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Reflexion

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Mörfelder Landstraße: Lärmschutz erweitern stadteinwärts zwischen Niederräder Landstraße und Bahnüberführung

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 1533/5 Betreff: Mörfelder Landstraße: Lärmschutz erweitern stadteinwärts zwischen Niederräder Landstraße und Bahnüberführung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, dass stadteinwärts im Straßenabschnitt zwischen Niederräder Landstraße und Bahnüberführung, das Kopfsteinpflaster entfernt und durch Flüsterasphalt ersetzt wird. Während die linke Straßenseite asphaltiert ist, liegen auf der rechten Seite Straßenbahnschienen, die in Kopfsteinpflaster eingebettet sind. Begründung: Im oben genannten Abschnitt ist Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh vorgeschrieben. Sie wird selten eingehalten. Bedingt durch das vorhandene Kopfsteinpflaster und die enorme Verkehrsdichte - auch an Wochenenden, d.h. auch sonntags - sind die Anwohner durch Straßenlärm stark belastet. Die obige Maßnahme ist für die Anwohner auch deshalb wichtig, weil diese Bürger zusätzlich starkem Fluglärm ausgesetzt sind. Insgesamt ist daher eine weitere Entlastung der Anwohner dringend geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5599 2020 Die Vorlage OF 1533/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und fraktionslos (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Mörfelder Landstraße: Lärmschutz erweitern stadteinwärts zwischen Niederräder Landstraße und Bahnüberführung

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5599 entstanden aus Vorlage: OF 1533/5 vom 01.01.2020 Betreff: Mörfelder Landstraße: Lärmschutz erweitern stadteinwärts zwischen Niederräder Landstraße und Bahnüberführung Der Magistrat wird gebeten, stadteinwärts im Straßenabschnitt zwischen Niederräder Landstraße und Bahnüberführung das Kopfsteinpflaster zu entfernen und durch Flüsterasphalt zu ersetzen. Während die linke Straßenseite asphaltiert ist, liegen auf der rechten Seite Straßenbahnschienen, die in Kopfsteinpflaster eingebettet sind. Begründung: Im oben genannten Abschnitt ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorgeschrieben. Sie wird selten eingehalten. Bedingt durch das vorhandene Kopfsteinpflaster und die enorme Verkehrsdichte - auch an Wochenenden, d. h. auch sonntags - sind die Anwohner durch Straßenlärm stark belastet. Die obige Maßnahme ist für die Anwohner auch deshalb wichtig, weil diese Bürger zusätzlich starkem Fluglärm ausgesetzt sind. Insgesamt ist daher eine weitere Entlastung der Anwohner dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 774 Aktenzeichen: 66 0

Beratung im Ortsbeirat: 4