Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 2
Verkehrsberuhigte Bereiche: mehr Freiraum und Spielmöglichkeiten für Kinder
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 101 Betreff: Verkehrsberuhigte Bereiche: mehr Freiraum und Spielmöglichkeiten für Kinder Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.11.2020, § 6629 - NR 1271/20 CDU/SPD/GRÜNE - Ein verkehrsberuhigter Bereich wird mittels Verkehrszeichen (VZ) 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschildert. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwVStVO) ist die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs nur in Straßen mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr zulässig. Um eine überwiegende Aufenthaltsfunktion zu erreichen, muss in der Regel ein niveaugleicher Ausbau der gesamten Straßenbreite vorhanden sein. Hierdurch wird eine Verkehrsmischfläche geschaffen, in der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Zur Beurteilung, ob eine Straße als verkehrsberuhigter Bereich mittels Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung ausgewiesen werden kann, ist es erforderlich, dass Straßen konkret benannt werden. Erst dann kann im Einzelfall entschieden werden, ob die baulichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung vorhanden sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.08.2020, NR 1271 Antrag vom 18.05.2021, OF 15/7 Auskunftsersuchen vom 01.06.2021, V 25 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 17.03.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 124 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 101 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 225, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.07.2021 Aktenzeichen: 32 1
Der Westring in Westhausen - ein verkehrsberuhigter Bereich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2021, OF 15/7 Betreff: Der Westring in Westhausen - ein verkehrsberuhigter Bereich? Vorgang: B101/21 Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob die Straße Westring in Westhausen, eine Sackgasse mit einem Parkplatz am Ende, als ein verkehrsberuhigter Bereich mittels Verkehrszeichen (VZ 325 StVO) gekennzeichnet werden kann. Begründung: Mit der - vom Magistrat genehmigten - Nachverdichtung im Westring ist den Kindern und Jugendlichen eine Freifläche verbaut worden, die zuvor von ihnen als Spielfläche und Treffpunkt genutzt worden ist. Dies wurde von den Jugendlichen in einer OBR-Sitzung auch vorgetragen. Ein Ersatz für diese Fläche fehlt. Die Kinder und Jugendlichen leben in der Regel in beengten Wohnverhältnissen, sie brauchen deshalb ein Angebot draußen. Außerdem befindet sich im Westring 20 der Jugendtreff Sazrock "Alte Bäckerei", der mit seinem geringen Raum- und Platzangebot die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in diesem Teil Westhausens - in der Siedlung von Vonovia - nur teilweise abdecken kann, zumal er personell nur für vier Öffnungstage ausgestattet ist und zur Pandemie-Zeit nur begrenzt Kinder und Jugendlichen hineinlassen kann. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 101 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 25 2021 Die Vorlage OF 15/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FARBECHTE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment