Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 2

Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - hier: Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens - § 2 (1) BauGB

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Betreff: Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - hier: Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Gwinnerstraße in Frankfurt am Main - Seckbach wurde mit Aufstellungsbeschluss § 2951 vom 24.05.1984 das Bebauungsplanverfahren Nr. 558 - Gwinnerstraße förmlich eingeleitet. Infolge der Festlegung, das Gewerbegebiet modellhaft zu einem nachhaltigen Gewerbegebiet zu entwickeln, haben sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wesentlich geändert. Dementsprechend wird das Bebauungsplanverfahren neu eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 16.02.2021 zum Aufstellungsbeschluss. Mit dem Beschluss zur Neueinleitung wird der Aufstellungsbeschluss § 2951 vom 24.05.1984 aufgehoben. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - soll der Bestand der gewerblichen und industriellen Flächen im südlichen Bereich des Stadtteils Seckbach planungsrechtlich gesichert werden. Zudem sollen der Bestand der unmittelbar angrenzenden Wohnsiedlung Gelastraße gesichert und potentielle Nachbarschaftskonflikte im Gesamtgebiet bewältigt werden. Ziel ist die funktionale, energetische und gestalterische Weiterentwicklung des Plangebietes zu einem nachhaltigen Gewerbestandort unter besonderer Berücksichtigung seiner freiraumplanerischen Aufwertung und stadtklimatischen Verbesserung. Die Ansiedlung von konkurrierenden Nutzungen wie zum Beispiel Rechenzentren, Beherbergungsbetrieben und Einzelhandel soll planungsrechtlich gesteuert und Wohnen sowie Vergnügungsstätten in den Gewerbe- und Industriegebieten ausgeschlossen werden. I.3 Der Magistrat wird beauftragt, für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 558 - Gwinnerstraße - beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans 2010 zu beantragen sowie beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 zu stellen. Begründung: Zu I. bis III.: Anlass Mit Beschluss § 6625 vom 17.12.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, die Gewerbegebiete Fechenheim-Nord und Seckbach mit Unterstützung durch ein Standort- und Klimaschutzmanagement modellhaft zu nachhaltigen Gewerbegebieten zu entwickeln. Komplementär zu diesem Prozess soll die Neueinleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 558 - Gwinnerstraße - die planungsrechtlichen Grundlagen für eine zukunftsfähige Entwicklung des Gewerbegebietes Seckbach legen. Im Interesse seiner erfolgreichen Modernisierung wird es daher insbesondere auch darum gehen, die Voraussetzungen für eine freiraumplanerische, klimagerechte Aufwertung des Areals zu schaffen und so zu einer Minderung der städtebaulichen Konfliktpotentiale beizutragen. Die Herausforderungen liegen insbesondere in veralteten Infrastrukturen (z.B. Verkehr und IT), brachgefallenen oder mindergenutzten Grundstücken und Immobilien sowie Umgebungskonflikten aufgrund heranrückender störanfälliger und gebietsfremder Nutzungen wie vor allem Wohnen, großflächigem Einzelhandel und Vergnügungsstätten. Darüber hinaus ist der Standort in den Fokus der Entwickler und Betreiber von Rechenzentren gerückt und die große Entwicklungsdynamik bietet dringenden Anlass, die weitere Ansiedlung innerhalb des Geltungsbereiches planerisch zu steuern. Die zunehmende Ansiedlung von Rechenzentren führt aufgrund der außerordentlichen Flächennachfrage und den damit verbundenen Bodenpreissteigerungen zu Verdrängungseffekten bei den klassischen gewerblich-industriellen Produktionsbetrieben. Weiterhin beeinflussen die Rechenzentren mit ihrem erheblichen Energiebedarf (ca. 80 % des Stromverbrauches im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach") und der bislang weitestgehend unkontrollierten Abgabe von Wärme an die Umwelt das Stadtklima nachhaltig. In der Summe führen diese Faktoren zu einer Abwärtsspirale, die die Zukunftsfähigkeit dieser Standorte gefährdet. Dabei liegen gerade in Brachflächen, Leerständen und untergenutzten Arealen erhebliche städtebauliche und ökologische Entwicklungspotentiale, die es zu aktivieren und zu nutzen gilt. Ausgehend davon verfolgt der Magistrat das Ziel, das Plangebiet als zukunftsfähigen Gewerbe- und Industriestandort zu profilieren und gegen konkurrierende Nutzungsansprüche zu sichern. Mit Beschluss § 2826 der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2013 wurde der Magistrat mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur nachhaltigen Entwicklung von Gewerbeflächen beauftragt. Ziel der Machbarkeitsstudie war es, das vielseitige Anforderungsprofil ökologischer, ökonomischer und sozialer Kriterien mit Blick auf eine konkrete Standortentwicklung zu bewerten. Auf Grundlage einer gesamtstädtischen Standortanalyse wurden die Standorte Fechenheim-Nord und Seckbach als modellhaft zu entwickelndes Pilotprojekt vorgeschlagen. Parallel zur Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes wurde das Plangebiet im Rahmen von zwei Bundesforschungsprogrammen untersucht. Einerseits förderte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUB) das Teilprojekt "Bestand hat Zukunft" (ExWoSt Gewerbe). Andererseits unterstützte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Fördergebiet "Nachhaltige Transformation urbaner Räume" das Teilprojekt "Grün statt Grau - Gewerbegebiete im Wandel" (GeWa) unter dem programmatischen Projekttitel "Bestand atmet auf - stadtklimatische Entlastung im Nachhaltigen Gewerbegebiet Frankfurt am Main." Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet liegt im Süden des Frankfurter Stadtteils Seckbach und hat eine Größe von ca. 100 ha. Im Norden umfasst das Plangebiet die in den 1930er Jahren errichtete Wohnsiedlung Gelastraße und grenzt direkt an das Naturschutzgebiet "Seckbacher Ried" an, das ebenfalls Teil des FFH-Gebiets 5818-303 "NSG Seckbacher Ried und angrenzende Flächen", des Landschaftsschutzgebiets "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main, Zone II" sowie des Frankfurter GrünGürtels ist. Im Nordwesten, Westen und Südwesten schließt das Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main, Zone I" an das Plangebiet an, welches in diesem Bereich auch deckungsgleich mit dem Frankfurter GrünGürtel ist. Das Sportleistungszentrum Riederwald befindet sich in dieser Zone. Südöstlich des Plangebiets liegt der Fechenheimer Wald, welcher Bestandteil des Landschaftsschutzgebiets "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main, Zone II" sowie des Frankfurter GrünGürtels ist. Der Frankfurter Grüngürtel geht hier allerdings über die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes hinaus und schließt unmittelbar an das Plangebiet an. Innerhalb des Fechenheimer Waldes verlaufen die bereits bestehende Bundesautobahn (BAB) 66 sowie die anschließende Trasse des zukünftigen Tunnels Riederwald. Südlich des Plangebiets befinden sich die in den 1920er Jahren fertiggestellte Arbeiterwohnsiedlung Riederwald sowie das daran anschließende Industriegebiet, welches im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 849 - Industriegebiete nördlich und südlich der Wächtersbacher Straße - liegt. Im Osten grenzt das Plangebiet an das Gewerbegebiet Victor-Slotosch-Straße an, welches sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 390 - Gewerbegebiete westlich der Mainkurstraße - befindet. Das Plangebiet wird im Südwesten zunächst von der Flinschstraße begrenzt und schließt im weiteren Verlauf nahtlos an die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Nr. 810 - Seckbach, Rotbuschweg (Freizeitgärten) - und Nr. 789 - Seckbach, Am Sausee (Freizeitgärten) - an. Auf Höhe der Gelastraße verspringt die Geltungsbereichsgrenze und schließt im Nordwesten nahtlos an den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 599 - Südwestlich Leonhardsgasse / Gwinnerstraße (KGV Enkheimer Wald e.V. Anlage 1) - an. Im weiteren Verlauf folgt sie den nordwestlichen Grundstücksgrenzen der Gelastraße bis zur Friesstraße und verläuft weiter entlang der Straße Am Seckbacher Ried. Im Nordosten grenzt das Plangebiet nahtlos an den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 390 - Gewerbegebiet westlich der Mainkurstraße - an. Im Südosten verläuft die Geltungsbereichsgrenze parallel zu den südöstlichen Grundstücksgrenzen der Borsigallee bis zur Wächtersbacher Straße. Der Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 677 - Borsigallee/P+R-Anlage - wird dabei vollständig einbezogen. Im Südosten sowie im Süden werden zudem Ausschnitte des Planfeststellungsbereiches zum Neubau der BAB 66 (Frankfurt am Main - Hanau), Teilabschnitt Tunnel Riederwald in den Geltungsbereich aufgenommen. Im Süden begrenzen Wächtersbacher Straße und Am Erlenbruch das Plangebiet. Bestand und städtebauliche Situation Das Gewerbe- und Industriegebiet Seckbach liegt am östlichen Stadtrand von Frankfurt am Main. Es grenzt an weitere Industrie- und Gewerbegebiete, aber auch an Wohnsiedlungen und Erholungsräume des Frankfurter GrünGürtels an, was zunehmend zu Konflikten mit dem Umfeld führt. Im Rahmen der gründerzeitlichen Stadterweiterung Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts wurden die Gewerbe- und Industriestandorte Seckbach und Fechenheim-Nord im Zusammenhang mit der Entwicklung des Osthafens erstmals erschlossen. Der Standort gehört zu den älteren Gewerbegebieten in Frankfurt am Main und der Teilbereich in Seckbach erstreckt sich über insgesamt ca. 100 ha. Bedingt durch die Entstehungszeit sind die an heutigen Standards gemessenen Straßenquerschnitte zu beengt, die Grundstücke zu klein dimensioniert und die (technische) Infrastruktur insgesamt veraltet. In Anbetracht der vorhandenen Verkehrsprobleme (Rückstau an Knotenpunkten, fehlende Wendemöglichkeiten, Sanierungsstau im öffentlichen Raum etc.) besteht erheblicher Handlungsbedarf in der Modernisierung und Anpassung der äußeren und inneren Erschließung. Weiterhin ist das Plangebiet durch eine gewachsene heterogene Nutzungsmischung aus produzierendem Gewerbe, Handwerksbetrieben sowie Handels- und Dienstleistungsunternehmen geprägt. Die unklare Zonierung und das zunehmende Eindringen von Fremdnutzungen, wie Wohnen oder kulturellen / religiösen Einrichtungen, führen zu nicht unerheblichen Nutzungskonflikten. Diese Defizite gehen einher mit teilweise erheblichem Investitionsbedarf im öffentlichen Raum sowie auf den privaten Grundstücken. Weitere Abwertungstendenzen lassen sich in Leerständen und Mindernutzungen ablesen. Darüber hinaus identifizieren und bestätigen verschiedene Bestandserfassungen und Analysen tiefgreifende freiraumplanerische und stadtklimatische Missstände. Innerhalb des Plangebietes bestehen als Folge des hohen Versiegelungsgrades und einer fehlenden Durchgrünung deutliche Überwärmungstendenzen. Obwohl sich insbesondere im Bereich der aufgelassenen ehemaligen Hafengleise Potentiale für freiraumplanerische, ökologische und infrastrukturelle Maßnahmen für den Fuß- und Radverkehr bieten, mangelt es an einer Verzahnung mit den angrenzenden Freiräumen und Siedlungsflächen. Es fehlen zudem Anpflanzungen im öffentlichen Raum, die neben ökologischen und stadtklimatischen Verbesserungseffekten auch zu einer stadtgestalterischen Aufwertung beitragen können. Neben den dargelegten städtebaulichen und freiraumplanerischen Defiziten birgt der Standort aber auch Potentiale, an die es anzuknüpfen und die es auszubauen gilt. Die Bedeutung der historischen Industriebauten für Architektur und Stadtstruktur wurde bereits durch die Ausweisung der Klassikstadt und der Naxos-Union als Kulturdenkmäler im angrenzenden Industriegebiet Fechenheim-Nord unterstrichen. Ebenfalls eng mit der Industriegeschichte des Standortes Seckbach verbunden und als besonders identitätsstiftend für eine zukünftige Imagebildung einzustufen sind die Gwinnerhöfe. Diese sind darüber hinaus durch die Ansiedlung von Handwerksbetrieben und Unternehmen der Kreativwirtschaft, die sich der technischen Möglichkeiten der Digitalisierung bedienen, herausragende Beispiele für die Revitalisierung vorhandener Industriearchitektur. Weiterhin ergeben sich durch die Leerstände bzw. Umnutzungsperspektiven an stadträumlich exponierter Lage und im Bereich der brachliegenden Hafengleise städtebauliche und landschaftsplanerische Potentiale. Obwohl es massive Kritik an der bestehenden Verkehrssituation gibt, ist das Gebiet sowohl durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als auch den motorisierten Individualverkehr (MIV) gut an das städtische und übergeordnete Verkehrsnetz angebunden. Die derzeit laufenden Planungen verkehrlicher Großprojekte (Riederwaldtunnel, Verlängerung Ernst-Heinkel-Straße und Ausbau der Nordmainischen S-Bahn) werden zukünftig zu einer deutlichen Entlastung des städtischen Verkehrsnetzes beitragen. Nicht zuletzt ergeben sich durch die bauliche Struktur des Gewerbe- und Industriegebietes erhebliche Potentiale im Bereich der erneuerbaren Energien und des Stadtklimas (z.B. Solaranlagen, Fassaden- und Dachbegrünung, naturnahe Gestaltung von mindergenutzten Grundstücksflächen). Im Norden des Gewerbe- und Industriegebietes grenzt unmittelbar die in den 1930er Jahre im Zusammenhang mit diesem als Gefolgschaftssiedlung entstandene Wohnsiedlung Gelastraße an. Der bauliche Bestand besteht aus knapp 70 ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhäusern. Die bauliche Dichte ist nach heutigen Maßstäben sehr gering und die gesamte Wohnsiedlung ist durch großzügige private Grünflächen gekennzeichnet. Planungsgrundlagen Regionaler Flächennutzungsplan Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain stellt für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes überwiegend "Gewerbliche Baufläche, Bestand" und die Wohnsiedlung Gelastraße als "Wohnbaufläche, Bestand" dar. Im Bereich der Kruppstraße ist zudem ein "Umspannwerk, Bestand" dargestellt. Der Trassenverlauf des Neubauabschnittes der BAB 66 (Frankfurt am Main - Hanau), Teilabschnitt Tunnel Riederwald und die Anschlussstelle Frankfurt - Borsigallee sind am südlichen Rand des Plangebietes dargestellt. Der Großteil des Geltungsbereiches befindet sich innerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebietes des Flughafens Frankfurt/Main. Allerdings ergeben sich daraus keine Restriktionen für das Bebauungsplanverfahren, da das Gebiet bereits im Bestand vorhanden ist und es sich nicht um eine Neuausweisung von Bauland handelt. In der Beikarte 1 zum RegFNP sind an mehreren Stellen die "Lage einer Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind" gekennzeichnet. Zudem ist im Verlauf der Gwinnerstraße eine räumlich bestimmte, aber regionalplanerisch nicht abgestimmte Schienenstrecke vermerkt. In der Beikarte 2 zum RegFNP sind entlang der Borsigallee zwei "Sonstige Einzelhandelsstandorte, Bestand" dargestellt. Die bauleitplanerischen Ziele des aufzustellenden Bebauungsplans sind weitestgehend konform mit den Darstellungen des RegFNP, womit den Vorgaben des § 1 (4) Baugesetzbuch (BauGB) entsprochen wird. Die geplante Festsetzung von Kerngebieten (MK) im Bereich der Borsigallee kann allerdings nicht als aus der Darstellung "Gewerbliche Baufläche, Bestand" entwickelt gelten. Die Beantragung einer RegFNP-Änderung bzw. eines Zielabweichungsverfahrens von den Zielen der Raumordnung wird erforderlich. Bebauungspläne Im südöstlichen Bereich des Plangebietes setzt der Bebauungsplan Nr. 677 - Borsigallee/P+R-Anlage, rechtsverbindlich seit dem 06.08.1996, Gewerbegebiete (GE) und Verkehrsflächen sowie mehrere mit Geh-, Fahr- und/oder Leitungsrechten zu belastende Flächen fest. Angaben aus dem Planfeststellungsverfahren zur BAB 66 sind nachrichtlich übernommen. Dieser Bebauungsplan wird vollständig vom Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 558 - Gwinnerstraße - überlagert. Der Bebauungsplan NO 43d Nr. 1 - Wächtersbacher Straße, rechtsverbindlich seit dem 08.02.1974, schließt mit einem kleinen Teilbereich seines Geltungsbereiches südlich an den Bebauungsplan Nr. 677 an und setzt hier Industriegebiet (GI) fest. Flächen für Bahnanlagen (Hafenbahn) sind nachrichtlich übernommen. Diese Teilfläche des Bebauungsplans NO 43d Nr. 1 - Wächtersbacher Straße - wird durch den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 558 - Gwinnerstraße - überlagert. Für den Großteil des Plangebiets besteht dagegen kein qualifizierter Bebauungsplan. Es gelten lediglich Fluchtlinienpläne als einfache Bebauungspläne im Sinne des § 30 (3) BauGB. Fluchtlinienpläne treffen ausschließlich Aussagen zu Straßen- und Baufluchtlinien. In diesem Bereich ist das Plangebiet derzeit im Hinblick auf die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 (2) BauGB zu beurteilen. Die Fluchtlinienpläne F645, förmlich festgestellt am 15.10.1909, und F787 BI1 und Bl2, förmlich festgestellt am 27.10.1911, werden vollständig vom Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 558 - Gwinnerstraße - überlagert. Für die Fluchtlinienpläne F963, förmlich festgestellt am 25.06.1923, F964, förmlich festgestellt am 25.06.1923, F965, förmlich festgestellt am 25.06.1923, F1028, förmlich festgestellt am 01.06.1927, F1383, förmlich festgestellt am 26.10.1935 und F1682, förmlich festgestellt am 21.02.1955, gilt dies in Teilbereichen. Darüber hinaus wurde für einen Großteil des Plangebietes bereits im Jahr 1984 ein Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - gefasst. Mit dem Bebauungsplan sollten Flächen für produzierendes Gewerbe planungsrechtlich gesichert werden. Weitere erforderliche Verfahrensschritte erfolgten bisher nicht. Das Verfahren wird nun mit geändertem Geltungsbereich und geänderten Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung neu eingeleitet. Damit wird der Aufstellungsbeschluss § 2951 vom 24.05.1984 aufgehoben. Planfeststellungsbeschluss Im Südosten grenzt der planfestgestellte Neubau der BAB 66 (Frankfurt am Main - Hanau), Teilabschnitt Tunnel Riederwald, an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 558 an. Die Ziele der Planfeststellung finden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Berücksichtigung. Freiflächenentwicklungsplan Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss § 4216 vom 27.05.1999 den Freiflächenentwicklungsplan (FFEP) beschlossen. Er dient als städtische Fachplanung zur Sicherung und zur Entwicklung von Freiräumen für die Frankfurter Bevölkerung sowie zur Verwirklichung von Zielen und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Infolge der Selbstbindung der Stadt Frankfurt am Main finden Ziele und Inhalte des FFEP insbesondere im Rahmen der Stadtentwicklung Berücksichtigung. Der Großteil des Planbereichs wird als Siedlungsfläche mit Handlungsbedarf dargestellt. Der Versiegelungsanteil dieser Flächen liegt bei 90 % und mehr, weshalb die großflächige Entsiegelung und Neuanlage wasserdurchlässiger Bodenbeläge als wesentliche Ziele formuliert werden. Der Bereich der Wohnsiedlung Gelastraße wird dagegen als Siedlungsfläche ohne Handlungsbedarf dargestellt. Im Kreuzungsbereich von Mergenthalerstraße und der Straße Am Erlenbruch werden beidseitig Flächen dargestellt, die in besonderem Maße der Erholung oder Freizeitnutzung dienen. Zudem grenzen Flächen, die in besonderem Maße der Erholung oder Freizeitnutzung dienen, unmittelbar im Süden, Westen und Norden an das Plangebiet an. Zudem grenzt das Naturschutzgebiet Seckbacher Ried im Norden direkt an das Plangebiet an. Zusätzlich werden entlang der Borsigallee sowie im westlichen Abschnitt der Gelastraße wichtige Grünverbindungen dargestellt, wobei es sich um vorwiegend lineare Grünstrukturen wie Alleen oder Grünwege (Begleitgrün) handelt. Integriertes Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ dient mit Beschluss § 4793 vom 07.11.2019 der Stadtverordnetenversammlung als strategischer Orientierungsrahmen und als Handlungskonzept für die mittelfristige Stadtentwicklung. Der Planbereich ist in der Strategiekarte als Entwicklungsbereich bestehender Gewerbe- und Industriestandorte dargestellt. Für diesen Bereich wird als Ziel die aktive Erhöhung der Nutzungsintensität formuliert. Gewerbeflächenentwicklungsprogramm Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss § 7283 vom 04.03.2021 das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) als Rahmenkonzept beschlossen. Das GEP stellt ein städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB dar, welches im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen ist. Mit dem GEP sollen neben der Sicherung von Bauflächen für die gewerblich-industrielle Produktion auch Ziele der Gewerbeflächenentwicklung verfolgt werden. Das GEP stellt einen Großteil des Plangebietes als Gebiet 11.1 Gwinnerstraße mit der angestrebten Standorttypik Gewerbe (emittierend) dar. Das Entwicklungsziel für den südlichen Abschnitt der Borsigallee bis zur Friesstraße, Gebiet 11.2 Borsigallee, wird als Urbanes Gewerbe / Büro (eingeschränkt emittierend) dargestellt. Der nördliche Abschnitt der Borsigallee bis zur Kruppstraße, Gebiet 11.21 Borsigallee Nord, wird mit der angestrebten Standorttypik Handel (eingeschränkt emittierend / verkehrsintensiv) dargestellt. Das GEP formuliert zudem sogenannte Eignungsgebiete für das zukünftige Wachstum von Rechenzentren, um die Flächenkonkurrenz zu anderen Gewerbenutzungen zu begrenzen und Synergien zu ermöglichen. Innerhalb des Plangebietes werden bestimmte Teile als Eignungsgebiet festgelegt, während andere als Ausschlussgebiete für Rechenzentren definiert werden. Zudem benennt das GEP als Maßnahmen eine Reihe von Gewerbegebieten, für die Bebauungspläne mit dem Ziel der Sicherung und Entwicklung dieser Lagen aufgestellt oder geändert werden sollen. Das Plangebiet gehört fast vollständig dazu. Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main Für eine gezielte, gesamtstädtische Einzelhandelsentwicklung hat die Stadt Frankfurt am Main das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) 2018 erarbeitet. Es wurde als Planungsgrundlage im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main mit Beschluss § 7287 vom 04.03.2021 beschlossen. Mit diesem Beschluss erfolgte die Fortschreibung des EHZK von 2011, wobei die Ziele des Konzepts grundsätzlich gleichgeblieben sind. Im Mittelpunkt steht neben der Lenkung des Einzelhandels an gewachsene zentrale Orte nun insbesondere die Stärkung der Nahversorgung im gesamten Frankfurter Stadtgebiet. Die angestrebte Steuerungsfunktion des Konzeptes setzt voraus, dass Einzelhandelsvorhaben, insbesondere in Gewerbe- und Industriegebieten, planungsrechtlich reglementiert werden. Das EHZK 2018 stuft den Bereich entlang der Borsigallee zwischen Friesstraße und Röntgenstraße als Ergänzungsstandort Typ B und damit als ergänzenden Fachmarktstandort für (großflächigen) Einzelhandel mit überwiegend nicht zentrenrelevantem Hauptsortiment ein. Zudem stellt das EHZK 2018 Bereiche innerhalb des Stadtgebietes dar, in denen Bebauungspläne zur Einzelhandelssteuerung aufgestellt werden sollen, um dort ganz oder in Teilbereichen je nach Erforderlichkeit Einzelhandel oder bestimmte Sortimente auszuschließen. Dies betrifft fast vollständig den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 558. Planerische Grundkonzeption Das Plangebiet soll ausgehend von der Borsigallee in Richtung Wohnsiedlung Gelastraße und Naturschutzgebiet Seckbacher Ried in der Nutzungsart und -intensität gemäß dem Trennungsgrundsatz des § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz gegliedert werden. Die Borsigallee soll aufgrund ihrer sehr guten verkehrsinfrastrukturellen Anbindung zukünftig vorrangig der Ansiedlung von Dienstleistung, Büronutzung und Verwaltungs-/Bildungseinrichtungen sowie nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben dienen. Insbesondere die zunehmende Digitalisierung der Industrie (Industrie 4.0, Internet der Dinge) lässt eine verstärkte Nachfrage nach modernen Produktionsstätten und deren zugehörigen Verwaltungseinheiten erwarten. Weiterhin sollen sich hier auch Hotelnutzungen und Einzelhandelsbetriebe im Einklang mit dem städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept entwickeln können. Dies soll hier durch die Festsetzung von Kerngebieten (MK) ermöglicht werden. Im zentralen Bereich zwischen Flinschstraße und Kruppstraße sollen durch die Festsetzung von Industriegebieten (GI) vor allem Flächen für die bestehenden Industriebetriebe und deren Erweiterung sowie für die zukünftige Ansiedlung von klassischen Industriebetrieben gesichert werden. Dagegen sind an den Rändern des Plangebietes im Osten, Norden und Westen Gewerbegebiete (GE) unterschiedlicher Nutzungsart und -intensität vorgesehen, um das Potential weiterer Nutzungs- und Nachbarschaftskonflikte zu vermindern. Im weiteren Verlauf des Aufstellungsverfahrens soll daher eine Konzeption für die Untergliederung der Gewerbegebiete, die unmittelbar an die Wohnsiedlung Gelastraße angrenzen, geprüft und entwickelt werden. Die bestehende Wohnsiedlung in der Gelastraße soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) planungsrechtlich gesichert und mit Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ausgestattet werden. Das wesentliche Ziel des Bebauungsplanverfahrens besteht in der Sicherung und Fortentwicklung der bestehenden Gewerbe- und Industrieflächen in Seckbach. Damit einhergehend wird der teilweise Ausschluss bzw. die Gliederung konkurrierender Nutzungen, insbesondere von Rechenzentren, großflächigem Einzelhandel sowie Hotel- und Beherbergungsbetrieben, angestrebt. Diese Art von Gewerbebetrieben erfahren eine starke Konjunktur innerhalb des Plangebietes, beeinträchtigen dabei aber gleichzeitig die Entwicklung der produzierenden Gewerbebetriebe und haben zudem bodenpreissteigernde Wirkung. Ebenfalls soll die weitere Ansiedlung von den nach Baunutzungsverordnung in Gewerbe- und Industriegebieten allgemein bzw. ausnahmsweise zulässigen Anlagen für sportliche, kirchliche und kulturelle Zwecke planungsrechtlich gesteuert werden. Darüber hinaus besteht ein Ziel in der Bewältigung der bestehenden Nachbarschaftskonflikte mit angrenzenden Wohnnutzungen. Die städtebauliche Rahmenplanung sieht zudem eine deutliche Verbesserung der freiraumplanerischen und ökologischen Bestandssituation vor, die sich vor allem in Festsetzungen zur Entsiegelung von Grundstücksflächen, zur Schaffung von zusammenhängenden Grünflächen und zur Anpflanzung von Bäumen, Fassaden- und Dachbegrünungen niederschlagen soll. Die Anpflanzungen tragen zur Filterung von Staub und Luftschadstoffen bei, halten Niederschlagswasser zurück, verbessern das Lokalklima und tragen insgesamt zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Gebiet bei. Zur Verbesserung der internen Verkehrserschließung ist innerhalb des Plangebietes die erstmalige Einrichtung von zwei Querverbindungen geplant, die die vorhandenen Defizite der kammartigen Erschließungsstruktur (z.B. fehlende Wendemöglichkeiten, Sackgassen) beheben und die Durchlässigkeit insbesondere für den gewerblichen Verkehr erhöhen sollen. Ebenso sollen verbesserte Anbindungsmöglichkeiten an die Flächen des angrenzenden Frankfurter GrünGürtels berücksichtigt werden. Anlage _Lageplan (ca. 2,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 114 Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Antrag vom 08.01.2022, OF 165/11 Antrag vom 08.01.2022, OF 166/11 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.01.2013, M 1 Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2542 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 17.11.2021 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.01.2022, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 114) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 175 = Annahme im Rahmen OA 114, OA 114 = Annahme) FRAKTION (M 175 und OA 114 = Annahme) Gartenpartei (M 175 und OA 114 = Ablehnung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2022, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 114) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1191, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 Aktenzeichen: 61 0

Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2022, OF 166/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen und Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume. 2. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Die Gebäude im Gewerbegebiet sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume umzusetzen. Begründung: Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östlichen Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Es handelt sich defacto nicht um ein reines Gewerbegebiet, sondern um ein Gewerbe- und Wohngebiet und dem sollte der neue Bebauungsplan auch Rechnung tragen. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einem angestrebten Versiegelungsanteil von 0,8 kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.

Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2022, OA 114 entstanden aus Vorlage: OF 165/11 vom 08.01.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit den Zielen a) Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft; b) Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; c) klimagerechte Aufwertung der Freiräume, stadtklimatische Verbesserung und Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen) wird begrüßt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet zu veranlassen. Diese verhindert weitere (Einzel-) Baugenehmigungen nach § 34 BauGB, die der Zielsetzung des nachhaltigen Gewerbegebietes widersprechen. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, die Magistratsvorlage M 175 in den folgenden Punkten zu verändern: a) Das Wohngebiet Gelastraße soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. b) Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb des Wohngebietes Gelastraße soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. c) Ausschluss einer fossilen Großkraftwerksanlage im Gewerbegebiet. d) Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. e) Ein Umweltgutachten ist in Auftrag zu geben, welches die klimatologischen und meteorologischen Effekte, die durch die Abwärme und Konzentration von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen, die besonders im Bereich Gewerbegebiet Seckbach entstehen, untersucht. f) Das Gebiet grenzt im Norden direkt an ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. g) Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme, des Lärms und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. h) Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes begrenzt auf die Anlieger der Borsigallee für MK beinhalten. i) Der Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage wird entweder textgenau übernommen oder dieser Bereich für den Bebauungsplan Nr. 558 ausgeschlossen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossen werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Im Regionalen Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Gewerbe ausgewiesen. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, in denen beispielsweise die Bebauungshöhe angepasst oder Baumpflanzungen vorgesehen werden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Ein Umweltgutachten mit den Schwerpunkten "Fördert Abwärme von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen Starkregenfälle und Unwetter im städtischen Raum?", "Beeinflussung der Kaltluftbewegungen in die Stadt Frankfurt hinein" und "Beeinflussung und Veränderung der mesoklimatischen Bedingungen lokal und im Innenstadtgebiet" soll die derzeitige Situation analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit einfließen. Durch gezielte Maßnahmen wie z. B. Pufferzonen, spezifische Begrünungsauflagen und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH-Gebiet geschützt werden. Das hier vorliegende Planverfahren überschneidet sich mit dem Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1197 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2542 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.01.2022 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.01.2022, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 114) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 175 = Annahme im Rahmen OA 114, OA 114 = Annahme) FRAKTION (M 175 und OA 114 = Annahme) Gartenpartei (M 175 und OA 114 = Ablehnung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2022, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 114) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1191, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 Aktenzeichen: 61 0

Beratung im Ortsbeirat: 4