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Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße - „Halb ist nichts Ganzes“ oder „Wird der Ortsbeirat an der Nase herumgeführt?“
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 159/6 Betreff: Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße - "Halb ist nichts Ganzes" oder "Wird der Ortsbeirat an der Nase herumgeführt?" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der verbliebenen Restfläche des für den Bau der Kita Blauländchenstraße benötigten Freizeitgeländes den seit 2018 zugesagten Bolzplatz komplett mit 2 Toren und Ballfangzäunen wieder zu errichten. Alleingänge des Amtes bezüglich einer anderen Nutzung dieser Fläche sind unverzüglich zu unterlassen. Sie widersprechen allen Vorstellungen der örtlichen Mandatsträger und Gremien und mißachten deren Voten. Eine in der Presse zitierte "Abstimmung mit dem Ortsbeirat" ist weder in der Vergangenheit noch aktuell erfolgt. Begründung: In Pressemeldungen wird berichtet, dass das Grünflächenamt beabsichtigt, den zugesagten Bolzplatz nur mit einem Tor zu versehen, was nicht den bisherigen Vorstellungen der Kinder und Jugendlichen, des Ortsbeirates oder der Kinderbeauftragten entspricht. Bereits realisierte Baufortschritte bestätigen diese Meldungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 664 2021 Die Vorlage OF 159/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße - „Halb ist nichts Ganzes“ oder „Wird der Ortsbeirat an der Nase herumgeführt?“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 664 entstanden aus Vorlage: OF 159/6 vom 22.08.2021 Betreff: Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße - "Halb ist nichts Ganzes" oder "Wird der Ortsbeirat an der Nase herumgeführt?" Der Magistrat wird gebeten, auf der verbliebenen Restfläche des für den Bau der Kita Blauländchenstraße benötigten Freizeitgeländes den seit 2018 zugesagten Bolzplatz komplett mit zwei Toren und Ballfangzäunen wieder zu errichten. Alleingänge des Grünflächenamtes bezüglich einer anderen Nutzung dieser Fläche sind unverzüglich zu unterlassen. Sie widersprechen allen Vorstellungen der örtlichen Mandatsträger und Gremien und missachten deren Voten. Eine in der Presse zitierte "Abstimmung mit dem Ortsbeirat" ist weder in der Vergangenheit noch aktuell erfolgt. Begründung: In Pressemeldungen wird berichtet, dass das Grünflächenamt beabsichtigt, den zugesagten Bolzplatz nur mit einem Tor zu versehen, was nicht den bisherigen Vorstellungen der Kinder und Jugendlichen, des Ortsbeirates oder der Kinderbeauftragten entspricht. Bereits realisierte Baufortschritte bestätigen diese Meldungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2108 Aktenzeichen: 67 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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