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Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? II
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.02.2025, V 1128 entstanden aus Vorlage: OF 1532/1 vom 02.02.2025 Betreff: Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? II Vorgang: V 501/22 OBR 1; ST 869/23; M 165/23 Der Magistrat wird gebeten, Informationen zum aktuellen Stand bezüglich der geplanten Außenstelle der Julius-Leber-Schule in der Seilerstraße 36 mitzuteilen und einen Zeitplan für die weiteren Schritte vorzulegen. Begründung: Gemäß Stellungnahme des Magistrats sowie der Vorlage M 165 des Magistrats sollte im Jahr2023 mit dem Bau begonnen werden. Passiert ist bis heute noch nichts. Daher möchten die Bürgerinnen und Bürger gerne den aktuellen Stand erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2022, V 501 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 689 Vortrag des Magistrats vom 22.09.2023, M 165 Antrag vom 07.06.2025, OF 1663/1 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 967
Außenstelle der Julius-Leber-Schule im Einklang mit dem Wallservitut voranbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2025, OF 1663/1 Betreff: Außenstelle der Julius-Leber-Schule im Einklang mit dem Wallservitut voranbringen Vorgang: V 1128/25 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird an die Beantwortung von V 1128 (2025) erinnert und zusätzlich aufgefordert, 1. für die Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Bestandsbaus an der Seilerstraße 36, der künftig als Außenstelle der Julius-Leber-Schule genutzt werden soll, das Wallservitut einzuhalten. 2. zu prüfen und berichten, wo auf dem Areal die Erweiterung im Einklang mit dem Wallservitut geplant und umgesetzt werden soll. Begründung: Mit der M 163 (2023) wurde die Sanierung und Erweiterung der künftigen Außenstelle der Julius-Leber-Schule beschlossen und das entsprechende Budget bewilligt. Diese liegt wie das Hauptgebäude in den Wallanlagen an der Grenze des Wallservituts, das die Grünanlagen schützt und für dessen Einhaltung der Ortsbeirat sich stets eingesetzt hat. Ein Eingriff in das Wallservitut ist nur aufgrund eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung möglich, der aber in der M 163 nicht aufgeführt ist. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass der Magistrat das Servitut und die Grünanlagen nicht antastet. Darin möchte der Ortsbeirat den Magistrat bestärken. Hierzu besteht ein Informationsbedarf, wo die Erweiterung konkret stattfinden soll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2025, V 1128 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7170 2025 Die Vorlage OF 1663/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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