Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 2
Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park-and-ride-Plätze weiterführen
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 39 Betreff: Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park-and-ride-Plätze weiterführen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.10.2020, § 6459 Ziffer 2. - OA 589 Ziffer 2./20 OBR 7, B 16/21 - Der Magistrat misst dem Aspekt Park and Ride (P+R) im Allgemeinen und P+R an der Tank- und Rastanlage (T+R) Taunusblick im Besonderen - in Übereinstimmung mit der Haltung weiterer regionaler Akteur_innen - einen hohen Stellenwert bei. Darüber hinaus hat die Autobahn GmbH mittlerweile grundsätzliches Interesse geäußert, mit weiteren regionalen Akteur_innen die Frage eines "intermodalen Mobilitätshubs" im Bereich der T+R Taunusblick weiter beleuchten zu wollen. Bevor jedoch eine Untersuchung beauftragt werden kann, ist zu klären, in welcher Form die bisher als Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM 4) angedachte Siedlungsentwicklung westlich und östlich der Bundesautobahn (BAB) 5 weiter vorangetrieben werden soll. Die aktuelle Planung basiert auf einer Stadtbahnführung, die nicht mehr die T+R Taunusblick tangiert. Diese veränderte Trassenführung würde dazu führen, dass das Nachfragepotential aus dem Bereich Steinbach eher abnimmt und ein P+R-Angebot an der T+R Taunusblick nicht erschlossen werden kann. Darüber hinaus gilt es rechtlich zu klären, ob die Maßnahme als Nebenbetrieb der Autobahn entwickelt werden kann, oder ob für die Anlage eine neue Anschlussstelle notwendig ist. Im zweiten Fall müsste ein Anschluss der Autobahn an das Frankfurter Straßennetz unbedingt verhindert werden, da hierdurch ein stark nachgefragter Bypass zur Route über das Nordwestkreuz und BAB A66 Richtung Innenstadt entstehen würde. Inwieweit ein Anschluss in Richtung Steinbach/Eschborn die Interessen der Stadt Frankfurt am Main negativ berührt, wäre ebenfalls zu klären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.01.2021, B 16 Antrag vom 03.05.2022, OF 163/7 Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2162 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 09.02.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 39 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 39 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1556, 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 02.05.2022 Aktenzeichen: 61 10
Park-, Ride- and Bike-Anlage an der A5
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 163/7 Betreff: Park-, Ride- and Bike-Anlage an der A5 Vorgang: B 39/22 In seinem Bericht B 39 auf die Anregung des Ortsbeirates 7 vom 17.08.2020 erklärte der Magistrat unter anderem: "Der Magistrat misst dem Aspekt Park and Ride (P+R) im Allgemeinen und P+R an der Tank- und Rastanlage (T+R) Taunusblick im Besonderen - in Übereinstimmung mit der Haltung weiterer regionaler Akteurinnen - einen hohen Stellenwert bei. Darüber hinaus hat die Autobahn GmbH mittlerweile grundsätzliches Interesse geäußert, mit weiteren regionalen Akteurinnen die Frage eines "intermodalen Mobilitätshubs" im Bereich der T+R Taunusblick weiter beleuchten zu wollen. ." Zweifel hegt der Magistrat bislang an einer stadtbahnmäßigen Anbindung der P&R-Anlage, da beabsichtigt ist, die U7 möglicherweise zum Nordwestzentrum zu verlängern. Eine Verlängerung der U7 nach Steinbach sei wegen zu geringem Verkehrsaufkommen nicht sinnvoll. Seit der letzten Verkehrserhebung ist die Einwohnerzahl und die Pendlerzahl im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main erheblich gewachsen. Der RMV klagt, dass die S5 - die Steinbach und den Vordertaunus erschließt - schon weitgehend ausgelastet ist. Diese Bahn wird derzeit in den Hintertaunus verlängert und wird somit weitere Fahrgäste aufnehmen müssen. Eine Entlastung durch die Stadtbahn bietet sich an. Auch ein Splitten der U7 nördlich der Heerstraße zum a) Nordwestzentrum und b) zunächst zur P&R-Anlage an der A5 bietet sich an. traffiQ weist darauf hin, dass die U-Bahn nach Einführung der neuen Zugsicherungstechnik (DTC) in höherer Taktfolge fahren könne. Getrennte Endstationen könnten den Richtungswechsel bei enger Zugfolge erleichtern. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Planung der Park-, Ride- and Bike-Großanlage bei der Raststätte "Taunusblick" zielstrebig und zeitnah durchzuführen. Hierbei ist auch das Splitten der Stadtbahnlinie U7 in Erwägung zu ziehen. Auch der Zugang zur RTW ist zu prüfen. Ein Anschluss der P&R-Anlage an das Frankfurter Straßennetz soll weiterhin unterbleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 39 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2162 2022 Die Vorlage OF 163/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung)
Park-, Ride-and-Bike-Anlage an der Autobahn A 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2162 entstanden aus Vorlage: OF 163/7 vom 03.05.2022 Betreff: Park-, Ride-and-Bike-Anlage an der Autobahn A 5 Vorgang: OA 589/20 OBR 7; B 39/22 In seinem Bericht B 39 zur Anregung des Ortsbeirates 7 vom 17.08.2020, OA 589, erklärte der Magistrat unter anderem: "Der Magistrat misst dem Aspekt Park and Ride (P+R) im Allgemeinen und P+R an der Tank- und Rastanlage (T+R) Taunusblick im Besonderen - in Übereinstimmung mit der Haltung weiterer regionaler Akteurinnen und Akteure - einen hohen Stellenwert bei. Darüber hinaus hat die Autobahn GmbH mittlerweile grundsätzliches Interesse geäußert, mit weiteren regionalen Akteurinnen und Akteure die Frage eines "intermodalen Mobilitätshubs" im Bereich der T+R Taunusblick weiter beleuchten zu wollen." Zweifel hegt der Magistrat bislang an einer stadtbahnmäßigen Anbindung der Park-and-ride-Anlage, da beabsichtigt ist, die U-Bahn-Linie U 7 möglicherweise zum Nordwestzentrum zu verlängern. Eine Verlängerung der U 7 nach Steinbach sei wegen zu geringem Verkehrsaufkommen nicht sinnvoll. Seit der letzten Verkehrserhebung ist die Einwohnerzahl und die Pendlerzahl im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main erheblich gewachsen. Der RMV klagt, dass die S-Bahn-Linie S 5 - die Steinbach und den Vordertaunus erschließt - schon weitgehend ausgelastet ist. Diese Bahn wird derzeit in den Hintertaunus verlängert und wird somit weitere Fahrgäste aufnehmen müssen. Eine Entlastung durch die Stadtbahn bietet sich an. Auch ein Splitten der U 7 nördlich der Heerstraße zum a) Nordwestzentrum und b) zunächst zur Park-and-ride-Anlage an der A 5 bietet sich an. traffiQ weist darauf hin, dass die U-Bahn nach Einführung der neuen Zugsicherungstechnik (DTC) in höherer Taktfolge fahren könne. Getrennte Endstationen könnten den Richtungswechsel bei enger Zugfolge erleichtern. Dies vorausgeschickt, wird Magistrat gebeten, die Planung der Park-, Ride-and-Bike-Großanlage bei der Raststätte Taunusblick zielstrebig und zeitnah durchzuführen. Hierbei ist auch das Splitten der Stadtbahnlinie U 7 in Erwägung zu ziehen. Auch der Zugang zur Regionaltangente West ist zu prüfen. Ein Anschluss der Park-and-ride-Anlage an das Frankfurter Straßennetz soll weiterhin unterbleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.08.2020, OA 589 Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 39 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1846 Aktenzeichen: 61 10
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment