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Reflexion

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Wiederherstellung der Begehbarkeit des sogenannten Aldi-Fußwegs, zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 152/11 Betreff: Wiederherstellung der Begehbarkeit des sogenannten Aldi-Fußwegs, zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den zur Zeit durch große Pfützen nur schlecht begehbaren sogenannten Aldi-Weg zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche Straße wieder trockenen Fußes begehbar zu machen um überflüssigen PKW Verkehr aus dem Stadtteil zum namengebenden Einzelhandel zu vermeiden. Der Weg wird von vielen Menschen aus dem Stadtteil Fechenheim intensiv genutzt! Situation Lage Foto: Thomas Dorn selbst Quelle: Google Maps, Google Bilder 2021 Begründung: Siehe oben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1304 2022 Die Vorlage OF 152/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Wiederherstellung der Begehbarkeit des sogenannten Aldi-FuĂźwegs zwischen Konstanzer StraĂźe und Ferdinand-Porsche-StraĂźe in Fechenheim

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1304 entstanden aus Vorlage: OF 152/11 vom 12.12.2021 Betreff: Wiederherstellung der Begehbarkeit des sogenannten Aldi-Fußwegs zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, den zurzeit durch große Pfützen nur schlecht begehbaren sogenannten Aldi-Weg zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße wieder trockenen Fußes begehbar zu machen, um überflüssigen Pkw-Verkehr aus dem Stadtteil zum namensgebenden Einzelhandel zu vermeiden. Der Weg wird von vielen Menschen aus dem Stadtteil Fechenheim intensiv genutzt! Situation Lage Foto: Thomas Dorn Quelle: Google Maps, Google Bilder 2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2230 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

Beratung im Ortsbeirat: 4