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Reflexion

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Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 162/11 Betreff: Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, für eine Wohnbebauung für die Flurstücke 299/1 und 296/6 des Kleedreiecks zwischen Willmannstraße und Baumertstraße (etwa 1000qm) in Fechenheim eine Vorplanung zu erarbeiten. Begründung: Das oben beschriebene Gelände im Herzen des Stadtteils Fechenheim an prominenter Stelle und im Besitz der Stadt Frankfurt liegt seit Jahren brach. Angesichts der Wohnraumknappheit in Frankfurt ist es nicht zielführend ein derartiges Gelände über einen großen Zeitraum nicht zu nutzen und auf eine Bebauung mit Wohnungen zu verzichten. Situationsplan Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1308 2022 Die Vorlage OF 162/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1308 entstanden aus Vorlage: OF 162/11 vom 12.12.2021 Betreff: Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße Der Magistrat wird gebeten, für eine Wohnbebauung für die Flurstücke 299/1 und 296/6 des Kleedreiecks zwischen Willmannstraße und Baumertstraße (etwa 1.000 Quadratmeter ) in Fechenheim eine Vorplanung zu erarbeiten. Begründung: Das oben beschriebene Gelände im Herzen des Stadtteils Fechenheim, an prominenter Stelle und im Besitz der Stadt Frankfurt, liegt seit Jahren brach. Angesichts der Wohnraumknappheit in Frankfurt ist es nicht zielführend, ein derartiges Gelände über einen großen Zeitraum nicht zu nutzen und auf eine Bebauung mit Wohnungen zu verzichten. Situationsplan Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1075 Antrag vom 26.08.2023, OF 493/11 Auskunftsersuchen vom 11.09.2023, V 737 Antrag vom 08.11.2023, OF 527/11 Auskunftsersuchen vom 27.11.2023, V 791 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 61 0

Beratung im Ortsbeirat: 4