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Begleitgrün nicht abrasieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2021, OF 164/6 Betreff: Begleitgrün nicht abrasieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - auf die Auftragnehmer, die das Straßenbegleitgrün mähen, hinzuwirken, dass beim elektrischen Sensen die Rasenfläche nicht bis auf die Erde abrasiert wird und ein Nachwachsen dadurch unmöglich wird. - wo möglich, eine Bienenwiese anzulegen bzw. wild wachsende Blumen in Grünstreifen bis zur Selbstaussaat wachsen zu lassen und die Mahd behutsam und nicht vor Juli vorzunehmen - Ggf. mit Anwohnern Patenschaften zur richtigen Pflege zu vereinbaren - Mit dem Begleitgrün an der Karl-Blum-Allee zwischen den Hausnummern 12-18 zu beginnen Begründung: Die Antragstellerin bedauert es sehr, dass in ihrem Beobachtungsbereich wiederholt das Straßenbegleitgrün so tief abgesenst wurde, dass der Schnitt in den Wurzelbereich reichte und die Fläche vertrocknete. Aus Umwelt- und Klimaschutzgründen ist jedes Grün notwendig und sollte sorgsam gepflegt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 164/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 859 2021 Die Vorlage OF 164/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Punkt der Aufzählung nach dem Wart "Begleitgrün" das Wort "beispielsweise" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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