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Verpflichtung zur Entwicklung eines Grundstücks und Bestellung von 28 Wohn-Erbbaurechten in Griesheim, Froschhäuser Straße/Ahornstraße
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 22 Betreff: Verpflichtung zur Entwicklung eines Grundstücks und Bestellung von 28 Wohn-Erbbaurechten in Griesheim, Froschhäuser Straße/Ahornstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4144 (M 218) I. Dem Abschluss eines a) Verpflichtungsvertrages und b) 28 Erbbauverträgen wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Vertragspartner zu a) Wilma Wohnen Süd RM GmbH Kuhwaldstraße 46 60486 Frankfurt am Main Erbbauberechtigte zu b) künftige Erwerber der entstehenden Reihenhäuser Erbbaugrundstücke Gemarkung Griesheim, Flur 16, Flurstücke 711, 713 - 742, insgesamt 6.654 m2. Die Fläche ist aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich. Erbbauzeit 99 Jahre Erbbauzins 5 % von 235,- €/m2 für 6.654 m2 somit insgesamt 78.184,50 € p. a., bei vierteljährlicher Zahlweise. Anpassung Wertsicherungsklausel, Anpassung alle fünf Jahre nach Verbraucherpreisindex. Besondere Bedingungen Sofern im Vertragsgegenstand Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden sind, für die die Stadt zur Sicherung von Rechten bei Veräußerung verpflichtet ist, werden diese Leitungen soweit erforderlich in die Bereiche der inneren Erschließung verlegt. Die jeweiligen Erwerber der Wohngebäude sind zur unentgeltlichen Sicherung dieser Ver- und Entsorgungsleitungen verpflichtet. Für den Fall eines Verkaufs der Erbbaurechte wird zu Gunsten der Stadt Frankfurt am Main ein Vorkaufsrecht begründet. Bei der Neubebauung der Erbbaugrundstücke sollen die Gebäude den Passivhaus-Standard erfüllen. Der Nachweis erfolgt über Vorlage des "Passivhaus-Projektierungs-Pakets" des Passivhaus-Instituts in Darmstadt oder eines gleichwertigen Instituts bei der Stadt Frankfurt am Main (Amt für Bau und Immobilien). Sollte die Einhaltung des Passivhaus-Standards aufgrund der Lage oder aus baulichen Gründen nicht möglich sein, stellt Wilma Wohnen sicher, dass die Gebäude eine um mindestens 30 Prozent bessere Energieeffizienz einhalten, als die jeweils zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgibt. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Das Grundstück wurde nach Ende der Vornutzung vollständig aufgefüllt. Die Stadt beteiligt sich an den altablagerungsbedingten Gründungs- und Bodenentsorgungsmehrkosten für eine von der Wilma Wohnen beauftragte baubedingte Entsorgung von verunreinigtem Bodenmaterial sowie für eine aufgrund der verbleibenden Auffüllungen gegenüber einer herkömmlichen Gründung aufwendigere Gründungsart. Die Stadt trägt die Mehrkosten für die Entsorgung von Bodenmaterial größer LAGA Z 1.2. Die Beteiligung der Stadt an den im Vorfeld abgestimmten Bodenentsorgungs- und Gründungsmehrkosten beträgt maximal 755.943,93 €. Kosten und Steuern Alle Kosten der Vertragsdurchführung gehen zu Lasten der Wilma Wohnen Süd RM GmbH. Ausgenommen hiervon sind etwaige Kosten der Stadt für ihre eigene Vertretung (Vollmachten etc.). Verrechnung Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten Der Magistrat, das Dezernat V - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass mit Stellungnahme der kommunalen Wertermittlungsstelle vom 08.03.2018 ein Bodenwert von 470,00 €/m2 mitgeteilt wurde. Begründung: A. Zielsetzung Mit Stadtverordnetenbeschluss § 4144 vom 30.01.2014 (Vortrag des Magistrats M 218 vom 18.11.2013) wurde die Quartiersentwicklung "Griesheim - nördlich der Bahn" beschlossen, um stabile und qualitätsvolle Wohnlagen zu sichern und einer Verschlechterung der Wohnumfeldqualität entgegen zu wirken. Der Magistrat legitimierte im Jahr 2015 das Stadtvermessungsamt zur Durchführung von vereinfachten Umlegungen gem. §§ 80 ff. BauGB, um eine städtebauliche Aufwertung in diesem Bereich herbeizuführen (z. B. durch Bündelung von Wohnen, Freimachen minder genutzter Flächen sowie Verlagerung von Betrieben). Schon im Jahr 2014 wurden Verhandlungen zwischen der Junior GbR und der Stadt über die Verwertungsmöglichkeiten der jeweiligen Grundstücke aufgenommen. Die Eigentumsverhältnisse des städtischen Grundstücks zwischen der Froschhäuser Straße und der Ahornstraße und dem Grundstück südlich der Ahornstraße, welches sich im Eigentum der Junior GbR befindet, sollen im Rahmen einer vereinfachten Umlegung neu geordnet werden. Das städtische Grundstück wird bisher als öffentliche Grün- bzw. Sportfläche genutzt. Die derzeit vorhandenen Sportanlagen werden auf eine neu anzulegende Fläche südlich der Ahornstraße verlegt. Bauherr für die Maßnahme ist das Stadtplanungsamt. Dort stehen Mittel für das Projekt im Rahmen der Städtebauförderung bereit. Für die Umsetzung des Projektes ergeht ein gesonderter M-Vortrag durch das Stadtplanungsamt. Das Grundstück nördlich der Ahornstraße soll im Ausgleich überwiegend einer wohnwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Durch die Umlegung gehen die mit der Ordnungsnummer 1 gekennzeichneten Flächen in das Eigentum der Stadt, die Flächen der Ordnungsnummer 2 gehen in das Eigentum der Junior GbR über. Die Junior GbR ist bereits im Vorfeld eine vertragliche Bindung mit der Wilma Wohnen Süd RM GmbH eingegangen, wodurch diese im Nachgang zur vereinfachten Umlegung Eigentum an der Fläche der Ordnungsnummer 2 erlangt. Die Wilma Wohnen wird auf dem Grundstück der Ordnungsnummer 2 eine Wohnbebauung realisieren. B. Alternativen Alternativ käme in Betracht, die Flächen der Ordnungsnummer 1 an einen anderen Investor zu vergeben. Dies würde jedoch das Scheitern der vereinfachten Umlegung mit der Junior GbR/Wilma Wohnen zur Folge haben, was zu einer nicht unerheblichen zeitlichen Verzögerung bei der Entwicklung des Gebietes führen würde. Aufgrund des Vertrages mit der Junior GbR erlangt die Wilma Wohnen im Zuge der vereinfachten Umlegung Eigentum an den Flächen der Ordnungsnummer 2. Die von der Wilma Wohnen beabsichtigte Entwicklung mit Wohnbebauung ist für diese jedoch nur wirtschaftlich und wird realisiert, wenn zusätzlich die Zuteilung der Flächen der Ordnungsnummer 1, welche ebenfalls für Wohnbebauung vorgesehen ist, erfolgt. C. Lösung Im Rahmen einer gemeinsamen Entwicklung der gesamten Wohnbaufläche kann sowohl dem Ziel der Quartiersentwicklung Griesheim, als auch den städtebaulichen Gestaltungswünschen in besonderer Weise Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund soll die in der Plandarstellung schraffierte städtische Zuteilungsfläche auf der Grundlage eines Verpflichtungsvertrages von der Wilma Wohnen mit beplant und vermarktet werden. Wilma Wohnen wird auf dieser Grundlage Baurecht schaffen, das Grundstück baureif machen und die innere Erschließung errichten. Vorgesehen ist der Bau von 28 Reihenhäusern, die von Wilma Wohnen errichtet und an Endkäufern veräußert werden sollen. Zu diesem Zweck sind im vereinfachten Umlegungsverfahren die im Plan dargestellten Flurstücke für die Reihenhäuser, die Erschließungs- und Verkehrsflächen gebildet worden. Parallel zur Veräußerung der einzelnen Wohnhäuser durch Wilma Wohnen wird die Stadt mit den Erwerbern einheitliche Einzel-Erbbaurechte an den Baugrundstücken sowie den diesen zugeordneten Parkplätzen und an den Erschließungsflächen bestellen. Die Erschließungs-/Verkehrsflächen zur inneren Erschließung sowie die zu errichtenden Grünflächen werden von Wilma Wohnen erstellt. Der notwendige Ausbaustandard ergibt sich aus der öffentlich-rechtlichen Baugenehmigung, welcher im Rahmen der Bauvoranfrage mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung, dem Stadtplanungsamt sowie dem Grünflächenamt abgestimmt wurde. Sie bleiben Privatstraße und werden von der Stadt zinsfrei an die Erbbauberechtigten der Baugrundstücke als Bruchteilserbbauberechtigtengemeinschaft vergeben. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % über die Laufzeit ein Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 4.297.906,65 €. D. Kosten Keine. Anlage 1_Umlegungsplan (ca. 93 KB) Anlage 2_Quartiersentwicklung (ca. 61 KB) Anlage 3_Lageplan (ca. 784 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Antrag vom 15.02.2021, OF 1508/6 Auskunftsersuchen vom 23.02.2021, V 1954 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 13.02.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 22 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.04.2019, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3896, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019 Aktenzeichen: 23 21
Neubau Grün- und Sportflächen Ahornstraße Bau- und Finanzierungsvorlage
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.01.2020, M 1 Betreff: Neubau Grün- und Sportflächen Ahornstraße Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4144 (M 218) Begründung: A Zielsetzung Mit dem Ziel einer partiellen städtebaulichen Neuordnung und einer Entflechtung von Gewerbe- und Wohnnutzungen in Griesheim-Mitte ist die Maßnahme "Neubau Grün- und Sportflächen Ahornstraße" Bestandteil des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts "Griesheim-nördlich der Bahn" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014, § 4144 zu M 218). Im Bereich der westlichen Ahornstraße fokussiert die Maßnahme ein stadträumlich isoliertes Wohngebiet, das sich durch unmittelbar angrenzende Gewerbebetriebe in einer problematischen Gemengelage befindet. Die bestehende Nutzungsstruktur aus öffentlichen Grünflächen, Gemeinbedarfseinrichtungen und Gewerbebetrieben entlang der Ahornstraße wurde teilweise abweichend vom rechtskräftigen Bebauungsplan angelegt. Die vorhandenen Grünflächen weisen Gestaltungsmängel auf und sind deutlichen Fehlnutzungen unterworfen. Um das Angebot an Sport-, Spiel- und Grünflächen entlang der Ahornstraße aufzuwerten und um langfristig eine Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen der Mainzer Landstraße und dem Main herzustellen, sollen im Wohngebiet mehrere Grün- und Freiflächen landschaftsplanerisch aufgewertet und neu geschaffen werden. Um insbesondere Familien und Jugendlichen Sport- und Freiflächen im Gebiet zur Verfügung zu stellen, soll auf einer bislang für gewerbliche Zwecke genutzten, aber als Grünfläche festgesetzten Fläche, südlich der Ahornstraße eine öffentliche Grün- und Sportfläche neu geschaffen werden (Teilfläche "TB 3"). Parallel wird angestrebt auf dem bereits für öffentliche Zwecke genutzten Grundstück Ahornstraße 98 (Standort: Kai-Uwe Gärtner-Haus) einen kleinen Quartierspark für Kleinkinder bzw. Kinder einzurichten (Teilfläche "TB 1"). Ergänzend soll die Wegeverbindung zwischen Ahornstraße und Froschhäuser Straße aufgewertet (Teilfläche "TB 2") und damit die Erschließung des Quartiers verbessert werden. B Alternativen Vor dem Hintergrund begrenzter Grün- und Freiflächen in Griesheim-Mitte, der Verfügbarkeit städtischer Liegenschaften und den rechtsgültigen planungsrechtlichen Festsetzungen gibt es keine Alternativen zur dargestellten Lösung. Ferner dient die Maßnahme auch der Kompensation für die Neuentwicklung einer Wohnbebauung auf dem bislang als Sportfläche genutzten Areal zwischen Ahornstraße und Froschhäuserstraße. Diese Fläche ist im rechtsgültigen Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Es gilt der Verweis auf den M22/19, §3896 vom 04.04.19 "Verpflichtung zur Entwicklung eines Grundstücks und Bestellung von 28 Wohn-Erbbaurechten in Griesheim, Froschhäuser Straße / Ahornstraße". C Lösung 1. Allgemeines Das Gebiet Griesheim-Mitte ist im Jahr 2016 in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau in Hessen aufgenommen worden. Als Grundlage für die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm diente das städtebauliche Entwicklungskonzept "Griesheim nördlich der Bahn". Die im Konzept definierten Ziele und Maßnahmen sollen im Rahmen des Stadtumbauverfahrens berücksichtigt und umgesetzt werden. 2. Bauabschnitte Um eine dauerhafte Grün- und Freiraumversorgung im Quartier auch während der Bauzeit zu gewährleisten, soll die Umsetzung der Maßnahme in drei unmittelbar aufeinander folgenden Bauabschnitten erfolgen. 2a. Teilfläche "TB 1" - Kleiner Quartierspark Die Teilfläche "TB1" befindet sich westlich des Kinderzentrums KT 77 an der Ahornstraße und ist ca. 3.050 qm groß. Durch unterschiedliche Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen soll die Fläche insgesamt grün- und freiraumplanerisch aufgewertet werden. Auf einer Teilfläche der neuen Grünanlage soll ein Spielplatz errichtet werden, der ein öffentliches Spielangebot für Kinder bis 12 Jahren anbietet und (ebenfalls) die Spielflächen der benachbarten Kita ergänzt. Es soll eine Fläche aus Holzhäckseln mit verschiedenen Spielgeräten, wie Doppelschaukel, Kletterkombination und Drehscheiben angeboten werden. Ergänzend ist eine, das bestehende Kai-Uwe-Gärtner-Haus einbindende, Wege- und Platzfläche aus eingefärbtem Asphalt mit entsprechendem Stadtmobiliar vorgesehen. Vorhandene Altablagerungen im Boden erfordern eingehende Bodenuntersuchungen und gegebenenfalls den Austausch der obersten Bodenzone von 50 cm mit unbelasteten Erdmaterial. 2b. Teilfläche "TB 2" - Wegeverbindung Die Teilfläche "TB 2" liegt östlich der KT 77 und verbindet die Froschhäuser Straße mit der Ahornstraße. Die Fläche nimmt ca. 1.800 qm Fläche in Anspruch. Die Wegeverbindung soll durch grün- und freiraumplanerische Maßnahmen deutlich aufgewertet werden. Die Wegefläche wird als eingefärbte Asphaltoberfläche mit trichterförmigen Antrittsplätzen an der Froschhäuser Straße und der Ahornstraße mit einer durchschnitten Wegflächenbreite von 3,00 m ausgeführt. Die Antrittsplätze sind durch Sitzmauern aus Weißbeton und auffälligen Großbäumen betont. Zusätzlich werden Bänke im Bereich von Schattenplätzen entlang des Weges angeordnet. Eine Beleuchtung mit Mastleuchten ist vorgesehen. 2c. Teilfläche "TB 3" - Grün- und Sportfläche Die Teilfläche "TB 3" liegt zwischen der Ahornstraße und Lärchenstraße und ist mit ca. 3.950 qm die größte der drei Teilflächen. Auf der Teilfläche soll ein Bolzplatz und eine Calisthenics-Anlage mit stoßdämpfendem Belag sowie ein Basketballfeld mit einer Oberfläche aus Asphalt errichtet werden. Hierdurch sollen insbesondere neue Bewegungsangebote für Jugendliche im Stadtteil geschaffen werden. Ergänzend ist ein zentraler Platz mit einem 4 x 8m großem Wetterschutzdach und Tischtennisplatten vorgesehen. Die Oberfläche des Platzes wird mit einem stabilen und wertigen Pflaster aus Klinker gestaltet. Sowohl der Bolzplatz als auch das Basketballfeld erhalten einen geräuschgedämpften Ballfangzaun. Die neuen Wegeverbindungen der Grün- und Sportfläche werden den beiden anderen Teilflächen entsprechend aus eingefärbtem Asphalt hergestellt. Ebenso werden im Bereich der Grün- und Sportfläche verschiedene Sitzmöglichkeiten angeboten. Eine Beleuchtung der Wege wird auch hier durch Mastleuchten gewährleistet. Mögliche auch im Teilbereich "TB 3" vorhandene Altablagerungen im Boden erfordern eingehende Bodenuntersuchungen und gegebenenfalls den Austausch oberster Bodenzonen mit unbelastetem Erdmaterial. Die Teilfläche "TB 3" soll im Bauablauf vorrangig umgesetzt werden um einen frühzeitigen Ausgleich für die durch die Wohnbebauung wegfallenden Bewegungsangebote zu schaffen. Die Verfügbarkeit dieser aktuell noch in Privatbesitz bestehenden Teilfläche wird durch die Durchführung eines Umlegungsverfahrens gewährleistet. 3. Baumfällung Insgesamt müssen im Rahmen der Realisierung aller Teilflächen 10 Laubbäume mit einem Stammumfang größer 60 cm gefällt werden. Dies sind eine Birke (Betula pendula), ein Bergahorn (Acer pseudoplatanus), ein Felsenahorn (Acer monspessulanum), eine Hainbuche (Carpinus betulus), zwei Götterbäume (Ailanthus altissima), zwei Robinien (Robinia pseudoacacia) und zwei schwedische Mehlbeeren (Sorbus intermedia). Als Ausgleich werden 44 mittelkronige und großkronige Bäume gepflanzt. 4. Seveso-III-Richtlinie Im südwestlichen Bereich des Stadtteils Griesheim liegt der Industriepark Griesheim. Auf dem Betriebsgelände des Industrieparks befinden sich von der Seveso-III-Richtlinie erfasste "Betriebsbereiche", von denen im Fall eines möglichen schweren Unfalles mit gefährlichen Stoffen Gefahren ausgehen können. Zur Vermeidung solcher Gefahren fordert die Seveso-III- Richtlinie die Einhaltung von "angemessenen Sicherheitsabständen" zwischen den "Betriebsbereichen", hier dem Industriepark Griesheim, und den in Artikel 13 der Seveso-III-Richtlinie genannten Schutzobjekten. Eine Spezifizierung der von der Seveso-III-Richtlinie genannten Schutzobjekte erfolgt für die Stadt Frankfurt über § 64 der Hessischen Bauordnung. Neben neuen Wohngebäuden mit mehr als 5.000 qm Wohnfläche und Kindertageseinrichtungen, werden auch bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind und eine gleichzeitige Nutzung von mehr als 100 zusätzlichen Besuchern ermöglichen benannt. Die von der Seveso-III-Richtlinie geforderten und von den Betriebsbereichen des Industrieparks Griesheim ausgehenden "angemessenen Sicherheitsabstände" überlagern Liegenschaften, die zukünftig als Grün- und Freiflächen genutzt werden sollen. Die geplanten Grün- und Freiflächen stellen aufgrund ihrer Dimensionierung, Gestaltung und der erwarteten Besucherfrequenz allerdings kein nach der hessischen Bauordnung definiertes Schutzobjekt dar. In Folge dessen ist die Zulässigkeit der geplanten Anlagen innerhalb des definierten "angemessenen Sicherheitsabstandes" gegeben. Ein ausreichender Schutz für die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzers ist durch das bestehende und in Griesheim etablierte Alarmsystem gewährleistet. D Kosten Der Neubau der Grün- und Sportflächen Ahornstraße ist Teil der Gesamtmaßnahme Stadtumbau Hessen - Griesheim Mitte. Für das Programm Stadtumbau Hessen - Griesheim Mitte wurden für den zehnjährigen Förderzeitraum Mittel in Höhe von 14.000 T€ veranschlagt. Es werden Fördermittel in Höhe von ca. 8.120 T€ erwartet (durchschnittliche Förderquote ca. 60%). 1. Investitionsbedarf 1.550.000,00 € Kostenübersicht a) Baukosten Landschaftsbauarbeiten Herrichten 205.774,80 € Befestigte Flächen 353.679,90 € Baukonstruktionen in Außenanlagen 281.125,00 € Technische Anlagen in Außenanlagen 15.725,85 € Pflanz- und Saatflächen 94.575,85 € Sonstige Außenanlagen 60.089,05 € Straßen- und Wegebeleuchtung Technische Anlagen in Außenanlagen 142.800,00 € Summe 1.153.770,45 € b) Baunebenkosten Freianlagen (HOAI-Vertrag) 151.341,76 € Bodenmechanik, Erd- und Grundbau 11.900,00 € Vermessung 8.925,00 € Lichttechnik, Tageslichttechnik 5.950,00 € Sonstiges (Kampfmittelsondierung, Beteiligungsprozesse) 26.775,00 € Summe 204.891,76 € c) Sonstiges Unvorhergesehenes und zur Aufrundung 191.337,79 € Gesamtsumme 1.550.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum Bisher verausgabt (Stand 31.12.2018) 52.051,97 € 2019 20.000,00 € 2020 600.000,00 € 2021 450.000,00 € 2022 250.000,00 € 2023 177.948,03 € Gesamt 1.550.000,00 € 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten a) personelle Ausgaben - keine Zusätzlichen - b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Bauunterhaltungsrelevante Baukosten Herrichten 205.774,80 € Befestigte Flächen 353.679,90 € Baukonstruktionen in Außenanlagen 281.125,60 € Pflanz und Saatflächen 94.575,85 € Sonstige Außenanlagen 60.089,05 € Bauunterhaltungsrelevante Nebenkosten Freianlagen (HOAI-Vertrag) 151.341,76 € Bodenmechanik, Erd- und Grundbau 11.900,00 € Vermessung 8.925,00 € Unvorhergesehenes und zur Aufrundung 191.337,79 € Summe 1.358.749,75 € Berechnung: 1.358.749,75 € * 0,05 Summe 67.937,49 € Hinweis: Die folgenden unter Ziffer 1a und b genannten Baukosten bzw. Baunebenkosten sind keine bauunterhaltungsrelevanten Kosten und werden daher unter Ziffer 4b nicht benannt: Technische Anlagen in Außenanlagen i. H. v. 15.725,85 €; Technische Anlagen in Außenanlagen i. H. v. 142.800,-- €; Lichttechnik, Tageslichttechnik i. H. v. 5.950,-- € und Sonstiges (Kampfmittelsondierung, Beteiligungsprozess) i. H. v. 26.775,-- €. Durch die Maßnahme werden keine zusätzlich neuen Bauunterhaltungskosten entstehen. Durch einen erfolgten Flächentausch werden im Ergebnis ca. 1.000m2 weniger Grünfläche generiert. Die höhere Qualität der neu angelegten Flächen wiegt sich in der Unterhaltung mit dem geringeren Flächenansatz gegenüber der bislang bestehenden Grünfläche auf. 2. Abschreibung Berechnung: Investitionskosten 1.550.000,00 € / 15 (Zweckbindungsfrist*) 103.333,34€ Summe Abschreibung 103.333,34 € Hinweis*: Gemäß den Allgemeinen Hinweisen zur Anlagebuchthaltung sind von der Gemeinde gewährte Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen zu aktivieren und nach Maßgabe der Erfüllung der Verpflichtung aus dem Zuwendungsverhältnis zeitbezogen (Dauer der Zweckbindung) abzuschreiben. Nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung - RiLiSE (Ziffer 11.2) beträgt die Zweckbindungsfrist für Maßnahmen zur Gestaltung von Freiflächen von 15 Jahre. c) Kapitalkosten Durchschnittliche kalkulatorische Verzinsung (2,75%*) /2 x (Gesamtkosten 1.550.000,- € - Fördermittel 899.000,- €) 8.951,25 € *Zinssatz gem. HH-Rundschreiben vom 12.10.2017 5. Jahresfolgekosten gesamt: 180.222,08 € gerundet: 180.000,00 € 5. Jahreserträge Auflösung von Sonderposten (899.000,- /15) 59.933,34 € 6. Leistungen Dritter Fördermittel Stadtumbau Hessen (RiLiSE) Bund 449.500,-- € Fördermittel Stadtumbau Hessen (RiLiSE) Land 449.500,-- € 7. Stellenplanmäßige Auswirkung - keine- 8. Sonstiges - entfällt - Anlage 1_Entwurfsplan (ca. 2,4 MB) Anlage 2_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 35 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Antrag vom 15.02.2021, OF 1508/6 Auskunftsersuchen vom 23.02.2021, V 1954 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 15.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.02.2020, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2020, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 1 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2020, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2020, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Beschlussausfertigung(en): § 5392, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2020 Aktenzeichen: 52 2
Griesheim: Altlasten im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1508/6 Betreff: Griesheim: Altlasten im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße? Vorgang: M 22/19; M 1/20 Mit der M 22 vom 08.02.2019 legte der Magistrat der Stadt Frankfurt der Stadtverordnetenversammlung die "Verpflichtung zur Entwicklung eines Grundstücks und Bestellung von 28 Wohn-Erbbaurechten in Griesheim, Froschhäuser Straße/-Ahornstraße" vor. Im Beschlusstext heißt es u.a.: "Die Beteiligung der Stadt an den im Vorfeld abgestimmten Bodenentsorgungs- und Gründungsmehrkosten beträgt maximal 755.943,93 €." Der Magistrat wird gebeten, hierzu folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Altlasten wurden bei den vor Baubeginn stattgefundenen Probebohrungen auf den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 16, Flurstücke 711, 713-742 gefunden? 2. Wurden nach Baubeginn weitere bisher nicht bekannte Altlasten gefunden? Falls ja - welche? 3. Wurde auch der Schlamm, der nach Aussagen von Anwohnern aus den Baugruben abgesaugt wurde, auf Schadstoffe untersucht? 4. War dem Magistrat bekannt, dass während des zweiten Weltkrieges Zwangsarbeiter auf dem Grundstück untergebracht waren und dort nach Aussagen von Anwohnern auch Munition produziert wurde, deren Rückstände sich im Erdreich befinden sollen? 5.War dem Magistrat bekannt, dass bereits in den 1970er Jahren lt. Aussagen von Anwohnern zwei Wohnhäuser auf besagtem Grundstück gebaut wurden, die wegen Bewegung im Untergrund wieder aufgegeben werden mussten? War dem Magistrat bekannt, dass auf einem Teil der Grundstücke Schlacke aus den Anlagen der 6. ehemaligen Höchst AG entsorgt wurde? 7. Wie begründet sich der in der M 22 genannte Maximalbetrag für Bodenentsorgungs- und Gründungsmehrkosten im Einzelnen? Entstehen der Stadt ggf. weitere Kosten? 8. Mit der M1 vom 13.01 2020 wurde die Bau- und Finanzierungsvorlage für den "Neubau Grün- und Sportflächen Ahornstraße" vom Magistrat auf den Weg gebracht. Wurde die Fläche auf Schadstoffe im Untergrund untersucht? Falls ja - wie war das Ergebnis? 9. Wie beurteilt der Magistrat die Gefährdung von Anwohnern und Umwelt durch die Bodeneinträge? Begründung: Auf dem Grundstück des Bauvorhabens der WILMA in der Ahornstraße/Froschhäuserstraße wurden im vorigen Jahrhundert u.a. Schlacke, Produktionsreste von Munitionsherstellung und sonstiger Abfall entsorgt. Anwohner berichten, dass während der Ausschachtungsarbeiten neben dem sonstigen mglw. graphithaltigen Aushub übel riechender Schlamm entsorgt werden musste. Es gab bereits an anderen Orten Probleme mit überbauten früheren Abfallgruben. Um Gerüchten vorzubeugen, sollten die Ergebnisse der Probebohrungen und sonstigen Untersuchungen veröffentlicht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 22 Vortrag des Magistrats vom 13.01.2020, M 1 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1954 2021 Die Vorlage OF 1508/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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