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Reflexion

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Radschnellverbindung Frankfurt - Offenbach - Hanau (FRM 8) Grundsatzbeschluss und Freigabe von Vorplanungsmitteln

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.07.2025, M 111 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Offenbach - Hanau (FRM 8) Grundsatzbeschluss und Freigabe von Vorplanungsmitteln I. Die Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung Frankfurt - Offenbach - Hanau (FRM8) wird zur Kenntnis genommen. Die darin enthaltenen abschnittsbezogenen Maßnahmenvorschläge sind im Zuge der weiterführenden Bearbeitung zu prüfen und erforderlichenfalls anzupassen. II. Der zwischen den beteiligten Kommunen und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain abgestimmten Vorzugstrasse für die Radschnellverbindung zwischen Frankfurt, Offenbach, Mühlheim und Hanau wird bzgl. des Trassenverlaufs im Stadtgebiet Frankfurt am Main gemäß den beigefügten Plandarstellungen zugestimmt. III. Es dient zur Kenntnis, dass das Land Hessen im Falle einer koordinierten, interkommunalen Antragstellung eine privilegierte Förderung des Vorhabens mit einem erhöhten Fördersatz in Aussicht gestellt hat. Die weiteren Schritte der Umsetzung wird die Stadt Frankfurt am Main auf ihrer Gemarkung federführend selbst erbringen. Die koordinierte Antragstellung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain. IV. Der Magistrat wird beauftragt, in enger Abstimmung mit dem Regionalverband sowie der Deutschen Bahn AG die notwendigen Planungsschritte für die Abschnitte FRA01 bis FRA11 der Radschnellverbindung von der Ignatz-Bubis-Brücke bis zur Stadtgrenze Offenbach an der Offenbacher Landstraße einzuleiten und die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten. Die für die Vorplanung erforderlichen Mittel in Höhe von 242.000 € werden bewilligt und freigegeben. V. Es dient zur Kenntnis, dass die zur Durchführung der Vorplanung gem. Ziffer IV. erforderlichen Mittel in Höhe von 242.000 € in der PG 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr" zur Verfügung stehen. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für diese Planung eine Förderung in der Größenordnung von 60-70 % in Aussicht genommen werden kann. VI. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass gem. der Machbarkeitsstudie der Gesamtinvestitionsbedarf für die Realisierung der Maßnahme auf 6.600 T€ geschätzt wird. Begründung: A. Zielsetzung Mit der zunehmenden Verbreitung hochwertiger - teilweise elektrisch unterstützter - Fahrräder steigt in Verbindung mit einer entsprechend hochwertigen Infrastruktur das Potenzial für eine Nutzung des Fahrrads auch im Alltagsverkehr über Distanzen von 10, 15 und mehr Kilometer. Damit wird der Radverkehr auch im Stadt-Umland-Verkehr, der derzeit noch vom motorisierten Individualverkehr dominiert wird, eine ernsthafte Alternative. Nachdem sich Radschnellverbindungen in den Niederlanden und Dänemark bereits als attraktives Instrument zur Bewältigung der Pendlerströme in stark vom Autoverkehr belasteten Stadt-Umland-Korridoren etabliert haben, werden vergleichbare Ansätze inzwischen in vielen deutschen Regionen verfolgt. In der Region Frankfurt RheinMain ist die Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt abschnittsweise bereits in Betrieb, weitere Vorhaben befinden sich in unterschiedlichen Planungsstufen. Auf der Basis einer Potenzialuntersuchung des Landes Hessen hat der Regionalverband FrankfurtRheinMain gemeinsam mit den Kommunen Frankfurt a.M., Offenbach, Mühlheim und Hanau eine Machbarkeitsstudie (Anlage 1) für eine Radschnellverbindung in diesem Korridor durchführen lassen. Unter Abwägung verschiedenster Aspekte wie bspw. der technischen Machbarkeit, des Umsetzungsaufwands, der zur baulichen Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahmen, der Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmenden sowie insbesondere in fachlicher Abstimmung mit den beteiligten Kommunen wurde eine Streckenführung erarbeitet und zur weiteren Umsetzung als Ergebnis der Machbarkeitsstudie empfohlen. B. Alternativen Für die Identifizierung einer Vorzugsstrecke wurden in Frage kommende Streckenvarianten überprüft. Hierzu dienten Informationen zu bereits existierenden oder geplanten Radwegeverbindungen, Geobasisdaten, Orthofotos sowie Informationen zu laufenden Planungsprojekten. Im Ergebnis lagen damit insgesamt vier Varianten vor. Bei der Trassenfindung waren verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: Ein zentraler Aspekt war die Einbindung der Radschnellverbindung in bestehende Routennetze, um die leistungsfähige und komfortable Anbindung der Siedlungsgebiete an dieses übergeordnete Netzelement zu gewährleisten. Im städtischen Umfeld können darüber hinaus in der Regel keine neuen Trassen eingerichtet werden. Insofern ging es vorrangig darum, im bestehenden Radroutennetz die Netzelemente zu identifizieren, die zur Radschnellverbindung aufgewertet werden können. Nach den ersten projektinternen Abstimmungen wurde im März 2021 die Öffentlichkeit online mit einer Auftaktveranstaltung über das Projekt informiert und online mittels einer Umfrage zur Einschätzung der Streckenvarianten beteiligt. Es wurden insgesamt 475 Einschätzungen zu den Streckenvarianten in den jeweiligen Kommunen abgegeben. Die Ergebnisse der vorhandenen Grundlagendaten, der Befahrung vor Ort, der durchgeführten Beteiligung führten zu einer fachplanerischen Einschätzung der verschiedenen Streckenvarianten. Abschnittsweise wurden Varianten gegeneinander verglichen und mit Hilfe eines umfassenden Bewertungskatalogs anhand der Kriterien Attraktivität, Erschließungsfunktion, Verträglichkeit mit anderen Verkehrsteilnehmenden, Raumverträglichkeit sowie Handlungs- und Realisierungsaufwand mit jeweils verschiedenen Unteraspekten bewertet. Im Ergebnis führt dies zur einer Vorzugsvariante, welche Gegenstand vertiefter Untersuchungen war. C. Lösung Die Abschnitte im Frankfurter Stadtgebiet folgen dem in Anlage 2 dargestellten Verlauf der Vorzugstrasse. Der Charakter der vorgeschlagenen Maßnahmen und deren Umfang ist je nach Streckenabschnitt ganz unterschiedlich und lässt sich stichwortartig wie folgt beschreiben: FRA01 - Deutschherrnufer zw. Ignatz-Bubis-Brücke und Flößerbrücke Ausbau des Zweirichtungsradwegs auf 4,00 m Breite zzgl. eines Sicherheitstrennstreifens von 0,75 m. Umbau der Schrägparkstände zu Längsparkern. Einbau von Detektoren im Zulauf auf den signalisierten Knotenpunkt mit Flößerbrücke - Wasserweg zur Minimierung der Verlustzeiten. FRA02-FRA03 - Deutschherrnufer zw. Flößerbrücke und Gerbermühlstraße Der Weg am Hochufer erhält eine getrennte Führung von Fuß- und Radverkehr. Der Radweg wird im Bereich des Walther-von-Cronberg-Platzes auf einer Breite von 4,00 m asphaltiert. FRA04 - Gerbermühlstraße bis Speckweg Ausbau des Radwegs auf der Nordseite für einen Zweirichtungsverkehr auf 4,00 m Breite zzgl. Sicherheitstrennstreifen zu Lasten eines Kfz-Fahrstreifens. Am Knotenpunkt mit dem Speckweg erfolgt eine Vollsignalisierung. Einbau von Detektoren für den Radverkehr im Zulauf zur Minimierung von Verlustzeiten. FRA05 - Speckweg Optional Aufweitung der Bahnunterführung auf 5,00 m lichte Weite als gemeinsamer Geh-/Radweg als Engstellenlösung. FRA06 - bahnparalleler Weg zw. Speckweg und Wehrstraße. Die Planungen im Bereich des bahnparallelen Verlaufes erfolgen in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn. Ausbau der selbständigen Wegeverbindung auf > 4,50 m Breite für die gemeinsame Nutzung durch Fuß-, Rad- und landwirtschaftlichen Verkehr. Grunderwerb erforderlich. FRA07-FRA09 - bahnparalleler Weg zw. Wehrstraße und A 661 und autobahnparallel zur Offenbacher Landstraße. Ausbau der selbständigen Wegeverbindung auf > 4,00 m Breite für die gemeinsame Nutzung durch Fuß-, Rad- und landwirtschaftlichen Verkehr. Installation einer Beleuchtung. Grunderwerb erforderlich. Die Planungen im Bereich des bahnparallelen Verlaufes erfolgen in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn. FRA10-FRA11 - Offenbacher Landstraße bis Stadtgrenze Offenbach Verbreiterung der Radfahrstreifen. Teilweise Entfall der Längsparkstände. Querungsstelle über die Straßenbahntrasse erforderlich. Der jeweils tatsächlich zu ergreifende Maßnahmenumfang in den einzelnen Abschnitten wird erst im Rahmen des weiteren Planungsverlaufs festgelegt. In Verbindung mit den Planungen für einen Fernbahntunnel und eine Anbindung des Tunnels an die südmainische Bahnstrecke soll geprüft werden, ob die Radschnellverbindung zwischen dem Abschnitt FRA09 und der Robert-Koch-Str. in Offenbach komplett oder abschnittsweise südlich parallel zur Bahnstrecke geführt werden kann (in Anlage 2 gestrichelt dargestellt). Bauzeitbedingt wird im Umfeld des geplanten Fernbahntunnels eine alternative Trassenführung näher an der Oberräder Ortslage geprüft. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn und den beteiligten Ämtern. Die Anbindung eines geplanten Schulstandortes (Seehofstraße 41) ist ebenfalls Teil dieser Prüfung. Die Übergabepunkte im Frankfurter Stadtgebiet sowie an der Stadtgrenze zu Offenbach bleiben hiervon unberührt. D. Kosten Für die zu planenden Abschnitte der Radschnellverbindung im Stadtgebiet Frankfurt wurden auf Basis der Machbarkeitsstudie und unter Berücksichtigung eines vom Gutachter empfohlenen Zuschlags von 25 % wegen der Unsicherheiten hinsichtlich des Realisierungszeitpunkts Baukosten in einer Größenordnung von etwa 6,6 Mio. € geschätzt. Daraus leitet sich für die Erstellung einer Vorplanung (HOAI Lph I+II) ein Mittelbedarf von rd. 220 T€ ab. Für die Prüfung einer notwendigen Alternativroute ergibt sich ein zusätzlicher Mittelbedarf von 10%. Für diese Planungskosten hat das Land eine Förderung in der Größenordnung von 60-70 % in Aussicht gestellt. Prognostizierter Mittelabfluss: 2025 à Ausschreibung 2026 à Beauftragung, Beginn der Vorplanung 132T € 2027 à Abschluss der Vorplanung 110T € Anlage 1a_Variantenvergleich (ca. 1,1 MB) Anlage 1_Machbarkeitsstudie (ca. 7,9 MB) Anlage 2_Vorzugstrasse (ca. 4,1 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 23.07.2025

Nachvollziehbaren Vergleich der Varianten A1 und A2 erstellen

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2025, OF 1515/5 Betreff: Nachvollziehbaren Vergleich der Varianten A1 und A2 erstellen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, den Variantenvergleich des Abschnitts A1 (Seite 2 in Anlage 1a der Magistratsvorlage) um die südliche Streckenführung A2 durch den Bärengarten, Strahlenberger Weg und Seehofstraße zu ergänzen und ggfls. daraus abgeleitet eine andere Führung der Vorzugsvariante in Betracht zu ziehen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Vorlage OM 5610/2024 auf die Vorteile der südlichen Streckenführung hingewiesen. Aus der Antwort des Magistrats ST 1807/2024 hat der Ortsbeirat den Eindruck gewonnen, dass die Vorteile nicht bestritten werden, aber die südliche Variante für den Magistrat unbequem ist, insbesondere da die Planung im Abschnitt in der Seehofstraße insgesamt ungeklärt ist. Da ein Realisierungshorizont von 10 Jahren für die Radschnellverbindung in Aussicht gestellt wurde, erscheint die ungeklärte Situation in der Seehofstraße kein ausreichender Grund um die Variante A2 zu verwerfen. Zur Realisierung der Variante A1 muss eine Fahrspur der Gerbermühlstraße stadteinwärts aufgegeben werden. Der Ortsbeirat befürchtet, dass es auf dieser hoch belasteten Straße zu Staus und dadurch zu mehr Verkehr in Oberrad kommt. In der Anlage 1a hat der Magistrat ein Schema aufgestellt, mit dem er die Varianten detailliert und an Hand objektiver und nachvollziehbarer Kriterien bewertet. Auch der Abschnitt A2 wurde untersucht, allerdings erfolgt die Bewertung saldiert über den gesamten Abschnitt A. Dadurch schlagen z.B. die Parkplatzverluste in Offenbach negativ zu Buche. Die Variante 2 soll aber nur im Abschnitt zwischen Speckweg und Frankensteiner Platz umgesetzt werden. Der Ortsbeirat erwartet hier durch die bessere Erschließungswirkung, z.B. durch die Nähe der S-Bahnstation Mühlberg eine bessere Bewertung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.07.2025, M 111 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratung im Ortsbeirat: 4