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Fußballplatz unter der Friedensbrücke verbessern (Teil 2)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4591 entstanden aus Vorlage: OF 926/1 vom 17.04.2019 Betreff: Fußballplatz unter der Friedensbrücke verbessern (Teil 2) Der Magistrat wird aufgefordert, den Bodenbelag (Teer) des Fußballplatzes unter der Friedensbrücke durch einen weicheren Kunststoffbelag auszutauschen (entsprechend der Sportplätze im Osthafenpark). Begründung: Der Fußballplatz unter der Friedensbrücke ist eine der wenigen Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, im Gutleut Sport zu treiben. Teer ist aber der denkbar schlechteste Untergrund für einen Fußball- oder Basketballplatz, da die Verletzungsgefahr hier sehr hoch ist. Im Osthafenpark hat man deshalb beim Bau schon einen entsprechend besseren Untergrund für die Sportstätten gewählt. Dies sollte nun auch unter der Friedensbrücke verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1395 Aktenzeichen: 67 0
Instandsetzung des Fußballspielplatzes unter der Friedensbrücke; Fußballplatz unter der Friedens-brücke verbessern (Teil 2)
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1395 Betreff: Instandsetzung des Fußballspielplatzes unter der Friedensbrücke; Fußballplatz unter der Friedens-brücke verbessern (Teil 2) OM 4590 Zu 1: Die Fuge an der Friedensbrücke ist nicht bei Bauarbeiten entstanden, sondern existiert seit dem Bau der Friedensbrücke. Die Brücke besteht aus zwei getrennten Überbauten. In der Mitte der beiden ist ein kleiner Luftspalt. Die Fuge befindet sich mittig zwischen zwei Straßenbahnschienen. Da die Arbeiten zur Schließung der Fuge nur ohne Straßenbahnverkehr stattfinden können, ist es notwendig, sich mit der VGF abzustimmen. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wird daher mit der VGF in Kontakt treten und die Fuge nach Abstimmung verschließen. Zu 2: In diesem Bereich wird täglich eine Reinigung (Mo.-So.) durch eine Fachfirma durchgeführt. Die Reinigungsleistungen werden regelmäßig durch das Grünflächenamt kontrolliert. Zu 3: Der Bereich über den Fußballtoren wird durch das Amt für Straßenbau und Erschließung mit einer Taubenvergrämung ausgestattet. OM 4591 Ein Austausch des Belages des Fußballplatzes ist derzeit nicht vorgesehen, da die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4590 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4591
Neuer Belag für den Fußballplatz unter der Friedensbrücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2025, OF 1668/1 Betreff: Neuer Belag für den Fußballplatz unter der Friedensbrücke Vorgang: OM 4591/19 OBR 1; ST 1395/19 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den derzeitigen Bodenbelag des Fußballplatzes unter der Friedensbrücke durch einen Polyurethan-Sportboden (Tartan) zu ersetzen. Begründung: Das Bahnhofsviertel steht immer wieder im Mittelpunkt der Berichterstattung - vor allem aufgrund der bekannten vielfältigen Problemlagen. Dabei werden leider oft die Kinder und Jugendlichen vergessen, die dort leben. Für sie gibt es nur wenige Freizeitangebote. Ein besonders wichtiger Ort für sie ist der Bolzplatz unter der Friedensbrücke. Dieser besteht jedoch lediglich aus einer geteerten Fläche, die ein hohes Verletzungsrisiko birgt. Aus diesem Grund forderte der Ortsbeirat bereits im Jahr 2019 in der OM 4591 (07.05.2019), den Belag auszutauschen. In der ST 1395 vom 29.07.2019 teilte der Magistrat jedoch mit: "Ein Austausch des Belags des Fußballplatzes ist derzeit nicht vorgesehen, da die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen." Nach sechs Jahren Wartezeit sollte nun endlich das nötige Geld bereitgestellt werden, um den Kindern und Jugendlichen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel einen attraktiven und sicheren Sportplatz zu bieten, auf dem sie gefahrenlos spielen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4591 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1395 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1668/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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