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Reflexion

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Kulturort Fischergewölbe - Bauliche Herstellung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.06.2025, M 108 Betreff: Kulturort Fischergewölbe - Bauliche Herstellung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.06.2022, § 1858 (M 55) I. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 09.06.2022, § 1858, den Magistrat beauftragt hat, mit der "Initiative Innenstadt" den innerstädtischen Raum zu fördern und die Transformation der Innenstadt zu einem zukunftsfähigen Stadtzentrum mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten und höherer Aufenthaltsqualität zu begleiten. II. Dem Umbau der Fischergewölbe für die Umnutzung als Kulturort im Rahmen des World Design Capital Frankfurt RheinMain (WDC 2026) wird zugestimmt. Die erforderlichen Mittel für die einfache bauliche Erstherstellung mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.270 T€ brutto werden bewilligt und freigegeben. III. Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) Planungsmittel i. H. v. 95.000 € in der Produktgruppe 16.03 Projekt 5.001265 bereitgestellt worden sind, b) die insgesamt erforderlichen Mittel in Höhe von 1.270 T€ brutto in der Produktgruppe 16.03 unter PD 5.001066 Grunderneuerung von (Gemeinde-, Landes-, und Bundes-) Straßen zur Verfügung stehen, c) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.03 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird und die bis dahin verausgabten Mittel entsprechend zuzuordnen sind, d) mit Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 43 T€ zu rechnen ist, die zukünftige Haushalte zusätzlich belasten. IV. Es wird zugestimmt, die Fischergewölbe für die Nutzung im Rahmen des WDC 2026 zur Verfügung zu stellen und dabei Auflagen zur Herrichtung (Möblierung), Betrieb und Öffnungszeiten zu stellen. V. Der Magistrat wird beauftragt, auf Basis der Erfahrungen des WDC, ein Konzept zu entwickeln, das eine zukünftige kulturelle Nutzung der Fischergewölbe ermöglicht. Begründung: A. Zielsetzung Im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022, § 1858 (M 55), wurde der Magistrat mit der Initiative zur Wiederbelebung und Stärkung der Frankfurter Innenstadt beauftragt und insbesondere vielfältige Nutzungsmöglichkeiten zu fördern. Die historischen Fischergewölbe sollen als offener Ort für kulturelle Nutzungen erschlossen und im Rahmen des World Design Capital 2026 erstmalig zur Verfügung gestellt werden. Am Nordufer westlich der Alten Brücke liegen vier Gewölbekeller seit vielen Jahren ungenutzt brach. Mit ihrem direkten Zugang zum Mainufer bergen diese historischen Fischergewölbe großes Potenzial für die Belebung und Aufenthaltsqualität des gesamten zentralen nördlichen Mainufers. Im Rahmen des Projektvorhabens soll hier ein offener Kultur- und Begegnungsraum entstehen, der den Menschen ohne Konsumzwang zur Verfügung steht und neue Qualitäten der Uferpromenade entwickelt. Die historischen Hallen können so erstmals einer größeren Nutzergruppe zugänglich und erlebbar gemacht werden. Im Anschluss an die Nutzung durch Veranstaltungen im Rahmen der World Design Capital in 2026 soll ein Konzept entwickelt werden, das eine nachhaltige kulturelle Nutzung der Räumlichkeiten vorsieht. Nach ersten Überlegungen dazu werden auch weitere Bauabschnitte notwendig. Dafür wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Vorlage vorgelegt. B. Alternativen Keine, die historischen Hallen würden weiterhin ungenutzt bleiben. C. Lösung Mit dem Zuschlag für Frankfurt als "World Design Capital 2026" (WDC 2026) unter dem Motto "Design for Democracy" entsteht gegenwärtig eine gute Voraussetzungslage, um die Fischergewölbe als historischen Ort in Kooperation mit dem Veranstalter (Design FRM gGmbH) zukunftweisend zu entwickeln. Eine Interessensbekundung des WDC 2026 liegt vor. Eckpunkte für einen Nutzungsvertrag sind abgestimmt. Geplant ist ein neuer Treffpunkt an der Uferpromenade, ein soziokultureller Ort für zivilgesellschaftlichen Austausch und kreative Auseinandersetzungen mit öffentlichen Räumen, der den ungenutzten Raum unter der alten Brücke mit neuem Leben füllt. In einem ersten Schritt sollen die Fischergewölbe im Rahmen der Initiative Innenstadt durch grundlegende bauliche Maßnahmen erschlossen und für eine kulturelle Nutzung hergerichtet werden. Zentrale Maßnahmen sind hierbei das Aufbereiten der historischen Gewölbe, welche sich in einem guten baulichen Zustand befinden, die Erneuerung des Bodens, um die Zugänglichkeit zu erleichtern, das Herstellen von Fluchtwegen und die Schaffung eines Haupteingangs im mittleren Bereich der Fischerhallen auch zur besseren Belüftung sowie eine Stromversorgung. Ziel des Vorhabens ist eine einfache bauliche Erschließung der historischen Hallen. Schon während, insbesondere jedoch nach Fertigstellung der Planungs- und Baumaßnahmen, soll im Rahmen des Frankfurter Programms "Design for Democracy", in enger Absprache mit den zuständigen Ämtern und Dezernaten, ein Betreibermodell und Nutzungskonzept entwickelt werden, dass eine niedrigschwellige kulturelle Funktion des Ortes in den Mittelpunkt stellt. Bauliche Situation Die Fischerhallen waren ursprünglich Teil der Stadtkante zum Main und sind heute lediglich durch eine Stahltür vom Tiefkai erschlossen. Das historische Gebäude befindet sich im Retentionsraum des Mains, steht unter Denkmalschutz und ist in Teilen auch als Bodendenkmal ausgewiesen. In den 90er Jahren wurde vor dem historischen Bauwerk ein Treppenbauwerk als Betonkonstruktion hinzugefügt, wodurch aktuell die Belüftung der Hallen beeinträchtigt und eine überdurchschnittliche Luftfeuchtigkeit vorhanden ist. Die Fischerhallen inklusive dem Treppenbauwerk umfassen eine Gesamtfläche von ca. 475 m2. Bauliche Maßnahmen Für den WDC ab April 2026 wird ein reduzierter Standard eines veredelten Rohbaus angestrebt, der alle notwendigen Maßnahmen für eine Nutzung einbezieht. Hierzu wird die Zugänglichkeit der Hallen wie auch der Brandschutz angepasst. Der Boden wird entsprechend der neuen Nutzung teils abgesenkt und begradigt, wodurch die Hallen von max. 199 Personen genutzt werden können. Die Oberflächen, besonders im Bereich des Gewölbes, werden gereinigt und in Teilen ausgebessert. In den historischen Gewölben sind wegen unzureichender Belüftung mit einer hoher Luftfeuchtigkeit Ablagerungen aufgetreten, die in Abstimmung mit dem Denkmalamt entfernt werden sollen. Die Bereiche des Bodendenkmals bleiben sichtbar und bauliche Maßnahmen für die Nutzung als offener Raum für Kunst, Kultur und soziokulturellen Austausch wie auch der Fluchtwege werden sensibel innerhalb des historischen Teils des Bauwerks eingefügt. Im Bereich des Übergangs zum vorgebauten Treppenbauwerk sind Treppen geplant, um die Entfluchtung auch innerhalb des historischen Teils des Bauwerks zu ermöglichen. Angesichts potenzieller Überflutungen der Fischerhallen, wie auch der hohen Luftfeuchtigkeit, wird bei der Materialwahl auf organische Substanzen verzichtet. Die Technische Gebäude Ausrüstung (TGA) soll unter der Decke installiert werden, um Schäden einer Überflutung vorzubeugen. Die geplante Haustechnik wird auf ein minimal notwendiges Maß reduziert. Freiflächen Die Außenanlagen werden in den Eingangsbereichen befestigt und an die neue Zugangssituation und Höhenquoten angepasst, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten. Im Bereich der ursprünglichen Kanäle werden durch Materialwechsel die historischen Spuren wieder sichtbar. Im Vorbereich zur östlichen Halle wird eine reduzierte gastronomische Infrastruktur für die Versorgung mit Getränken geplant, Die mittleren beiden Hallen sollen für Kulturveranstaltungen und Ausstellungsformate genutzt werden. Die historischen Spuren, wie auch die Ausgrabungen des Bodendenkmales, werden in der westlichen Halle erhalten und vermittelnd erlebbar gemacht. Auf der östlichen Seite des Brückenkopfes ist ein Müllraum, dessen Andienung über den Tiefkai jeweils in den Morgenstunden erfolgt. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: 1.270.000 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2025/26: 1.270.000 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: 42.862,50 € a) Persönliche Ausgaben: keine b) Sachkosten c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung (1.270.000*1,75 %/2): 11.112,50 € 2. Abschreibung 40 Jahre (1.270.000/40): 31.750,00 € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Anlage 1_Planunterlagen (ca. 8,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 55 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 108 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage M 108 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU (= Enthaltung)

Kulturort Fischergewölbe

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1675/1 Betreff: Kulturort Fischergewölbe Der Ortsbeirat möge folgende Hinzuvorlage beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die bauliche Umgestaltung des Fischergewölbes zu verzichten. Begründung: Die in M 108 vorgeschlagene Umgestaltung des Fischergewölbes überzeugt nicht: sehr teuer, viele Risiken, nicht barrierefrei und nur eine sehr eingeschränkte Nutzbarkeit. Stattdessen sollte der Magistrat das Geld lieber in Maßnahmen stecken, die allen Menschen zugute kommen, wie z.B. ein barrierefreier Ausbau des Mainufers im Ortsbezirk 1. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.06.2025, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratung im Ortsbeirat: 4