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Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerlärm in Bleidenstraße und Töngesgasse
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2023, OA 397 entstanden aus Vorlage: OF 1007/1 vom 19.09.2023 Betreff: Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerlärm in Bleidenstraße und Töngesgasse Vorgang: OM 2627/22 OBR 1; ST 2824/22 Vor rund einem Jahr fragte der Ortsbeirat 1 den Magistrat, warum die Tätigkeit der Kontrolleinheit KART (gegründet, um gegen rechtswidriges Verhalten von Autoposern vorzugehen) eingestellt wurde. Nach vier Monaten antwortete der Magistrat, dass KART immer noch aktiv sei, aber wahrscheinlich von der Bevölkerung nicht so wahrgenommen werde, da es sich um eine zivile Einheit handele. Hier verkennt der Magistrat, dass die Tätigkeit von KART von der Bevölkerung nicht an der Sichtbarkeit gemessen wird, sondern an der Reduzierung des Lärms, der durch die Poser verursacht wird. Leider hat dieser Lärm in den letzten Jahren nicht abgenommen, sondern zugenommen. Abschließend antwortet der Magistrat: "Da sogenanntes Posen mit Kraftfahrzeugen selbst im Stand möglich ist, sind die Handlungsansätze des Magistrats außerordentlich begrenzt und beschränken sich im Wesentlichen auf Überlegungen, durch Änderungen in der Verkehrsführung auf heute bekannten Poserrouten dümmliches Im- Kreis-Umherfahren zu erschweren." Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, erneut an die Landespolizei heranzutreten und sie aufzufordern, das Problem der Poser und Raser sowie der lauten Spaßfahrzeuge endlich wirksam anzugehen. Begründung: Da die Polizei offensichtlich kapituliert und der Magistrat in seiner Antwort andeutet, dass nur eine Änderung der Verkehrsführung das "dümmliche im-Kreis-Umherfahren" eindämmen kann, macht der Ortsbeirat nun einen Vorschlag, der die Anwohner in diesem Bereich vom Lärm erlösen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2627 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2824 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 620 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1982 Antrag vom 28.01.2025, OF 1530/1 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6654 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 397 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Ziffer 1. Enthaltung, Ziffer 2. Ablehnung) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4051, 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.12.2023
Poser ausbremsen - bauliche Maßnahmen in der Bleidenstraße und der Töngesgasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 1530/1 Betreff: Poser ausbremsen - bauliche Maßnahmen in der Bleidenstraße und der Töngesgasse Vorgang: OA 397/23 OBR 1; ST 1982/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Töngesgasse und Bleidenstraße geeignete Maßnahmen anzuordnen und umsetzen zu lassen, um das geltende Tempolimit durchzusetzen und wirksam gegen Poser und Raser vorzugehen. Begründung: In ST1982 aus 2024 empfehlen Landespolizei und Magistrat bauliche Lösungen, um die "Poserrunde" zu durchbrechen. Es kommen beispielsweise Fahrbahnverengungen, Aufpflasterungen oder eine Änderung der Verkehrsführung in Betracht. Anwohnende und Gewerbetreibende sind genervt von den aufheulenden Motoren der Autoposer, die Fußgehende und Radfahrende gefährden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.10.2023, OA 397 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1982 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1530/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6654 2025 Die Vorlage OF 1530/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, BFF und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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