Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 1

Umleitung Nidda-Radweg

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2018, OF 157/14 Betreff: Umleitung Nidda-Radweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, während der von Januar bis März 2019 geplanten Sperrung der Harheimer Nidda-Brücke eine Umleitung des Radverkehrs nördlich der Nidda über den Bonameser Nordpark und die Straße "Hermannspforte" sowie den Harheimer Ortskern auszuschildern. Der dazu benötigte, nicht asphaltierte Feldweg zwischen Nordpark und Hermannspforte ist zu diesem Zweck entsprechend herzurichten. Begründung: Die Niddabrücke zwischen Harheim und Berkersheim muss wegen der Ertüchtigung für den LKW-Verkehr im genannten Zeitraum gesperrt werden, was dann auch den Niddaradweg unpassierbar macht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 22.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3778 2018 Die Vorlage OF 157/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Umleitung Niddaradweg

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2018, OM 3778 entstanden aus Vorlage: OF 157/14 vom 25.09.2018 Betreff: Umleitung Niddaradweg Der Magistrat wird aufgefordert, während der von Januar bis März 2019 geplanten Sperrung der Harheimer Niddabrücke eine Umleitung des Radverkehrs nördlich der Nidda über den Bonameser Nordpark und die Straße Hermannspforte sowie den Harheimer Ortskern auszuschildern. Der dazu benötigte, nicht asphaltierte Feldweg zwischen Nordpark und Hermannspforte ist zu diesem Zweck entsprechend herzurichten. Begründung: Die Niddabrücke zwischen Harheim und Berkersheim muss wegen der Ertüchtigung für den Lkw-Verkehr im genannten Zeitraum gesperrt werden, was dann auch den Niddaradweg unpassierbar macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 747 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 18.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4