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Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2022, OF 155/12 Betreff: Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, bei der nächsten Haushaltsaufstellung das Budget für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen so aufzustocken, dass Maßnahmen gemäß der von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention endlich umgesetzt werden können. Nach der Ratifizierung von UN-Konventionen darf die Umsetzung nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Dies widerspricht dem rechtlichen Grundgedanken. Begründung: Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen müssen in verschiedenen Bereichen getroffen werden. Von der Herstellung der Barrierefreiheit über die Bereitstellung von Lernmitteln bis zur Installation von inklusiven Spielgeräten und vielem mehr sind Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben zu unternehmen. Der Stadtteil Kalbach-Riedberg ist davon in vielerlei Belangen betroffen: Barrierefreiheit ist im Kalbach-Riedberger Straßenverkehr oft nicht gegeben. Aber auch die Erreichbarkeit von Zielen des täglichen Lebens werden immer mehr eingeschränkt. Das letzte Beispiel fehlender Finanzmittel für den Bereich der Inklusion, ist das eines Karussells auf dem Piratenspielplatz Da das Grünflächenamt hierfür keine Mittel zur Verfügung stellen konnte, wird das Karussell durch den OBR 12 mit einem Betrag von 11000 Euro aus dem Teilfinanzhaushalt finanziert Der Verein KIAN e.V, durch selbst beauftragte Unternehmen möchte im Frühjahr 2022 dieses umsetzen. Die Mitfinanzierung aus Mitteln zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wäre hier gerechtfertigt gewesen. Es ist höchste Zeit, die UN-Behindertenrechtskonvention verstärkt und nachhaltig umzusetzen. Die bisherige, schleppende Umsetzung ist Menschen mit Beeinträchtigungen nicht würdig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 155/12 wird bis zur Sitzung am 18.03.2022 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 99 2022 Die Vorlage OF 155/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, Volt und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Enthaltung)
Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 18.03.2022, EA 99 entstanden aus Vorlage: OF 155/12 vom 08.01.2022 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2022 ist das Budget für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen so aufzustocken, dass Maßnahmen gemäß der von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention endlich umgesetzt werden können. Begründung: Nach der Ratifizierung von UN-Konventionen darf die Umsetzung nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Dies widerspricht dem rechtlichen Grundgedanken. Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen müssen in verschiedenen Bereichen getroffen werden. Von der Herstellung der Barrierefreiheit, über die Bereitstellung von Lernmitteln, bis zur Installation von inklusiven Spielgeräten und vielem mehr sind Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben zu unternehmen. Der Stadtteil Kalbach-Riedberg ist davon in vielerlei Belangen betroffen: Barrierefreiheit ist im Kalbach-Riedberger Straßenverkehr oft nicht gegeben. Aber auch die Erreichbarkeit von Zielen des täglichen Lebens wird immer mehr eingeschränkt. Das letzte Beispiel fehlender Finanzmittel für den Bereich der Inklusion ist das eines Karussells auf dem Piratenspielplatz. Da das Grünflächenamt hierfür keine Mittel zur Verfügung stellen konnte, wird das Karussell durch den Ortsbeirat 12 mit einem Betrag von 11.000 Euro aus dem Teilfinanzhaushalt finanziert. Der Verein KIAN e. V. möchte durch selbst beauftragte Unternehmen im Frühjahr 2022 dieses umsetzen. Die Mitfinanzierung aus Mitteln zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wäre hier gerechtfertigt gewesen. Es ist höchste Zeit, die UN-Behindertenrechtskonvention verstärkt und nachhaltig umzusetzen. Die bisherige, schleppende Umsetzung ist Menschen mit Beeinträchtigungen nicht würdig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 07.04.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2022, TO I, TOP 64 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 99 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die ähnlich lautenden Vorlagen EA 99, EA 137 und EA 216 insgesamt einmalig 35.000 Euro bereitgestellt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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