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Reflexion

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Bankgeschäfte der Frankfurter Sparkasse in Sachsenhausen-Süd weiterhin ermöglichen

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2020, OF 1640/5 Betreff: Bankgeschäfte der Frankfurter Sparkasse in Sachsenhausen-Süd weiterhin ermöglichen Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf Verhandlungen mit der Geschäftsführung der Frankfurter Sparkasse von 1822 aufzunehmen mit dem Ziel, dass diese so bald wie möglich wieder Dienstleistungen in Sachsenhausen-Süd anbietet. Dies kann entweder durch einen sogenannten Bankbus geschehen oder zumindest durch die Bereitstellung eines Geldautomaten, eines Kontoauszugdruckers und eines Überweisungsterminals an einem geeigneten Standort in Sachsenhausen Süd. Begründung: Ohne große Vorlaufzeit wurde die bisherige Filiale der Frankfurter Sparkasse 1822 an der Mörfelder Landstraße im Dezember 2019 geschlossen. Auch die bislang im Vorraum vorhandenen Geräte wurden deinstalliert. Auf eine entsprechende Anregung des Ortsbeirates 5 hat der Magistrat in der ST 464 lediglich eine Stellungnahme der Geschäftsführung der Frankfurter Sparkasse zitiert. Eine direkte Intervention des Magistrats im Interesse infrastruktureller Grundversorgung der zumeist älteren Menschen in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-Siedlung lässt sich aus dieser Stellungnahme jedoch nicht erkennen. Aus Sicht des Ortbeirates greift der Verweis der Frankfurter Sparkasse von 1822 auf die beiden Filialen in Sachsenhausen-Nord zu kurz. Gerade für gehbehinderte ältere Menschen sind auch 1,6 km eine größere Entfernung und nicht jede/r kann sich die teuren ÖPNV-Tickets leisten, nur um Geld abzuheben oder Kontoauszüge zu ziehen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Frankfurter Sparkasse eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, zu 100 Prozent in Trägerschaft der Landesbank-Hessen-Thüringen, woraus sich bereits eine Verpflichtung für das Gemeinwohl und zur Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger ableiten lässt. Darüber hinaus sei an die Geschichte der Frankfurter Sparkasse erinnert, die bis 2005 zu 40 Prozent im Besitz der Stadt Frankfurt war. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5984 2020 Die Vorlage OF 1640/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Bankgeschäfte der Frankfurter Sparkasse in Sachsenhausen-Süd weiterhin ermöglichen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5984 entstanden aus Vorlage: OF 1640/5 vom 24.04.2020 Betreff: Bankgeschäfte der Frankfurter Sparkasse in Sachsenhausen-Süd weiterhin ermöglichen Vorgang: OM 5406/19 OBR 5; ST 464/20 Der Magistrat wird gebeten, Verhandlungen mit der Geschäftsführung der Frankfurter Sparkasse 1822 aufzunehmen, mit dem Ziel, dass diese so bald wie möglich wieder Dienstleistungen in Sachsenhausen-Süd anbietet. Dies kann entweder durch einen sogenannten Bankbus geschehen oder zumindest durch die Bereitstellung eines Geldautomaten, eines Kontoauszugs druckers und eines Überweisungsterminals an einem geeigneten Standort in Sachsenhausen-Süd. Begründung: Ohne große Vorlaufzeit wurde die bisherige Filiale der Frankfurter Sparkasse 1822 an der Mörfelder Landstraße im Dezember 2019 geschlossen. Auch die bislang im Vorraum vorhandenen Geräte wurden deinstalliert. Auf eine entsprechende Anregung des Ortsbeirates 5 hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 464 lediglich eine Stellungnahme der Geschäftsführung der Frankfurter Sparkasse zitiert. Eine direkte Intervention des Magistrats im Interesse infrastruktureller Grundversorgung der zumeist älteren Menschen in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-Siedlung lässt sich aus dieser Stellungnahme jedoch nicht erkennen. Aus Sicht des Ortbeirates greift der Verweis der Frankfurter Sparkasse 1822 auf die beiden Filialen in Sachsenhausen-Nord zu kurz. Gerade für gehbehinderte ältere Menschen sind auch 1,6 Kilometer eine größere Entfernung und nicht jede/r kann sich die teuren ÖPNV-Tickets leisten, nur um Geld abzuheben oder Kontoauszüge zu ziehen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Frankfurter Sparkasse eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, zu 100 Prozent in Trägerschaft der Landesbank Hessen-Thüringen, woraus sich bereits eine Verpflichtung für das Gemeinwohl und zur Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger ableiten lässt. Darüber hinaus sei an die Geschichte der Frankfurter Sparkasse erinnert, die bis 2005 zu 40 Prozent im Besitz der Stadt Frankfurt war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5406 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 464 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1474 Aktenzeichen: 92 31

Beratung im Ortsbeirat: 4