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Umgestaltungskonzept für die untere Berger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 135/3 Betreff: Umgestaltungskonzept für die untere Berger Straße Die untere Berger Straße ist eine lebendige Einkaufsstraße mit vielen Geschäften und einem noch weitgehend intakten Angebotsmix und einer aktiven Interessengemeinschaft. Allerdings stehen gerade die Einzelhändler unter ständigem Druck durch den Onlinehandel und größere Einkaufszentren, sowie der Flächenkonkurrenz mit Gastronomiebetrieben. Die aktuelle Gestaltung der Einkaufsstraße ist in die Jahre gekommen und wirkt in vielen Bereichen als nicht mehr zeitgemäß, teilweise wirkt die Straße auch einfach schmuddelig und unattraktiv. In den letzten Jahren beschränkten sich die Maßnahmen auf neue Fahrradständer und einige Bänke. Es ist an der Zeit die Straße wieder einmal ganzheitlich in den Blick zu nehmen und in Zusammenarbeit mit Anwohnerschaft und Gewerbetreibenden Veränderungen und Verbesserungen an der Gestaltung der Straße zu planen, die die Aufenthaltsqualität verbessern und dabei nicht nur die Gastronomie in den Blick nehmen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, in einem ersten Schritt werden im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung des Ortsbeirates Ideen und Vorschläge von Anwohnerschaft und Gewerbetreibenden gesammelt. Mit Blick auf die Pandemische Lage könnte diese Sammlung auch über einen Aufruf in die Bürgerschaft erfolgen Ideen/Anregungen online einzureichen. Im weiteren Verlauf werden die Vorschläge/Ideen mit den zuständigen Ämtern auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und daraus ein Konzept entwickelt mit kurz-/mittel-/langfristigen Umsetzungsschritten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.08.2021, OF 91/3 Nebenvorlage: Antrag vom 06.01.2022, OF 169/3 Antrag vom 12.01.2023, OF 430/3 Antrag vom 09.01.2023, OF 431/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 164/3 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und LINKE. erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1272 2021 Anregung an den Magistrat OM 1273 2021 1. Die Vorlage OF 91/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 135/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 136/3 wird für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 164/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 135/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 135/3 wird bis zur Sitzung am 15.09.2022 zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/3 wird bis zur Sitzung am 15.09.2022 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung der Vorlage); Volt (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung der Vorlage); Volt (= Enthaltung) 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 135/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2022 zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2022 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 135/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3441 2023 1. Die Vorlage OF 135/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 169/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 430/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, das Kümmerer-Projekt, das bereits in der mittleren Berger Straße im Ortsbezirk 4 sehr erfolgreich ist, auch für die untere Berger Straße zu übernehmen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass das Kümmerer-Projekt seitens der Wirtschaftsförderung finanziert wird. Der Ortsbeirat bittet um regelmäßige Information." 4. Die Vorlage OF 431/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme
Umgestaltung der unteren Berger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2022, OF 169/3 Betreff: Umgestaltung der unteren Berger Straße Der Magistrat wird aufgefordert, innerhalb eines Jahres ein Konzept zur Umgestaltung der Berger Straße vorzulegen. Angestrebt wird die mehrstufige Umgestaltumg zur autofreien Berger Straße: Den Anfang soll die Umnutzung von Parkflächen machen. Die alternative Flächennutzung kann beispielsweise erfolgen durch: a) Einrichtung von Ladezonen für Lieferverkehre, b) Installation von Radabstellanlagen, c) Installation von Sitzgelegenheit, d) Bereitstellung von Spielgeräten. Mittelfristig findet eine grundlegende Straßenraumumgestaltung statt. Aktuell werden Flächen für den Fuß- und Radverkehr als unzureichend betrachtet, die Notwendigkeit von mehr öffentlichen Plätzen unterstrichen und die Beschränkungen des Autoverkehrs bis hin zu einer autofreien Berger Straße als sinnvoll erachtet. Daraus lassen sich folgende Planungsmaßnahmen ableiten: e) Verbesserung der infrastrukturellen baulichen Gestaltung des Straßenraums für den Fuß- und Radverkehr z.B. durch die Einrichtung von mehr verkehrsberuhigten Bereichen oder Fußgängerzonen, f) Fuß- und Radverkehrsfreundliche Schaltung von Lichtsignalanlagen an den Hauptverkehrskreuzungen wie z.B. an der Höhenstraße, der Saalburgallee oder am Fünf-Finger-Plätzchen, g) Attraktivierungen des Fußverkehrs durch die Verbreiterung der Gehwege. Als langfristiges Ziel wird die Sperrung der Berger Straße für den motorisierten Individualverkehr angestrebt. Begründung: Im Kontext der gestiegenen Nutzungsansprüche an den Straßenraum Berger Straße, die veränderten Nutzungsbedürfnisse und die damit einhergehende zunehmende Bedeutung der Straße als zentrales Element für urbane Lebensqualität sollte von Seiten der Stadt Frankfurt nicht die Chance verpasst werden, den Straßenraum Berger Straße zeitnah nach menschlichem Maß weiterzuentwickeln. Die Berger Straße hat das Potenzial, im kommunalen Entwicklungsprozess hin zu einer Stadt der kurzen Wege, mit Fokus auf Naherreichbarkeit, Nahmobilitat und guter Aufenthaltsqualität ein Straßenraum zu werden, der eine Vorbildfunktion und Strahlkraft für andere Straßen in Frankfurt entfalten kann. Durch die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und die hiermit einhergehende Attraktivierung für Einkaufende wird der Einzelhandel gefördert und das Ladensterben aufgehalten. Gleichzeitig werden auch konsumfreie Flächen geschaffen und so die Aufenthaltsqualität für alle gesteigert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.11.2021, OF 135/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 135/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 135/3 wird bis zur Sitzung am 15.09.2022 zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/3 wird bis zur Sitzung am 15.09.2022 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung der Vorlage); Volt (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung der Vorlage); Volt (= Enthaltung) 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 135/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2022 zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2022 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 135/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3441 2023 1. Die Vorlage OF 135/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 169/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 430/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, das Kümmerer-Projekt, das bereits in der mittleren Berger Straße im Ortsbezirk 4 sehr erfolgreich ist, auch für die untere Berger Straße zu übernehmen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass das Kümmerer-Projekt seitens der Wirtschaftsförderung finanziert wird. Der Ortsbeirat bittet um regelmäßige Information." 4. Die Vorlage OF 431/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 169/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Volt (= Enthaltung)
Kümmerer-Projekt auch auf der unteren Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3441 entstanden aus Vorlage: OF 430/3 vom 12.01.2023 Betreff: Kümmerer-Projekt auch auf der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, das Kümmerer-Projekt, das bereits in der mittleren Berger Straße im Ortsbezirk 4 sehr erfolgreich ist, auch für die untere Berger Straße zu übernehmen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass das Kümmerer-Projekt seitens der Wirtschaftsförderung finanziert wird. Der Ortsbeirat bittet um regelmäßige Information. Begründung: Das Kümmerer-Projekt ist deshalb erfolgreich, weil der Einzelhandel im Stadtteil bei seinen Aktivitäten vor Ort und im Bereich der Digitalisierung unterstützt wird, für allgemeine Sauberkeit gesorgt wird und es eine Kommunikation der Geschäftswelt untereinander fördert. Auch der "Draht zur Kommunalpolitik" wird so verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.05.2023, OF 310/4 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4090 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2192 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Beratung im Ortsbeirat: 4
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