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Reflexion

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Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 entstanden aus Vorlage: OF 44/1 vom 15.05.2021 Betreff: Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen Vorgang: OM 7321/21 OBR 1; ST 1022/21 An der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren, und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Nach mehreren Jahren und vielen Anträgen des Ortsbeirates hat die Stadt dies nun auch endlich eingesehen. In der Stellungnahme vom 07.05.2021, ST 1022, antwortet der Magistrat allerdings sehr unbefriedigend, dass die Realisierung der Lichtsignalanlage zwar angedacht ist, ein Umsetzungszeitraum könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings nicht terminiert werden, da dieser wesentlich von den verfügbaren Finanzmitteln abhängig sei. In der Antwort auf die Petition "Endlich eine Ampelanlage an der Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße" auf der Plattform FFM.de (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1678) sieht die Situation jedoch (erfreulicherweise?!) etwas anders aus. Dort lautet die Antwort: "Die Signalplanung hierzu wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 abgeschlossen. Hierbei wird festgelegt, ob eine einfache Fußgängerschutzanlage oder eine Signalisierung der gesamten Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße erfolgt. Ebenso wird bei den Planungen ein hoher Stellenwert auf die Priorisierung der dort verkehrenden Straßenbahnen gelegt. Ein wichtiges Planungsziel ist, Straßenbahnen ohne Halt an der Lichtsignalanlage abwickeln zu können. Aufbauend auf der Signalplanung erfolgt die Projektierung des signaltechnischen Tiefbaus als Grundlage für eine Kostenschätzung. (Prüfung Maststandorte und Kabeltrassen ggf. mit Suchschürfen). Zurzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit das Amt für Straßenbau- und Erschließung für ggf. erforderliche straßenbautechnische Anpassungen einbezogen werden muss. Eine Einzelanmeldung der Kosten kann damit frühestens für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Bereits heute ist absehbar, dass die bautechnische Umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Die tiefbautechnische Querung der Straßenbahngleise wird voraussichtlich eine Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen erfordern und hat daher einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen und entsprechende zeitliche Vorläufe." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wie folgt gebeten: 1. Die Planung der LSA muss priorisiert behandelt und schnellstmöglich durchgeführt werden. 2. Ein genauer Ablauf der Planung und Errichtung der LSA soll dem Ortsbeirat 1 zeitnah vorgestellt werden. 3. Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen "Schwalbacher Straße"/"Rebstöcker Straße" geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Wenn dies zu Verzögerungen führen sollte, muss der Bau der LSA priorisiert werden. Begründung: Die Ampelanlage ist dringend notwendig, und es darf keine weitere Verzögerung geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Antrag vom 01.04.2023, OF 804/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 Aktenzeichen: 32 1

Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße?

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 entstanden aus Vorlage: OF 557/1 vom 01.08.2022 Betreff: Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße? Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie weit die Planungen zur Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße sind und diese dem Ortsbeirat und der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht die Stadt davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Dieses ist nun schon vorbei, daher bittet der Ortsbeirat um zügige Vorstellung und weitere Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Antrag vom 01.04.2023, OF 804/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541

Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße?

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 entstanden aus Vorlage: OF 804/1 vom 01.04.2023 Betreff: Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße? Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22 Der Magistrat wird erneut gebeten zu berichten, wie weit die Planungen zur Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße sind und diese dem Ortsbeirat und der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2027 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1762 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 516 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 Aktenzeichen: 32-1

Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22; OM 3934/23 OBR 1; ST 1898/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat schreibt in der ST 1898 vom 28.10.2024, dass nicht abzusehen ist, wann eine abgestimmte Planung finalisiert werden kann. Der Ortsbeirat bedankt sich für die Erklärungen in der ST und fordert den Magistrat auf, die Planungen zu priorisieren, damit sie zügig (im Jahr 2024) finalisiert und dem Ortsbeirat vorgestellt werden können. Begründung: Es wird auf die Begründung aus OM 3934 verwiesen: "Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten." Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6541 2025 Die Vorlage OF 1515/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD, FDP und Die Partei (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4