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Reflexion

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Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger freihalten

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1419/1 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger freihalten Der Magistrat wird gebeten, die schmalen Gehwege in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße durch geeignete Maßnahmen für Fußgänger freizuhalten. Hierzu sollen u.a. folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Abpollerung des Gehweges entlang der Parkbuchten. Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, soll als Alternative das Längsparken angeordnet werden; 2. Temporäre Einrichtung eines absoluten Halteverbots in dem Straßenabschnitt, der auf Grund des Bauprojekts "Kleyers" nur als Einbahnstraße genutzt werden kann. Der Behindertenparkplatz hinter der Tiefgarageneinfahrt zum Ordnungsamt soll erhalten bleiben. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen soll der ruhende Verkehr regelmäßig durch die Verkehrspolizei/ Ordnungsamt bestreift werden. Begründung: Anwohner beklagen sich, dass der Gehweg vor allem mit Kinderwägen und Rollstühlen nur eingeschränkt benutzt werden kann, da parkende Auto in den Gehwegbereich hereinragen. So werden Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Der Behindertenparkplatz behindert keine Fußgänger und wird zudem weiter benötigt. Er soll daher erhalten bleiben. Anwohner sind zudem verwundert, dass in unmittelbarer Nähe zum Ordnungsamt dieser Zustand nicht durch die Stadt behoben wird. Quelle: eigene Aufnahmen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2025, OF 1512/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1419/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1419/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6341 2025 1. Die Vorlage OF 1419/1 wird durch die Annahme der Vorlage . . . . . für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1512/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6341 entstanden aus Vorlage: OF 1512/1 vom 21.01.2025 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten Der Magistrat wird gebeten, die je nach Straßenabschnitt zwischen 1,40 Meter und 1,60 Meter schmalen Gehwege in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße durch geeignete Maßnahmen für Fußgänger frei zu halten. Hierzu sollen u. a. folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Einrichtung eines Längsparkbereichs auf der westlichen Straßenseite. Hierfür ist an der Kreuzung Lahnstraße/Krifteler Straße ein neues Schild zu installieren und vor der Einfahrt zum Parkhaus ein Schild auszutauschen. 2. Bestreifung des Abschnittes nach Einrichtung des Längsparkens durch die Verkehrspolizei für mehrere Wochen, um zu überprüfen, ob die Beschilderung ausreicht, um ordnungswidriges Parken zu verhindern. 3. Abpollerung des Gehweges entlang der Parkbuchten, bevorzugt mit Installation der Poller auf den Parkflächen, sollten trotz Einrichtung des Längsparkens weiterhin Teile des Gehweges zugestellt werden. Begründung: Anwohner beklagen sich, dass der Gehweg vor allem mit Kinderwagen und Rollstühlen nur eingeschränkt benutzt werden kann, da parkende Autos in den Gehwegbereich hereinragen. So werden Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Er soll daher erhalten bleiben. Anwohner sind zudem verwundert, dass in unmittelbarer Nähe zum Ordnungsamt dieser Zustand nicht durch die Stadt behoben wird. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1099 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4