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Reflexion

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Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 entstanden aus Vorlage: OF 957/1 vom 27.08.2023 Betreff: Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichten Der Magistrat wird gebeten, die Straße Bischhofsheimer Platz rund um den dortigen Spielplatz und die Bischhofsheimer Straße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umzuwidmen und bei Bedarf umgestalten zu lassen. Begründung: Die Straße Bischofsheimer Platz umschließt eben diesen Platz. Auf dem Platz befindet sich ein Kinderspielplatz, der rege genutzt wird. Obwohl die Straße schmal ist und dort schon Tempo 30 vorgeschrieben ist, fahren manche Autos auf diesem kurzen Stück sehr schnell. Dies bedeutet eine Gefahr für Kinder, die auf den Spielplatz gehen wollen oder von diesem kommen. Anwohnende wünschen sich deshalb, dass die benannten Straßen in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Antrag vom 17.02.2024, OF 1174/1 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 Antrag vom 25.02.2025, OF 1551/1 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6656 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 entstanden aus Vorlage: OF 1174/1 vom 17.02.2024 Betreff: Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten Vorgang: OM 4394/23 OBR 1; ST 29/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Straße Bischhofsheimer Platz rund um den dortigen Spielplatz und die Bischofsheimer Straße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umwidmen und bei Bedarf umgestalten zu lassen. Mit der Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 29, antwortet der Magistrat, dass ein verkehrsberuhigter Bereich über eine Aufenthaltsfunktion verfügen muss. Dies ist an dieser Stelle der Fall. Anwohner nutzen den Bürgersteig und viele Kinder queren regelmäßig die Straße, um auf den Spielplatz zu gelangen. Um die Aufenthaltsqualität noch mehr hervorzuheben, wird der Magistrat gebeten, den Bereich niveaugleich auszubauen. Es ist auch nicht ersichtlich, warum der Marxheimer Platz und die Marxheimer Straße, die eine nahezu gleiche bauliche Beschaffenheit aufweisen, ein verkehrsberuhigter Bereich sein können, aber die Bischofsheimer Straße nicht. Im Sinne der Gleichbehandlung und der Wünsche der Bewohner sollte der Magistrat seine Stellungnahme überdenken und die Forderung des Ortsbeirates umsetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1238 Antrag vom 25.02.2025, OF 1551/1 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6656 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1551/1 Betreff: Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt? Vorgang: OM 4394/1 23 OBR 1; ST 29/24; OM 5228/24 OBR 1; ST 1238/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am und rund um den Bischofsheimer Platz folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung zu ergreifen und umzusetzen: 1. Ortstermin mit Ortsbeirat 1, ASE und Grünflächenamt 2. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Form einer sogenannten "Spielstraße" mit VZ 325.1 im Bereich des Bischofsheimer Platzes und der Bischofsheimer Straße 3. Anbringen von Piktogrammen VZ 325.1 auf der Fahrbahn an den Zufahrten Mönchhofstraße und Mainzer Landstraße 4. Sicherung von Einmündungsbereichen mittels Findlingen gegen unbefugtes und behinderndes Parken 5. Abpollern des Gehwegbereiches vor dem Trafohäuschen an der Einmündung Bischofsheimer Platz / Mönchhofstraße und Versetzen der Klapppoller der Mainova in Richtung Fahrbahnrand 6. Durchführung regelmäßiger Kontrollen durch die Stadtpolizei nach Umsetzung der Maßnahmen Begründung: Unweit des Bischofsheimer Platzes existiert eine vergleichbare verkehrsberuhigte Zone rund um den Marxheimer Platz mit Beschilderung VZ 325.1 verkehrsberuhigter Bereich. In ST 29/24 und ST 1238/24 lehnt der Magistrat die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches am Bischofsheimer Platz ab und verweist u.A. auf die Vorgaben der STVO sowie seinen Ermessensspielraum. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich jedoch der Marxheimer Platz, der dem Bischofsheimer Platz sehr ähnlich ist und wo ein verkehrsberuhigter Bereich existiert. Die Argumentation des Magistrats ist inkonsequent und benachteiligt die Anwohnenden und spielenden Kinder zahlreicher Familien rund um den Bischofsheimer Platz. Bilder: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1238 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6656 2025 Die Vorlage OF 1551/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Beratung im Ortsbeirat: 4