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Absicherung der Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Gummersbergstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 151/10 Betreff: Absicherung der Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Gummersbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten wie die Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Gummersbergstraße abgesichert werden kann, insbesondere ob hier Fahrradbügel so gesetzt werden können, dass auf dieser Einmündungsfläche nicht auch noch geparkt wird. Begründung: Der stadtauswärtsführende Radweg mündet an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Gummersbergstraße ohnehin in einer recht unübersichtlichen Situation für alle Verkehrsteilnehmer in die folgende 30-Zone auf der Eckenheimer Landstraße. Diese Situation wird vollends gefährlich, wenn in diesem Einmündungsbereich auf dem Fußgänger bzw. Radweg auch noch unzulässig geparkt wird. Deshalb ist hier etwa durch Fahrradbügel Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1218 2021 Die Vorlage OF 151/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Gummersbergstraße abgesichert werden kann, dass auf der Einmündungsfläche nicht auch geparkt wird und Fahrradfahrer nicht bedrängt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Absicherung der Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Gummersbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1218 entstanden aus Vorlage: OF 151/10 vom 16.11.2021 Betreff: Absicherung der Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Gummersbergstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Gummersbergstraße abgesichert werden kann, dass auf der Einmündungsfläche nicht auch noch geparkt wird und Fahrradfahrer nicht bedrängt werden. Begründung: Der stadtauswärts führende Radweg mündet an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Gummersbergstraße ohnehin in einer recht unübersichtlichen Situation für alle Verkehrsteilnehmer in die folgende Tempo-30-Zone auf der Eckenheimer Landstraße. Diese Situation wird vollends gefährlich, wenn in dieser Einmündungsfläche auf dem Fußgänger- bzw. Radweg auch noch unzulässig geparkt wird, deshalb ist hier etwa durch Fahrradbügel Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 805 Aktenzeichen: 66 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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