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Reflexion

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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2013, OF 157/11 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umwandlung des Tennenplatzes der Sportanlage Birsteiner Straße in einen Kunstrasenplatz werden ausreichende Mittel bereit gestellt. Die Finanzierung erfolgt aus den vorhandenen Mitteln der Produktgruppe. Hierzu ist die Maßnahme in die Prioritätenliste A für das Jahr 2013 aufzunehmen. Begründung: Auf der Sportanlage Birsteiner Straße spielen und trainieren zur Zeit zwei Vereine mit insgesamt drei Männermannschaften und einigen Jugendmannschaften. Hinzu kommen noch die Fußballmädchen von Eintracht Frankfurt. Auch der auf dem Anwesen befindliche Jugendclub Fechenheim Nord möchte die Anlage für sportliche Aktivitäten nutzen. Der Rasenplatz ist deshalb jedes Jahr sehr strapaziert und muss kostenintensiv neu hergerichtet werden. Die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz ist hier dringend angezeigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 25 2013 Die Vorlage OF 157/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 21.01.2013, EA 25 entstanden aus Vorlage: OF 157/11 vom 02.01.2013 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 274 vom 07.12.2012, Haushalt 2013 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2013-2016. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2950, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umwandlung des Tennenplatzes der Sportanlage Birsteiner Straße in einen Kunstrasenplatz werden ausreichende Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt aus den vorhandenen Mitteln der Produktgruppe. Hierzu ist die Maßnahme in die Prioritätenliste A für das Jahr 2013 aufzunehmen. Begründung: Auf der Sportanlage Birsteiner Straße spielen und trainieren zurzeit zwei Vereine mit insgesamt drei Männermannschaften und einigen Jugendmannschaften. Hinzu kommen noch die Fußballmädchen von Eintracht Frankfurt. Auch der auf dem Anwesen befindliche Jugendclub Fechenheim-Nord möchte die Anlage für sportliche Aktivitäten nutzen. Der Rasenplatz ist deshalb jedes Jahr sehr strapaziert und muss kostenintensiv neu hergerichtet werden. Die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz ist hier dringend angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 699 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 28.01.2013 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.03.2013, TO I, TOP 23 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 25 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme), FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Piraten (= Annahme im Rahmen E 104) Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme) sowie Piraten (= Annahme im Rahmen E 104) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) RÖMER und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Aktenzeichen: 52 2

Beratung im Ortsbeirat: 4