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Reflexion

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Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2015, OM 4142 entstanden aus Vorlage: OF 326/11 vom 03.05.2015 Betreff: Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Der Magistrat wird aufgefordert, den Besucherinnen- und Besucherparkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd umgehend zu sanieren . Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1053 Antrag vom 25.02.2017, OF 150/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 84 Aktenzeichen: 52 2

Haushalt 2017 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 150/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: OM 4142/15 OBR 11; ST 1053/15; V 83/16 OBR 11; ST 1458/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.05.2015, OM 4142 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1053 Auskunftsersuchen vom 04.07.2016, V 83 Stellungnahme des Magistrats vom 17.10.2016, ST 1458 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 84 2017 Die Vorlage OF 150/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 13.03.2017, EA 84 entstanden aus Vorlage: OF 150/11 vom 25.02.2017 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: OM 4142/15 OBR 11; ST 1053/15; V 83/16 OBR 11; ST 1458/16 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.05.2015, OM 4142 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1053 Auskunftsersuchen vom 04.07.2016, V 83 Stellungnahme des Magistrats vom 17.10.2016, ST 1458 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1398 Etatanregung vom 22.01.2018, EA 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 28.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2017, TO I, TOP 44 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 84 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 52 2

Beratung im Ortsbeirat: 4