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Reflexion

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Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule?

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 04.10.2022, V 501 entstanden aus Vorlage: OF 622/1 vom 07.09.2022 Betreff: Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann läuft die Betriebsgenehmigung der Container auf dem Schulhof der Julius-Leber-Schule ab? 2. Wie soll mit den Containern nach Ablauf der Genehmigung umgegangen werden? Bleiben diese auf dem Schulhof stehen? Werden sie von der Stadt gekauft o. Ä.? Oder ist damit zu rechnen, dass diese abgebaut werden? 3. Wann kann die dringend notwendige und sicherheitsrelevante Brandsanierung an der Julius-Leber-Schule konkret beginnen und wie ist der Zeitplan der Sanierung? 4. Wann kann mit der Auslagerung zwecks Beginn der Brandsanierung begonnen werden? 5. Wird weiterhin eine Auslagerung in die Räume der ehemaligen Freien Christlichen Schule in Fechenheim angestrebt und wenn ja, wie ist der genaue Zeitplanung der Ertüchtigung des Gebäudes? 6. Gibt es Schadstoffbelastung in den dort zu nutzenden Räumen? 7. Wann kann die Auslagerung dorthin erfolgen? Wenn nein, welche Alternativen gibt es? Begründung: Die Julius-Leber-Schule (eine berufliche Schule mit aktuell circa 2.900 Schülerinnen und Schülern) wartet seit sehr vielen Jahren auf die Renovierung der zugesagten Außenstelle in der Seilerstraße 36 (ehemals Friedrich-Stoltze-Schule), die seit circa zwölf Jahren leer steht. Da die Schule mehr Räume benötigte, wurden vor langer Zeit Container auf dem Schulhof aufgestellt, doch so kann die Situation nicht bleiben. Auch eine dringend notwendige Brandsanierung wird aktuell immer noch nicht begonnen, da es keine Auslagerungsmöglichkeiten gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 869 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Taubenhäuser in der Innenstadt erhalten und weitere Taubenhäuser errichten

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 689 Betreff: Taubenhäuser in der Innenstadt erhalten und weitere Taubenhäuser errichten Grundsätzlich werden die sachgerechten Maßnahmen zur Eindämmung von Taubenpopulationen im Stadtgebiet begrüßt. Zu diesen Maßnahmen gehört auch das Aufstellen und Betreuen von Taubenhäusern, in denen durch den Austausch von Gelege die Population reduziert wird. In dem aus verschiedenen Ämtern und Institutionen bestehenden Arbeitskreis zu diesem Thema soll eine nachhaltige und tiergerechte Lösung der Stadttaubenproblematik gefunden werden. In diesem Rahmen werden auch Standorte für Taubenhäuser gesucht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3251 Antrag vom 02.02.2025, OF 1532/1 Auskunftsersuchen vom 18.02.2025, V 1128

Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? II

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1532/1 Betreff: Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? II Vorgang: V 501/22 OBR 1; ST 869/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Informationen zum aktuellen Stand bezüglich der geplanten Außenstelle der Julius-Leber-Schule in der Seilerstraße 36 mitzuteilen und einen Zeitplan für die weiteren Schritte vorzulegen. Begründung: Gemäß Stellungnahme des Magistrats sowie der Vorlage M 165 des Magistrats sollte im Jahr 2023 mit dem Bau begonnen werden. Passiert ist bis heute noch nichts. Daher möchten die Bürgerinnen und Bürger gerne den aktuellen Stand erfahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2022, V 501 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 689 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1128 2025 Die Vorlage OF 1532/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4