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Reflexion

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Mehr Sicherheit für die Kinder in der Spielstraße Brückenstraße

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2298 Betreff: Mehr Sicherheit für die Kinder in der Spielstraße Brückenstraße Der beschriebene Bereich der Brückenstraße ist lediglich ein Straßenabschnitt, welcher mittels Absperrelementen dem Autoverkehr entzogen wurde und in dem grundsätzlich § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt, welcher zur gegenseitigen Rücksichtnahme auffordert. Es handelt sich demnach nicht um eine Spielstraße gemäß der StVO. Gleichzeitig hat die Brückenstraße aufgrund ihres Verlaufs eine hohe Bedeutung im Radverkehrsnetz. Ähnlich verhält es sich im Grüneburgpark, in dem bereits Schilder installiert sind, welche zur Rücksichtnahme ermahnen. Diese Beschilderung hat jedoch bis jetzt nicht die erhoffte Wirkung erzielt. Die Erfahrungen und Beobachtungen zeigen, dass sich rücksichtslose Verkehrsteilnehmende in der Regel wenig durch Schilder beeindrucken lassen und es sich um ein bewusstes Fehlverhalten handelt. Aus diesem Grund haben in der Vergangenheit bereits Kontrollaktionen in der Brückenstraße (Am Alten Friedhof) stattgefunden, um das rücksichtslose Verhalten zu sanktionieren. Die Fahrgeschwindigkeit sollte darüber hinaus situationsangepasst gewählt werden, eine durchgängige Schrittgeschwindigkeit oder gar ein Radfahrverbot ("Schieben") wäre sicherlich weder verhältnismäßig noch ohne Kontrollen durchsetzbar. Aus vorgenannten Gründen kann ein Fehlverhalten mit vertretbaren Mitteln nicht verhindert und nur durch eine Überwachung sanktioniert werden, da das Miteinander auf dieser Fläche bereits durch die StVO geregelt ist und es keiner weiteren Schilder bedarf, dies klarzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4998 Antrag vom 26.02.2020, OF 1605/5

Straßenabschnitt der Brückenstraße zwischen Schifferstraße und Gutzkowstraße in eine Fußgängerzone umwidmen

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2020, OF 1605/5 Betreff: Straßenabschnitt der Brückenstraße zwischen Schifferstraße und Gutzkowstraße in eine Fußgängerzone umwidmen Vorgang: ST 2298/19 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt den Abschnitt der Brückenstraße zwischen der Schifferstraße und der Gutzkowstraße in Sachsenhausen in eine Fußgängerzone gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) umzuwidmen. Fußgängerzonen sind für den Gebrauch durch Fußgänger vorgesehen. Anderen Verkehrsteilnehmern ist die Nutzung normalerweise untersagt. Durch entsprechende Beschilderung kann die Zufahrt von Radfahrern allerdings zugelassen werden. Diese sind dann als untergeordnet zu betrachten und müssen ihre Geschwindigkeit und das Fahrverhalten an den Fußgängerverkehr anpassen. Begründung: Der beschriebene Straßenabschnitt durchquert eine vielgenutzte Grünanlage. Diese Grünanlage wird von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern gerne genutzt, vor allem wegen der Betreuungseinrichtung der "Elterninitiative Sachsenhausen" (EIS) und wegen des dortigen Kindeskinderspielplatzes. Andererseits hat dieser Abschnitt der "Brückenstraße aufgrund ihres Verlaufs eine hohe Bedeutung für das Radwegenetz." (ST 2298). Wiederholt haben Kinder, Jugendliche und deren Eltern über rücksichtsloses und gefährdendes Verhalten der Radfahrer dort geklagt. Aus der erwähnten ST 2298 geht ebenfalls hervor, dass hinsichtlich der Konflikte zwischen Radfahrern und spielenden Kindern "... ein Fehlverhalten mit vertretbaren Mitteln nicht verhindert (...) werden kann. Die Einrichtung einer Fußgängerzone, in der Radfahren unter strengen Auflagen erlaubt wird, würde der Stadt Frankfurt eine stärkere Handhabe geben, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung drastisch zu sanktionieren und wäre auf Grund der dann notwendigen Beschilderung sicherlich ein probates Mittel, die Radfahrer von vorn herein zu disziplinieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2298 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1605/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 15 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 1605/5 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass der 4. Satz des Tenors wie folgt lautet: "Durch entsprechende Beschilderung wird die Zufahrt von Radfahrern allerdings zugelassen." Beschluss: Die Vorlage OF 1605/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Annahme)

Beratung im Ortsbeirat: 4