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Reflexion

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AWO-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu „Schlecker-Frauen“ machen

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1503/6 Betreff: AWO-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu "Schlecker-Frauen" machen Der Presse war zu entnehmen, daß die Stadt Frankfurt die Verträge mit der AWO für die von dieser betreuten Seniorenheimen zum Jahresende kündigen will. Hintergrund ist der Wunsch in die Verträge größere Transparenz zu bringen. Das ist, nach den massiven Verfehlungen der inzwischen abgesetzten Frankfurter AWO Spitze, sicher mehr als berechtigt. Trotzdem dürfen die Kündigungen der Verträge nicht dazu führen, daß die in den Seniorenheimen, von denen auch mehrere im Frankfurter Westen angesiedelt sind, Beschäftigten mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes die Zeche zahlen. Angesichts der Kündigung der Verträge für sämtliche Seniorenheime die die AWO für die Stadt Frankfurt betreibt, sind die dortigen Beschäftigten verunsichert. Sie befürchten, ähnlich wie beim Fall Schlecker, bei dem auch die Beschäftigten die Zeche für die Verfehlungen der Unternehmensspitze in Form von Arbeitsplatzverlusten zahlen mußten, die Leidtragenden zu sein. Ein Signal aus dem Ortsbeirat an die Beschäftigten, daß er Wert darauf legt, daß sie nicht die Leidtragenden werden, ist sicher hilfreich. Auch vor dem Hintergrund das, im Gegensatz zu den Verfehlungen der abgesetzten AWO Spitze, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gute Arbeit leisten. Für die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Seniorenheime wäre ein Personalwechsel sicher nicht günstig. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, wie er dafür Sorge tragen will, dass die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz und die BewohnerInnen ihre gewohnten Bezugspersonen nicht verlieren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1952 2021 Die Vorlage OF 1503/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Überschrift "Arbeitsplätze für AWO-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern" lautet sowie im Antragstenor Satz 6 durch folgenden Satz ersetzt wird: "Sie befürchten wie bei ähnlichen Fällen, bei denen die Beschäftigten die Zeche für die Verfehlungen der Unternehmensspitze in Form von Arbeitsplatzverlusten zahlen mussten, die Leidtragenden zu sein." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Arbeitsplätze für AWO-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 23.02.2021, V 1952 entstanden aus Vorlage: OF 1503/6 vom 05.02.2021 Betreff: Arbeitsplätze für AWO-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern Der Presse war zu entnehmen, dass die Stadt Frankfurt die Verträge mit der AWO für die von dieser betreuten Seniorenheimen zum Jahresende kündigen will. Hintergrund ist der Wunsch, in die Verträge größere Transparenz zu bringen. Das ist nach den massiven Verfehlungen der inzwischen abgesetzten Frankfurter AWO-Spitze sicher mehr als berechtigt. Trotzdem dürfen die Kündigungen der Verträge nicht dazu führen, dass die in den Seniorenheimen, von denen auch mehrere im Frankfurter Westen angesiedelt sind, Beschäftigten mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes die Zeche zahlen. Angesichts der Kündigung der Verträge für sämtliche Seniorenheime, die die AWO für die Stadt Frankfurt betreibt, sind die dortigen Beschäftigten verunsichert. Sie befürchten wie bei ähnlichen Fällen, bei denen die Beschäftigten die Zeche für die Verfehlungen der Unternehmensspitze in Form von Arbeitsplatzverlusten zahlen mussten, die Leidtragenden zu sein. Ein Signal aus dem Ortsbeirat an die Beschäftigten, dass er Wert darauf legt, dass sie nicht die Leidtragenden werden, ist sicher hilfreich, auch vor dem Hintergrund, dass, im Gegensatz zu den Verfehlungen der abgesetzten AWO-Spitze, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gute Arbeit leisten. Für die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Seniorenheime wäre ein Personalwechsel sicher nicht günstig. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie er dafür Sorge tragen will, dass die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz und die Bewohnerinnen und Bewohner ihre gewohnten Bezugspersonen nicht verlieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1050 Aktenzeichen: 51

Beratung im Ortsbeirat: 4