung Photovoltaik auf Privatgebäuden"). Konkret erhalten interessierte Unternehmen, Unterstützung durch ergänzende Beratungsleistungen, Bereitstellung von Fachinformationen und Informationen zu Förderprogrammen sowie die Begleitung bei der Umsetzung. Für die Umsetzung durch die Unternehmen, sollen darüber hinaus Anreize geschaffen werden, um diese Best-Practice-Beispiele anzureizen, denn mit ihnen wird die Sichtbarkeit des Nachhaltigen Gewerbegebietes erhöht und die Identifikation der Unternehmerschaft mit dem Gebiet gestärkt. Die Aufgabe des Klimaschutzmanagers ist es, Kriterien für einen Wettbewerb zu entwickeln sowie den Planungs- und Realisierungsprozess moderierend zu begleiten und fachlich zu unterstützen Es ist angedacht bis zu 10 Demonstrationsvorhaben auf Basis von Wettbewerben zu fördern. In diesem Rahmen sollen auch Beratungen ermöglicht werden, die spezielle, umsetzungsrelevante Fragestellungen thematisieren und so bestehende Angebote erweitern. Dies können rechtliche oder andere Aspekte sein, die bislang hemmend auf die Umsetzung wirken. Die Wettbewerbe sollen in 2022 begonnen werden und im Hinblick auf die Umsetzung über den gesamten restlich beantragten Projektzeitraum fortdauern. 5. Standortübergreifende Maßnahmen Über die Hot Spots hinaus wurden im Klimaschutzteilkonzept Maßnahmen identifiziert, die den gesamten Standort betreffen. a. Maßnahmen auf Einzel- und überbetrieblicher Ebene sind: Nutzung der Dachflächen zur Energieerzeugung und/oder Regenwasserrückhaltung und Ausbau eines Grünen Kraftwerkes, Steigerung der Energieeffizienz durch Beratung und betriebsübergreifende Maßnahmen, Umstellung der (Straßen)-Beleuchtung auf LED, Wassermanagement durch Rückhalt und Nutzung. Die professionellen, neutralen und kostenlosen Beratungsangebote für die Unternehmen im Nachhaltigen Gewerbegebiet bilden die Grundlage für die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen in den Betrieben bzw. die Nutzung der Dachflächen für Photovoltaik oder den Einsatz anderer Erneuerbarer-Energien-Technologien. Sie sollen bis Ende 2026 fortgeführt und ggf. auf Basis einer Analyse der in der Vergangenheit durchgeführten Beratungen, inhaltlich vertieft und bei Bedarf thematisch erweitert werden. Die spätere Umsetzung konkreter Maßnahmen der darüber hinaus aufgeführten Themenkomplexe werden in gesonderten Haushaltsanmeldungen und in Abhängigkeit zur Verfügung stehender Haushalts- und Fördermittel von den zuständigen Ämtern eingebracht. b. Für eine klimafreundliche Mobilität muss die Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz weiterentwickelt werden. Die Wahl des Verkehrsmittels spielt dabei eine grundlegendende Rolle. Das Klimaschutzteilkonzept zeigt verschiedene Schwachstellen im Bereich des Umweltverbundes (Fuß-, Radverkehr, ÖPNV) auf und fordert entsprechende Verbesserungen, wie die Schaffung von Querverbindungen für den Rad- und Fußverkehr im Bereich Seckbach sowie generelle Verbesserungen der internen und externen Radinfrastruktur. Es empfiehlt als Grundlage für die Entwicklung der standortübergreifenden Maßnahmen sowie die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen aus Hotspot 2 (Mobilitätsstation Gwinnerstraße), ein Mobilitätskonzept zu erstellen. Ein Mobilitätskonzept dient der detaillierten Bestandsaufnahme sowie der Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen, um die Entstehung von Treibhausgasen zu vermindern. Die Erhebung der wesentlichen Ursachen für Verkehr, der wesentlichen gewählten Verkehrsmittel, die Infrastrukturen sowie die im Gebiet am Verkehr Beteiligten (z. B. Unternehmen, Pendler, Transporte) bilden die Grundlage für die Entwicklung der Maßnahmen. Letztere findet unter Beteiligung der betroffenen städtischen und stadtnahen Akteure sowie der Unternehmen vor Ort statt. Weiterhin wird eine Treibhausgas- und Energiebilanz erstellt, auf deren Basis die Klimawirkung der erarbeiteten Maßnahmen bewertet werden. Aufgabe des gemeinsamen Standortmanagements (Standortmanager der Wirtschaftsförderung, Klimaschutzmanager) ist es, Arbeitsschritte innerhalb der Verwaltung vorzubereiten und die Fachämter zu unterstützen. Bei der Erstellung eines Mobilitätskonzeptes stellen sie die Kontakte mit den Gewerbebetrieben her und unterstützen die Prozesse vor Ort. Weiterhin unterstützen sie die federführenden Ämter mit eigener Expertise. Die Entscheidung zur Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für das Nachhaltige Gewerbegebiet obliegt den zuständigen Fachämtern. Die spätere Umsetzung der mit dem Mobilitätskonzept konkretisierten Maßnahmen aus dem hier vorliegenden Klimaschutzteilkonzept werden in gesonderten Etatanträgen und in Abhängigkeit zur Verfügung stehender Haushalts- und Fördermittel sowie der Verfügbarkeit notwendiger Personalressourcen von den zuständigen Ämtern eingebracht. c. Erarbeitung eines nachhaltigen Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Seckbach Das Klimaschutzteilkonzept sieht bei der Erstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Seckbach, eine wichtige Aufgabe darin, die Themen Umwelt- und Klimaschutz zu berücksichtigen, um die nachhaltige Entwicklungen in Seckbach zu unterstützen. Aufgabe des Klimaschutzmanagements ist es, das federführende Stadtplanungsamt mit eigener Expertise zu unterstützen. 6. Klimaschutzmanagement Die im Klimaschutzteilkonzept beschriebenen Maßnahmen sollen umgesetzt werden und damit einen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt am Main leisten. Sie sollen zudem beispielgebend für Nachbarbetriebe sowie weitere nachhaltig zu entwickelnde Gewerbegebiete sein. Die teilweise sehr umfassenden, umfangreichen und in der technischen Umsetzung anspruchsvollen Maßnahmen erfordern einen Klimaschutzmanager für die fachlich-inhaltliche Begleitung der Maßnahmenumsetzung. Für die Stelle des Klimaschutzmanagers wird eine Förderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative angestrebt. Zur Erläuterung: Bislang bestand die Aufgabe des Klimaschutzmanagers in der Erarbeitung des hier zur Umsetzung zu beschließenden Klimaschutzteilkonzeptes "Nachhaltiges Gewerbegebiet", in der Etablierung des Standortbüros sowie in der Vorbereitung der ersten Umsetzungsschritte. Derzeit ist die Stelle bis zum 31.12.2021 befristet und über den Beschluss Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015, § 6625 (M 168), gedeckt. D. Kosten Für die hier zur Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Klimaschutzteilkonzept werden für die kommenden fünf Jahre insgesamt Mittel in Höhe von 860.000 Euro benötigt. Die Mittel werden im Rahmen der vorhandenen Haushaltsansätze in der Produktgruppe 22.04 verausgabt. 1. Kosten Machbarkeitsstudie Abwärmenutzung (Hot Spot 1, Nr.1) ca. 80.000 Euro davon geplanter Förderzuschuss: 50% - 40.000 Euro Für diese zur Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahme (Hot Spot 1) besteht derzeit ein Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative im Programm "Kommunalrichtlinie". Ein Förderantrag soll gestellt werden. Kosten werden für die Haushaltsjahre 2022/2023 erwartet. 2. Wettbewerbe Demonstrationsvorhaben (Hot Spot 4, Nr. 4) 150.000 Euro Die Kosten fallen verteilt über die gesamte Projektlaufzeit Jahren an. 3. Beratungsleistungen für Unternehmen (Standortübergreifende Maßnahmen, Nr. 5a) 100.000 Euro Die Kosten fallen verteilt über die gesamte Projektlaufzeit Jahren an. 4. Personalkosten Klimaschutzmanager, inkl. Sachmittel und Mittel für Öffentlichkeitsarbeit (Nr. 6) 530.000 Euro davon Personalkosten 480.000 Euro davon Sachmittel 25.000 Euro davon Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit 25.000 Euro Die Kosten fallen für die Verlängerung der Stelle für die Jahre 2022 bis 2026 an. Die Akquise von Fördermitteln für die Positionen 2. bis 4. wird angestrebt und ist über die gesamte Projektlaufzeit Teil der Aufgabe des Klimaschutzmanagements. Anlage _Klimaschutzteilkonzept (ca. 7,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.02.2021, NR 1389 Antrag vom 02.05.2021, OF 15/11 Antrag vom 24.05.2021, OF 21/11 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 Anregung vom 07.06.2021, OA 25 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11, 16 Versandpaket: 03.02.2021 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 22 wird im Rahmen der Vorlage NR 1389 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1389 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 22 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 22 = Annahme) 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1389 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme mit der Maßgabe, dass zusätzlich geprüft wird, wie Regenwasserversickerungsanlagen die Versiegelung durch die Rechenzentren ausgleichen können); FDP und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 44. Sitzung des OBR 16 am 23.02.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 22 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 22 wird im Rahmen der Vorlage NR 1389 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1389 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 22 = Annahme, NR 1389 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 22 und NR 1389 = Annahme) FRANKFURTER (M 22 = Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (= Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1389 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF (= Annahme im Rahmen NR 1389) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen FRAKTION (= Annahme mit der Maßgabe, dass zusätzlich geprüft wird, wie Regenwasserversickerungsanlagen die Versiegelung durch Rechenzentren ausgleichen können.); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (M 22 und NR 1389 = Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 22 wird im Rahmen der Vorlage NR 1389 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1389 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Ablehnung) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FRAKTION (= Annahme mit der Maßgabe, dass zusätzlich geprüft wird, wie Regenwasserversickerungsanlagen die Versiegelung durch Rechenzentren ausgleichen können.); AfD (= Enthaltung) 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7304, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 0
Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 15/11 Betreff: Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage M 22/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden in den Lösungsansätzen (C.) : - Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte das Gelände der Allessa Chemie, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Es ist nicht nur der Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl im Stadtteil, der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen, muss sich verringern. - Im Mobilitätskonzept der Standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" muss zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben wird. Begründung: Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte grundsätzlich weggegangen werden, um nicht im Nachgang mit zu zahlenden CO2 Credits, Dritte Welt Länder davon zu überzeugen, die eigenen fossilen Kraftwerke aufzugeben. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits Vorort bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht geboren waren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme
Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 25 entstanden aus Vorlage: OF 21/11 vom 24.05.2021 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Vorgang: M 168/15; M 22/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: 1. Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenflächen, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Fotovoltaikanlagen und die durchschnittliche Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE), Zahlen aller Rechenzentren. 2. Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete sollten mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. 3. Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z. B. Allessa Chemie Gelände. 4. Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z. B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. 5. Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut werden . Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. 6. Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCIE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. 7. Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinnerstraße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn-Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinnerstraße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. 8. Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. 9. Es werden die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschuss zur weiteren Begrünung der Fassaden und der Entsiegelung von Ausgleichsflächen unterstützt. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektgruppe war nicht ersichtlich, wie viel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig ist hier auch die Betrachtung der Tieffrequenzbeschallung. Notstrom: Die regelmäßigen Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen dürfen nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollten, den größten Nutzer von Prozesswärme miteinbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord". Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte "Gwinnerstraße" und S-Bahn-Station Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte inzwischen grundsätzlich Abstand genommen werden. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar, und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2-Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt im Ortsbezirk vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu Blockheizkraftwerken der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z. T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Vortrag nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Bericht des Magistrats vom 17.09.2021, B 328 Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 80 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 252 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 417, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021
Beratung im Ortsbeirat: 4
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