Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 9
Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Herstellung einer barrierefreien Verbindung vom Mainufer zur Lyoner Straße
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 15.01.2010, EA 50 entstanden aus Vorlage: OF 961/5 vom 27.12.2009 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Herstellung einer barrierefreien Verbindung vom Mainufer zur Lyoner Straße Vorgang: EA 116/06 OBR 5; ST 909/07 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 237 vom 04.12.2009, Doppelhaushalt 2010 und 2011 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2010 - 2013. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010, § 7831, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die barrierefreie Querung vom Mainuferradweg über die Mainuferstraße zur Lyoner Straße und zu der Behindertenwohnanlage "Roter Hamm" werden in den Haushalt 2010/2011 eingestellt. Dabei ist es dem Magistrat überlassen, ob er die wichtige Verbindung westlich oder östlich der Lyoner Straße herstellt. Begründung: In der ST 909/07 (Etatantrag EA 116/06 OBR 5) wird die damals vom Ortsbeirat 5 geforderte Signalanlage über die Uferstraße mit der Begründung abgelehnt, dass auf der Westseite zwar die räumlichen Vorraussetzungen für eine Ampel gegeben sind, aber durch eine Fußgängerampel die "Erschließung der Bürostadt" gefährdet wäre. Derzeit ist aber gerade diese Erschließung für in der Mobilität eingeschränkte Personen und Radfahrer nur sehr erschwert möglich. Im Übrigen ist der betroffenen Bevölkerung kaum zu vermitteln, weshalb eine Signalanlage die Erschließung eines Stadtteiles gefährden soll. Weiter wird in der Argumentation (ST 563/09) angeführt, dass auf der Ostseite der Lyoner Straße der Konflikt mit dem Kfz-Verkehr nicht gegeben sei, aber durch "den Höhenunterschied" eine Querung nicht möglich wäre. Hier wäre die Fantasie der Planer gefragt, einen Höhenunterschied von 1,5 Metern mittels Rampe zu überwinden, wenn diese unter Umständen nicht die 6% Gefälle einhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2011, ST 833 Antrag vom 07.11.2018, OF 1076/5 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1059 Antrag vom 28.01.2020, OF 1562/5 Anregung vom 14.02.2020, OA 530 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.01.2010 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.03.2010, TO I, TOP 48 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 50 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme unter Finanzierungsvorbehalt) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD (= Ablehnung) Aktenzeichen: 66 2
Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 entstanden aus Vorlage: OF 870/5 vom 30.06.2014 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II) Vorgang: ST 667/14 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Planungen für eine Rampe östlich der Osthafenbrücke vom Tiefkai zur Gerbermühlstraße werden vorgelegt und die dafür erforderlichen Grundstücke vorgehalten oder, falls erforderlich, erworben. 2. Der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah vollständig entfernt. 3. Die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden ausgebessert. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667, sind aus Sicht des Ortsbeirats die Probleme noch nicht ausreichend abgearbeitet, sodass weiterhin unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Zu 1. Verkehrsbeziehungen müssen so gestaltet werden, dass sie in der Praxis von der überwiegenden Mehrheit der Verkehrsteilnehmer genutzt werden, weil sonst kein Unrechtsbewusstsein für verbotswidrige Verhaltensweisen besteht. Radfahrer aus Westen Richtung Ostend benutzen die einzige Rampe vom Tiefkai zum südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke und gelangen damit auf die falsche Seite der Brücke. Sie müssten dann in einem 90-Sekunden-Signalumlauf auf eine zehn Sekunden lange Grünphase warten. Fast niemand beachtet diese vorgeschriebene Fahrweise. Vielmehr fahren weitaus die meisten Radler verbotswidrig auf dem westlichen Radweg Richtung Ostend. Es ist daher dringend geboten, eine alltagstaugliche Lösung zu finden, die offenbar nur im Bau einer zweiten Rampe liegt. Die Planungen hierfür sind unverzüglich zu beginnen. Wünschenswert ist der Bau einer Rampe mit maximal sechs Prozent Steigung. Es ist jedoch der schnellen Umsetzung eine praxistaugliche Lösung mit ggf. größerer Steigung der Vorzug zu geben, da in der bestehenden Rampe ein Zugang zur Gerbermühlstraße mit einem ausreichend niedrigen Steigungsgradienten besteht. Zu 2. Zur Beseitigung des Sandhaufens gehört auch die Reinigung der Fläche von allen Sandresten. Offenbar erfolgt dies nicht durch die FES. Der Magistrat möge veranlassen, dass nach nunmehr sechs Monaten diese Sandreste vollständig beseitigt werden. Zu 3. An vielen Stellen ist das Verbundsteinpflaster nicht mehr eben, da einzelne Steine eventuell durch Baumwurzeln angehoben sind, sodass das Befahren mit Fahrrädern sehr unangenehm ist. Diese Missstände sind zu beseitigen, da die Wege jetzt deutlich stärker frequentiert werden. Der Ortsbeirat ist gerne bereit, im Rahmen einer Ortsbegehung die Problempunkte im Detail in Augenschein zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1536 Anregung vom 26.06.2015, OA 637 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 Antrag vom 03.05.2017, OF 440/5 Auskunftsersuchen vom 19.05.2017, V 468 Antrag vom 28.01.2020, OF 1562/5 Anregung vom 14.02.2020, OA 530 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Herstellung der Querung vom Mainufer zur Lyoner Straße
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 69 Betreff: Herstellung der Querung vom Mainufer zur Lyoner Straße Dem Magistrat liegt die Entwurfsplanung zur Herstellung der Querung vom Mainufer zur Lyoner Straße vor und er beabsichtigt nun die weiteren Planungsschritte einzuleiten. Leider hat sich bei der Konkretisierung der Vorplanung gezeigt, dass die Maßnahme teurer ist, als es zum Zeitpunkt der Vorplanung vorhersehbar sein konnte. Speziell durch notwendige und umfangreichere Maßnahmen an der veralteten Lichtzeichenanlage überschreiten die Gesamtkosten das im Haushalt unter der Produktgruppe 16.03 eingestellte Budget. Der Magistrat prüft derzeit Finanzierungsmöglichkeiten des über den im Haushalt hinausgehenden Kostenanteils und wird den Ortsbeirat sodann von dem Ergebnis der Prüfung und dem möglichen Umsetzungszeitraum in Kenntnis setzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3557 Antrag vom 08.11.2016, OF 250/5 Auskunftsersuchen vom 25.11.2016, V 258 Antrag vom 07.11.2018, OF 1076/5 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1059 Antrag vom 28.01.2020, OF 1562/5 Anregung vom 14.02.2020, OA 530
Fuß- und Radwegverbindung vom Mainuferweg zur Lyoner Straße
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.11.2016, V 258 entstanden aus Vorlage: OF 250/5 vom 08.11.2016 Betreff: Fuß- und Radwegverbindung vom Mainuferweg zur Lyoner Straße Vorgang: OM 3557/14 OBR 5; ST 69/15 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann die Bewohner und Beschäftigten des Lyoner Viertels mit der seit 2011 zugesagten ebenerdigen Querung der Uferstraße in Höhe der Lyoner Straße rechnen können. Begründung: In der letzten Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 69, wurde gesagt, dass die vorgesehenen und im Haushalt bereitgestellten Mittel in Höhe von 124.000 Euro nicht ausreichten. Weiter schreibt der Magistrat: "Der Magistrat prüft derzeit Finanzierungsmöglichkeiten des über den im Haushalt hinausgehenden Kostenanteils und wird den Ortsbeirat sodann von dem Ergebnis der Prüfung und dem möglichen Umsetzungszeitraum in Kenntnis setzen". Der Ortsbeirat hat bisher nichts mehr zu dem Thema gehört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3557 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 69 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 519 Antrag vom 28.01.2020, OF 1562/5 Anregung vom 14.02.2020, OA 530 Aktenzeichen: 66 2
Fuß - und Radwegverbindung vom Mainuferweg zur Lyoner Straße
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 519 Betreff: Fuß - und Radwegverbindung vom Mainuferweg zur Lyoner Straße Der Magistrat teilt mit, dass er zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der Detailplanung zu der Maßnahme befasst ist. Die Finanzierung der Maßnahme konnte nunmehr gesichert werden, sodass nach einem Beschluss des Magistrats bzw. der Stadtverordnetenversammlung eine Umsetzung der Maßnahme gesichert ist. Diese ist für das Frühjahr 2018 vorgesehen. Die Besonderheit hinsichtlich der baulichen Umsetzung besteht darin, dass einige Bauabschnitte nur in Zeiten von Schulferien ausgeführt werden können, da ansonsten die Beeinträchtigung auf die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes zu hoch wäre. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2016, V 258 Antrag vom 28.01.2020, OF 1562/5 Anregung vom 14.02.2020, OA 530
Stand der Umsetzung Fußgängerüberweg vom Mainufer zur Lyoner Straße
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1059 entstanden aus Vorlage: OF 1076/5 vom 07.11.2018 Betreff: Stand der Umsetzung Fußgängerüberweg vom Mainufer zur Lyoner Straße Vorgang: EA 50/10 OBR 5; ST 833/11; OM 3557/14 OBR 5; ST 69/15 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, auf welchem Stand der Umsetzung sich der seit nunmehr sieben Jahren in Aussicht gestellte Fußgängerüberweg vom Mainuferweg zur Lyoner Straße befindet. Begründung: Schon im Jahr 2006, lange bevor die ehemalige Bürostadt zu einem Wohnquartier wurde, forderte der Ortsbeirat eine barrierefreie Fuß- und Radwegquerung über die Uferstraße. In der letzten Stellungnahme des Magistrates ST 69 von Januar 2015 nannte er Kosten und technische Probleme als Grund der Verzögerung und sagte zu, den Ortsbeirat über den Fortgang der Umsetzung zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.01.2010, EA 50 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2011, ST 833 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3557 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 69 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 474 Antrag vom 28.01.2020, OF 1562/5 Anregung vom 14.02.2020, OA 530 Aktenzeichen: 66 2
Umsetzung der ebenerdigen Querung vom Mainuferweg über die Uferstraße zur Lyoner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2020, OF 1562/5 Betreff: Umsetzung der ebenerdigen Querung vom Mainuferweg über die Uferstraße zur Lyoner Straße Vorgang: EA 50/10 OBR 5; ST 833/11; OM 3357/14 OBR 5; ST 69/15; V 258/16 OBR 5; ST 519/17; V 1059/18 OBR 5; ST 474/19 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, die vor fast 10 Jahren in Aussicht genommene barrierefrei Querung von der Lyoner Straße zum Mainufer kurzfristig, möglichst in den Sommerferien 2020, umzusetzen. Begründung: In einem jahrelangen Prozess ist es dem Magistrat gelungen, die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen und in die Ausführungsplanung einzusteigen. Zuletzt hat der Magistrat in der ST 474 den Beginn der Umsetzung nach dem Frühjahr 2019 terminiert, dem erwarteten Zeitpunkt des Zugangs des Zuwendungsbescheids aus dem Finanzausgleichsgesetz. Der müsste nun vorliegen und eine endgültige Beschlussvorlage sollte kurzfristig erstellt werden können. Inzwischen hat sich die ehemalige Bürostadt zu einem attraktiven Wohn- und Gewerbegebiet entwickelt. Dennoch gibt es in diesen Stadtteil immer noch keinen ebenerdigen, geschweige denn einen barrierefreien Zugang zum Mainuferweg und damit eine Verbindung nach Sachsenhausen und zur Innenstadt. Da die Querung laut der ST 474 nur in den Schulferien gebaut werden kann, sollte die Stadtverordnetenversammlung mit dem nötigen Nachdruck die Umsetzung einfordern, damit in den Sommerferien dieses Jahres die Querung fertig gestellt werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.01.2010, EA 50 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2011, ST 833 Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 69 Auskunftsersuchen vom 25.11.2016, V 258 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 519 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1059 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 474 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 530 2020 Die Vorlage OF 1562/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umsetzung der ebenerdigen Querung vom Mainuferweg über die Uferstraße zur Lyoner Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.02.2020, OA 530 entstanden aus Vorlage: OF 1562/5 vom 28.01.2020 Betreff: Umsetzung der ebenerdigen Querung vom Mainuferweg über die Uferstraße zur Lyoner Straße Vorgang: EA 50/10 OBR 5; ST 833/11; OM 3357/14 OBR 5; ST 69/15; V 258/16 OBR 5; ST 519/17; V 1059/18 OBR 5; ST 474/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die vor fast zehn Jahren in Aussicht genommene barrierefreie Querung von der Lyoner Straße zum Mainufer kurzfristig, möglichst in den Sommerferien 2020, umzusetzen. Begründung: In einem jahrelangen Prozess ist es dem Magistrat gelungen, die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen und in die Ausführungsplanung einzusteigen. Zuletzt hat der Magistrat in der Stellungnahme ST 474 den Beginn der Umsetzung nach dem Frühjahr 2019 terminiert, dem erwarteten Zeitpunkt des Zugangs des Zuwendungsbescheids aus dem Finanzausgleichsgesetz. Der müsste nun vorliegen und eine endgültige Beschlussvorlage sollte kurzfristig erstellt werden können. Inzwischen hat sich die ehemalige Bürostadt zu einem attraktiven Wohn- und Gewerbegebiet entwickelt. Dennoch gibt es in diesem Stadtteil immer noch keinen ebenerdigen, geschweige denn einen barrierefreien Zugang zum Mainuferweg und damit eine Verbindung nach Sachsenhausen und zur Innenstadt. Da die Querung laut der Stellungnahme ST 474 nur in den Schulferien gebaut werden kann, sollte die Stadtverordnetenversammlung mit dem nötigen Nachdruck die Umsetzung einfordern, damit in den Sommerferien dieses Jahres die Querung fertiggestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.01.2010, EA 50 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2011, ST 833 Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 69 Auskunftsersuchen vom 25.11.2016, V 258 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 519 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1059 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 474 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1339 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 74 Beschluss: Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5512, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 66 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment