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Reflexion

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Lichtquellen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 344 entstanden aus Vorlage: OF 37/11 vom 06.08.2011 Betreff: Lichtquellen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der parkähnlichen Anlage, zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5, 7, 17, 23 und 29 sowie der Birsteiner Straße 88, 94 und 100, Lichtquellen anzubringen. Begründung: Zwischen den Häusern gehören die Fußwege und die Grünfläche der Stadt Frankfurt am Main. Diese Durchgänge und die gesamte Grünfläche sind dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Gehwege sind uneben. Die dort befindlichen Bodenplatten haben sich im Laufe der Zeit gegeneinander verschoben oder sind unter anderem durch Befahren mit Fahrzeugen der Gärtner gebrochen. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit unangenehm. Da die Wege nicht eben sind, sind Stolperfallen nicht zu erkennen. Des Weiteren fühlen sich die Anwohnerinnen und Anwohner nicht sicher in der Dunkelheit. Aufgrund der Parksituation in dem Gebiet parken die Anwohnerinnen und Anwohner oftmals weit entfernt von ihren Wohnungen und müssen durch das unbeleuchtete, parkähnliche Gelände laufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1349 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 850 Antrag vom 25.02.2017, OF 154/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 87 Aktenzeichen: 67 0

Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planung und Bau von Straßenlaternen im Bereich der parkähnlichen Anlage, zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und der Birsteiner Straße 88-100.

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 154/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planung und Bau von Straßenlaternen im Bereich der parkähnlichen Anlage, zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und der Birsteiner Straße 88-100. Vorgang: OM 344/11 OBR 11; ST 850/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den unbeleuchteten durch das Wohngebiet führenden Weg, zu einem sicheren Fußweg auszubauen. Für die Herstellung der Beleuchtung und die Planung, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Zwischen den obigen Liegenschaften Häusern gehören die Fußwege und die Grünflächen der Stadt Frankfurt am Main. Diese Durchgänge und die gesamte Grünfläche sind dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit dort sehr unangenehm. Des Weiteren fühlen sich die Anwohnerinnen und Anwohner nicht sicher in der Dunkelheit. Aufgrund der Parksituation in dem Gebiet parken die Anwohnerinnen und Anwohner weiter entfernt von ihren Wohnungen und müssen durch das unbeleuchtete, parkähnliche Gelände laufen. Der kürzeste Weg im Wohngebiet führt immer durch diesen dunklen Bereich. Dort ist eine große Schule an der Stirnseite des Grünzuges. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 344 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 850 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 87 2017 Die Vorlage OF 154/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planung und Bau von Straßenlaternen im Bereich der parkähnlichen Anlage, zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und der Birsteiner Straße 88-100.

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 13.03.2017, EA 87 entstanden aus Vorlage: OF 154/11 vom 25.02.2017 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planung und Bau von Straßenlaternen im Bereich der parkähnlichen Anlage, zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und der Birsteiner Straße 88-100. Vorgang: OM 344/11 OBR 11; ST 850/12 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Planungen und die Installation von Straßenlaternen im Bereich der parkähnlichen Anlage, zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und der Birsteiner Straße 88-100, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Zwischen den obigen Liegenschaften gehören die Fußwege und die Grünflächen der Stadt Frankfurt am Main. Diese Durchgänge und die gesamte Grünfläche sind dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit dort sehr unangenehm. Des Weiteren fühlen sich die Anwohnerinnen und Anwohner in der Dunkelheit nicht sicher. Aufgrund der Parksituation in diesem Gebiet parken die Anwohnerinnen und Anwohner ihre Kraftfahrzeuge weiter entfernt von ihren Wohnungen und müssen durch das unbeleuchtete, parkähnliche Gelände laufen. Der kürzeste Weg im Wohngebiet führt immer durch diesen dunklen Bereich. Dort ist eine große Schule an der Stirnseite des Grünzuges. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 344 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 850 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1548 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 28.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2017, TO I, TOP 47 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 87 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 91 52

Beratung im Ortsbeirat: 4