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Reflexion

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Sportanlage östlich der Altenhöferallee

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4726 entstanden aus Vorlage: OF 498/12 vom 30.10.2015 Betreff: Sportanlage östlich der Altenhöferallee Der Magistrat wird aufgefordert, den am 15.10.2015 während eines gemeinsamen Termins mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulen, der Sport- und Freizeiteinrichtungen und Sportverbänden vorgestellten Vorentwurf für eine Sportanlage östlich der Altenhöferallee, bestehend unter anderem aus einem Großspielfeld, zwei Kleinspielfeldern, einer vierbahnigen 400-Meter-Laufbahn und einem Funktionsgebäude, abschließend planerisch fertigzustellen. Der Einbeziehung der im Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 ausgewiesenen Kleingartenfläche für die Errichtung der Sportanlage wird zugestimmt. Um nach Klärung noch offener naturschutzrechtlicher Belange (Feldhamsterschutz) eine zügige Errichtung der geplanten Sportanlage sicherzustellen, sind schon jetzt die notwendigen finanziellen Mittel für den Haushaltsplanentwurf 2017 anzumelden. Da der im Rahmen der Erörterungsgespräche vorgetragene Wunsch zur Verbesserung der ganzjährigen Nutzung von Spielfeldern, eine Kaltlufthalle auf den Sportflächen östlich der Altenhöferallee zu errichten, aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht zu verwirklichen ist, wird der Magistrat gebeten, beim weiteren Planungsprozess zu prüfen, ob in Abstimmung mit dem SC Riedberg auf dem bestehenden Sportgelände westlich der Altenhöferallee eine Kaltlufthalle errichtet werden kann. Begründung: Die in dem zweiten Abstimmungsgespräch am 15.10.2015 vorgestellte Vorentwurfsplanung für die Errichtung von Sportanlagen auf den bereitgestellten Flächen östlich der Altenhöferallee wurde von fast allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern positiv beurteilt. Vor allem das Angebot an Sportflächen für die Leichtathletik, für die bisher ein deutliches Defizit besteht, wurde vonseiten der Schulen und Sportvereine begrüßt. Alle Beteiligten wünschen sich eine zügige bauliche Umsetzung und hoffen, dass von der Stadt die dafür notwendigen Vorbereitungen getroffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 396 Antrag vom 26.04.2016, OF 16/12 Anregung vom 29.04.2016, OA 4 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 Antrag vom 22.01.2019, OF 399/12 Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190 Aktenzeichen: 52 2

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ 1. Sachstand und Kosten der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 2. Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Städtebaulichen Entwicklungsbereichs

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" 1. Sachstand und Kosten der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 2. Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Städtebaulichen Entwicklungsbereichs Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.09.2013, § 3617 (M 28) I. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den 4. Vortrag des Magistrats zur Kostensituation der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" zur Kenntnis. II: Die als Anlage 1 vorgelegte Satzung der Stadt Frankfurt am Main zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Am Riedberg" wird gemäß § 169 Absatz 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 162 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und Absatz 2 BauGB und §§ 5 und 51 HGO beschlossen. III. Der Magistrat wird beauftragt, mit der HA Hessen Agentur GmbH (im Folgenden Hessen Agentur genannt) den bisherigen Treuhändervertrag vom 25.11./22.12.1998 in der Fassung vom 23./24.06.2003 nach Maßgabe der in der Begründung dieses Beschlusses dargestellten Änderungen (vgl. D.) anzupassen und fortzuschreiben (4. Nachtrag zum Treuhändervertrag). Hierdurch wird die Hessen Agentur die ihr bereits übertragenen Aufgaben nach Wirksamwerden der Aufhebungssatzung "Am Riedberg" als Beauftragte der Stadt Frankfurt am Main (Dienstleister) wahrnehmen. IV. Der Treuhänder ist aufzufordern, mit Wirksamwerden der Aufhebungssatzung (Stichtag) a) die Anschaffungs- und Herstellungskosten für die durch die Stadt Frankfurt am Main zu übernehmenden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach den Vorgaben der Stadt sowie b) alle weiteren durch die Stadt Frankfurt am Main zu übernehmenden Vermögens- und Kapitalpositionen (Forderungen, liquide Mittel, Verbindlichkeiten, Sonderposten aus Zuschüssen etc.) zu dokumentieren und der Stadt Frankfurt am Main zu übergeben. V. Die Hessen Agentur ist ferner aufzufordern, mit Wirksamwerden der Aufhebungssatzung (Stichtag) und zum 31.12. eines jeden Jahres bis zum Ende der Abwicklungsphase einen Jahresabschluss analog der bisherigen Form zu erstellen. VI. Dem Ankauf der vom Treuhänder nicht veräußerten Grundstücke im Satzungsgebiet der Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" und solchen Grundstücken, die von ihm als Tauschgrundstücke oder aufgrund von Übernahmeverlangen von Alteigentümern innerhalb und außerhalb des Satzungsgebiets "Am Riedberg" erworben wurden, zum gemäß Wertgutachten des Gutachterausschusses für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main ermittelten End- bzw. Verkehrswert (insgesamt bis zu EUR 20 Mio.) vor Beendigung des Treuhändervertrages mit dem Treuhänder wird zugestimmt. VII. Es dient zur Kenntnis, dass die Grundstücksankäufe zu Lasten der Veranschlagungen der Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdefinition Nr. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 2/2011) erfolgen und die hier zur Verfügung stehenden Veranschlagungen i. H. v. EUR 17,699 Mio. nicht auskömmlich sein werden. VIII. Vor diesem Hintergrund werden im Haushaltsjahr 2016 für den Grunderwerb Mehrausgaben von bis zu EUR 10 Mio. zugelassen. Die benötigte haushaltsmäßige Deckung erfolgt durch Rückgriff auf folgende verfügbare Mittel: a) EUR 0,829 Mio. der Produktgruppe 14.03, Projektdefinition Nr. 5.005418 Umlegungsmaßnahmen b) EUR 6,100 Mio. der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition Nr. 5.006295 Programm "Schöneres Frankfurt" - Sammelveranschlagung c) EUR 1,500 Mio. der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition Nr. 5.003611 Umbau und Neugestaltung der Elisabethenstraße / "Schöneres Frankfurt" d) EUR 1,571 Mio. der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition Nr. 5.005209 Platzbereich an der Dreikönigskirche / "Schöneres Frankfurt". IX. Es dient zur Kenntnis, dass während der sich nach Beendigung des Treuhänderverhältnisses anschließenden Abwicklungsphase weiterhin entwicklungsbedingte Einnahmen erwartet werden. Diese sind gemäß § 171 Absatz 1 Satz 1 BauGB zweckgebunden. Die Mittel stehen zur Realisierung der nachfolgenden Maßnahmen (Ziffer X. und XI.) zur Verfügung. X. Der Magistrat wird beauftragt, a) die während der Laufzeit der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" vom Treuhänder begonnenen und beauftragten (Bau-)Vorhaben (Anlage 2) zu Ende zu führen; als Kostenrahmen gelten die aus den Planungen der Hessen Agentur abgeleiteten und in der Anlage 2 dargestellten Beträge, b) die dafür notwendigen Veranschlagungen (einschließlich der zweckgebundenen Verwendung der entwicklungsbedingten Einnahmen) in den nächstmöglichen Haushalt aufzunehmen, c) die bis zur haushaltsmäßigen Beordnung anfallenden Auszahlungen zu leisten, d) falls die Deckung nicht durch der Stadt Frankfurt am Main zufließende Mittel gemäß Ziffer IX. gewährleistet werden kann, umgehend die Genehmigung des Mehrbedarfs einzuholen. Soweit die Deckung aus entwicklungsbedingten Einnahmen gesichert ist, bedürfen Überschreitungen der Kostenrahmen für diese Maßnahmen keiner gesonderten Bewilligung. XI. Der Magistrat wird weiter beauftragt, a) die noch ausstehenden Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" (Anlage 3), insbesondere 1. die 2. weiterführende Schule 2. die 12. Kita 3. die 13. Kita (bei Bedarf) 4. die Sportanlage östlich der Altenhöferallee 5. die nach den Bebauungsplänen Nr. 803 Ä1 - Ä6 vorgesehenen, aber noch ausstehenden öffentlichen Straßen- und Grünflächen und die noch fehlenden Ausgleichsmaßnahmen zu realisieren sowie b) die Projekte (einschließlich der zweckgebundenen Verwendung der entwicklungsbedingten Einnahmen) in den nächstmöglichen Haushalt bzw. die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. XII. Bei bereits begonnenen Planungen gelten die bis zur Erstellung einer Kostenberechnung erforderlichen Planungsmittel als freigegeben. Die hierfür bis zur haushaltsmäßigen Beordnung anfallenden Auszahlungen werden zugelassen. Falls deren Deckung nicht aus entwicklungsbedingten Einnahmen gesichert ist, ist umgehend die Genehmigung des Mehrbedarfs einzuholen. XIII. Falls zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufhebungssatzung noch nicht mit Planungen begonnen wurde, ist eine Planungsmittelfreigabe durch den Magistrat erforderlich, in der auch die Deckung darzustellen ist. XIV. Wenn die Finanzierung der Maßnahmen der sozialen Infrastruktur (Schulen, Kindertageseinrichtungen) aus entwicklungsbedingten Einnahmen gesichert ist, erfolgt die Beschlussfassung der Bau-/Finanzierungs-vorlagen durch den Magistrat. Falls die Deckung nicht gewährleistet ist, bedarf es der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung . Begründung: Übersichtskarte Entwicklungsbereich "Am Riedberg" (nicht maßstäblich) A. Zielsetzung: In der Stadt Frankfurt am Main wird auf der Grundlage der am 07.05.1997 in Kraft getretenen Entwicklungssatzung und der Bebauungspläne Nr. 803 Ä1 bis Ä6 die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" durchgeführt. Mit Vertrag vom 25.11./22.12.1998 hat die Stadt Frankfurt am Main die Hessen Agentur (vormals FEH Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft Hessen mbH) als Entwicklungsträger beauftragt. Der Treuhändervertrag wurde in der Folgezeit durch mehrere Nachträge und den Anpassungsvertrag vom 23./24.06.2003 modifiziert. Die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme soll nun zur Mitte des Jahres 2016 abgeschlossen werden. Neben dem Beschluss über die Aufhebungssatzung bedarf es hierfür Entscheidungen über den Ankauf der im Zuge der Maßnahme nicht veräußerten sowie der von der Hessen Agentur innerhalb und außerhalb des Entwicklungsbereichs erworbenen Grundstücke und zu in der nachfolgenden Abwicklungsphase anfallenden Aufgaben. B. Lösung / Realisierungsschritte: Zu I. - V.: Sachstands- und Kostenvortrag sowie Aufhebungssatzung Ziel der Entwicklungsmaßnahme war es, zur Deckung eines festgestellten erhöhten Bedarfs an Wohnungen in der Stadt Frankfurt am Main preisgünstige Bauflächen, insbesondere für in Frankfurt ansässige Bewohner, zu schaffen. Die damalige Prognose zur Entwicklung der Nachfrage hat sich mit einer gewissen Zeitverzögerung, dann aber in vollem Umfang bestätigt. Die Eröffnung des "Riedberg-Zentrums" (Nahversorgungszentrum mit ca. 4.800 m2 Verkaufsflächen) im Dezember 2008, die Inbetriebnahme der Stadtbahn (U8, U9) im Dezember 2010, die Einweihung des sechszügigen Gymnasiums im August 2013 und die Eröffnung der 2. Grundschule mit Sport- und Schwimmhalle ab Dezember 2014 waren, wie auch die Eröffnung von bislang 9 Kindertagesstätten (nachfolgend: Kitas), wichtige "Meilensteine" bei der Entwicklung dieses Wohngebiets. Damit geht eine der größten Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen Deutschlands ihrem Abschluss entgegen. Auf einer Fläche von rund 267 ha entstanden und entstehen insgesamt 6.300 Wohneinheiten für rechnerisch ca. 15.000 Einwohner. Der Grundstückserwerb, die Bodenordnung und die Technische Erschließung, treuhänderisch geleitet von der Hessen Agentur, sind bis auf Restarbeiten abgeschlossen. Die Fertigstellung der letzten Einrichtungen der Sozialen Infrastruktur soll bedarfsgerecht erfolgen und kann dementsprechend zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden. Die anhaltend hohe Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt, gestützt auf eine extreme Niedrigzinspolitik der EZB, hat dazu beigetragen, dass zum Stichtag 30.09.2015 von den geplanten rund 6.300 Wohneinheiten am Riedberg rund 4.950 oder mehr als 78,5 % an Endkunden vermarktet oder im Zulauf vom Bauträger zum privaten Enderwerber waren. Zu diesem Stichtag waren somit am Riedberg noch rund 1.350 Wohneinheiten regelungsbedürftig. Davon waren ungefähr 650 durch Rahmen-, Options- oder Vermarktungsverträge bereits gebunden. Über 500 Einheiten wird zurzeit intensiv mit Investoren oder Enderwerbern (Privatpersonen) verhandelt bzw. für sie ist eine Vertragsprotokollierung in Vorbereitung. Lediglich ca. 200 weitere Wohneinheiten könnten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Aufhebungssatzung noch unvermarktet oder ungebunden sein. Diese verhältnismäßig geringfügige Anzahl von Wohneinheiten, für die noch keine Bauverpflichtungen bestehen, hindert nicht den Beschluss, die Entwicklungssatzung aufzuheben, denn für die Aufhebung der Satzung bedarf es nur einer weitgehenden, nicht aber einer vollständigen Vermarktung. Die jährliche Anzahl der an Investoren, Enderwerber und an institutionelle Kapitalanleger (Vermieter) notariell veräußerten Wohneinheiten ergibt sich aus unten stehender Tabelle. Das benachbarte Umlegungsgebiet ("Marie-Curie-Siedlung") bleibt dabei unberücksichtigt. Jahr Wohneinheiten 2000 10 2001 18 2002 25 2003 54 2004 90 2005 102 2006 279 2007 255 2008 332 2009 511 2010 589 2011 526 2012 690 2013 366 2014 413 2015 (30.09.2015) 258 Zwischensumme 4.518 Protokolliert, jedoch noch nicht an Enderwerber vermarktet (30.09.2015) 428 Summe 4.946 Von den 4.518 bislang veräußerten Wohneinheiten entfallen 1.046 oder 23,2 % auf Einfamilienhäuser (Reihen- und Kettenhäuser, Doppelhaushälften, freistehende Einfamilienhäuser, Gartenhofhäuser) und 3.472 oder 76,8 % auf Geschosswohnungsbau. Am 31.12.2014 waren im Städtebaulichen Entwicklungsbereich "Am Riedberg" 8.985 Menschen mit Hauptwohnsitz gemeldet (Stand 31.12.2011 = 4.188; Stand 31.12.2008 = ca. 2.100 Einwohner). Diese Zahlen beinhalten nicht die Einwohner des angrenzenden Wohngebietes "Marie-Curie-Siedlung" (Umlegungsgebiet, 750 Bewohner). Zur Straffung der Projektentwicklung wurden bereits über 2.000 Wohneinheiten auf entsprechend den Entwicklungszielen bebauten Grundstücken nach Zahlung des Kaufpreises bzw. der Ablösungsbeträge durch Abschlusserklärungen (Verwaltungsakte) aus der Maßnahme vorzeitig entlassen. Mit dem Beschlussvorschlag II. soll die Satzung über die förmliche Festlegung des Städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Am Riedberg" aufgehoben werden, da die Entwicklungsmaßnahme im Wesentlichen durchgeführt ist. Die nach den Zielen und Zwecken der Entwicklungsmaßnahme erforderlichen Baumaßnahmen einschließlich der Herstellung der Einrichtungen der Sozialen Infrastruktur und die Ordnungsmaßnahmen haben im Entwicklungsbereich "Am Riedberg" insgesamt einen Stand erreicht, der qualitativ dem einer Durchführung im Sinne des § 162 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB entspricht. Von den als Entwicklungsziel geplanten 6.300 Wohneinheiten sind im Zeitpunkt der Entscheidung über diese Vorlage mehr als 90 % realisiert oder die Realisierung ist jedenfalls durch Bauverpflichtungen von Investoren oder privaten Enderwerbern sichergestellt. Bis auf die 12. und 13. Kita sowie die 2. weiterführende Schule und die Sportflächenerweiterung östlich der Altenhöferallee (vgl. Beschlussvorschlag XI.) ist auch die Soziale Infrastruktur für diese Wohnbebauung bereits geschaffen worden. Die Stadt Frankfurt am Main ist verpflichtet, die Entwicklungssatzung aufzuheben, sobald die Entwicklungsmaßnahme durchgeführt ist, da von der Entwicklungssatzung belastende Rechtswirkungen für die Eigentümer der im Entwicklungsbereich gelegenen Grundstücke ausgehen (z. B. Preiskontrolle, Genehmigungsvorbehalt etc.). Durch die Aufhebung der Entwicklungssatzung wird die Durchführungsphase der Entwicklungsmaßnahme formal beendet mit der Folge, dass die belastenden Rechtswirkungen entfallen. Mit dem Wirksamwerden der Aufhebungssatzung endet die Tätigkeit der Hessen Agentur als Treuhänder der Stadt Frankfurt am Main. Die Hessen Agentur überträgt das Treuhandvermögen auf die Stadt Frankfurt am Main. Mit dieser Übertragung wird das Treuhandvermögen als solches aufgelöst. Die nach der Aufhebung der Entwicklungssatzung noch eingehenden entwicklungsbedingten Einnahmen sind getrennt vom allgemeinen Haushalt bis zur endgültigen Abrechnung gesondert zu verwalten. Die Verwaltung erfolgt aufgrund der Zuständigkeit des Dezernats für Planen und Bauen für diese Entwicklungsmaßnahme durch das Stadtplanungsamt. Im Anschluss an die Treuhänderschaft ist die Abwicklung der noch offenen Arbeitsfelder (z. B. restliche Herstellungs- und entwicklungsbedingte Reparaturarbeiten an der Technischen Infrastruktur einschließlich Grünanlagen und Ausgleichsflächen, Steuerung der Bautätigkeiten im Bereich der Sozialen Infrastruktur einschließlich Sportanlagen, Vertragsüberwachung, Abrechnung der Gesamtmaßnahme u. ä.) durch den jetzigen Treuhänder in einem Dienstleistungsverhältnis zu erbringen. Der Treuhänder überträgt die im Entwicklungsbereich entstandenen öffentlichen Straßen- und Grünflächen, die Flächen mit aufstehenden Sozialen Infrastruktureinrichtungen und sonstige noch im Eigentum der Hessen Agentur stehenden Flächen (z. B. Sportflächen, Lärmschutzanlagen und Ausgleichsflächen), die entwicklungsbedingt innerhalb und außerhalb des Entwicklungsbereichs erworben wurden, auf die Stadt Frankfurt am Main. In dem Übertragungsvertrag wird festgelegt, dass mit der Eigentumsübertragung und Übernahme der Erschließungs- und Grünanlagen auch die Unterhaltungspflicht für diese Anlagen auf die Stadt Frankfurt am Main übergeht. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main übernimmt die Unterhaltung der im Entwicklungsbereich hergestellten öffentlichen Entwässerungsanlagen. Aufgrund der gesetzlich geregelten Schuldübernahme haftet die Stadt Frankfurt am Main von der Übertragung des Treuhandvermögens an für die noch bestehenden Verbindlichkeiten des Treuhänders, für die dieser mit dem Treuhandvermögen gehaftet hat. Im 3. Kostenvortrag M 28 vom 11.02.2013 wurde mit Prognoseziel 2017 (ohne Abwicklungsphase) ein Defizitwert für die gesamte Entwicklungszeit in Höhe von EUR -98,6 Mio. genannt. Anhand der neuesten langfristigen Kosten- und Finanzierungsrechnung ermittelt sich mit Prognoseziel Ende 2020 (mit Abwicklungsphase) voraussichtlich folgendes wirtschaftliches Ergebnis (Projektbudget bis 30.06.2016 zuzüglich Haushaltsansätze bis 31.12.2020): Voraussichtlich. Endergebnis 4. Kostenvortrag 3. Kostenvortrag Ur-Kalkulation Kostenblock Betrag 2015 in Mio.€ Betrag 2015 in % Betrag 2012 in Mio.€ Betrag 2012 in % Betrag 1996 in Mio.€ Betrag 1996 in % Erschließung / Grünanlagen 128,5 22,1 134,7 24,1 85,9 22,4 Soziale Infrastruktur 222,4 38,3 170,3 30,5 162,5 42,4 Grunderwerb / Bodenordnung 88,9 15,3 96,3 17,3 100,4 26,2 Finanzierungskosten 62,1 10,7 79,6 14,3 17,5 4,6 Projektmanagementleistungen 62,2 10,7 56,5 10,1 6,1 1,6 Marketing / Öffentlichkeits-arbeit 10,9 1,9 11,4 2,0 3,1 0,8 Sonstiges (z.B. Voruntersuchungen, Planungen, Wettbewerbe) 5,6 1,0 9,3 1,7 7,8 2,0 Gesamtausgaben 580,6 100,0 558,1 100,0 383,3 100,0 Gesamteinnahmen 1) 512,1 88,2 459,5 82,3 387,8 101,2 Endsaldo -68,5 -11,8 -98,6 -17,7 4,5 1,2 Vermögenswert Infrastruktur 236,6 186,4 190,0 2) nicht entwicklungsbedingter Anteil Stadt 67,6 55,4 bereinigtes Projektergebnis 100,4 32,4 194,5 3) 1) einschließlich Gegenfinanzierung Stadt Frankfurt am Main für nicht entwicklungsbedingte Kostenanteile. Im Wesentlichen handelt es sich um Kostenerstattungen der Stadt für nicht durch die Entwicklungsmaßnahme verursachte Investitionen in Soziale Infrastruktur(teil)projekte (z.B. Anteil Gesamtstadt am Gymnasium, Anteil "Marie-Curie-Siedlung" an 1. Grundschule etc.; siehe dazu M 106 vom 06.06.2014) 2) Hochrechnung (Soziale Infrastruktur - ohne Provisorien - und Parks einschließlich anteilige Grundstückswerte) 3) Geschätzter Saldo zum Projektende zuzüglich Vermögenswert Infrastruktur abzüglich Erstattung nicht entwicklungsbedingter Stadtanteile (einschließlich Zinserstattung). Alle Zahlen in der Tabelle auf 100 % gerundet. Dieses Zahlenwerk geht von einer Aufhebung der Entwicklungssatzung Mitte 2016 und einer sich anschließenden Abwicklungsphase bis 31.12.2020 aus. Stellt man zunächst die einzelnen Kostenblöcke im Langfristvergleich (2015 vs. 1996) gegenüber, fällt auf, dass die prozentual größten Abweichungen auf die entwicklungszeitabhängigen Blöcke (Finanzierungskosten und Projektmanagementleistungen) entfallen. Die Ur-Kalkulation sah ein Ende der Gesamtmaßnahme im Jahr 2006 vor, die Kalkulation für den 2. und 3. Kostenvortrag ein solches für das Jahr 2017. Hierbei ist zu beachten, dass die langfristige Kosten- und Finanzierungsrechnung bislang keine Abwicklungsphase im Dienstleistungsverhältnis berücksichtigt hat. Im Kurzfristvergleich (2015 vs. 2012) kam es zu deutlichen Kostensteigerungen bei der Sozialen Infrastruktur (insgesamt + EUR 52,1 Mio.) und Projektmanagementleistungen (Treuhänderhonorar = + EUR 5,7 Mio.). Im Vergleich zum Kostenstand 2012 ist vor allem die Aufnahme der Planungs- und Herstellungskosten für eine 2. weiterführende Schule hervorzuheben. Diese Situation wurde bisher nur in Szenarien dargestellt. Bei einem Anteil Riedberg-Schüler in Höhe von 100 % ergeben sich Mehrkosten (ohne Zinsen) von rund EUR 35,9 Mio. Daneben wirkt sich die Insolvenz einer Fensterbaufirma mit gravierenden Folgekosten für das Gymnasium, die Erweiterung einer Kita von 5 auf 6 Züge, Bauzeitverlängerungen bei der 2. Grundschule und die Vorfinanzierung des neuen Oberstufengymnasiums kostensteigernd aus. Dem steht aber auch ein entsprechender Zuwachs des städtischen Vermögens (insgesamt = EUR 50,2 Mio.) gegenüber. Die aktuell pauschalierten Dienstleisterhonorare der Hessen Agentur für die Abwicklungsphase (EUR 5,94 Mio. ohne Dienstleisterhonorare für die Projektsteuerung "Soziale Infrastruktur" = EUR 1,23 Mio., Vermarktung von "Restanten" = EUR 0,51 Mio. und Begleitung "Abwicklung Abwasser" = EUR 0,05 Mio.) waren in den bisherigen Kostenvorträgen nicht eingepreist, da diese erst zeitlich später in Abhängigkeit von dem Fortgang der Entwicklungsmaßnahme und dem Ergebnis der Verhandlungen mit der Hessen Agentur ermittelt werden konnten. Im Ergebnis ist zu betonen, dass die ergebnisentscheidende hohe Vermarktungsgeschwindigkeit nur aufrecht gehalten werden konnte, weil dem Treuhänder auch die hierzu notwendige Personalausstattung in vollem Umfang bewilligt wurde. Im Vergleich zum 3. Kostenvortrag mit Prognoseziel 2017 (ohne Abwicklungsphase) hat sich das Projektdefizit im 4. Kostenvortrag mit Prognoseziel 2020 (mit Abwicklungsphase) per Saldo um EUR 30,1 Mio. auf EUR -68,5 Mio. verbessert. Das Projektergebnis hat sich somit von -17,7 % auf -11,8 % verringert. Die beschriebenen Kostensteigerungen in den Bereichen "Soziale Infrastruktur" und "Projektmanagementleistungen (Treuhänderhonorar)" konnten durch Mehreinnahmen (Neuplanung des "Westflügels" sowie die Vermarktung zusätzlicher Flächen südlich der Konrad-Zuse-Straße im Quartier Universität) mehr als kompensiert werden. Bei den Kostensteigerungen kommt der 2. weiterführenden Schule, die im 3. Kostenvortrag noch nicht eingepreist war, eine besondere Bedeutung zu. Ohne die auf dieses neue Projekt entfallenden Herstellungs- und Finanzierungskosten läge das Defizit bei EUR -31,8 Mio. Trotz der Einberechnung der 2. weiterführenden Schule konnte dennoch das Gesamtdefizit signifikant reduziert werden. Zwar fällt der Beitrag des Treuhandvermögens zur notwendigen Grundausstattung des neuen Stadtteils Riedberg geringer als ursprünglich erhofft aus, doch bot der eingeschlagene Verfahrensweg einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gegenüber anderen Wegen (z. B. Baulandumlegungsverfahren) auch finanzielle Vorteile für die Stadt Frankfurt am Main. Diese Vorteile sind auf der Aktivseite der städtischen Bilanz stehende, nicht beitragsfinanzierbare Vermögenswerte (ohne dazugehörigen Grundstücksanteil), nämlich Soziale Infrastruktureinrichtungen und Parks für zusammen EUR 228,6 Mio., die vom Treuhandvermögen aus den planungsbedingten Bodenwertsteigerungen finanziert und an die Stadt Frankfurt am Main "kostenlos" übertragen werden. Dazu kommen Grundstückswerte und anteilige Erschließungsflächenwerte in Höhe von ungefähr EUR 8 Mio. Die Summe (= EUR 236,6 Mio.) weicht vom Kostenblock "Soziale Infrastruktur" (= EUR 222,4 Mio.) ab, weil einerseits Parks und anteilige Grundstücksflächen in der Bilanz der Stadt Frankfurt am Main miterfasst sind, andererseits Provisorien (z. B. 2 Kitas, Vorläufereinrichtung Gymnasium (Container)) keinen Vermögenswert darstellen und folglich unberücksichtigt bleiben. Die Ergebnisse des 4. Kostenvortrags sind auf die Durchführungs- und Abwicklungsphase wie folgt verteilt: Voraussichtl.Schlussrechng. Sum. 1996 - 2020 Bis 30.06.2016 01.07.16 - 31.12.20 Kostenblock Betrag in Mio. € Betrag in % Betrag in Mio. € Betrag in % Betrag in Mio. € Betrag in % Erschließung / Grünanlagen 128,5 22,1 114,4 22,7 14,1 18,2 Soziale Infrastruktur 222,4 38,3 176,7 35,1 45,7 59,1 Grunderwerb / Bodenordnung 88,9 15,3 85,9 17,1 3,0 3,9 Finanzierungskosten 62,1 10,7 55,5 11,0 6,6 8,5 Projektmanagementleistungen 62,2 10,7 55,9 11,1 6,3 8,1 Marketing / Öffentlichkeits-arbeit 10,9 1,9 9,5 1,9 1,4 1,8 Sonstiges (z.B. Voruntersuchungen, Planungen, Wettbewerbe) 5,6 1,0 5,3 1,1 0,3 0,4 Gesamtausgaben 580,6 100,0 503,2 100,0 77,4 100,0 Gesamteinnahmen 1) 512,1 88,2 396,4 78,8 115,7 149,5 Endsaldo -68,5 -11,8 -106,8 -21,2 38,3 49,5 Vermögenswert Infrastruktur 236,6 2) 191,1 45,5 nicht entwicklungsbedingter Anteil Stadt 67,6 53,8 13,8 bereinigtes Projektergebnis 100,4 3) 30,2 70,2 1) einschließlich Gegenfinanzierung Stadt Frankfurt am Main für nicht entwicklungsbedingte Kostenanteile. Im Wesentlichen handelt es sich um Kostenerstattungen der Stadt für nicht durch die Entwicklungsmaßnahme verursachte Investitionen in Soziale Infrastruktur(teil)projekte (z.B. Anteil Gesamtstadt am Gymnasium, Anteil "Marie-Curie-Siedlung" an 1. Grundschule etc.; siehe dazu M 106 vom 06.06.2014) 2) Hochrechnung (Soziale Infrastruktur - ohne Provisorien - und Parks einschließlich anteilige Grundstückswerte) 3) Geschätzter Saldo zum Projektende zuzüglich Vermögenswert Infrastruktur abzüglich Erstattung nicht entwicklungsbedingter Stadtanteile (einschließlich Zinserstattung). Alle Zahlen in der Tabelle auf 100 % gerundet. Aufgrund der von der Hessen Agentur erstellten vorstehenden Ergebnisprognose kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass nach dem endgültigen Abschluss der Entwicklungsmaßnahme und der Gegenüberstellung aller entwicklungsbedingten Einnahmen und Ausgaben über die Gesamtlaufzeit der Maßnahme kein Überschuss verbleiben wird. Auf dieses Ergebnis wird zeitgleich mit der Bekanntmachung der Aufhebungssatzung zwecks Information der Eigentümer im Entwicklungsbereich, die potentiell einen Anspruch auf Zuweisung eines Überschussanteils hätten haben können, im Wege einer Allgemeinverfügung (Verwaltungsakt) im Amtsblatt hingewiesen. In die Bilanz der Stadt Frankfurt am Main werden in Absprache mit dem Magistrat nur die Vermögenswerte aus dem Treuhandvermögen aufgenommen, die zum Stichtag des Wirksamwerdens der Aufhebungssatzung bereits an die vermögensführenden Stellen der Stadt Frankfurt am Main übertragen waren, um einen aufwändigen methodischen Wechsel in der Buchführung des Treuhänders zu vermeiden. Zu VI.: Ankauf von der Hessen Agentur nicht veräußerter und weiterer Grundstücke durch die Stadt Frankfurt am Main Bis zur Beendigung der Tätigkeit der Hessen Agentur als Treuhänder werden nicht alle Baugrundstücke innerhalb des Satzungsgebietes an Investoren oder Enderwerber weiterveräußert sein. Dazu kommen solche Grundstücke, die vom Treuhänder innerhalb und außerhalb des Satzungsgebietes entwicklungsbedingt erworben wurden, um für Bodenordnungsmaßnahmen Tauschland zur Verfügung zu stellen oder weil z. B. Grundstücke aufgrund von Übernahmeverlangen von Alteigentümern (§ 168 BauGB) von dem Treuhänder zu erwerben waren. Dies betrifft hauptsächlich Flächen ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe. Gemäß § 160 Absatz 6 Satz 2 BauGB ist der Treuhänder verpflichtet, sämtliche im Treuhandvermögen befindliche Grundstücke bei Beendigung seiner Tätigkeit auf die Stadt Frankfurt am Main zu übertragen. Die vorstehend genannten Flächen sollen daher gemäß dem Beschlussvorschlag VI. vom städtischen Liegenschaftsamt zum Endwert bzw. Verkehrswert (insgesamt bis zu EUR 20 Mio.) gekauft werden. Es handelt sich bei den Baugrundstücken um erschlossene und baureife Grundstücke, die von der Stadt Frankfurt am Main vermarktet werden können. Die Flächen außerhalb des Satzungsgebietes sind überwiegend agrarwirtschaftlich nutzbar. Da der Kaufpreis gemäß eines eingeholten Gutachtens aus steuerrechtlichen Gründen noch in das Treuhandvermögen fließen soll, ist eine Kaufpreiszahlung durch die Stadt Frankfurt am Main vor Beendigung der Tätigkeit der Hessen Agentur als Treuhänder geplant. Zu X. - XIV.: Fortführung begonnener Vorhaben und Durchführung noch ausstehender Maßnahmen Nach der Aufhebung der Entwicklungssatzung werden in der sich anschließenden Abwicklungsphase der Entwicklungsmaßnahme sämtliche begonnenen Baumaßnahmen (öffentlicher Hochbau, öffentliche Erschließungs- und Grünanlagen inklusive Ausgleichsflächen) abgeschlossen, um das städtebauliche Großprojekt "Am Riedberg" zu vollenden. Die Hessen Agentur wird als Dienstleister die restliche Herstellung und endgültige Fertigstellung der baulichen Anlagen steuern sowie die Abrechnung vornehmen und die Übergabe dieser Anlagen an die Stadt Frankfurt am Main begleiten. Ebenso soll die Hessen Agentur in der Abwicklungsphase die noch fehlenden Sozialen Infrastruktureinrichtungen gemäß den ihr mit dem Treuhändervertrag übertragenen Aufgaben für die Stadt betreuen bzw. planen und in Auftrag geben. Es handelt sich dabei um die 2. weiterführende Schule, die 12. und möglicherweise die 13. Kita im Entwicklungsbereich. Diese Einrichtungen sind in den Bebauungsplänen Nr. 803 Ä2 - Riedberg-Schöne Aussicht - und Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang - festgesetzt und gehören damit zu den Entwicklungszielen der Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg". Sowohl für die 2. Weiterführende Schule als auch für die 12. Kita besteht unverändert ein entwicklungsbedingter Bedarf. Es ist davon auszugehen, dass der Bedarf von Schülern aus dem Entwicklungsbereich "Am Riedberg" in der Endausbaustufe sogar bei 100 % liegt, also keine Mitnutzung der 2. weiterführenden Schule von Schülern aus anderen Stadtteilen erfolgen würde. Sollte für die 13. Kita kein Bedarf bestehen, wird von dem Bau dieser letzten Kita abgesehen. Entsprechendes gilt für die Realisierung der dem Treuhänder übertragenen Sportflächenerweiterung östlich der Altenhöferallee. Zwar ist diese Fläche in dem Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick - für eine Sportanlage ausgewiesen. Das Feldhamstervorkommen verhindert derzeit jedoch die Realisierung dieser Sportflächenerweiterung. Der Feldhamster gehört zu den nach Artikel 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen Rates vom 21.05.1992) geschützten Tierarten. Sollte während der Gesamtlaufzeit der Maßnahme die Sportflächenerweiterung wegen des Feldhamstervorkommens nicht möglich sein, müsste auf diese Baumaßnahme verzichtet werden. Die Stadtverordnetenversammlung hat zu gegebener Zeit darüber zu entscheiden, ob die Entwicklungsziele (13. Kita und Sportflächenerweiterung) unter Umständen wegen fehlendem Bedarf bzw. Unmöglichkeit der Ausführung aufgegeben werden. Die Realisierung einzelner fortbestehender Entwicklungsziele in der Abwicklungsphase ist zulässig, wenn im Zeitpunkt der Aufhebung der Entwicklungssatzung die nach dem Bebauungsplan vorgesehene Bebauung zwar nicht verwirklicht, aber deren Realisierung gesichert ist. Die Entwicklungssatzung "Am Riedberg" kann also aufgehoben werden, wenn die Herstellung der 2. weiterführenden Schule und der 12. Kita (ggf. auch der 13. Kita) zum Zeitpunkt der Satzungsaufhebung rechtlich, finanziell und tatsächlich gesichert ist. Dies ist planungsrechtlich und hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse an den betreffenden Grundstücken der Fall. Die finanzielle Absicherung erfolgt über die in der Abwicklungsphase noch zu erwartenden entwicklungsbedingten Einnahmen aus der Maßnahme (vgl. Anlage 4). C. Alternativen: Eine weitere Beschleunigung der Vermarktung, die zu einem noch früheren Exitzeitpunkt als Mitte 2016 geführt hätte, und eine über das Erreichte hinausgehende Steigerung der Erschließungseffizienz waren nicht möglich. Die theoretisch denkbare und erwogene Erhöhung der Bebauungsdichte im Teilgebiet "Westflügel" (ehemals Niederurseler Hang) wäre nur über die Erhöhung der Geschossigkeit oder zulasten der Grünflächen zu erreichen gewesen und stünde damit im Widerspruch zu den aufgestellten Qualitätszielen. Sie hätte auch höhere Kosten der Sozialen Infrastruktur zur Folge. Die Beauftragung des jetzigen Vertragspartners, der HA Hessen Agentur GmbH, als Dienstleister für die Abwicklungsphase ist alternativlos, weil die Stadt Frankfurt am Main an den geltenden Treuhändervertrag vom 23./24.06.2003 gebunden ist. Die Abwicklungsphase ist von diesem Vertrag mit umfasst. Die Hessen Agentur ist also bis zum Ende der Abwicklungsphase beauftragt, so dass sich aus Rechtsgründen die Frage nach einer etwaigen (Neu-)Vergabe der Leistungen der Abwicklungsphase an einen Ersatzdienstleister nicht mehr stellt. Zudem wäre die Beauftragung eines anderen Dienstleisters in der Abwicklungsphase auch wirtschaftlich nicht sinnvoll. Der durchschnittliche Stundensatz (Preiskomponente) der Hessen Agentur liegt nach aktuellem Marktvergleich zu anderen Dienstleistern zwar im Mittelfeld, jedoch besteht ein theoretisches Reduzierungspotential über die Personalkapazitätsplanung (Mengenkomponente). Da aber bei allen anderen potenziellen Dienstleistern von einem kostenintensiven Einarbeitungs- und Übergabezeitraum auszugehen ist, der die Abwicklungsphase unnötig in die Länge ziehen würde, und die Einarbeitungsphase sich zudem mit der laufenden Tätigkeit der Hessen Agentur überschneiden müsste, so dass in diesem Zeitraum an zwei Unternehmen ein Honorar zu zahlen wäre, würden sich mögliche Einsparpotentiale über die Mengenkomponente in der Gesamtbetrachtung relativieren. Die Übernahme von Abwicklungsarbeiten durch städtisches Personal erfolgt, soweit wie es möglich und zweckdienlich ist. D. Kosten: Da neben den unter Ziffer VI. genannten Ankäufen noch anderweitiger Grunderwerb im Haushaltsjahr 2016 zu finanzieren sein wird, welcher sich erst im Jahresverlauf konkretisieren wird, werden Mehrausgaben von bis zu EUR 10 Mio. zugelassen. Damit ist eine Grunderwerbsfinanzierung von bis zu EUR 27,799 Mio. gesichert. Die unter Ziffer VIII b), c) und d) genannten Mittel werden im Jahr 2016 nicht benötigt und können daher zur Deckung herangezogen werden. Die Finanzierung der beiden Maßnahmen c) und d) aus dem Programm "Schöneres Frankfurt" kann zu gegebener Zeit durch eine ergänzende Finanzierung aus der Sammelveranschlagung "Schöneres Frankfurt" sichergestellt werden. Mit der Aufhebung der Entwicklungssatzung und dem damit verbundenen Abschluss der Durchführungsphase der Entwicklungsmaßnahme ist diese noch nicht vollständig beendet. In der sich anschließenden Abwicklungsphase fallen weitere entwicklungsbedingte Aufgaben an, die aus den entwicklungsbedingten Einnahmen finanziert werden. Hierzu gehören die Kosten, die für noch ausstehende Herstellungs- und Restarbeiten an der Technischen und Sozialen Infrastruktur, im Falle von Gewährleistungsausfällen, für die Löschung von Entwicklungsvermerken und für die Erfüllung sonstiger Abwicklungsaufgaben entstehen. Insbesondere sollen die 2. weiterführende Schule sowie die 12. und ggf. auch die 13. Kita aus dieser Position finanziert werden, weil sie der Entwicklungsmaßnahme zuzuordnen sind. Nach der Abwicklungsphase erfolgt die interne Abrechnung der Gesamtmaßnahme, in die diese Abwicklungskosten als entwicklungsbedingte Ausgaben einbezogen werden. Um eine möglichst hohe Kostensicherheit für die Projektmanagementleistungen in der restlichen Durchführungsphase der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und einen schnellen, reibungslosen Übergang in die weniger arbeitsaufwändige Abwicklungsphase zu erreichen, soll mit dem jetzigen Vertragspartner, HA Hessen Agentur GmbH, ein 4. Nachtrag zum Treuhändervertrag vom 23./24.06.2003 abgeschlossen werden. Dieser Nachtrag sieht im Einzelnen folgende Schwerpunkte vor: - Deckelung des Treuhänderhonorars bis zur Satzungsaufhebung (angestrebt 30.06.2016) auf Basis der im 3. Kostenvortrag (= M 28 vom 11.02.2013) festgeschriebenen Budgetvorgabe in Höhe von EUR 56,5 Mio. Mit dem 4. Nachtrag zum Treuhändervertrag wird die Vergütung der Hessen Agentur bis zur Satzungsaufhebung (kalkuliert 30.06.2016) entsprechend begrenzt. - Pauschalierung der Dienstleisterhonorare der Hessen Agentur für die Abwicklungsphase vom 01.07.2016 bis längstens 31.12.2025 auf EUR 5,94 Mio. brutto. Diese Position war im 3. Kostenvortrag aus den o. g. Gründen noch nicht eingepreist. In der Pauschale nicht eingeschlossen sind die Dienstleisterhonorare für die Projektsteuerung "Soziale Infrastruktur und Sportanlagen" (EUR 1,23 Mio.), Vermarktung von "Restanten" (EUR 0,51 Mio.) sowie Begleitung "Abwicklung Abwasser" (EUR 0,05 Mio.). - Kommt es aus von der Hessen Agentur nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Insolvenzen Dritter, planungsrechtliche Hindernisse) in dem Zeitraum 2. Halbjahr 2016 bis 2020 zu einer Störung des Projektablaufs, so dass der bei Abschluss des 4. Nachtrags zum Treuhändervertrag geplante Ablauf nicht oder nur mit nicht kalkuliertem Mehraufwand eingehalten werden kann, und wird der von der Hessen Agentur kalkulierte Aufwand über eine Toleranzgrenze von 5 % hinaus überschritten, so wird das Honorar der Hessen Agentur unter Berücksichtigung des nachgewiesenen Mehraufwandes entsprechend angepasst. Der Mehraufwand ist von der Hessen Agentur prüfbar darzustellen. Ferner hat die Hessen Agentur, sobald sich wegen einer oder mehrerer Störungen eine Überschreitung der Toleranzgrenze im Kalenderjahr abzeichnet, die Stadt Frankfurt am Main hierüber frühzeitig zu informieren, damit diese noch korrigierend eingreifen kann. Sind auf Anordnung der Stadt Frankfurt am Main von der Hessen Agentur zeitlichen Mehraufwand erfordernde zusätzliche oder geänderte Leistungen zu erbringen, die nicht einkalkuliert waren, sind diese zusätzlich nach Stundenaufwand gemäß Treuhändervertrag zu vergüten. - Eine Leistungsbeschreibung, gemeinsam festgelegte "Meilensteine" für den weiteren Ablauf der Maßnahme und eine detaillierte Zeitplanung bis zum Abschluss der Abwicklungsphase sind weitere Gegenstände des 4. Nachtrags zum Treuhändervertrag. Anlage 1_Aufhebungssatzung (ca. 3,4 MB) Anlage 2-4 (ca. 184 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 29.04.2016, OA 3 Anregung vom 29.04.2016, OA 4 Antrag vom 13.04.2016, OF 4/12 Antrag vom 16.04.2016, OF 5/12 Antrag vom 16.04.2016, OF 6/12 Antrag vom 16.04.2016, OF 7/12 Antrag vom 26.04.2016, OF 16/12 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.1996, M 61 Vortrag des Magistrats vom 11.02.2013, M 28 Anfrage vom 04.05.2016, A 27 Bericht des Magistrats vom 15.08.2016, B 203 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 03.02.2017, M 30 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1665 Vortrag des Magistrats vom 16.11.2018, M 223 Etatanregung vom 17.01.2020, EA 16 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8, 12 Versandpaket: 09.03.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 8 am 28.04.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und REP 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 3 2016 Anregung OA 4 2016 1. Der Vorlage M 56 wird unter Hinweis auf OA 3 und OA 4 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 4/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 5/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 6/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der zweiten Veranstaltung zur Planung und Entwicklung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee am 15.10.2015 1. zu prüfen, ob eine Umsiedlung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters zu seinen Artgenossen nördlich der L 3019 möglich ist oder, sofern eine Umsiedlung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, welche Alternativen bestehen und sodann 2. die Umsetzung dieser wichtigen Sportfläche zeitnah zu realisieren." 5. Die Vorlage OF 7/12 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 16/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. AfD und FDP; CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55, OA 3 und OA 4 = Annahme) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 56, OA 3 und OA 4 = Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. a) Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Wolfgang Hübner, Tafel-Stein, Yilmaz, Baier, Pawlik und Schenk dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 68, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 § 233, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 Aktenzeichen: 61 00

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2016, OF 16/12 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vorgang: OM 4726/15 OBR 12 Der Ortsbeirat möge beschließen Der Vorlage M 56 wird zugestimmt mit der Maßgabe, 1. dass die unter Ziffer XI. a) fallenden Maßnahme in Anlage 3 (60020) auch tatsächlich realisiert werden unter Sicherstellung der Deckung für diese Finanzierung, 2. falls der zeitlich vorgesehene Zeitrahmen - Anlage 3 der M 56 - nicht eingehalten werden kann, hat dies keinen Einfluss auf die einzelnen Maßnahmen und ist auch über das Jahr 2017 hinaus zu realisieren und 3. wenn die Realisierung der Sportflächenerweiterung wegen der Feldhamster an dieser Stelle nicht möglich ist, sollte jedoch ein geeignetes alternatives Grundstück auf dem Riedberg gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme zu verzichten. Begründung: Mit Protokoll der HA Stadtentwicklungsgesellschaft mbH vom 15.10.2015, welches den Fraktionen seit dem 6.4.2016 vorliegt, wurde die zusammenfassende Planungsstudie im Rahmen der zweiten Veranstaltung für die Sportanlage östlich der Altenhöferallee aufgelistet. Demnach wurde als Ausstattung der städtische Standard für eine klassisch ungedeckte Sportanlage zu Grunde gelegt. Dies umfasst ein Funktionsgebäude mit 4 Umkleidekabinen und zwei Duschen, 4 Bahnen für eine 400-m-Laufbahn, Weitsprung-, Hochsprung- und Kugelstoßeinrichtung, Fußballgroß- und Kleinspielspielfeld, Multifunktions- und Minispielfelder, 42 Parkplätze, Beleuchtungs- und Beregnungsanlagen und Ballfangzäune. Da als Planungszeitraum ein Jahr und für die Bauzeit ebenfalls ein Jahr veranschlagt wird, zeitgleich aber von Kartierungen der Feldhamstervorkommen gesprochen wird, muss die Notwendigkeit hier deutlich betont werden. Auch wenn die Satzung der Entwicklungsmaßnahme aufgehoben wird, entwickelt sich der Riedberg weiter. Es werden ca. weitere 5.000 Bürger an den Riedberg ziehen. Die bereits realisierte Sportanlage am Riedberg hat nach Aussage des betreuenden Vereins SC Riedberg schon jetzt die Belastungsgrenze erreicht. Zeitweise trainieren bis zu 10 Mannschaften gleichzeitig auf einem Kunstrasenplatz. Das Neubaugebiet Riedberg hat mit seinen zwei Grundschulen und zwei weiterführenden Schulen sowie 12 Kindertagesstätten, Kirchengemeinden sowie einem Kinder- und Jugendhaus neben einer jungen Wohnbevölkerung auch einen hohen Bedarf an Sportflächen. Neben einem seit rund 5 Jahren bestehenden Sportverein, hat sich nun ein weiterer gegründet. Aus dem nahen Umfeld des Riedbergs gibt es ebenfalls Vereine, die insbesondere die Leichtathletikflächen neben den Schulen nutzen können. Damit ist diese zweite Sportanlage östlich der Altenhöferallee auch über den Riedberg hinaus von Bedeutung. Daher ist unbeachtlich von der im Mittelbedarf noch umzusetzenden Maßnahme hier eine Realisierung - gegebenenfalls auch über den angestrebten Zeitraum über 2017 hinaus - dringend erforderlich. Bereits mit der OM 4726 2015 hat der Ortsbeirat die Notwendigkeit einer Realisierung bekundet. Und es sollte zudem ein geeignetes alternatives Grundstück im Bereich des Riedbergs gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme zu verzichten, wenn die Feldhamster - Feldhamster gehören zu den nach Artikel 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen Rates vom 21.05.1992) geschützten Tierarten - dies langfristig verhindern. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4726 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 3 2016 Anregung OA 4 2016 1. Der Vorlage M 56 wird unter Hinweis auf OA 3 und OA 4 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 4/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 5/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 6/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der zweiten Veranstaltung zur Planung und Entwicklung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee am 15.10.2015 1. zu prüfen, ob eine Umsiedlung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters zu seinen Artgenossen nördlich der L 3019 möglich ist oder, sofern eine Umsiedlung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, welche Alternativen bestehen und sodann 2. die Umsetzung dieser wichtigen Sportfläche zeitnah zu realisieren." 5. Die Vorlage OF 7/12 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 16/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee (Feldhamster) Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.04.2016, OA 3 entstanden aus Vorlage: OF 6/12 vom 16.04.2016 Betreff: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee (Feldhamster) Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Grundlage der zweiten Veranstaltung zur Planung und Entwicklung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee am 15.10.2015 1. zu prüfen, ob eine Umsiedelung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters zu seinen Artgenossen nördlich der L 3019 möglich ist oder, sofern eine Umsiedlung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, welche Alternativen bestehen und sodann 2. die Umsetzung dieser wichtigen Sportfläche zeitnah zu realisieren. Begründung: Mit der zweiten Veranstaltung zur Sportanlage am 15.10.2015 wurde auf Einladung der HA Stadteinwicklungsgesellschaft mbH unter Beteiligung u. a. aller Schulen und Kindertagesstätten auf dem Riedberg, des Sportamtes, vieler Vereine und des Ortsbeirates die konkrete Ausgestaltung der Sportanlage entwickelt. Bereits hier wurde von dem Feldhamster gesprochen. Nach dem Protokoll, welches die Ortsbeiratsfraktionen am 06.04.2016 erhalten haben, erscheint es so, als würde nun die Kartierung erst für 2016 in Auftrag gegeben. Da es sich aber abzeichnet, dass der Bedarf an Sportflächen schon heute mit der bestehenden Sportanlage westlich der Altenhöferallee nicht zu decken ist, muss nun auch die Möglichkeit der Umsiedelung der Feldhamsterfamilien in die Überlegungen einbezogen werden. Hierzu soll selbstverständlich der Tierschutz für dieses Tier des Jahres 2016 an erster Stelle stehen, aber da die Möglichkeit der Umsiedelung in dem Protokoll nicht erwähnt wurde, ist diese nun zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1160 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 Antrag vom 22.01.2019, OF 399/12 Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 04.05.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. AfD und FDP; CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55, OA 3 und OA 4 = Annahme) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 56, OA 3 und OA 4 = Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. a) Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Wolfgang Hübner, Tafel-Stein, Yilmaz, Baier, Pawlik und Schenk dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 68, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 § 233, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 Aktenzeichen: 79 2

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.04.2016, OA 4 entstanden aus Vorlage: OF 16/12 vom 26.04.2016 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Vorgang: OM 4726/15 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 56 wird mit der Maßgabe zugestimmt, 1. dass die unter Ziffer XI. a) fallende Maßnahme in Anlage 3 (60 020) auch tatsächlich unter Sicherstellung der Deckung der Finanzierung realisiert wird; 2. dass, sollte der zeitlich vorgesehene Zeitrahmen (Anlage 3 der Vorlage M 56) nicht eingehalten werden können, dies keinen Einfluss auf die einzelnen Maßnahmen hat und diese auch über das Jahr 2017 hinaus realisiert werden; 3. dass, sollte die Realisierung der Sportflächenerweiterung wegen der Feldhamster an dieser Stelle nicht möglich sein, jedoch ein geeignetes alternatives Grundstück auf dem Riedberg gesucht wird , statt auf die Baumaßnahme zu verzichten. Begründung: Mit Protokoll der HA Stadtentwicklungsgesellschaft mbH vom 15.10.2015, welches den Fraktionen seit dem 06.04.2016 vorliegt, wurde die zusammenfassende Planungsstudie im Rahmen der zweiten Veranstaltung für die Sportanlage östlich der Altenhöferallee aufgelistet. Demnach wurde als Ausstattung der städtische Standard für eine klassische ungedeckte Sportanlage zugrunde gelegt. Diese umfasst ein Funktionsgebäude mit vier Umkleidekabinen und zwei Duschen, vier Bahnen für eine 400-Meter-Laufbahn, Weitsprung-, Hochsprung- und Kugelstoßeinrichtung, Fußballgroß- und -kleinspielfeld, Multifunktions- und Minispielfelder, 42 Parkplätze, Beleuchtungs- und Beregnungsanlagen sowie Ballfangzäune. Da als Planungszeitraum ein Jahr und für die Bauzeit ebenfalls ein Jahr veranschlagt werden, zeitgleich aber von Kartierungen der Feldhamstervorkommen gesprochen wird, muss die Notwendigkeit hier deutlich betont werden. Auch wenn die Satzung der Entwicklungsmaßnahme aufgehoben wird, entwickelt sich der Riedberg weiter. Es werden ca. weitere 5.000 Bürger an den Riedberg ziehen. Die bereits realisierte Sportanlage am Riedberg hat nach Aussage des betreuenden Vereins SC Riedberg schon jetzt die Belastungsgrenze erreicht. Zeitweise trainieren bis zu zehn Mannschaften gleichzeitig auf einem Kunstrasenplatz. Das Neubaugebiet Riedberg hat mit seinen zwei Grundschulen und zwei weiterführenden Schulen sowie zwölf Kindertagesstätten, Kirchengemeinden sowie einem Kinder- und Jugendhaus neben einer jungen Wohnbevölkerung auch einen hohen Bedarf an Sportflächen. Neben einem seit rund fünf Jahren bestehenden Sportverein hat sich nun ein weiterer gegründet. Aus dem nahen Umfeld des Riedbergs gibt es ebenfalls Vereine, die insbesondere die Leichtathletikflächen neben den Schulen nutzen können. Damit ist diese zweite Sportanlage östlich der Altenhöferallee auch über den Riedberg hinaus von Bedeutung. Daher ist unbeachtlich von der im Mittelbedarf noch umzusetzenden Maßnahme hier eine Realisierung - gegebenenfalls auch über den angestrebten Zeitraum bis 2017 hinaus - dringend erforderlich. Bereits mit der Anregung OM 4726 hat der Ortsbeirat die Notwendigkeit einer Realisierung bekundet. Und es sollte zudem ein geeignetes alternatives Grundstück im Bereich des Riedbergs gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme zu verzichten, wenn die Feldhamster - Feldhamster gehören zu den nach Artikel 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen Rates vom 21.05.1992) geschützten Tierarten - dies langfristig verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4726 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1241 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 Antrag vom 22.01.2019, OF 399/12 Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 04.05.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. AfD und FDP; CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55, OA 3 und OA 4 = Annahme) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 56, OA 3 und OA 4 = Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. a) Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Wolfgang Hübner, Tafel-Stein, Yilmaz, Baier, Pawlik und Schenk dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 68, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 § 233, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 Aktenzeichen: 61 00

Beratung im Ortsbeirat: 4