Reflexion
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Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße etwa in Höhe des Lindenbaums
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 367 Betreff: Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße etwa in Höhe des Lindenbaums Zu 1. und 2.: Die in Rede stehende Öffnung des bestehenden Gleiskörpers, die als sogenannter U-Turn bezeichnet wird, kann aus folgendem Grund lediglich als Abbiegemöglichkeit in die Höllbergstraße gesehen und auch genutzt werden: Eine Überprüfung durch simulierte Schleppkurven hat ergeben, dass die Kurvenfahrt durch den U-Turn für Kraftfahrzeuge (Kfz), deren Kategorie größer sind als Personenkraftwagen (Pkw) beziehungsweise Kleintransporte oder Wohnmobile und damit der Kategorie der Lastkraftwagen (Lkw) zuzuordnen sind, sowohl jetzt als auch nach der geplanten Umgestaltung nicht möglich ist. Um die Problematik des Rückstaus und die Gefahr von Unfällen infolge eines Wendevorgangs zu vermeiden, wird deshalb die Beschilderung des Wendeverbots (Verkehrszeichen (VZ) 272 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) eingerichtet. In diesem Zusammenhang entfällt der Bedarf eines Haltverbots (VZ 283 StVO) auf der Eschersheimer Landstraße. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4801 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 500 Antrag vom 05.01.2017, OF 166/9
Verkehrszeichen 272 im Kreuzungsbereich Eschersheimer Landstraße/Höllbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2016, OM 1 entstanden aus Vorlage: OF 2/9 vom 13.04.2016 Betreff: Verkehrszeichen 272 im Kreuzungsbereich Eschersheimer Landstraße/Höllbergstraße Vorgang: OM 4801/15 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 272, mit dem das Wenden auf der Eschersheimer Landstraße verboten wird, zu entfernen und die bereits mit der Vorlage OM 4801 unter Ziffer 2. geforderte Wiedereinrichtung des Halteverbots vorzunehmen. Begründung: Seit Kurzem ist die bisher bestehende Möglichkeit des Wendens auf Höhe der Linksabbiegerspur von der Eschersheimer Landstraße in die Höllbergstraße durch Anbringung des Verkehrszeichens 272 verboten. Dadurch wird eine Verkehrssituation vorweggenommen, die nur dann erforderlich ist, wenn es zu einer Einengung der Eschersheimer Landstraße auf eine Fahrspur in jede Fahrtrichtung kommt. Ob diese Maßnahme umgesetzt wird, ist jedoch fraglich. Die bisher bestehende Wendemöglichkeit ist nach über fünf Kilometern die erste auf der Eschersheimer Landstraße und deshalb sowohl für ortskundige als auch für ortsunkundige Autofahrer von großer Bedeutung. Das Wendeverbot erzwingt eine überflüssige Weiterfahrt bis zum Weißen Stein. Die Umfahrung des Weißen Steins wiederum ist allenfalls ortskundigen Autofahrern bekannt, für ortsunkundige Autofahrer aber nicht sofort erkennbar, was wiederum Wendemanöver an gefährlichen Stellen provoziert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4801 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2016, ST 1015 Antrag vom 05.01.2017, OF 166/9 Auskunftsersuchen vom 19.01.2017, V 310 Aktenzeichen: 32 1
Wendeschleife Eschersheimer Landstraße, Höhe Hinter den Ulmen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2017, OF 166/9 Betreff: Wendeschleife Eschersheimer Landstraße, Höhe Hinter den Ulmen Vorgang: OM 500/16 OBR 9; ST 367/16; OM 1/16 OBR 9; ST 1015/16 In der ST 367 vom 19.2.2016 hat der Magistrat die Einrichtung eines Wendeverbots an der Öffnung des in der Eschersheimer Landstraße verlaufenden Gleiskörpers in Höhe der Straße Hinter den Ulmen angekündigt. Dieses Wendeverbot ist wenig später eingerichtet und Verkehrszeichen (VZ) 272 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgestellt worden. In der ST 1015 vom 8.8.2016 zugesagt, daß "das Wenden für PKW erlaubt" wird. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat, wann diese Zusage umgesetzt werden kann. Begründung: Bislang ist noch immer Vz 272 StVO angebracht, was das Wenden nicht nur LKW, sondern auch PKW verbietet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 367 Anregung an den Magistrat vom 28.04.2016, OM 1 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2016, ST 1015 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 500 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 310 2017 Die Vorlage OF 166/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Beratung im Ortsbeirat: 4
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